Bauantrag über die Nutzungsänderung im EG - Umnutzung eines Sanitätsfachgeschäft zu Pizzaabholservice -; Baugrundstück: Fl.Nr. 8 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 05.04.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt. Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß zur Altstadtsanierung. Der städtebauliche Berater wurde für eine Stellungnahme nicht angehört. Nach den Angaben in den Bauantragsunterlagen werden keine Veränderungen an dem Gebäude bzw. der Fassade vorgenommen, die bestehenden Räumlichkeiten werden lediglich einer anderen Nutzung zugeführt.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.05.2017 11:23 Uhr