Bauantrag über den Ausbau des Dachgeschoßes mit Schleppdachgauben auf dem Grundstück Fl.Nr. 349 der Gemarkung Vohenstrauß (Wallstraße 13)
Daten angezeigt aus Sitzung:
14. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 05.04.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß. Der städtebauliche Berater, Herr Meiller, wurde im Rahmen der städtebaulichen Beratung mit einbezogen. Seine Stellungnahme/Aussage zum geplanten Bauvorhaben, in Form einer E-Mail, wurde den Ausschussmitgliedern in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet.
In seiner E-Mail vom 04.04.2017 führt der städtebauliche Berater aus, dass er dem geplanten Vorhaben nicht stattgeben kann, da die beabsichtigten Dachgauben nicht der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß zur Altstadtsanierung entsprechen.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt. Zu einer Abweichung des Bauvorhabens von der Gestaltungssatzung der Stadt Vohenstrauß zur Altstadtsanierung wird das Einvernehmen erteilt, damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie in den Pl
anvorlagen dargestellt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 5, Dagegen: 1
Datenstand vom 15.05.2017 11:23 Uhr