Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2016 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom 26.06.2017 bis 17.08.2017 (mit Unterbrechungen) erstellt.
Der Jahresabschluss 2016 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit
Bilanzsumme Aktivseite 5.184.020,77 €
Bilanzsumme Passivseite 5.184.020,77 €
Jahresergebnis laut Bilanz -16.480,81 €
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung - 16.480,81 €
Die Bilanz zum 31.12.2016, die Gewinn- und Verlustrechnung 2016, die Erfolgsübersicht 2016 sowie der Beratungsvermerk liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.
In der Preiskalkulation für das Wasserwerk wurde vermerkt:
Der Jahresverlust 2016 beträgt 28.801 € oder rd. 8 ct/m³. In den Folgejahren sind weitere Investitionen zu tätigen, außerdem ist mit diversen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen.
Eine genaue Prognose kann hierüber jedoch nicht angestellt werden.
Allgemeine Kostensteigerungen (Personal, Sachkosten) sind außer Acht gelassen worden.
Die Feststellungen im Beratungsvermerk zur Kostendeckung des Wasserwerks sind ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und können nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen. Die nächste Gebührenkalkulation nach KAG ist zum 01.10.2018 durchzuführen.
Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2016 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 11.600,88 €.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2016 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag um ca. 9,27 % überschritten. Es handelte sich um ein relativ gutes Ertragsjahr.
Durch den Jahresverlust „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ von 16.480,81 € erhöht sich der steuerliche Verlustvortrag von 922.747 € zum 31.12.2016 auf 939.228 €.
Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher
als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Die Konzessionsabgabe für 2016 konnte nicht erwirtschaftet werden.