Fluderweg; Probleme durch die Sperrung auf 7,5 t
Daten angezeigt aus Sitzung:
9. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 29.08.2017
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Ein Landwirt aus Zeßmannsrieth bewirtschaftet ein Anwesen in Weißenstein. Daher befährt er mit seinen landwirtschaftlichen Maschinen die Ortsdurchfahrt Vohenstrauß und danach über den Fluderweg und die Pleysteiner Straße die Kreisstraße 32.
Auf dem Rückweg muss Völkl dann, aufgrund der in der Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses am 29.03.2017 beschlossenen Sperrung auf 7,5 t, über die Siedlerstraße, Wallstraße und Schöfer-Kreuzung zurück auf die Ortsdurchfahrt fahren. Hier entsteht aufgrund der zahlreichen parkenden Fahrzeuge das Problem, dass er oftmals nicht mehr passieren könne oder, bei Gegenverkehr, rangiert werden muss, was bei einem Gespann mit zwei Anhängern problematisch bis unmöglich sei.
Bürgermeister Andreas Wutzlhofer wäre grundsätzlich bereit, eine Ausnahmegenehmigung zum Befahren des Fluderwegs zu erteilen, jedoch nur so lange, bis der Hütbrunnenweg ausgebaut ist. Danach soll der Schwerlastverkehr überwiegend über das Gewerbegebiet Ost auf die Waidhauser Straße und die Ortsumgehung geleitet werden. Für Völkl stellt dies keine gute Lösung dar, da mit den langsamen Fahrzeugen durch den Umweg ein erheblicher Zeitverlust, aber auch Mehrkosten durch den steigenden Kraftstoffverbrauch zu erwarten sind.
Für ihn wäre die Fahrt über die Siedler- und Wallstraße am einfachsten, jedoch gibt es hier die Probleme mit den parkenden Autos. Da es sich hierbei um eine Kreisstraße handelt, müsste das Landratsamt um Abhilfe gebeten werden. Vorher solle sich der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss aber auch mit anderen möglichen Lösungen beschäftigen.
Beschluss
Die derzeitige Beschränkung auf 7,5 Tonnen wird beibehalten, um den Schwerlastverkehr weiterhin über die Siedler- und Wallstraße auf die Schöfer-Kreuzung zu leiten. Aufgrund der besonderen Situation des Antragstellers wird beschlossen, auf Antrag eine kennzeichenbezogene Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Diese soll jedoch bis Fertigstellung des Ausbaus des Hütbrunnenwegs befristet sein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.04.2018 11:00 Uhr