Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West"; Jahresprogramm 2018


Daten angezeigt aus Sitzung:  47. Sitzung des Stadtrates, 09.11.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 47. Sitzung des Stadtrates 09.11.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien –StBauFR- für das Jahr 2018 erstellt und legt diese dem Stadtrat zur Beratung und Beschlussfassung vor.


Die Maßnahmen Sanierungsträgerhonorar und städtebauliche Beratung entsprechen denjenigen der Vorjahre.

In das Programm haben zwei Maßnahmen aus dem Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzept Aufnahme gefunden (Umgestaltung Friedhof/Pleysteiner Straße und Erarbeitung eines Stadtmarketingkonzepts).

Zudem kann es sein, dass eine Generalsanierung des Anwesens Marktplatz 24 in 2018 begonnen wird.

Die förderfähigen Kosten in 2018 betragen nach der vorliegenden Aufstellung 365.500 €; diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 219.300 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 146.200 €.
Wie alle Jahre wird an dieser Stelle ausgeführt, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt; sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die jeweilige Einzelmaßnahme separater Beschlüsse durch den Stadtrat.

Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2018 vorab zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die vorgelegte Bedarfsermittlung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2018 wird hiermit genehmigt.

Die Verwaltung beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.
Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltsplanes aufgebracht werden.

Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 146.200 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zins- und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 15.12.2017 08:22 Uhr