Überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 - 2014; hier: Teilbericht für das Prüfungsgebiet des Bauwesens bei der Stadt Vohenstrauß


Daten angezeigt aus Sitzung:  48. Sitzung des Stadtrates, 07.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 48. Sitzung des Stadtrates 07.12.2017 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Im Zeitraum 08.03. 2016 bis 12.01.2017 –mit zeitlichen Unterbrechungen - führte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2014 nach Art. 105 Abs. 1, Art. 106 GO für das Prüfungsgebiet des Bauwesens durch.

Diese Prüfung wurde von Herrn Dipl.-Ing. (Univ.) Bernhard Puckl vorgenommen.

Der Schwerpunkt dieser Prüfung lag auf materiellem Gebiet; beschränkte sich jedoch vor dem Hintergrund des umfangreichen Prüfungsstoffes auf Teilgebiete und einzelne Baumaßnahmen.
Im Wesentlichen wurde die Maßnahme „Erweiterung der Mittelschule“ geprüft.

Die Verwaltung war stets in die Prüfung eingebunden und konnte sich zu den Prüfungsfeststellungen äußern.

Am 12.01.2017 fand die Schlussbesprechung der Prüfung statt, in deren Verlauf das Gesamtergebnis vorgetragen wurde.


Der Prüfbericht datiert vom 30.08.2017.

Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab erbat mit Schreiben vom 20.09.2017 eine beschlussmäßige Stellungnahme über die Erledigung der mit den Buchstaben „TZ“ bezeichneten Prüfungsfeststellungen bis 01.02.2018.


Auf Seite 1 des Prüfungsberichts ist zusammenfassend ausgeführt, dass die stichprobenartige Prüfung der Baumaßnahme „Erweiterung der Mittelschule“ keine außergewöhnlichen Feststellungen ergab. Es waren verschiedene Hinweise zur Verbesserung der Bauabwicklung veranlasst. Der Gesamteindruck über die geleisteten Bauherrnaufgaben der Bauverwaltung war insgesamt positiv.

Als Empfehlung wurde an gleicher Stelle ausgesprochen, dass die Einstellung eines technischen Mitarbeiters in Erwägung zu ziehen wäre, um die technische Bauverwaltung noch zu stärken.

Im Prüfbericht finden sich zehn Feststellungen, die entsprechend mit „TZ“ gekennzeichnet sind.

Die Verwaltung hat für jede dieser Feststellung den jeweiligen Wortlaut und daran anschließend eine Stellungnahme hierzu abgegeben.

Sowohl der Prüfbericht als auch die Erledigungsvermerke wurden von der Verwaltung in das Ratsinformationssystem eingepflegt.

Der Großteil der Feststellungen (TZ´s 1-4, 7 und 9) wurde dahingehend beantwortet, dass die Hinweise und Anregungen des BKPV künftig beachtet werden.
Die Feststellung unter Tz 5 wird derzeit bei der Maßnahme „Sanierung des Rathauses“ bereits umgesetzt.

Die TZ 6, 8 und 10 sind bereits umgesetzt, insbesondere die Einstellung eines Bautechnikers, die bereits zum Zeitpunkt der Prüfung des BKPV erfolgt war.

Die Erledigungsvermerke 1 bis 10 liegen dem Stadtrat in der heutigen Sitzung zur beschlussmäßigen Behandlung vor.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Inhalt des Teilberichts für das Prüfungsgebiet des Bauwesens der Jahre 201 1 bis 2014 sowie der Stellungnahmen bzw. Erledigungsvermerke der Verwaltung zur Erledigung der Textziffern 1 – 10 und erteilt hierzu seine Zustimmung.

Der Stadtrat erachtet die betreffenden Textziffern als zutreffend aufgearbeitet und stimmt den jeweiligen Feststellungen der Verwaltung zu.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Rechtsaufsichtsbehörde beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab gemäß deren Schreiben vom 20.09.2017 die erforderlichen Unterlagen für das Abschlussverfahren über diese überörtliche Prüfung des Bayerischen Kommunalen Prüfungsverbandes zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.01.2018 14:47 Uhr