Im Zeitraum 08.03. 2016 bis 12.01.2017 –mit zeitlichen Unterbrechungen - führte der Bayerische Kommunale Prüfungsverband die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2011 bis 2014 nach Art. 105 Abs. 1, Art. 106 GO für das Prüfungsgebiet des Bauwesens durch.
Diese Prüfung wurde von Herrn Dipl.-Ing. (Univ.) Bernhard Puckl vorgenommen.
Der Schwerpunkt dieser Prüfung lag auf materiellem Gebiet; beschränkte sich jedoch vor dem Hintergrund des umfangreichen Prüfungsstoffes auf Teilgebiete und einzelne Baumaßnahmen.
Im Wesentlichen wurde die Maßnahme „Erweiterung der Mittelschule“ geprüft.
Die Verwaltung war stets in die Prüfung eingebunden und konnte sich zu den Prüfungsfeststellungen äußern.
Am 12.01.2017 fand die Schlussbesprechung der Prüfung statt, in deren Verlauf das Gesamtergebnis vorgetragen wurde.
Der Prüfbericht datiert vom 30.08.2017.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab erbat mit Schreiben vom 20.09.2017 eine beschlussmäßige Stellungnahme über die Erledigung der mit den Buchstaben „TZ“ bezeichneten Prüfungsfeststellungen bis 01.02.2018.
Auf Seite 1 des Prüfungsberichts ist zusammenfassend ausgeführt, dass die stichprobenartige Prüfung der Baumaßnahme „Erweiterung der Mittelschule“ keine außergewöhnlichen Feststellungen ergab. Es waren verschiedene Hinweise zur Verbesserung der Bauabwicklung veranlasst. Der Gesamteindruck über die geleisteten Bauherrnaufgaben der Bauverwaltung war insgesamt positiv.
Als Empfehlung wurde an gleicher Stelle ausgesprochen, dass die Einstellung eines technischen Mitarbeiters in Erwägung zu ziehen wäre, um die technische Bauverwaltung noch zu stärken.
Im Prüfbericht finden sich zehn Feststellungen, die entsprechend mit „TZ“ gekennzeichnet sind.
Die Verwaltung hat für jede dieser Feststellung den jeweiligen Wortlaut und daran anschließend eine Stellungnahme hierzu abgegeben.
Sowohl der Prüfbericht als auch die Erledigungsvermerke wurden von der Verwaltung in das Ratsinformationssystem eingepflegt.
Der Großteil der Feststellungen (TZ´s 1-4, 7 und 9) wurde dahingehend beantwortet, dass die Hinweise und Anregungen des BKPV künftig beachtet werden.
Die Feststellung unter Tz 5 wird derzeit bei der Maßnahme „Sanierung des Rathauses“ bereits umgesetzt.
Die TZ 6, 8 und 10 sind bereits umgesetzt, insbesondere die Einstellung eines Bautechnikers, die bereits zum Zeitpunkt der Prüfung des BKPV erfolgt war.
Die Erledigungsvermerke 1 bis 10 liegen dem Stadtrat in der heutigen Sitzung zur beschlussmäßigen Behandlung vor.