Braunetsriether Weg; Antrag auf Geschwindigkeitsreduzierung
Daten angezeigt aus Sitzung:
10. Sitzung des Wirtschafts- und Verkehrsausschusses, 27.03.2018
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Stadtratsmitglied Bernhard Kleber beantragte in der Stadtratssitzung am 01.03.2018 Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung im Braunetsriether Weg entlang des Neubaugebietes „Sommerwiesen“. Der Einmündungsbereich Veilchenring sei aufgrund des Lärmschutzwalls unübersichtlich. Es werde viel zu schnell gefahren.
Beschluss
Stadtratsmitglied Bernhard Kleber schildert die ihm vorgebrachte Beschwerde eines Anwohners, seit dem Ausbau des Braunetsriether Wegs würde entlang des neuen Baugebiets „Sommerwiesen“ zu schnell gefahren. Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer sieht keinen Bedarf und keine Möglichkeit, bauliche Veränderungen an der Straße vorzunehmen. Vor Ort wird festgestellt, dass das angebrachte Zeichen 102 (Kreuzung oder Einmündung) aus Richtung Baumarkt fälschlicherweise angebracht wurde, da der Verkehr aus dem Veilchenring aufgrund des abgesenkten Bordsteines nachrangig ist und somit keine „Rechts-vor-links-Regelung“ gilt. Zur Klarstellung kann im Veilchenring nach § 10 Satz 3 StVO Zeichen 205 (Vorfahrt gewähren) angebracht werden. Auch wenn diese Tatsache der gewünschten Geschwindigkeitsreduzierung womöglich entgegenwirkt, beschließt der Ausschuss einstimmig, dass neben dem Abbau von Zeichen 102 und dem Anbringen von Zeichen 205 keine weiteren Maßnahmen ergriffen werden sollen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.11.2018 08:40 Uhr