Bauantrag über die Errichtung einer Außentreppe und Nutzungsänderung des Erdgeschosses von Einzelhandel in Gastronomie; Baugrundstück: Fl.Nr. 63 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 12)


Daten angezeigt aus Sitzung:  26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 06.02.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau- und Umweltausschuss 26. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses 06.02.2019 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen.
Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.

Die Überbauung des städtischen Grundstücks durch die Treppenanlage ist noch durch das zuständige Organ zu behandeln und darüber zu entscheiden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.04.2019 11:02 Uhr