Bauantrag über den Neubau einer Gemeinschaftspraxis für Allgemeinmedizin und Innere Medizin; Baugrundstück: Fl.Nr. 782 der Gemarkung Vohenstrauß
Daten angezeigt aus Sitzung:
32. Sitzung des Bau- und Umweltausschusses, 11.12.2019
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt östlich der Stadthalle und südlich hinter der Bebauung entlang der Waidhauser Straße. Das Baugrundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Grünfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.
Für dieses Vorhaben wurde bereits vor einiger Zeit ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Über diesen Antrag hat der Bauausschuss in seiner Sitzung am 06.02.2019 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zwischenzeitlich wurde dem Antragsteller der Vorbescheid durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab erteilt.
Die Erschließung ist gesichert, bereits im Zuge des Antrages auf Vorbescheid wurde mit dem Bauherrn ein Erschließungsvertrag zur Sicherstellung der Erschließung geschlossen.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.02.2020 10:40 Uhr