Die CSU-Stadtratsfraktion hat bei der Verwaltung einen Antrag auf Ausarbeitung eines neuen kommunalen Förderprogramms unter dem Titel „Jung kauf Alt – Junge Familien kaufen alte Gebäude“ eingereicht mit der Bitte, diesen zur Behandlung dem Ausschuss für Wirtschaft, Stadtmarketing und interkommunale Zusammenarbeit vorzulegen.
„Ziel des Antrags ist es, Leerstände in den Innerortskernen der Stadt Vohenstrauß oder seiner Gemeindeteile zu verringern. Gleichzeitig soll durch die Nutzung der Altbausubstanz und deren Sanierung der Flächenverbrauch infolge einer weiteren Ausweisung von neuen Wohnbaugebieten vermindert werden. Dieses Programm soll eine Ergänzung der bestehenden Förderungen im Rahmen der Städtebauförderung darstellen. Die Erstellung eines Leerstandskatasters sowie eine Analyse der Eigentümerstruktur sollen diesem Förderprogramm angegliedert bzw. vorgeschalten werden. Sollte die Stadtverwaltung dies nicht leisten können, soll ein externes Fachbüro mit dieser Aufgabe betraut werden. Für die nahe Zukunft schlägt die CSU-Stadtratsfraktion vor, das Thema Leerstandsmanagement, Beratung zu den kommunalen Förderprogrammen (Geschäftsflächen, Fassaden, Dach, Alt kauft Jung usw.) sowie das Thema Stadtmarketing z.B. in einer Voll/Teilzeitstelle im Rathaus zu bündeln.
Wir schlagen folgende Regelungen und eine dreistufige Bezuschussung vor
- Antragsberechtigt sind junge Paare und Familien
- Mit 1.500 € werden einmalig die Planungskosten/Architektenhonorare des zu sanierenden Gebäudes bezuschusst
- Weitere 1.500 € fließen nach Erwerb und erfolgter Genehmigung der Sanierung als jährlich laufender Zuschuss zu den Finanzierungskosten des Grunderwerbs/Umbaus für max. 6 Jahre
- Eine Abstufung des Zuschusses könnte z.B. nach der Anzahl der Kinder (unter 18 Jahren) erfolgen
- bei kinderlosen Paaren für 3 Jahre 1.500 € / Jahr
bei einem Kind für 4 Jahre 1.500 € / Jahr
bei 2 Kindern für 5 Jahre 1.500 € / Jahr
bei 3 Kindern und mehr für 6 Jahre 1.500 € / Jahr
Wir sehen diesen Antrag als Diskussionsgrundlage zwischen den Fraktionen bzw. als Vorlage für die Ausarbeitung einer kommunalen Fördersatzung durch die Verwaltung sowie der Städtebauförderung.“
Aussprache
Nachdem 1. Bürgermeister Wutzlhofer die bisherigen Förderprogramme der Stadt Vohenstrauß aufgelistet hat, erläutert 2. Bürgermeister Münchmeier nochmals detailliert die Gründe für den Antrag. Berücksichtigt werden sollen dabei nicht nur Vorhaben im Bereich des Stadt- und jeweiligen Ortskerns, sondern auch die anderen Innerortsbereiche, die von den Ortskernen umgeben sind. Die Beschränkung auf die Innenstadt und die Innerortsbereiche sei damit begründet, dass der Aufwand für die Sanierung alter Gebäude ein völlig anderer ist, als beim Bau neuer Wohnhäuser in den Baugebieten. Dies kommt letztendlich auch bei der Bewilligung von Städtebaufördermitteln zum Ausdruck. Gezielt sollen mit der Förderung junge Familien mit Kindern angesprochen werden, um diesen Anreiz für ein Wohnen in der Stadt zu bieten. Der Sitzungsleiter weist in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei der von der CSU-Stadtratsfraktion vorgeschlagenen Bezuschussung um eine rein kommunale, also um keine staatliche Förderung handeln würde.
Für AM Koller sind die von der CSU-Fraktion vorgeschlagenen Zuschussbeträge nur ein „Tropfen auf den heißen Stein“. Dies findet AM Eiber nicht, denn die Förderung sei als eine Art „Tilgungszuschuss“ anzusehen, den es zusätzlich zu den anderen Fördermöglichkeiten gäbe. Bei einer Familie mit drei Kindern würde es sich bei dem Zuschuss auf sechs Jahre gerechnet um einen Betrag von immerhin 10.500 € handeln. 2. Bürgermeister Münchmeier ist es ein Anliegen, die Beträge nicht zu hoch anzusetzen, um den städtischen Haushalt nicht zu sehr zu belasten.
AM Gleixner sieht in dem Antrag der CSU-Fraktion insgesamt drei Anträge, beginnend von einem kommunalen Förderprogramm über das Thema Leerstandmanagement bis hin zur Schaffung einer neuen Personalstelle. Seiner Meinung nach sollte ein Schritt nach dem anderen gemacht werden. Daneben gelte es, den Kreis der Berechtigten zu begrenzen, was eine Bestandsaufnahme der in Frage kommenden Objekte erfordere. Auch VAR Dötsch hält eine förmliche Festlegung des Fördergebiets für notwendig, schon deshalb, um Konflikte mit der Städtebauförderung zu vermeiden. Keinem Empfänger eines kommunalen Zuschusses sei gedient, wenn ihm daraufhin die staatliche Förderung entsprechend gekürzt werde. AM Gösl spricht sich dafür aus, den Zuschuss nur für eigen genutzten Wohnraum zu gewähren. Damit solle vermieden werden, dass jemand die Förderung in Anspruch nimmt und anschließend das Objekt weiter veräußert.
Im Hinblick darauf, dass auch andere Gemeinden mit dem Problem des zunehmenden Leerstands zu kämpfen haben, schlägt 1. Bürgermeister Wutzlhofer vor, den Antrag und die Anregung der CSU-Fraktion auch auf der Ebene des Naturparklands zur Sprache zu bringen.