Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2019 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Dezember 2020 erstellt.
Der Jahresabschluss 2019 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit
Bilanzsumme Aktivseite 5.240.903,71 Euro
Bilanzsumme Passivseite 5.240.903,71 Euro
Jahresergebnis laut Bilanz + 73.203,10 Euro
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung + 73.203,10 Euro
Die Bilanz zum 31.12.2019, die Gewinn- und Verlustrechnung 2019, die Erfolgsübersicht 2019 sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2019 liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.
In den Anmerkungen zum Jahresabschluss 2019 wurde vermerkt:
„Der Betrieb gewerblicher Art Wasserwerk-Photovoltaik erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Jahresgewinn von 73.203,10 Euro. Dieser verteilt sich auf die Wasserversorgung mit einem Jahresgewinn von 57.230,17 Euro und auf die PV-Anlagen mit einem Jahresgewinn von 15.972,93 Euro. Trotz des positiven Jahresergebnisses fällt aufgrund eines ausreichenden Verlustvortrags keine Körperschaftssteuer und Gewerbesteuer an.
Die Ertragslage ist gegenüber dem Vorjahr als günstig zu bezeichnen.“
Im Beratungsvermerk wird ausgeführt, dass der für das Jahr 2019 ermittelte Gewinn 57.230,17 Euro beträgt, dies entspricht rund 15 Cent/m³. In den Folgejahren sind weitere Investitionen zu tätigen, außerdem ist mit diversen Sanierungsmaßnahmen zu rechnen. Eine genaue Prognose kann hierüber jedoch nicht genau angestellt werden.
Die Feststellungen im Beratungsvermerk zur Kostendeckung des Wasserwerks sind ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und können nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
Die positive Ertragslage des Betriebes gewerblicher Art (Wasserwerk) ist durch die zum 01.10.2018 durchgeführten Erhöhung der Wassergebühren (Die Gebührenkalkulation nach KAG wurde durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband zum 01.10.2018 durchgeführt. Die Gebührenerhöhung wurde durch den Stadtrat Vohenstrauß am 13.09.2018 beschlossen.) begründet. Diese Gebührenerhöhung macht sich erstmals im Jahresabschluss für das Jahr 2019 bemerkbar.
Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2019 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 15.972,93 Euro.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2019 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag wegen der vielen Sonnenstunden deutlich überschritten. Es handelte sich um ein sehr gutes Ertragsjahr.
Durch den Jahresgewinn „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ in Höhe von 73.203 Euro verringert sich der steuerliche Verlustvortrag von 1.003.146 Euro zum 31.12.2019 auf 929.943 Euro.
Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Für das Jahr 2019 konnte (teilweise) eine Konzessionsabgabe in Höhe von 38.686,89 Euro erwirtschaftet werden.