Antrag auf Vorbescheid über den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1461 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Waidhauser Straße 46b)
Daten angezeigt aus Sitzung:
4. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 03.02.2021
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bisher unbebaute und nun zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Stadtgebiet Vohenstrauß, es ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Im Flächennutzungsplan ist für das Grundstück die Gebietsart „GE“ (Gewerbegebiet) ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es nicht einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB gegeben.
Zur Regelung der Erschließungsfragen und Sicherstellung der Erschließung wurde mit der Antragstellerin ein Erschließungsvertrag geschlossen.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß Art. 64 Abs. 1 Satz 2 BayBO den Bauantrag dem Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.03.2021 12:26 Uhr