Satzung der Stadt Vohenstrauß über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Vohenstrauß- Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff" hier: Verlängerung der Geltungsdauer


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Sitzung des Stadtrates, 07.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 19. Sitzung des Stadtrates 07.10.2021 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die Sanierungssatzung der Stadt Vohenstrauß für das Sanierungsgebiet „Vohenstrauß – Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff“ datiert vom 18. 07.2008.

Im vorangegangenen Beschluss für das Sanierungsgebiet „Vohenstrauß –Altstadt“ wurde die Problematik der Aufhebung von Sanierungssatzungen zum 31.12.2021 erläutert.

Die Regelungen zu Sanierungssatzungen hinsichtlich Befristung, Verlängerung der Geltungsdauer oder Aufhebung gelten generell für alle Sanierungssatzungen, folglich auch für die, die nach dem 01.01.2007 bekannt gemacht wurden.
Rechtzeitig vor Fristablauf ist demnach entsprechend zu verfahren.

Da im Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept auch Maßnahmen im Geltungsbereich der gegenständlichen Satzung enthalten sind, wäre die Geltungsdauer ebenfalls zu verlängern.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Geltungsdauer der Sanierungssatzung „Vohenstrauß – Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff“ zu verlängern.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Geltungsdauer der Sanierungssatzung „Vohenstrauß – Ehemaliges Bahnhofsgelände mit Umgriff vom 18.07.2008 wird bis zum 31.12.2035 verlängert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.11.2021 08:58 Uhr