Vollzug des Fundtierrechts - hier: Fundtiere; Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Investitionskosten für den Neubau eines Tierheimes in Weiden durch den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. - Genehmigung der Zuschussvereinbarung


Daten angezeigt aus Sitzung:  21. Sitzung des Stadtrates, 02.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 21. Sitzung des Stadtrates 02.12.2021 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 10.09.2020 den Grundsatzbeschluss gefasst, sich an den Investitionskosten für den Neubau eines Tierheims sowie an den laufenden Betriebskosten (Fundtierpauschale) für das Tierheim zu beteiligen.

In der Sitzung am 14.01.2021 wurde durch den Stadtrat beschlossen, den Investitionskostenzuschuss in drei gleichen Jahresraten (01.07.2021, 31.05.2022, 31.05.2023) in Höhe von 25.482,77€, beginnend ab 2021 zu leisten.


Der Baubeginn für das neue Tierheim ist im Frühjahr/Sommer 2022 geplant, etwa ein Jahr später soll das neue Tierheim bezugsfertig sein (siehe auch „Der Neue Tag“, 10.09.2021).
Auf Grund der ausstehenden verbindlichen Auskunft des Finanzamts Weiden i.d. Opf. hinsichtlich der umsatzsteuerlichen Behandlung der Zuschüsse an den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. konnte die Finanzierung bisher nicht anlaufen.

Diese verbindliche Auskunft des FA Weiden wurde mit Datum vom 12.11.2021 erteilt.

Mit Schreiben vom 23.11.2021 hat der Erste Bürgermeister der Stadt Windischeschenbach, der das Verfahren federführend für die Landkreisgemeinden betreibt, diesen Sachverhalt mitgeteilt.
Gleichzeitig hat er darum gebeten, die gültige Fassung der Zuschussvereinbarung, die von Frau RA´ín Christa Krämer, Weiden und Herrn Dr. Alfred Scheidler vom Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab ausgearbeitet wurde, in den Gremien genehmigen zu lassen.

Die Zuschussvereinbarung sieht vor, dass der Anteil der Stadt Vohenstrauß in Höhe von insgesamt 76.448,30 EUR in drei Jahresraten, beginnend ab 01.07.2022 zu leisten ist (§3 Abs. 2 Buchst. b).
Die zweite Rate ist zum 30.05.2023 und die dritte Rate zum 30.05.2024 fällig.

Die Zuschussvereinbarung wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Inhalt der Zuschussvereinbarung zwischen den Landkreisgemeinden des Landkreises Neustadt a. d. Waldnaab, dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und dem Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V., Barbarastraße 14, 92729 Weiherhammer, über die geordnete Finanzierung des Neubaus eines Tierheimes und dessen Errichtung und Einrichtung durch den Tierschutzverein und genehmigt diese vollinhaltlich.


Der erste Bürgermeister oder dessen Vertreter wird zur Unterzeichnung der Zuschussvereinbarung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.01.2022 10:15 Uhr