Bauantrag über den Neubau einer Produktions- und Lagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 1461 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Waidhauser Straße 46b)
Daten angezeigt aus Sitzung:
13. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 07.04.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Das bisher unbebaute und nun zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Stadtgebiet Vohenstrauß, es ist dem Außenbereich nach § 35 BauGB zuzurechnen. Im Flächennutzungsplan ist für das Grundstück die Gebietsart „GE“ (Gewerbegebiet) ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es nicht einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Datenstand vom 12.07.2022 14:28 Uhr