Regionale Windenergieplanung in der Planungsregion Oberpfalz-Nord;
Meldung von geeigneten Flächenvorschlägen durch die Stadt Vohenstrauß
Daten angezeigt aus Sitzung:
33. Außerord. Sitzung des Stadtrates, 20.10.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord hat sich in seiner Sitzung am 28.06.2022 mit den Möglichkeiten zu weiteren regionalplanerischen Vorgehen in Bezug auf die Windenergie befasst. Ein Auszug der Niederschrift über diesen Punkt der Sitzung liegt der Beschlussvorlage bei und wurde zur Information ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschlossen wurde durch den Planungsausschuss, dass von den Mitgliedsgemeinden bis zum 31.10.2022 Standortvorschläge für Windenergieanlagen eingeholt werden. Mit Schreiben vom 05.07.2022 erfolgte durch Verbandsvorsitzenden die Aufforderung an die Verbandsmitglieder die entsprechenden geeigneten Flächen mitzuteilen.
Dieses Schreiben inkl. aller Anlagen wurde ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Als Ziel der zu meldenden Flächen sollte die Ausweisung von Vorrangflächen in einer Größe von min. 1,1 % der Gemeindefläche sein. Auf das Gebiet der Stadt Vohenstrauß bezogen, müsste diese Fläche mindestens 82,5 ha (75 km² Gemeindegebiet x 1,1 %) betragen.
Der Prozentsatz in Höhe von 1,1 an Fläche, welche für Windenergie auszuweisen ist, hat seinen Ursprung in dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) und ist darin angegeben für Bayern.
Der Stadt Vohenstrauß liegen Pläne vor, die eine potenziell geeignete Fläche aufzeigt. Der Beschlussvorlage liegt ein Plan bei, der ein geeignetes Gebiet darstellt. Erstellt wurde dieser Plan von einem möglichen Investor unter Berücksichtigung der jeweils erforderlichen Abstände.
Das auf dem Plan dargestellte Gebiet umfasst eine Größe von 161,9 ha (dies entspricht ca. 2,16 % der Gemeindefläche).
Beschluss
Die Stadt Vohenstrauß macht von der Möglichkeit, dem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord entsprechend geeignete Flächen für Windenergievorhaben mitzuteilen, Gebrauch.
Die auf dem Lageplan– der dem Beschluss als Anlage beigefügt ist - dargestellte Fläche ist seitens der Stadt Vohenstrauß als entsprechend geeignete Fläche vorzuschlagen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2022 16:30 Uhr