Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung";
Jahresprogramm 2023
Daten angezeigt aus Sitzung:
34. Sitzung des Stadtrates, 03.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien -StBauFR- für das Jahr 2023 erstellt und legt diese dem Stadtrat zur Beratung und zur Beschlussfassung vor.
Die Maßnahmen Sanierungsträgerhonorar und städtebauliche Beratung entsprechen denjenigen der Vorjahre. Unverändert geblieben sind die Mittel für das kommunale Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm und ebenso die Erweiterung des ISEKs mit 50.000 €
Folgende Veränderungen bei den anzumeldenden Maßnahmen haben sich ergeben:
• Freiraumkonzeption für den Schlossplatz am Schloss Friedrichsburg in Höhe von 10.000 €.
• Neu sind die Kosten für den Erwerb des Schlossplatzes mit insgesamt 250.000 €.
Die förderfähigen Kosten betragen nach der vorliegenden Aufstellung 470.000 €;
Diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 282.000 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 188.000 €.
Wie alle Jahre wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt. Sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die einzelnen Maßnahmen separater Beschlüsse durch den Stadtrat.
Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2023 vorab zur Kenntnis gegeben.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Stadtrat:
Die vorgelegte Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2023 wird hiermit genehmigt.
Die Stadtverwaltung beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.
Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltplanes aufgebracht werden.
Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 188.000 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zins- und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.12.2022 16:34 Uhr