Antrag auf Vorbescheid über die Erweiterung eines Milchviehstalles und den Neubau einer Güllegrube und Fahrsilos; Baugrundstück: Fl.Nr. 186 der Gemarkung Altenstadt (Zwischen den Städten)
hier: Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides
Daten angezeigt aus Sitzung:
16. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses, 03.11.2022
Beratungsreihenfolge
Sach- und Rechtslage
Der Antragsteller hat am 29.05.2019 bei der Stadt Vohenstrauß einen Bauplan über den „Antrag auf Vorbescheid zur Erweiterung eines Milchviehstalles und den Neubau einer Güllegrube und Fahrsilos“ eingereicht. In der Bauausschusssitzung am 11.07.2019 wurde über diesen Antrag beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab genehmigte daraufhin die Bauvoranfrage mit Vorbescheid vom 11.11.2019.
Nun beantragt der Bauherr beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Verlängerung der Baugenehmigung.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat mit E-Mail vom 28.10.2022 bei der Stadt Vohenstrauß angefragt, ob hiergegen Bedenken in planungsrechtlicher Hinsicht bestehen.
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides werden keine Einwendungen erhoben, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 24.01.2023 10:27 Uhr