Datum: 02.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:42 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.01.2023
2 Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Physiopraxis mit Wohnung und Carport; Baugrundstück Fl.Nr. 456 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Nähe Imkerweg)
3 Bauantrag über die Erweiterung des best. Milchviehlaufstalles; Baugrundstück Fl.Nr. 70 der Gemarkung Böhmischbruck (Tännesberger Straße 7)
4 Tekturbauantrag zur Nutzungsänderung der Friedrichsburg zum Zwecke der Durchführung von Veranstaltungen, vorrangig der Kultur und der darstellenden Kunst; Baugrundstück: Fl.Nr. 32 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 27) hier: Änderung der Aufschlagsrichtung der Fluchttüren
5 Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit einem Carport; Baugrundstück Fl.Nr. 273/1 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Nähe Fichtenstraße)
6 Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport; Baugrundstück: Fl.Nr. 24/2 der Gemarkung Oberlind (Nähe Brucknergasse)
7 Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen
8 Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2022
9 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 18.01.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Antrag auf Vorbescheid für den Neubau einer Physiopraxis mit Wohnung und Carport; Baugrundstück Fl.Nr. 456 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Nähe Imkerweg)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Zur Regelung der Erschließungsfragen und Sicherstellung der Erschließung wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet und dem Antragsteller zur Unterschrift vorgelegt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Vorbescheid, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Vorbescheid mitzuteilen. 




- Das Ausschussmitglied Florian Meißner nahm ab 18:05 Uhr, während der Beratung über den Tagesordnungspunkt, an der Bau-, Umwelt- und Energieausschusssitzung teil. -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Bauantrag über die Erweiterung des best. Milchviehlaufstalles; Baugrundstück Fl.Nr. 70 der Gemarkung Böhmischbruck (Tännesberger Straße 7)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am Rande des Ortsteils Böhmischbruck.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Baugrundstück ist dem Außenbereich zuzuordnen. Das Vorhaben ist jedoch nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es einem landwirtschaftlichen Betrieb dient.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Tekturbauantrag zur Nutzungsänderung der Friedrichsburg zum Zwecke der Durchführung von Veranstaltungen, vorrangig der Kultur und der darstellenden Kunst; Baugrundstück: Fl.Nr. 32 der Gemarkung Vohenstrauß (Friedrichstraße 27) hier: Änderung der Aufschlagsrichtung der Fluchttüren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Bei dem Antrag handelt es sich um eine Tektur zu dem Bauantrag vom 07.02.2012 (Bautenverzeichnisnr. 2012/029). Zu diesem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 27.11.2012, erteilt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Tekturbauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Tekturbauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Tekturbauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Tekturbauantrag mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit einem Carport; Baugrundstück Fl.Nr. 273/1 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Nähe Fichtenstraße)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist dort als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Für das Grundstück wurde bereits eine Bauvoranfrage im März 2022 eingereicht (Bautenverzeichnisnr. 2022/011; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage).
Diesem Antrag auf Vorbescheid wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 04.07.2022, erteilt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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6. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelcarport; Baugrundstück: Fl.Nr. 24/2 der Gemarkung Oberlind (Nähe Brucknergasse)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Zur Regelung/Sicherstellung der Erschließung wurde mit den Bauherren bereits ein entsprechender Erschließungsvertrag geschlossen.

Bei dem jetzigen Antrag handelt es sich um den Bauantrag zum Antrag auf Vorbescheid vom 19.05.2022 (Bautenverzeichnisnr. 2022/039). Zu dieser Bauvoranfrage wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab der Vorbescheid am 17.11.2022 erteilt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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7. Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über den Wasserverbrauch der letzten Jahre, den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Einwohner, die gemessenen Niederschlagsmengen, die Quellschüttungen, der Fördermengen aus den Tiefbrunnen und des Fremdwasserbezugs von der Steinwaldgruppe vor.

Die Übersichten haben alle Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitglieder in Ablichtung über das Ratsinformationssystem zur Kenntnisnahme erhalten.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über die monatlichen Ertragswerte aller städtischen Photovoltaikanlagen, sowie den Vergleich mit den kalkulierten Prognosen aller Anlagen vor.
Die Übersichten haben alle Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten.

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Photovoltaikanlagen der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 18. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 02.03.2023 ö beschliessend 9

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

  1. Bauantrag über die Tektur zum Neubau eines Hackschnitzellagers mit Hackschnitzelheizung und überdachtem Mistplatz auf Fl.Nr. 70 der Gemarkung Waldau (Gustl-Waldau-Straße 3)

  1. Bauantrag über die Errichtung einer Baustoffhalle auf den Fl.Nrn. 1517/3, 1517/19 und 1517/7 der Gemarkung Vohenstrauß (Am Forst 2)

  1. Bauantrag über den Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) mit 9 Fertigteilgaragen auf Fl.Nr. 442 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Lagerhausstr. 12)

  1. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit PKW-Doppelgarage und Abbruch des best. Wohnhauses auf Fl.Nr. 3 der Gemarkung Waldau (Roggensteiner Straße 4)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.05.2023 15:11 Uhr