Datum: 30.03.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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40. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2023
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ö
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beschliessend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 02.03.2023 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 02.03.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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40. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2023
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ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 02.03.2023 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
39/12 Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahrt 2023,
Sanierung der Kößlmühlstraße (Teilstück);
hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung über die Vergabe Pflasterbauarbeiten mit Materiallieferung
39/13 Kläranlage Vohenstrauß; Erneuerung des Schildräumers, der Schwimmschlammleitung
und zweier Rücknahmeleitungen im Nachklärbecken;
hier: Auftragsvergabe
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Erweiterung Sanierungsgebiet Vohenstrauß-Altstadt nach Süden; Einleitung einer vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141 Abs. 3 BauGB
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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40. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2023
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
In der Stadtratssitzung am 02.02.2023 hat der Stadtrat der Firma u / m / s Stadtstrategien aus Leipzig den Auftrag für die Erweiterung des Sanierungsgebiets „Altstadt Süd“ aufgrund ihres Angebots vom 11.01.2023 erteilt.
In dem betroffenen Gebiet liegen städtebauliche Missstände vor. Dieser Bereich soll durch städtebauliche Sanierungsmaßnahmen verbessert werden. Ziel ist es, dieses Gebiet im Rahmen von Vorbereitenden Untersuchungen zu untersuchen, eine Abgrenzung festzulegen und später als förmlich festgelegtes Sanierungsgebiet auszuweisen, um die Aufnahme des Gebietes bei der Regierung der Oberpfalz in das Städtebauförderungsprogramm zu beantragen.
Mit Hilfe des im Sanierungsgebiet geltenden besonderen Sanierungsrechtes und der Finanzhilfen der Städtebauförderung sollen die im späteren Sanierungsgebiet städtebaulichen Mängel beseitigt und nachhaltig verbessert werden.
Gemäß § 141 Abs. 3 BauGB ist für diese vorbereitende Untersuchung ein Einleitungsbeschluss zu fassen, dieser ist öffentlich bekannt zu machen. Auf die Auskunftspflicht gemäß § 138 BauGB ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen. An die Mieter und Vermieter in dem betroffenen Gebiet werden Fragebögen versandt, die Fragebögen wurden ins RIS mit eingestellt, Gegenstand der Fragebögen ist auch die Karte des Untersuchungsgebiets „Altstadt Süd“
Beschluss
Nach Kenntnis vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
- Einleitungsbeschluss zur Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung gemäß § 141, Abs. 3 BauGB zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit im Bereich „Altstadt Süd“
Der Stadtrat beschließt den Beginn und die Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141, Abs. 3, Satz 1 BauGB zur Sanierung im Bereich der südlichen Altstadt gemäß anliegendem Lageplan zur Abgrenzung des Untersuchungsgebietes. Auf die nach § 138 BauGB bestehende Auskunftspflicht der im Untersuchungsgebiet ansässigen Eigentümer/Mieter/Pächter und Sonstige zum Besitz oder zur Nutzung eines Grundstücks/Gebäudes oder Gebäudeteils Berechtigte sowie ihrer Beauftragten gegenüber dem Stadtrat Vohenstrauß und deren Beauftragten ist in der öffentlichen Bekanntmachung hinzuweisen (§ 141, Abs. 3, Satz 2 und 3 BauGB).
- Beauftragung eines Architekturbüros zur Erarbeitung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Altstadt Süd“
Der Stadtrat beschließt die Beauftragung des Stadtplanungsbüros
u / m / s Stadtstrategien aus Leipzig zur Durchführung von Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für das im beiliegenden Lageplan abgegrenzte Untersuchungsgebiet „Altstadt Süd“. Name und Kontaktdaten des Stadtplanungsbüros sind in der öffentlichen Bekanntmachung des Einleitungsbeschlusses zur Durchführung einer Vorbereitenden Untersuchung zu nennen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "Altenstadt - Weißdornstraße" für die Ausweisung eines Wohngebietes im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 136/75, 136/74 und 136/59 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß;
hier: Billigung des Entwurfs für die Durchführung des Bauleitplanverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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40. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2023
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 01.12.2022 für das Gebiet östlich der Orchideen- und Weißdornstraße die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde das Landschaftsarchitekturbüro Thammer aus Schönsee beauftragt.
Die notwendigen Planunterlagen wurden nun im Detail ausgearbeitet. Die Planentwürfe samt Begründung, deren Inhalte, Ziele und Auswirkungen stellt Herr Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer vor.
Beschluss
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Aufstellung der Vorschlagsliste der Stadt Vohenstrauß für die Wahl der Schöffen für die Amtsperiode 2024–2028, Amtsgerichtsbezirk Weiden i.d.OPf.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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40. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2023
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ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Der Präsident des Landgerichts Weiden i.d.OPf. hat mit Schreiben vom 23.01.2023 mitgeteilt, dass gemäß Nr. 1.5 der Gemeinsame Bekanntmachung der Bayerischen Staatsministerien der Justiz und des Innern, für Sport und Integration zur Vorbereitung der Sitzungen der Schöffengerichte und Strafkammern (Schöffenbekanntmachung) von der Stadt Vohenstrauß dem Amtsgericht Weiden i.d.OPf. für die Wahl der Schöffen mindestens 10 Personen vorgeschlagen werden müssen. Um die gebotene Gleichmäßigkeit der Schöffenämter auf den Gerichtsbezirk zu gewährleisten, sollte die mitgeteilte Mindestzahl jedoch nicht überschritten werden.
Die für ein Schöffenamt eingehenden Bewerbungen sind dem Stadtrat zur Zustimmung vorzulegen. Eine Vorauswahl der Bewerbungen durch den Bürgermeister oder durch die Verwaltung ist unzulässig. Für die Aufnahme von Personen in die Liste ist die Zustimmung von zwei Dritteln der anwesenden Mitglieder des Stadtrats, mindestens jedoch die Hälfte der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Stadtrats erforderlich. Die beschlossene Liste ist eine Woche lang öffentlich auszulegen und anschließend dem Amtsgericht zu übersenden.
Mit Bekanntmachung der Stadt Vohenstrauß vom 30.01.2023 wurde die Bevölkerung zur Benennung von Personen für die Schöffen-Vorschlagsliste aufgefordert. Weiter erfolgte ein Aufruf in der Presse sowie auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß. Bis zum 10.03.2023 (Ablauf der Bewerbungs- bzw. Vorschlagsfrist) sind 27 Bewerbungen eingegangen. Vorschläge von Organisationen, Einrichtung, Verbänden, etc., wurden nicht eingereicht. Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, über jeden einzelnen Bewerber abzustimmen und anschließend die 10 Bewerber mit den meisten Stimmen in die Vorschlagsliste aufzunehmen.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß gibt für die Aufnahme der nachstehenden Personen in die Vorschlagsliste für Schöffen für die Wahlperiode 2024 – 2028 einmütig seine Zustimmung:
- Schäftner Stefan
- Dr. Pruy Richard
- Wolfrath Josef
- Wolfinger Michaela
- Buchbinder Gabriele
- Bäumler Manfred
- Mages Monika
- Fütterer Clemens
- Gebert Rainer
- Meyer Katharina
- Baierl Markus
Begründete Bedenken gegen die Bewerber/innen bestehen nicht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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40. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2023
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ö
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Sach- und Rechtslage
- Von der Realschullehrerin Doris Thammer ist am 28.03.2023 ein E-Mail eingegangen. Diese möchte im Unterricht ein Thema aufgreifen, das auch Stadtrat Dr. Wappmann bereits einmal im Gremium angesprochen hat. Es handelt sich dabei um die Installation von zwei Stolpersteinen in Altenstadt. Dr. Sebastian Schott, Heimatpfleger der Stadt Weiden und wohnhaft in Altenstadt, hat dies angeregt und Frau Thammer würde das Projekt seitens der Realschule betreuen. Das Projekt macht keinen Sinn, wenn es nicht von der Stadt unterstützt wird. Aus diesem Grund wurde Frau Thammer geantwortet, dass ihr in der nächsten Fraktionssprechersitzung die Gelegenheit gegeben wird, das Projekt vorzustellen. Die Anregung von Stadtrat Dr. Wappmann, die Stolpersteine beim Anwesen Gilch zu installieren, wurde damals nicht weiterverfolgt, nachdem der historische Hintergrund gefehlt hat. Wenn aber die Historie belegbar ist, kann der Stadtrat dies entscheiden. Heute handelt es sich lediglich um die Information, dass in der nächsten Fraktionssprechersitzung durch Frau Thammer die Vorstellung erfolgt.
- Der Pressebericht, wonach die Stadt das Heizsystem im Bauhof auf Hackschnitzel umstellen will, zeigt bereits Auswirkungen. Zwei Anwohner im angrenzenden Baugebiet „An der Lerau“ haben das Thema aufgegriffen und eine Mail geschrieben, wonach ihrerseits Interesse an einem Anschluss besteht. Das Baugebiet ist 33 Jahre alt und die Heizsysteme der Häuser sind in die Jahre gekommen. Gestern wurde die große Hoffnung ausgesprochen, dass hier die Stadt mit der Naturenergie Eslarn-Vohenstrauß und der Waldbauernvereinigung Partner finden könnte. Der Geschäftsführer, Herr Schaller, war diesbezüglich optimistisch. Diese Möglichkeit wäre durchaus überlegenswert, da genügend Platz vorhanden ist, es sich um kurze Wege handelt und im Bauhof Räume frei geworden sind. Die Stadt sollte diese Möglichkeit untersuchen lassen, aber natürlich muss auch die Frage der Wirtschaftlichkeit für die Waldbauernvereinigung gestellt werden. Dies wäre wieder ein kleiner Mosaikstein in die richtige Richtung. Stadtratsmitglied Josef Maier zieht daraufhin in Erwägung, dass die WBV lediglich der Betreiber sein könnte und die Errichtung der Anlage durch die Stadt erfolgt. Alle Möglichkeiten müssen hier vorab geprüft werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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40. Sitzung des Stadtrates
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30.03.2023
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Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Dorit Schmid möchte wissen, warum am Bocklradweg eine große Weide gefällt wurde. Gerade die Weiden sind die erste Nahrung für Bienen und darum ist das für sie unverständlich. Daneben wurden nun Obstbäume gepflanzt. Der künftige Außendienstleiter Michael Gösl teilt mit, dass die Pflegemaßnahmen streng außerhalb der Brutzeiten durchgeführt wurden und deshalb sogar am Wochenende gearbeitet wurde. Es wurde lediglich Totholz entfernt und Bäume, die kaputt sind, gefällt. Es wurden keine gesunden Bäume entfernt. Schmid entgegnet, dass von der gefällten Weide Fotos gemacht wurden und es nicht erkennbar ist, dass diese morsch oder krank war. Gösl verweist auf Außendienstleiter Karl Frey, der hierzu mehr sagen kann. Aber bei allen Arbeiten, die von der Stadt begleitet wurden, wurden nur Totholz sowie Bäume und Äste, die die Sicherheit gefährdet haben, entfernt. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bittet um Übermittlung der Bilder und wird die Angelegenheit dann mit Frey klären.
- 3. Bürgermeister Alfons Raab erkundigt sich nach dem Sachstand zur Errichtung der Bushaltestelle in der Waidhauser Straße für das Baugebiet Sommerwiesen. Gösl antwortet, dass bereits mehrmals versucht wurde, einen Termin mit dem Straßenbauamt zu vereinbaren. Der Verantwortliche, Herr Hain, hat sich bisher nicht gemeldet, aber die Stadt ist mit der zuständigen Behörde in Kontakt und die Maßnahme müsste nächste Woche über die Bühne gehen. Wutzlhofer ergänzt, dass im Übrigen in der Verkehrsausschusssitzung der Antrag des VdK bezüglich der Verlegung der Bushaltestelle beim Ärztehaus in den Bereich des Fußgängerüberwegs diskutiert wurde. Die RBO hat dem Antrag zugestimmt. Die Bushaltestelle wird aufgelassen und an den Fußgängerweg angekoppelt. Das ist die „Königs-Lösung“. Die Maßnahme wird in nächster Zeit völlig unproblematisch durch das Versetzen des Verkehrsschildes umgesetzt. Die Lösung ist zudem kostengünstig und alle sind zufrieden.
- Stadtratsmitglied Anna Balk bittet um Information zum Sachstand bezüglich der Calisthenics-Anlage. Wutzlhofer antwortet, dass die Anlage steht. Raab möchte noch wissen, welchen Untergrund die Anlage hat. Dies wurde laut Gösl mit, wie vom Gerätehersteller empfohlen, mit Sand bewerkstelligt.
- Stadtratsmitglied Christian Messer verweist auf Gespräche mit dem Turnverein Vohenstrauß, in denen mitgeteilt wurde, dass heuer ab Pfingsten das Hallenbad auch von der Schwimmabteilung nicht mehr genutzt werden darf. In den letzten Jahren war es immer so, dass trotz Schließung für die Bevölkerung die Vereine ihr Training halten konnten, nachdem das Bad für die Schulen weiter geheizt und gereinigt wird. Auch wenn die Stadt hier nicht zuständig ist, sollte sie diesbezüglich nachhaken. Wutzlhofer entgegnet, dass hier eine Fehlinformation vorliegt. Seit vielen Jahren dürfen die Schulen sowie die Vereine das Hallenbad ab Pfingsten nicht mehr nutzen. Diesbezüglich wurde bereits öfter nachgehakt, aber ab Pfingsten wird für alle zugesperrt und die Temperatur abgesenkt. Argumentiert wird hier mit den Überstunden und der Arbeitszeit des Bademeisters und der Eröffnung der Freibadsaison. Im Übrigen stehen dieses Jahr umfangreiche Baumaßnahmen im Hallenbad an.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2023 14:07 Uhr