Datum: 04.05.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2023
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 30.03.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des wiedergewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling
4 Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2023
5 Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023
6 Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2022 - 2026
7 Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2022 - 2026
8 Mitteilungen des Bürgermeisters
9 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.03.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 30.03.2023 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 30.03.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 30.03.2023 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


40/8        Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2023, 
Sanierung der Kößlmühlstraße (Teilstück); 
hier: Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtung


40/9        Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2023, Sanierung der Kößlmühlstraße; 
hier: Auftragsvergabe für das Material zum Wasserleitungsbau


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des wiedergewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Amtszeit des bisherigen Kommandanten der Freiwilligen Feuerwehr Kaimling und seines Stellvertreters mit Ablauf des 30.04.2023 endet, wurden in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Kaimling am 21.04.2023 Neuwahlen durchgeführt. Aus organisatorischen Gründen fand die Dienstversammlung später als üblich statt, sodass die Bestätigung erst nach Ablauf der Amtszeit durchgeführt werden kann. 

Von den Aktiven der Wehr wurde in der Dienstversammlung Herr Johannes Eiberweiser, Triftweg 10, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten und Herr Markus Maier, Herrenstraße 14, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten wiedergewählt. 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu oder wiedergewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Herr Kreisbrandrat Marco Saller hat sein Benehmen zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG mit E-Mail vom 24.04.2023 erteilt. Die Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Daher ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrats. 

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG 

  1. Herrn Johannes Eiberweiser, Triftweg 10, 92648 Vohenstrauß, als Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling und 

  1. Herrn Markus Maier, Herrenstraße 14, 92648 Vohenstrauß, als stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Kaimling. 

Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt rückwirkend zum 01. Mai 2023 unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der gem. § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden, soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.
Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2023 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.
Der Haushalt 2023 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 13. und 17.04.2023 vorberaten.

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2023 zu erlassen und den Haushaltsplan 2023 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2023








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2023 wird hiermit festgesetzt; er schließt 







im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

18.403.015,00 €







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

5.987.190,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen


sind nicht vorgesehen.












§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2023 in Kraft.











Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.

Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.

Der Stellenplan 2023 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2023 folgenden Stellenplan:

1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16

2 Laufbahnbeamte

davon         
       1 Beamter   BesGr A 10    
       1 Beamtin   BesGr A 8
       


54 Stellen für tariflich Beschäftigte

davon                  2,0 Stellen EG 12
                 1,0 Stelle   EG 11
                 1,0 Stelle   EG 10        
                 3,0 Stellen EG   9 c
                 2,0 Stellen EG   9 b
                 3,0 Stellen EG   9 a
                 5,0 Stellen EG   8
                 1,0 Stelle   EG   7
                 3,0 Stellen EG   6
               21,0 Stellen EG   5
               11,0 Stellen EG   2

                 
                    1,0 Stelle   EG S9
                 2,0 Stellen EG S4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2026 fortgeschrieben.

Es beinhaltet Investitionsmaßnahmen der Einzelpläne 1 – 8 und beinhaltet sowohl Maßnahmen, die im gegenständlichen Haushaltsjahr als auch in den Folgejahren bis 2026 vorgesehen sind.

Die in diesem Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen sind in den Sitzungen des Finanz-und Verwaltungsausschusses am 13. und 17.04.2023 beraten und beschlossen worden.

Die Maßnahmen sind in der Anlage zum Investitionsprogramm aufgelistet, die der Beschlussvorlage beiliegt.

Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2023 abzuwarten.

Beschluss

Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.

Für die Jahre 2022 bis 2026 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 27.017.000 EUR.

Hiervon entfallen auf  2022   7.928.000 EUR
                                       2023   5.919.000 EUR
                                       2024   5.403.000 EUR
                                       2025   3.894.000 EUR
                                       2026  3.873.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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7. Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2022 - 2026

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Die Kommunen haben ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grund zu legen (Art. 70 Abs. 1 GO).

Die Investitionen im Vermögenshaushalt wurden aus dem Investitionsprogramm übernommen; die übrigen Festlegungen sind sorgfältig geschätzte Anhaltswerte.
Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.

Der dem Haushaltsplan 2023 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2022 bis 2026 wird anerkannt und genehmigt.

Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:

2022        26.913.000 EUR
2023        24.391.000 EUR
2024        24.131.000 EUR
2025        22.656.000 EUR
2026        22.690.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö 8

Sach- und Rechtslage

Nachdem der nächste Sitzungstermin turnusmäßig in die Pfingstferien fallen würde und sich offensichtlich viele Stadträte im Urlaub befinden, wird die nächste Sitzung am 15.06.2023 terminiert.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 41. Sitzung des Stadtrates 04.05.2023 ö 9

Sach- und Rechtslage

Keine.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2023 08:32 Uhr