Datum: 15.06.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:07 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2023
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.05.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 3" für die Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1484, 1488, 1495, 1500, 1501, 1502, 1503 und 1504 der Gemarkung Vohenstrauß; hier: Änderung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes sowie des Bebauungsplanentwurfes in "Gewerbegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 3" und Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren
4 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Untertresenfeld hier: Beschlussfassung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren
5 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Altenstadt b. Vohenstrauß hier: Beschlussfassung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren
6 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Vohenstrauß hier: Beschlussfassung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren
7 Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der Solavest GmbH, Jakob-Klar-Straße 7, 80769 München
8 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neu gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Roggenstein
9 Mitteilungen des Bürgermeisters
10 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.05.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.05.2023 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.05.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.05.2023 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


       41/12         Erweiterung des Feuerwehrhauses der FFW Oberlind; 
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Baumeisterarbeiten

41/13        Erweiterung des Feuerwehrhauses der FFW Oberlind; 
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Fenster und Türen

41/14        Erweiterung des Feuerwehrhauses der FFW Oberlind; 
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Dachabdichtung

41/15        Dreifachturnhalle Vohenstrauß - Ausstattungsanschaffung Kraftraum
hier: - Auftragsvergabe –

41/16        Straßenbaumaßnahmen 2023 - Auftragsvergabe Schwarzdeckenbauarbeiten



der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie die Aufstellung des Bebauungsplanes "Gewerbe- und Industriegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 3" für die Erweiterung des bestehenden Gewerbe- und Industriegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.Nrn. 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1484, 1488, 1495, 1500, 1501, 1502, 1503 und 1504 der Gemarkung Vohenstrauß; hier: Änderung des Flächennutzungsplanänderungsentwurfes sowie des Bebauungsplanentwurfes in "Gewerbegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 3" und Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 03.03.2022 für die dritte Erweiterung des Gewerbe- und Industriegebiets „Vohenstrauß – Ost“ die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines Bebauungsplanes beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde das Landschaftsarchitekturbüro Thammer aus Schönsee beauftragt. 

Die notwendigen Pläne wurden nun im Detail ausgearbeitet. Im umfänglichen Planungsprozess zum Vorentwurf wurde vereinzelt bereits mit im anschließenden Verfahren zu beteiligenden Fachstellen gesprochen. Daraufhin ergaben sich auch noch einige Änderungen, welche unter anderem auch die einzubeziehenden Grundstücke betreffen (Aufnahme einer Teilfläche aus der Fl.Nr. 1495 von ca. 200 m² im nördlichen Planbereich) bzw. im Ergebnis dazu führen, dass auch der Bebauungsplan „Industrie- und Gewerbegebiet Vohenstrauß - Ost, BA 1“ in einigen Punkten geändert werden muss (u. a. Anpassung Baugrenzen auf Fl.Nrn. 1475 und 1466/1, Anpassung Lärmschutzwall auf Fl.Nr. 1475 etc.) und damit seine 9. Änderung erfährt.
Außerdem soll anders als ursprünglich angedacht kein Gewerbe- und Industriegebiet mehr ausgewiesen werden, sondern ein reines Gewerbegebiet. Damit erhält der Bebauungsplan auch die Bezeichnung „Gewerbegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 3“.
Somit werden auch die im Planbereich liegenden Grundstücke, welche im Flächennutzungsplan bisher keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausweisen, nur mehr als GE-Flächen ausgewiesen und nicht auch als GE- und GI-Flächen. Die bereits als GI-Flächen bestehenden Flächen im Flächennutzungsplan erfahren keine Änderung zu GE-Flächen, da hier auch bei einer Ausweisung des Bebauungsplanes als GE-Gebiet auf GI-Flächen das Entwicklungsgebot gewahrt bleibt. Auch wenn der Flächennutzungsplan an einigen Stellen ein GI-Gebiet ausweist muss der Bebauungsplan auf diesen Flächen nicht zwingend ein GI-Gebiet ausweisen, sondern darf auch GE-Flächen darstellen ohne das Entwicklungsgebot zu verletzen.

Die Planentwürfe samt Begründung, deren Inhalte, Ziele und Auswirkungen stellt Herr Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer vor. 

Beschluss

Nach Kenntnisnahme von den Ausführungen des Herrn Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat: 

Der Stadtratsbeschluss vom 03.03.2022 Nr. 24/4 wird insofern geändert, als die Fl.Nrn. 1466/1 (Teilfläche – TF), 1475 und 1495 (TF) Gemarkung Vohenstrauß, in die beschlossenen Bauleitplanverfahren für die Grundstücke Fl.Nrn. 1476, 1477, 1478, 1479, 1480, 1484, 1488, 1500, 1501, 1502, 1503 und 1504 Gemarkung Vohenstrauß, mit aufgenommen werden und die mit der 13. Flächennutzungsplanänderung als GI-Gebiet neu auszuweisenden Flächen (Fl.Nrn. 1478 (TF), 1484 (TF), 1488 (TF), 1495 (TF), 1500 (TF), 1501 (TF), 1502 (TF) und 1503 (TF) Gemarkung Vohenstrauß) nun als GE-Gebiet ausgewiesen werden.

Mit den Vorentwürfen zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß und der Aufstellung des Bebauungsplans „Gewerbegebiet Vohenstrauß – Ost, BA 3“, jeweils in der Fassung vom 15.06.2023, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten und zügig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Untertresenfeld hier: Beschlussfassung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 04.05.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß drei Freiflächen-Photovoltaik-Projekte weiterverfolgt werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt für diese Anträge die Beschlussfassung über die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Einleitungsbeschlüsse) in einer der nächsten Stadtratssitzungen vorzubereiten.

Die erste der drei Projektflächen liegt in der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß, südlich des Ortsteils Untertresenfeld und nördlich des Umspannwerkes. (sh. Anlage, Lageplan)

Hier beabsichtigt die Firma SÜDWERK Energie GmbH, Sternshof 1, 96224 Burgkunstadt, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 695, 696, 696/1 und 697 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß. Die Gesamtfläche dieser Grundstücke beträgt ca. 10,40 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 04.05.2023 vorgelegt.

Zur Weiterverfolgung des Projektes ist es nun notwendig für die o.a. Grundstücke einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen aufzustellen. Neben dem Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss auch ein Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Dies deshalb, weil gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Derzeit befinden sich aber die Grundstücke der Fl.Nrn. 695, 696, 696/1 und 697 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß nach der Darstellung im Flächennutzungsplan im Außenbereich. Insofern würde der beantragte Bebauungsplan den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß: 

  1. Der seit 29.03.1996 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Vohenstrauß samt Landschaftsplan, in der Änderungsfassung vom 04.03.2021, wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke der Fl.Nrn. 695, 696, 696/1 und 697 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden (16. Änderung des Flächennutzungsplanes). 
  2. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Grundstücke der Fl.Nrn. 695, 696, 696/1 und 697 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß betroffen. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungs- und Aufstellungsverfahren für die vorstehenden Bauleitpläne im sogenannten Parallelverfahren durchzuführen. 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Bauleitplanverfahren erst dann einzuleiten und durchzuführen, wenn 

a) der Stadt Vohenstrauß die Verträge zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und der Firma SÜDWERK Energie GmbH vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Grundstücke für den beabsichtigten Zweck zur Verfügung stehen, 

b) der Stadt Vohenstrauß eine schriftliche Zusage der Bayernwerk AG vorliegt, aus der sich ergibt, dass der erforderliche Einspeisepunkt gesichert ist, 

c) eine städtebauliche Vereinbarung u.a. bezüglich 
  • der Übernahme der Planungskosten sowie der Kosten für evtl. Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen sowie 
  • der Zusage einer Bürgerbeteiligung an der Anlage mittels Anteilszeichnung von mindestens 20 % im Streubesitz
zwischen der Stadt Vohenstrauß und der Firma SÜDWERK Energie GmbH abgeschlossen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Untertresenfeld I“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. 17. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Altenstadt b. Vohenstrauß hier: Beschlussfassung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 04.05.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß drei Freiflächen-Photovoltaik-Projekte weiterverfolgt werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt für diese Anträge die Beschlussfassung über die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Einleitungsbeschlüsse) in einer der nächsten Stadtratssitzungen vorzubereiten.

Die zweite der drei Projektflächen liegt in der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß, nördlich des Ortsteils Altenstadt b. Vohenstrauß und östlich des Umspannwerkes. (sh. Anlage, Lageplan)

Hier beabsichtigt die Firma MaxSolar GmbH, Schmidhamer Straße 22, 83278 Traunstein, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf einer Teilfläche des Grundstücks der Fl.Nr. 621 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß. Die Gesamtfläche beträgt ca. 3,60 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 04.05.2023 vorgelegt und der Antrag gemäß des dort gefassten Beschlusses vom Antragsteller abgeändert und nur mehr auf die Teilfläche der Fl.Nr. 621, Gmkg. Altenstadt b. Vohenstrauß, konzentriert. Die Anträge für die Fl.Nrn. 676 und 677, Gmkg. Altenstadt b. Vohenstrauß, wurden mit E-Mail vom 16.05.2023 zurückgenommen.

Zur Weiterverfolgung des Projektes ist es nun notwendig für die o.a. Teilfläche des Grundstücks einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen aufzustellen. Neben dem Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss auch ein Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Dies deshalb, weil gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Derzeit befindet sich die Teilfläche des Grundstücks der Fl.Nr. 621 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß, nach der Darstellung im Flächennutzungsplan, im Außenbereich. Insofern würde der beantragte Bebauungsplan den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß: 

  1. Der seit 29.03.1996 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Vohenstrauß samt Landschaftsplan, in der Änderungsfassung vom 04.03.2021, wird dahingehend geändert, dass die südliche Teilfläche des Grundstücks der Fl.Nr. 621 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen wird (17. Änderung des Flächennutzungsplanes). 
  2. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes ist eine Teilfläche des Grundstücks der Fl.Nr. 621 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß betroffen. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungs- und Aufstellungsverfahren für die vorstehenden Bauleitpläne im sogenannten Parallelverfahren durchzuführen. 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Bauleitplanverfahren erst dann einzuleiten und durchzuführen, wenn 

a) der Stadt Vohenstrauß die Verträge zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und der Firma MaxSolar GmbH vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Grundstücke für den beabsichtigten Zweck zur Verfügung stehen, 

b) der Stadt Vohenstrauß eine schriftliche Zusage der Bayernwerk AG vorliegt, aus der sich ergibt, dass der erforderliche Einspeisepunkt gesichert ist, 

c) eine städtebauliche Vereinbarung u.a. bezüglich 
  • der Übernahme der Planungskosten sowie der Kosten für evtl. Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen
zwischen der Stadt Vohenstrauß und der Firma MaxSolar GmbH abgeschlossen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Altenstadt b. Vohenstrauß II“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Vohenstrauß hier: Beschlussfassung über die Einleitung der Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 04.05.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß drei Freiflächen-Photovoltaik-Projekte weiterverfolgt werden sollen. Die Verwaltung wurde beauftragt für diese Anträge die Beschlussfassung über die Einleitung der erforderlichen Bauleitplanverfahren (Einleitungsbeschlüsse) in einer der nächsten Stadtratssitzungen vorzubereiten.

Die dritte der drei Projektflächen liegt in der Gemarkung Vohenstrauß, südlich Vohenstrauß. (sh. Anlage, Lageplan)

Hier beabsichtigt die Firma Primus Solar GmbH, Ziegetsdorfer Straße 109, 93051 Regensburg, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß. Die Gesamtfläche dieser Grundstücke beträgt ca. 47 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 04.05.2023 vorgelegt.

Zur Weiterverfolgung des Projektes ist es nun notwendig für die o.a. Grundstücke einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen aufzustellen. Neben dem Beschluss über die Einleitung des Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplanes muss auch ein Beschluss über die Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst werden. Dies deshalb, weil gemäß § 8 Abs. 2 Satz 1 BauGB der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln ist. Derzeit befinden sich aber die Grundstücke der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß nach der Darstellung im Flächennutzungsplan im Außenbereich. Insofern würde der beantragte Bebauungsplan den Festsetzungen des Flächennutzungsplans widersprechen.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß: 

  1. Der seit 29.03.1996 wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Vohenstrauß samt Landschaftsplan, in der Änderungsfassung vom 04.03.2021, wird dahingehend geändert, dass die Grundstücke der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß als sonstiges Sondergebiet nach § 11 Abs. 2 BauNVO ausgewiesen werden (18. Änderung des Flächennutzungsplanes). 
  2. Der Stadtrat beschließt die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Grundstücke der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß betroffen. 
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungs- und Aufstellungsverfahren für die vorstehenden Bauleitpläne im sogenannten Parallelverfahren durchzuführen. 

Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Bauleitplanverfahren erst dann einzuleiten und durchzuführen, wenn 

a) der Stadt Vohenstrauß die Verträge zwischen den betroffenen Grundstückseigentümern und der Firma Primus Solar GmbH vorliegen, aus denen sich ergibt, dass die Grundstücke für den beabsichtigten Zweck zur Verfügung stehen, 

b) der Stadt Vohenstrauß eine schriftliche Zusage der Bayernwerk AG vorliegt, aus der sich ergibt, dass der erforderliche Einspeisepunkt gesichert ist, 

c) eine städtebauliche Vereinbarung u.a. bezüglich 
  • der Übernahme der Planungskosten sowie der Kosten für evtl. Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen sowie 
  • der Zusage einer Bürgerbeteiligung an der Anlage mittels Anteilszeichnung von mindestens 20 % im Streubesitz und
  • der Nutzung der städtischen Grundstücke Fl.Nr. 922, 1179 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß, mit entsprechendem Regelungsinhalt
zwischen der Stadt Vohenstrauß und der Firma Primus Solar GmbH abgeschlossen ist.

Der Bebauungsplan erhält die Bezeichnung „Solarpark Vohenstrauß II“.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der Solavest GmbH, Jakob-Klar-Straße 7, 80769 München

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung vom 04.05.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß sechs von neun Freiflächen-Photovoltaik-Projekten abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung hat die jeweiligen Firmen über die Entscheidung des Gremiums in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis, dass sie die Möglichkeit haben ihren Antrag bis zum 22.05.2023 zurückziehen, ansonsten wird im Stadtrat über dessen Ablehnung entschieden.
Von sechs angeschriebenen Firmen haben fünf ihren Antrag zurückgenommen. Die Firma Solavest GmbH, Jakob-Klar-Straße 7, 80769 München, hat davon keinen Gebrauch gemacht. 

Der Stadt Vohenstrauß obliegt nach § 2 BauGB die Planungshoheit, dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Somit ist der Antrag der Firma Solavest GmbH entsprechend abzulehnen.

Die Projektfläche liegt in der Gemarkung Oberlind, nordöstlich der Kalverienbergkirche (Fl.Nr. 183) und ebenfalls nordöstlich Oberlinds (Fl.Nr. 197).

Hier beantragt die Firma Solavest GmbH, Jakob-Klar-Straße 7, 80769 München, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 183 und 197 Gemarkung Oberlind. Die Gesamtfläche dieser Grundstücke beträgt ca. 4,20 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 04.05.2023 vorgelegt. Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde in der vergangenen Sitzung auch die Ablehnung dieses Projekts beschlossen.

Beschluss

Der Antrag der Firma Solavest GmbH, Jakob-Klar-Straße 7, 80769 München, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen wird abgelehnt.

Die Verwaltung wird beauftragt der Solavest GmbH die Entscheidung des Gremiums mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des neu gewählten Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Roggenstein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Nachdem der bisherige Kommandant, Herr Stefan Urbaneck, mitgeteilt hat, sein Amt zum 31.03.2023 niederzulegen, wurde am 04.03.2023 eine Dienstversammlung für die Neuwahl anberaumt. In dieser Versammlung konnte kein Kandidat für das Amt des 1. Kommandanten gefunden werden. 

Nach Art. 8 Abs. 2 Satz 2 und 3 des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG) hat die Gemeinde innerhalb von drei Monaten nach Ausscheiden des bisherigen Kommandanten einen Kommandanten zu bestellen, wenn innerhalb dieser Zeit kein geeigneter Nachfolger gewählt wird. Aus diesem Grund wurde in einer weiteren Dienstversammlung am 13.06.2023 eine Neuwahl durchgeführt, um die Bestätigung der neugewählten Person rechtzeitig durchführen zu können. 

Von den Aktiven der Wehr wurde Herr Jonas Gösl, wohnhaft Bgm.-Großmann-Straße 8, 92648 Vohenstrauß zum Kommandanten gewählt. 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu- oder wiedergewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß. Diese Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Daher ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrats. 

Herr Kreisbrandrat Marco Saller konnte sein Benehmen zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG urlaubsbedingt noch nicht erteilen. Kreisbrandinspektor Martin Weig hat jedoch telefonisch bestätigt, dass Herr Saller über die Wahl des Herrn Gösl informiert wurde und keine Einwände vorbrachte. Sein Benehmen wird von der Verwaltung noch vor Beginn der Amtsperiode des Herrn Gösl eingeholt.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG 

Herrn Jonas Gösl, wohnhaft Bgm.-Großmann-Straße 8, 92648 Vohenstrauß 

zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Roggenstein.


Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Juli 2023. Die Bestätigung erfolgt unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der gem. § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden, soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können. Die Verwaltung wird beauftragt, das Benehmen des Herrn Kreisbrandrat Marco Saller noch vor Beginn der Amtsperiode einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. Heute hat Außendienstleiter Gösl informiert, dass die Ortsdurchfahrt Böhmischbruck bautechnisch abgeschlossen und abgenommen wurde. Soweit bekannt, hat es dabei keine Probleme gegeben. Nach fast einem Jahr Bauverzögerung kann man sagen: „Was lange währt wird endlich gut.“

  1. Der Vorschlag, im Braunetsriether Weg zum neuen Kindergarten einen Gehweg zu errichten, kann nicht umgesetzt werden. Von den Grundstückseigentümern wurde die anfängliche Bereitschaft widerrufen. Es besteht nun keine Möglichkeit mehr, an die notwendigen Flächen heranzukommen. Das bedeutet für die Eltern, dass sie weiterhin am Seitenstreifen gehen müssen, wenn sie ihre Kinder zu Fuß zum Kindergarten bringen. 
    Stadtratsmitglied Christian Messer regt an, einen verkehrsberuhigten Bereich entlang des Kindergartens einzurichten, dann dürfte in dieser Zone nicht so schnell gefahren werden. Wutzlhofer sagt zu, diesen Vorschlag im Verkehrsausschuss zu behandeln, eventuell könnte der Bereich ähnlich der Wiesenstraße umgestaltet werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 42. Sitzung des Stadtrates 15.06.2023 ö 10

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Dorit Schmid trägt vor, dass die Gartenpflege für viele Grundstücksbesitzer leicht sein soll. Immer mehr Gärten in Neubaugebieten, aber auch in alten Wohngebieten werden in Schottergärten umgewandelt in der irrigen Annahme, dass diese keine Arbeit machen. Solche Schotterflächen bringen große Nachteile für Mensch und Natur. Die Insekten finden keine Nahrung und keinen Unterschlupf, sie erhitzen und bilden Wärmeinseln, sie lassen das Regenwasser nicht durch, so dass nichts ins Grundwasser gelangen kann. Daher wäre es ein Anliegen, von Seiten der Stadt Anreize für heimische Pflanzen, Kräuter und Blumen in den Privatgärten zu schaffen. 

Bürgermeister Andreas Wutzlhofer entgegnet, dass in den neuen Wohnbaugebieten Schottergärten bereits verboten sind. Bauamtsleiter Markus Wildenauer bestätigt dies für den BA 3 in den Sommerwiesen sowie für künftige Bebauungspläne. 

Schmid führt weiter aus, dass z. B. die Stadt Spenge eine Prämie von bis zu 500,- Euro bezahlt, wenn Schottergärten umgewandelt werden. Weiter könnten auf der städt. Homepage die heimischen Pflanzen, welche sich für unsere Gegend anbieten, eingestellt werden. Es ist wichtig, dass Stadt und Bürger ihren Teil zum Klima- und Naturschutz beitragen und die Stadt sollte verstärkt darauf achten. Wutzlhofer gibt zu bedenken, dass allein die Kontrollen einen immensen Verwaltungsaufwand bedeuten würden. Stadtratsmitglied Christian Messer stimmt Schmid zu, aber 500,- Euro sind aus seiner Sicht für viele zu wenig Anreiz. Das Geld interessiert nicht, die Grundstückseigentümer wollen nicht mehr gießen, sich die Gartenarbeit nicht mehr „antun“ und so wenig Arbeit wie möglich mit dem Grundstück haben.

2. Bürgermeister Uli Münchmeier ist der Meinung, dass es wichtig wäre, das Bewusstsein zu schaffen, denn dieses ist meist nicht vorhanden. Hier wäre zuerst einmal qualifizierte Aufklärung angebracht. Dem anderen Thema kann sich die Stadt noch annähern und überlegen, wie ein Antrag auf Förderung aussehen und wie das Ganze unbürokratisch gehandhabt werden könnte. Vielleicht kann zum Jahresende ein Infoschreiben in Zusammenarbeit mit der Naturschutzbehörde zu dieser Thematik an die Bevölkerung herausgegeben werden. Das wäre zunächst ein Anfang mit einem nicht ganz so großen Aufwand. Vielleicht gibt es Seitens der Naturschutzbehörde bereits etwas Fertiges, wo solche Informationen angeboten werden. Hier muss auf Freiwilligkeit und Information gesetzt werden.

Bürgermeister Alfons Raab stimmt Schmid ebenfalls zu, aber viele sehen auch die Probleme mit dem fehlenden Regen in den letzten Jahren. Mit Schottergärten sind sie auf der sicheren Seite. Jene, die einen anderen Garten haben, kämpfen mit der Bewässerung. Das ist ein ganz schwieriges Thema. Wutzlhofer schlägt vor, mit der Kreisfachberatung, Frau Treiber, Kontakt aufzunehmen und Vorschläge zu erarbeiten, wie die Anregung angegangen werden kann. Geschäftsleiter Thomas Herrmann regt an, auf der städt. Homepage auf das Thema hinzuweisen und auf die Seiten des Landratsamtes zu verlinken, die hier bereits sehr viele Informationen bereithält. 

  1. Schmid möchte außerdem wissen, wie der Stand bezüglich der Reiseservicestelle in Vohenstrauß ist. Wutzlhofer erklärt, dass das Gebäude in der Pfarrgasse leer steht und derzeit alle Mitarbeiter im Homeoffice sind. Der Freistaat ist dabei, ein Sanierungskonzept zu erstellen, um die Radonbelastung aus dem Keller zu bekommen, aber wann hier die bauliche Umsetzung erfolgt, ist nicht bekannt.

  1. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling bedankt sich für die Überlassung der Dreifachturnhalle für das Konzert des Philipp-Neri-Werks. Nachdem eine Einweisung erfolgte, wurde während der Veranstaltung kein Hallenwart in Anspruch genommen. Dabei hat sich herausgestellt, dass es nicht möglich ist, den Aufzug mit dem Euroschlüssel zu bedienen. Es kam ein Rollstuhlfahrer, der diesen Schlüssel hatte, aber der Aufzug war nicht zu sperren. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier bestätigt dies. Bauamtsleiter Markus Wildenauer sagt zu, die Angelegenheit zu prüfen. Es wurde von der Aufzugsfirma gefordert, dass der Aufzug mit dem Euroschlüssel zu bedienen sein muss, eigenständig die Plattform des Aufzugs zu holen und ins andere Geschoß zu befördern.

  1. Kießling schlägt außerdem vor, dass der jedes Jahr stattfindende kath. Gottesdienst zum Florianstag künftig als ökumenischer Gottesdienst abgehalten werden sollte, auch wenn der Heilige Florian ein kath. Heiliger ist. Schließlich gibt es auch evang. Feuerwehrleute. Wutzlhofer steht dem Vorschlag offen gegenüber, sofern sich die kath. Kirche nicht dagegen ausspricht.

  1. Stadtratsmitglied Anna Balk spricht die vielen Camper auf dem Wohnmobilstellplatz an, die oft in der Stadthalle aufschlagen und vom Faschingsverein wissen möchten, welche Feste und Veranstaltungen es in Vohenstrauß gibt. Dadurch ist die Idee entstanden, ob es nicht möglich wäre, am Wohnmobilstellplatz ein „schwarzes Brett“ anzubringen, wo Vereine Werbung machen können. Vielleicht wäre es auch noch möglich, eine Prospekt-Box für Flyer aufzustellen. Es kommen zwar viele Camper zu HM-Sat Meller wegen ihrer Sattelitenschüssel, aber offensichtlich schaffen es diese nicht bis in den Ortskern, bzw. am Wochenende ist das Rathaus geschlossen. Wutzlhofer bedauert, dass es mit der Flyer-Box am Marterl-Wanderweg in Braunetsrieth Probleme gibt. Dort gießt jemand fast jede Woche eine zähe Flüssigkeit in die Box, so dass alles verklebt und Herr Großmann diese jede Woche reinigen muss. Balk bittet dennoch darum, einen Versuch zu starten, zumal im Ort die Gefahr von Vandalismus etwas geringer sein dürfte. 

  1. Stadtratsmitglied Bernhard Kleber erinnert daran, dass früher die Jahreskarten fürs Freibad direkt vor Ort erworben werden konnten. Jetzt ist dies nur noch im Rathaus möglich. Er möchte wissen, ob dies wieder geändert werden kann. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier erklärt, dass früher der Bademeister Frischholz über den Kiosk die Karten verkaufen konnte, was nicht mehr zulässig ist. Der neue Automat gibt keine Jahreskarten aus. Der Sitzungsleiter ergänzt, dass aus kassenrechtlichen Gründen weder der Bademeister noch der Kioskbetreiber Karten verkaufen darf.

  1. Stadtratsmitglied Dr. Volker Wappmann spricht erneut den starken Durchgangsverkehr im Ortskern an. Auch Besuchern fällt immer wieder auf, welch große Blechlawine sich durch Vohenstrauß wälzt. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erwidert, dass jede Münze zwei Seiten hat. Manchem gefällt es, wenn es Durchgangsverkehr gibt. Die Hauptverkehrsbelastung kommt von den Pkws, deshalb möchte Wutzlhofer von Dr. Wappmann wissen, wie diese reglementiert werden sollen. Der Lieferverkehr kann ebenfalls nicht verbannt werden. Es sind nur noch einige wenige Lkw, die nicht in die Stadt müssten und vorbeifahrende Autos nutzen ohnehin meist die Umgehungsstraße. Es wird kaum eine große Reduzierung möglich sein, denn Lieferverkehr und Pkw können nicht ausgesperrt werden. 2. Bürgermeister Münchmeier verweist auf das zu erstellende Verkehrskonzept. Das Konzept in Verbindung mit einer Verkehrszählung kann die entsprechenden Daten und Vorgaben liefern. Der Stadtrat muss lediglich den Auftrag erteilen. Kämmerer Jonas Feselmeier weist darauf hin, dass das Verkehrskonzept im Haushalt 2023 nicht enthalten ist. Bei den Haushaltsberatungen waren alle Fraktionen damit einverstanden, dass das Konzept auf 2024 verschoben wird. Stadtratsmitglied Josef Maier ergänzt, dass die Verschiebung ein Wunsch des Kämmerers aufgrund der finanziellen Situation war. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.08.2023 13:53 Uhr