Datum: 06.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 15.06.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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43. Sitzung des Stadtrates
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06.07.2023
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ö
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vorberatend
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1 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 15.06.2023 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
42/13 Sanierung Kindergarten Don Bosco
42/14 Anschaffung einer neuen / elektronischen Schließanlage für die Gebäude
(zunächst beschränkt auf das Rathaus und den Bauhof) der Stadt Vohenstrauß;
hier: Auftragsvergabe
42/15 Unterhaltsmaßnahmen an der Straßenbeleuchtung in der Stadt Vohenstrauß im
Jahr 2023, Umrüstung von Leuchten auf LED und Streichen von Masten;
hier: Auftragsvergabe
42/16 Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2023, Sanierung der Kößlmühlstraße; hier: Bekanntgabe einer Eilentscheidung für die Beschaffung des benötigten Betonpflasters
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. ILE Naturparkland Oberpfälzer Wald e.V.;
hier: Kurzinformation zu laufenden Projekten durch Regionalmanagerin Franziska Hufnagel
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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43. Sitzung des Stadtrates
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06.07.2023
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ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Frau Hufnagel bedankt sich für die Einladung zur Sitzung und teilt mit, dass sie Allgemeines zur ILE sagen wird und wer dort zugehörig und tätig ist. Des Weiteren wird per PowerPoint-Präsentation ein kurzer Einblick in die aktuellen Projekte und zukünftige Planungen gegeben. Wenn es Seitens des Stadtrats neue Ideen gibt, ist dafür das Ohr jederzeit offen.
1. BGM Wutzlhofer bedankt sich im Anschluss für den Vortrag und verabschiedet Frau Hufnagel.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Kommunalwahl - Wahlperiode 2020-2026;
hier: Antrag auf Änderung der festgelegten Sitzordnung für die Stadtratsmitglieder und Ortssprecherinnen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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43. Sitzung des Stadtrates
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06.07.2023
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ö
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3 |
Sach- und Rechtslage
In der konstituierenden Sitzung am 07.05.2020 hat der Stadtrat die Sitzung für dessen Mitglieder festgelegt. Es wurde wie üblich so verfahren, dass die Sitzordnung für die Sitzungen im großen Rathaussaal nach den Ordnungsnummern der jeweiligen Wahlvorschläge und der erhaltenen Stimmenzahlen der einzelnen Stadtratsmitglieder festgelegt wurde.
Danach nehmen an der rechten Seite des Sitzungstisches die Stadtratsmitglieder der CSU-Fraktion, an der linken Seite des Sitzungstisches die Stadtratsmitglieder der FW-Fraktion, im Anschluss daran die Stadtratsmitglieder der SPD-Fraktion und wieder anschließend die Stadtratsmitglieder der FDP/UW Platz. Für die Reihenfolge der Sitzplätze gilt die erreichte Stimmenzahl bei der Stadtratswahl. Die danach gewählten Ortssprecherinnen nehmen die übrigen Sitzplätze ein.
Fraktionssprecher der FW-Fraktion, Stadtratsmitglied Martin Gleixner, hat vor geraumer Zeit darum gebeten, Ortssprecherin Lisa Vater den Sitzplatz zwischen der FW-Fraktion und der SPD-Fraktion einnehmen zu lassen. Dies hätte zur Folge, dass die Mitglieder der SPD-Fraktion und der FDP/UW einen Platz nach links rutschen müssten.
Da die Sitzordnung beschlussmäßig festgelegt wurde, bedarf eine Änderung der Sitzordnung ebenfalls eines Beschlusses.
Beschluss
Dem Antrag des Fraktionssprechers der FW-Stadtratsfraktion, Herrn Martin Gleixner wird stattgegeben. Ortssprecherin Lisa Vater nimmt somit künftig den Sitzplatz zwischen der FW- und der SPD-Stadtratsfraktion ein.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. Aufhebung des Bebauungsplanes „Bei den Buchäckern“ im Ortsteil Böhmischbruck
hier: Beschlussfassung über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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43. Sitzung des Stadtrates
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06.07.2023
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Für das Baugebiet „Bei den Buchäckern“, im Ortsteil Böhmischbruck, verfügt die Stadt Vohenstrauß über einen Bebauungsplan, der seit dem 21.11.1980 rechtsverbindlich ist.
Das Baugebiet ist zwischenzeitlich nahezu vollständig bebaut. Die textlichen, aber auch zeichnerischen Festsetzungen entsprechen seit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung in den Jahren 1993/94, dem neuen Baugesetzbuch seit 1998 und der damit verbundenen Änderungsfassung der BayBO sowie der zahlreichen Novellierungen des BauGB in den zurückliegenden Jahren seit 2004 schon lange nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. So ist eine Vielzahl von mittlerweile genehmigungsfreien Bauvorhaben nicht zulässig bzw. eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Dies zeigt sich insbesondere bei den Nebengebäuden wie den Garagen, die nur innerhalb der überbaubaren Flächen und an den vorgeschriebenen Standorten sowie nur in gemauerter Bauweise zulässig sind.
Auch der veränderte Baustil, weg vom Satteldach hin zu Zelt-, Walm- und Flachdächern, lässt eine Genehmigungsfreistellung nicht mehr zu. Hier sind, anders als im Baugebiet Sommerwiesen, nur Satteldächer zulässig.
Insofern ist der Bebauungsplan für die Grundstückseigentümer und Bauherren erheblich hinderlicher als nützlich. Aus diesem Grunde wird die Aufhebung des Bebauungsplanes für erforderlich gehalten. Künftige Bauanträge werden dann nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) behandelt.
Aus den vorgenannten Gründen hat der Stadtrat Vohenstrauß in den vergangenen Jahren bereits die Bebauungspläne „Vohenstrauß – An den Spendäckern“, „Vohenstrauß – West III“, „Altenstadt b. Vohenstrauß – Bauzone I“, „Vohenstrauß - West II“, „Vohenstrauß - Am Lindersteig“, „Vohenstrauß – Am Eglsee“, „Roggenstein – Nordost“, „Kaimling – Hopfengarten“, „Vohenstrauß – Teilbaugebiet An der Kößlmühle“ und „Waldau – West“ aufgehoben.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8, des § 13 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 BauGB die Aufhebung des seit 21.11.1980 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „Bei den Buchäckern“, im Ortsteil Böhmischbruck, in der Änderungsfassung vom 16.06.1993 im Vereinfachten Verfahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. Aufhebung des Bebauungsplanes „Vohenstrauß – In der Leiten“
hier: Beschlussfassung über die Einleitung des Aufhebungsverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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43. Sitzung des Stadtrates
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06.07.2023
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ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Für das Baugebiet „Vohenstrauß – In der Leiten“ verfügt die Stadt Vohenstrauß über einen Bebauungsplan, der seit dem 07.06.2000 rechtsverbindlich ist.
Das Baugebiet ist zwischenzeitlich nahezu vollständig bebaut. Die textlichen, aber auch zeichnerischen Festsetzungen entsprechen seit der Novellierung der Bayerischen Bauordnung in den Jahren 2007/2008, sowie der zahlreichen Novellierungen des BauGB in den zurückliegenden Jahren, schon lange nicht mehr dem aktuellen Rechtsstand. So ist eine Vielzahl von mittlerweile genehmigungsfreien Bauvorhaben nicht zulässig bzw. eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes notwendig. Dies zeigt sich auch bei untergeordneten Bauteilen, hier sind als Dacheindeckung Ziegel, Dachsteine oder eine Blecheindeckung zulässig, aber kein Glasdach, wie es bei einer Terrassenüberdachung oft der Fall ist.
Auch der veränderte Baustil, weg vom Satteldach hin zu Zelt-, Walm- und Flachdächern, lässt eine Genehmigungsfreistellung nicht mehr zu. Hier sind, anders als im Baugebiet Sommerwiesen, nur Sattel-, Krüppelwalm- und Pultdach zulässig, da die gewünschte Dachform das Satteldach war.
Insofern ist der Bebauungsplan für die Grundstückseigentümer und Bauherren erheblich hinderlicher als nützlich. Aus diesem Grunde wird die Aufhebung des Bebauungsplanes für erforderlich gehalten. Künftige Bauanträge werden dann nach § 34 BauGB (Vorhaben innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile) behandelt und sollen sich an der Umgebungsbebauung orientieren.
Aus den vorgenannten Gründen hat der Stadtrat Vohenstrauß in den vergangenen Jahren bereits die Bebauungspläne „Vohenstrauß – An den Spendäckern“, „Vohenstrauß – West III“, „Altenstadt b. Vohenstrauß – Bauzone I“, „Vohenstrauß - West II“, „Vohenstrauß - Am Lindersteig“, „Vohenstrauß – Am Eglsee“, „Roggenstein – Nordost“, „Kaimling – Hopfengarten“, „Vohenstrauß – Teilbaugebiet An der Kößlmühle“ und „Waldau – West“ aufgehoben.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt gem. § 2 Abs. 1 i. V. m. § 1 Abs. 8, des § 13 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 BauGB die Aufhebung des seit 07.06.2000 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gebiet „Vohenstrauß – In der Leiten“ in der Änderungsfassung vom 11.11.2008 im Vereinfachten Verfahren.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Aufhebungsverfahren einzuleiten und durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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6. Landtags- und Bezirkswahlen 2023; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher*innen und Stellvertreter*innen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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43. Sitzung des Stadtrates
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06.07.2023
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ö
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Am 8. Oktober 2023 finden die Wahlen zum 19. Bayerischen Landtag und zum 17. Bezirkstag (Landtags- und Bezirkswahlen) statt.
Gemäß § 5 Abs. 1 bzw. § 6 der Landeswahlordnung (LWO) sind von der Gemeinde für jeden (Brief-)Wahlbezirk ein (Brief-)Wahlvorsteher/eine (Brief-)Wahlvorsteherin und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ernennen. Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzendem, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Stimmberechtigten als Beisitzer (Art. 7 Abs. 2 Satz 3 LWG).
Nach § 9 Abs. 2 LWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld gewährt werden. Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung und kann demzufolge auch angepasst werden. Dadurch entstehende Mehrkosten dürfen jedoch nicht in die Wahlkostenerstattung eingerechnet werden. Bei der zuletzt stattgefundenen Bundestagswahl 2020 wurde jedem Mitglied des Wahlvorstands, unabhängig von der Funktion, ein Erfrischungsgeld von 25,- Euro gewährt.
Beschluss
I. Für die Landtags- und Bezirkswahl am 08.10.2023 werden folgende Stimmbezirke gebildet sowie Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen ernannt:
Stimmbezirk 1
Vohenstrauß
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Bayerl Johann
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Stellvertreter/in
Töppel Stephanie
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Stimmbezirk 2
Vohenstrauß
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Maier Josef
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Stellvertreter/in
Kießling Ulrike
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Stimmbezirk 3
Vohenstrauß und Böhmischbruck
Wahllokal:
Vohenstrauß, Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Münchmeier Uli
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Stellvertreter/in
Schmid Dorit
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Stimmbezirk 4
Altenstadt b. Voh.
Wahllokal:
Altenstadt b. Voh., Weidener Straße 24
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Wahlvorsteher/in
Bauer Martha
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Stellvertreter/in
Messer Christian
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Stimmbezirk 5
Kaimling, Roggenstein, Waldau
Wahllokal:
Waldau, Roggensteiner Straße 19
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Wahlvorsteher/in
Reil Petra
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Stellvertreter/in
Rauch Martina
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Stimmbezirk 6
Oberlind
Wahllokal:
Oberlind , Brucknergasse 4
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Wahlvorsteher/in
Meißner Florian
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Stellvertreter/in
Dippold Manuel
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Briefwahl 1
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 1)
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Raab Alfons
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Stellvertreter/in
Gesierich Karin
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Briefwahl 2
Vohenstrauß (analog Stimmbezirk 2)
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Eiber Thomas
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Stellvertreter/in
Dr. Wappmann Volker
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Briefwahl 3
Vohenstrauß und Böhmischbruck (analog Stimmbezirk 3)
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Gleixner Martin
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Stellvertreter/in
Gollwitzer Christoph
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Briefwahl 4
Altenstadt b. Vohenstrauß
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Kleber Bernhard
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Stellvertreter/in
Karl Michael
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Briefwahl 5
Kaimling, Oberlind, Roggenstein und Waldau
Grundschule
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Wahlvorsteher/in
Balk Anna
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Stellvertreter/in
Vater Lisa
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II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 50 Euro gewährt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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7. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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43. Sitzung des Stadtrates
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06.07.2023
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ö
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7 |
Sach- und Rechtslage
Keine.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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43. Sitzung des Stadtrates
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06.07.2023
|
ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Christian Messer teilt mit, dass ihm von Verkehrssachbearbeiter Maximilian Rewitzer die Daten zur Auswertung der Geschwindigkeitsmessungen in der Wiesenstraße übermittelt wurden. Insgesamt wurden 2437 Fahrzeuge erfasst, davon fuhren 150 Fahrzeuge 10 km/h, 1356 20 km/h, 683 30 km/h, 222 40 km/h, 20 50 km/h,2 60 km/h, 1 70 km/h und 3 80 km/h, wobei es sich bei Letzteren auch um einen Messfehler oder Rettungsfahrzeuge handeln könnte. Damit soll nochmals ins Bewusstsein gerufen werden, dass es sich um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt und niemand Schrittgeschwindigkeit fährt. Hier gilt auch kein Rechts-vor-Links, da die Dr.-Reinhard-Straße bevorrechtigt ist. Man muss froh sein, dass nicht mehr passiert, aber auf diesen 150 m könnte Einiges besser gemacht werden. Bei der Beförderung der Tochter zum Grundschulsportfest war es auch sehr interessant, an der Grundschule die Verkehrssituation am Morgen zu beobachten. Einige Eltern halten sich nicht an das vorhandene Durchfahrtsverbot von oben, so dass dann der Bus nicht mehr durchkommt und andere Eltern „pfeifen“ ganz schön schnell durch den verkehrsberuhigten Bereich. Man hat das Gefühl, es wird immer schlimmer und wenn dies so weitergeht, müsste sich der Stadtrat überlegen, ein komplettes Durchfahrtsverbot für Eltern und Lehrer zu erlassen, so dass nur noch Busse durchfahren dürfen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bezweifelt, dass dies rechtlich möglich ist und bittet um Beispiele, wo dies praktiziert wird. Ortssprecherin Martina Rauch berichtet daraufhin, dass es beim Schulhügel in Neustadt/WN die gleichen Probleme gab und seit letztem Jahr ein komplettes Durchfahrtsverbot zu den Schulzeiten gilt. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier schlägt vor, derartige Anregungen künftig sofort in den Verkehrsausschuss zu geben. Dort ist die Polizei dabei und kann gleich sagen, was rechtlich möglich ist und ob Kontrollen durchgeführt werden können. Vielleicht sollte die Sicherheit der Schul- und Kindergartenwege automatisch einmal jährlich ein Thema im Verkehrsausschuss werden. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling bestätigt, dass immer mehr Fahrzeuge gegen die Richtung fahren. Hier müsste einfach häufiger kontrolliert werden. Rauch moniert, dass der Ruf nach stärkeren Kontrollen durch die Polizei so nicht stehen bleiben kann. Sie ist Bürokraft in der Polizeiinspektion Vohenstrauß und weiß von riesigen Problemen beim Zollhof in Waidhaus, wo die PI Vohenstrauß derzeit ständig im Außeneinsatz und so überlastet ist, dass Verstärkung von anderen Polizeiinspektionen angefordert werden muss. Die Schulwegsituation ist ein Problem, aber die Vohenstraußer Polizei ist nicht untätig und führt soweit möglich Kontrollen durch. Nicht nur in Vohenstrauß befinden sich Schulen oder Kindergärten, die zum Zuständigkeitsbereich der Polizeiinspektion Vohenstrauß gehören. Wutzlhofer meint, dass die starke Frequentierung der Wiesenstraße auch ein Ausfluss der Baustelle in der Kößlmühlstraße ist. Die Ortskundigen suchen sich einen möglichst kurzen Umweg. Außendienstleiter Michael Gösl informiert, dass der erste Bauabschnitt voraussichtlich Ende September wieder freigegeben wird. Wutzlhofer beendet die Diskussion und wird das Thema im Verkehrsausschuss behandeln lassen.
- Stadtratsmitglied Petra Reil möchte wissen, ob es schon neue Erkenntnisse vom Naturdenkmal „Eiche“ in Kaimling gibt. Gösl erklärt, dass geeignete Maßnahmen über das Landratsamt erfolgen müssen. Der Kontakt wurde aufgenommen, aber es müssen mehrere Stellen im Stadtgebiet begutachtet werden und darum dauert es noch etwas. Am Dienstag ist der städt. Bautrupp wieder zur Totholzentfernung unterwegs. Die Stadt hat eine Hebebühne im Einsatz und alles was die Verkehrssicherheit gefährdet, wird umgehend entfernt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 09.08.2023 13:57 Uhr