Datum: 27.07.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:29 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15.06.2023 und vom 06.07.2023
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.07.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Fünfte Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung; hier: Anpassungen an die Bestattungsverordnung und Ergänzung der Urnenwahlgräber in Altenstadt b. Vohenstrauß
4 Vierte Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung; Änderung der Gebühren für den Friedhof Altenstadt und der Bestattungsgebühren
5 Mitteilungen des Bürgermeisters
6 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 15.06.2023 und vom 06.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschriften vom 15.06.2023 und 06.07.2023 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.07.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.07.2023 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


43/10        Zuschuss zur Instandsetzung der Kirchenmauer in Böhmischbruck

43/11        Abwasserbeseitigung der Stadt Vohenstrauß für den Ortsteil Kößing;
               Kanalauswechselung/-neubau im Zuge der Verlängerung der Geltungsdauer der 
               gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; 
hier: Auftragsvergabe der Ingenieursleistungen für die Planung der 
       durchzuführenden Arbeiten

       43/12        Nachrüstung einer Phosphatelimination bei der Kläranlage Böhmischbruck;
hier: Auftragsvergabe für den Phosphat-Fällmittel- und Gefahrstoff-Lagercontainer


       43/15        Mittelschule Vohenstrauß, Einbau von schulisch genutzten Räumen in die                         ehemalige Hausmeisterwohnung - hier: Anschaffung der Möblierung


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Fünfte Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung; hier: Anpassungen an die Bestattungsverordnung und Ergänzung der Urnenwahlgräber in Altenstadt b. Vohenstrauß

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Aufgrund einer Änderung der Verordnung zur Durchführung des Bestattungsgesetzes
(Bestattungsverordnung – BestV) und der Errichtung eines Urnenwahlgräberfeldes auf dem Friedhof in Altenstadt b. Vohenstrauß ist eine Änderung der städtischen Friedhofs- und Bestattungssatzung veranlasst.

§ 8 Nr. 5 der städtischen Satzung ist von der Änderung der BestV betroffen. In § 19 Abs. 1 Satz 1 wird die Frist, innerhalb derer eine Leiche nach Feststellung des Todes bestattet, eingeäschert oder zur Überführung auf den Weg gebracht werden soll, von 96 Stunden auf acht Tage verlängert. Die kurzfristige Bestattung oder Einäscherung einer Leiche in vier Tagen ist aus hygienischen Gründen im Hinblick auf moderne Möglichkeiten der gekühlten Aufbewahrung einer Leiche nicht mehr als Regelfall erforderlich. Die Verlängerung der Frist soll die Organisation der Bestattung vereinfachen und es weiter entfernt lebenden Trauergästen ermöglichen, an der Bestattung teilzunehmen. 

Außerdem wird § 19 BestV um einen neuen Abs. 4 Satz 1 ergänzt, nach dem Urnen mit der Asche Verstorbener spätestens drei Monate nach der Einäscherung beigesetzt sein sollen. Mit der Neuregelung soll den Krematorien bei Urnen, die über einen längeren Zeitraum nicht zur Bestattung abgeholt werden, Rechtssicherheit gegeben werden. Die städtische Satzung sah bisher einen Zeitraum von zwei Monaten vor.

Weiter ist durch die Errichtung eines Urnenwahlgrabfeldes auf dem Friedhof in Altenstadt b. Vohenstrauß die Aufzählung der Aschenurnengräber in § 24 Nr. 1 Abs. 1 der städtischen Satzung um lit. c) „Urnenwahlgräberfeld in Altenstadt b. Vohenstrauß“ zu ergänzen. Absatz 2 ist zu ergänzen mit „zu c) je Grabstelle bis zu 3 Urnen“ und in Absatz 3 ist lit. c) aufzunehmen.

Die Verwaltung hat die Friedhofs- und Bestattungssatzung diesbezüglich angepasst und den als Anlage beigefügten Entwurf der fünften Änderungssatzung gefertigt.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat den Entwurf der fünften Änderungssatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Vohenstrauß (Friedhofs- und Bestattungssatzung).

Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses. Herr Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung alsbald bekannt zu machen und dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab nach den Bestimmungen der Bekanntmachungsverordnung - BekV zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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4. Vierte Änderungssatzung zur Friedhofsgebührensatzung; Änderung der Gebühren für den Friedhof Altenstadt und der Bestattungsgebühren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die zuletzt umfassend durchgeführte Kalkulation datiert aus dem Jahr 2018.

Auf Grund der Anlage eines Urnenfeldes auf dem Friedhof Altenstadt sowie der Änderung der Anzahl der in die Kalkulation einfließenden Grabstellen, ist eine neue Kalkulation Friedhofsgebühren in Altenstadt erforderlich.

Die Ergebnisse der neuen Kalkulation sind für den Friedhof Altenstadt in zu erwartender Höhe ausgefallen; sie weisen deutlichere Steigerungen aus, wenngleich man an dieser Stelle ausführen kann, dass in absoluten Zahlen beispielsweise ein Grab im Gräberfeld pro Jahr um 12,46 € oder ein Wahlgrab in der ersten Reihe des Gräberfeldes um 14,43 € im Jahr teurer wird.
Die Zahl der Grabstellen im Friedhof Altenstadt hat sich von 557 auf 572 erhöht.

Zugleich mit der Anpassung der Grabnutzungsgebühren sollten auch die Gebühren für die Leistungen der Bestattungsunternehmen aktualisiert werden.

Hier kommen Gebühren für das Umbetten einer aus dem Gräberfeld oder einem Erdgrab und für die Umbettung einer Urne aus der Urnenwand hinzu sowie die Gebühr für die Beisetzung der Urne in Altenstadt.

Diese Leistungen werden von den Unternehmen als Erfüllungsgehilfen wahrgenommen und werden über die Stadt – und damit im Rahmen der Gebührensatzung- abgerechnet.

Beschluss

Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat den Entwurf der vierten Änderungssatzung als Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Vohenstrauß über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung ihrer Bestattungseinrichtungen sowie für damit im Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). 

Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Der beigefügte Friedhofsplan für den Friedhof Altenstadt wird zum Bestandteil der Friedhofsgebührensatzung erklärt.

Herr Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab die Satzung in zweifacher Ausfertigung zuzuleiten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 5

Sach- und Rechtslage

  1. Die Vohenstraußer Sommerserenaden laufen und bisher gab es eine relativ große Resonanz. Auch gestern waren trotz schlechtem Wetter ca. 120 Zuhörer da, bei den beiden vorherigen Serenaden lag die Besucherzahl bei 350-400 Zuhörern. Dabei ist unter anderem auch von den Musikanten die Frage gestellt worden, ob und wo es eine Toilette gibt. Durch den Bürgermeisterkollegen Gäbl aus Eslarn, der am Wildpark eine Bio-WC-Anlage errichtet hat, ist jetzt die Idee entstanden, dass über das Regionalbudget im Generationenpark ebenfalls eine WC-Anlage dieser Art errichtet werden könnte. Ein Bild, wie die Anlage in Eslarn aussieht, wird herumgereicht. Es gibt mehrere Varianten. Die Maßnahme wird demnächst von der Verwaltung vorbereitet. Dies wäre zusätzlich zum Trinkbrunnen eine gute Sache und wurde bereits mehrfach von der Bevölkerung gefordert.

  1. Es fand das Vorstellungsgespräch des FSJler zusammen mit der Kindergartenleitung und dem Turnverein statt. Herr Jonas Pfaff wird ab September ein freiwilliges soziales Jahr leisten und dabei auch im Kindergarten Roggenstein und beim TV Vohenstrauß eingesetzt. Seit 13 Jahren gibt es, mit einem Jahr Unterbrechung, nun schon einen FSJler in Vohenstrauß. Ob diesbezüglich noch ein Bericht in der Zeitung kommt, ist nicht bekannt.

  1. Es fand eine Veranstaltung zum Thema Radwegekonzept statt. Eine Spezialfirma wurde vom Landkreis beauftragt, ein Konzept zu machen, welches den vorhandenen Bestand und neue Vorschläge erfassen soll. Die Mitgliedsgemeinden der ILE sind nun auf den Gedanken gekommen, dass hier die Verbindungstrails zwischen den Kommunen gemeldet werden könnten. Bei einer Sitzung am 18.07.2023 in Floß sind weitere Radwegeverbindungen vorschlagen worden, die nun geprüft werden. So ist vorgesehen, eine Verbindung nach Weiden über Irchenrieth und eine Linienführung nach Weiden über Theisseil und Almesbach zu schaffen. Zu den Vorschlägen wird im September eine Antwort erwartet.

  1. Zu der Anfrage von 2. BGM Münchmeier bezüglich des Standorts des neuen Kindergartens und der eventuell vorgesehenen McArena kann mitgeteilt werden, dass sich beides gegenseitig nicht ausschließt. Bauamtsleiter Markus Wildenauer ließ die Angelegenheit über den Sachbearbeiter vom technischen Umweltschutz abklären.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 44. Sitzung des Stadtrates 27.07.2023 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. Ortssprecherin Lisa Vater ist aufgefallen, dass bei den Abfallcontainern zwar ein kleines Stück geteert wurde, jedoch die zugesagte zweite Schicht noch fehlt. Des Weiteren steht der Papiercontainer noch am anderen Standort und sollte wieder versetzt werden bzw. ein weiterer errichtet werden, da dieser immer sehr voll ist. Leider werfen bei Überfüllung viele Anlieferer ihr Papier daneben, was wiederum dazu führt, dass dieses herumfliegt. 
    1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass genau aus diesem Grund mit dem angrenzenden Landwirt vereinbart wurde, dass kein Papiercontainer in der Nähe der Wiese aufgestellt wird. Der Container wird wieder umgesetzt. Zur Sauberkeit lässt sagen, dass auch die Containerstandorte Lagerhausstraße und Schützenhaus eine Katastrophe sind. Überall, wo sich Anlieferer unbeobachtet fühlen, wird wilder Müll abgeladen. Die Stadt versucht immer wieder, Adressen herauszubringen und dann dem Landratsamt zu melden, damit ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet wird, aber dies ist mehr als schwierig. Wenn Namen und Adressen bekannt werden, dann bitte bei der Stadt melden.

In diesem Zusammenhang erwähnt 2. Bürgermeister Uli Münchmeier den Containerstandort Kaimling, der hergerichtet und eingezäunt wurde. Jedes Jahr sollte ein Standort hergerichtet werden, aber diesbezüglich ist nichts mehr passiert. Außendienstleiter Michael Gösl ist der Meinung, dass sich die Einzäunung bewährt hat. Entgegen den Befürchtungen ist die wilde Ablagerung nicht größer geworden und keine Verschlechterung festzustellen. Deshalb kann dies auch an anderen Standorten durchgeführt werden. Stadtratsmitglied Petra Reil ergänzt, dass in Kaimling das gleiche Problem mit den vollen Containern bestand. Dies wurde der Firma gemeldet und jetzt wird der Container relativ oft entleert. Gösl bestätigt, dass volle Container gemeldet werden können und dann meist schnell eine Entleerung erfolgt und auch zukünftig öfter entleert werden.

  1. 3. Bürgermeister Alfons Raab erkundigt sich nach der Verlegung der Bushaltestelle in der Waidhauser Straße. Gösl erklärt, dass der Bauhof alle Arbeiten erledigt hat und nun das Umhängen der Beschilderung von RBO ausgeführt werden muss. Die Stadt darf diese Arbeiten nicht machen. Diesbezüglich wurde aber bereits nachgehakt.

  1. Stadtratsmitglied Josef Maier möchte wissen, ob es einen Grund gibt, warum die Zuschauerplätze bei den Serenaden nicht überdacht sind. Das entsprechende Eisengestänge wäre bereits vorhanden. Der Sitzungsleiter erklärt, dass der ursprüngliche Gedanke war, dass rankende Pflanzen ein grünes Dach bilden. Der Generationenpark wurde ca. 2004 eröffnet, aber leider haben die Pflanzen bis heute nicht gerankt. Vielleicht könnte ein transparentes Dach installiert werden. Die Verwaltung wird die Angelegenheit prüfen und Kostenangebote einholen. Gösl fügt hinzu, dass bereits mehrfach nachgepflanzt wurde, aber leider wachsen die Pflanzen an den vorgesehenen Stellen nicht. Über die möglichen Gründe kann nur spekuliert werden. Bauamtsleiter Markus Wildenauer gibt zu bedenken, dass der Generationenpark im Rahmen einer Sanierungsmaßnahme geschaffen wurde und dass innerhalb der Bindefrist nichts verändert werden darf, ohne die gewährte Förderung zu gefährden. Stadtratsmitglied Christian Messer hält es für überlegenswert, den Stromkasten im Generationenpark etwas zu versetzen, damit von dort aus die Jugendlichen nicht auf das Dach des Pavillons steigen können. Die Dachrinne ist bereits komplett verbogen. Gösl erwidert, dass eine Verlegung schwierig ist, da dort die Leitungen verlaufen. Wutzlhofer befürchtet, dass die Jugendlichen auch dann eine Möglichkeit finden, das Dach zu besteigen. Dies wird man kaum unterbinden können.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.09.2023 08:55 Uhr