Datum: 07.09.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:32 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.07.2023
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 27.07.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Sportförderung der Stadt Vohenstrauß hier: Erlass einer Sportförderrichtlinie
4 Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Beratung und Beschlussfassung über Änderung/Anpassung des Kriterienkatalogs
5 Beitritt der Gemeinde Theisseil als neue Gesellschafterin der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH)
6 Beitritt der Marktes Moosbach als neuer Gesellschafter der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH)
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

zum Seitenanfang

1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 27.07.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 27.07.2023 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 27.07.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 27.07.2023 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


44/10        Beschaffung eines Koffersets mit I-Pads für eine Grundschulklasse; 
hier: Auftragsvergabe

44/11        Beschaffung von öffentlich zugänglichen Defibrillatoren; 
hier: Auftragsvergabe

44/12        Flachdachsanierung des Feuerwehrgerätehauses Vohenstrauß
       zum Beschluss Nr. 43/16 vom 06.07.2023
       hier: Auftragsvergabe Dachsanierungsarbeiten


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. Sportförderung der Stadt Vohenstrauß hier: Erlass einer Sportförderrichtlinie

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Fraktionen haben parteiübergreifend einen Entwurf zur Überarbeitung der bisherigen Sportförderung ausgearbeitet, hier wird verstärkt auf die Jugendarbeit geachtet, zudem wird künftig auch ein Betriebskostenzuschuss für den Unterhalt von Sportanlagen gewährt. Die Sportförderung wird künftig auf zwei Säulen aufgeteilt:

  1. Ein Allgemeiner Zuschuss hierfür wird ein Betrag von 15.000 € pro Kalenderjahr festgelegt. Der Zuschuss verteilt sich wie folgt auf die förderungsfähigen Vereine:

  1. Pauschalbetrag je Verein in Höhe von 250 €
  2. Der Restbetrag wird anhand einer Kopfquote verteilt.

Zur Berechnung der Kopfquote wird jedes Mitglied bis einschließlich 18 Jahre zehnfach gezählt.
Jedes Mitglied ab 19 Jahren zählt einfach.

Die sich hieraus ergebende Vereinssumme wird ins Verhältnis zu der Gesamtsumme aller förderungsfähigen Vereine gesetzt. 

  1. Ein Betriebskostenzuschuss für Sportanlagen, der jährliche Gesamtzuschuss beträgt 10.000 €. Zuschussberechtigt sind alle Sportvereine der Großgemeinde, die aktiven Sportwettbewerb betreiben und eigene Sportanlagen und Vereinsheime besitzen oder angepachtet haben. Von dieser Förderung sind Sportanlagen ausgeschlossen, welche von der Stadt Vohenstrauß instandgehalten werden. Die Mittel sind zweckgebunden (Aufwand für Pflege, Mieten/Pachten und Energie). Jeder Verein erhält für seine Sportanlagen Förderpunkte, der Gesamtzuschuss wird anhand dem Verhältnis der jeweiligen Vereinssumme zur Gesamtsumme aufgeteilt.

Auch wird die Bezuschussung der Errichtung und Erweiterung, Sanierung und Ausstattung von Sportanlagen geregelt. Die Zuwendung beläuft sich hier auf maximal 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Über gestellte Anträge ist durch den Stadtrat jeweils ein Beschluss zu fassen.

Beschluss

Die neuen Sportförderrichtlinien, welche als Anlage zu diesem Beschluss beigefügt wurden werden genehmigt, sie gelten erstmals für das Jahr 2023. Über die Gewährung der Sportförderung ist alljährlich ein Beschluss zu fassen. Die Gewährung der Sportförderung ist abhängig von der wirtschaftlichen Lage des städtischen Haushalts. Die Anträge sind von den Vereinen bis zum 15.11. des jeweiligen Jahres bei der Kämmerei der Stadt Vohenstrauß schriftlich zu beantragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Beratung und Beschlussfassung über Änderung/Anpassung des Kriterienkatalogs

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß beschlossen. Dieser wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zu Kenntnisnahme zugeleitet und ins Ratsinformationssystem für alle Gremiumsmitglieder eingestellt.
Darin wurde ein maximaler Zubau bis zu 4 % der Gemeindefläche festgelegt (= 300 ha).

Nach den beiden bereits stattgefundenen Entscheidungsrunden (Januar 2023 und Mai 2023) sind Freiflächenphotovoltaikanlagen bzw. –flächen – inkl. der bereits in der Vergangenheit planerisch umgesetzten Anlagen – mit einer Gesamtfläche von 115,89 ha, wie der beigefügten Zusammenstellung zu entnehmen ist, angedacht.
Dies entspricht ca. 1,55 % der Gemeindefläche der Stadt Vohenstrauß.

Da nun bereits nach knapp einem Jahr nach Verabschiedung des Kriterienkatalogs bereits eine ansehnliche Gesamtfläche an Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Weg gebracht wurde und sich auch die Rahmenbedingungen geändert / weiterentwickelt haben, in der Form, dass die Stadt Vohenstrauß auch noch das Thema „Windkraft“ angehen will, ist zu diskutieren, ob evtl. eine Überarbeitung des Kriterienkatalogs (Anpassung der Zubaugrenze) angezeigt ist.

Erwähnenswert ist auch, dass derzeit entlang von Autobahnen in einer Entfernung von 200 m Vorhaben für die Nutzung solarer Strahlungsenergie privilegiert sind (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchstabe b) Doppelbuchstabe aa) BauGB). 
Dies bedeutet, dass entlang der Autobahntrasse weitere Freiflächenphotovoltaikanlagen möglich sind, die ohne Bauleitplanung umgesetzt werden können und ohne Einflussnahme des Kriterienkatalogs entstehen könnten. Die Länge der Autobahntrasse, die durch das Stadtgebiet von Vohenstrauß verläuft, beträgt ca. 9 km. Wenn entlang dieser Trasse nur auf einer Länge von ca. 15 Prozent beiderseits noch zusätzliche Freiflächenphotovoltaikanlagen errichtet werden, ergibt dies eine weitere Fläche von ca. 43,2 ha (bei 20 % beträgt die Fläche 57,6 ha.).
Hinzugerechnet zu den in der Auflistung aufgeführten Flächen würden dann ca. 2,12 % (bei 20 % - 2,31 %) der Gemeindefläche für Photovoltaik verwendet.

Nach Informationen des Bürgermeisters ist seitens des Gesetzgebers geplant, die festgelegte Entfernung von 200 m entlang der Autobahn auf eine Distanz von 400 m anzuheben. Dies würde dazu führen, dass eine noch größere Zahl von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen im Rahmen der Privilegierung von Bauvorhaben nach § 35 Abs.1 BauGB möglich ist. Es ergäbe sich dann, bei der Annahme der 15 % der Trassenlänge der Autobahn, eine Fläche von 97,2 ha (bei 20 % - 129,60 ha).
Diese Annahmen, ebenfalls zu den in der Auflistung aufgeführten Flächen hinzugerechnet, ergibt dann 2,84 % (bei 20 % - 3,27 %) der Gemeindefläche.

Derzeit läuft die Frist für die Antragsstellung von Projekten der nächsten Entscheidungsrunde zum Stichtag 01.10.2023.
Daher wäre es wohl das Beste, den Kriterienkatalog – sofern das Gremium ihn anpasst – mit Wirkung ab 01.10.2023 zu ändern und die bis dato eingereichten Projekte nach dem derzeit gültigen Kriterienkatalog zu bewerten.

Aus Sicht der Verwaltung wird vorgeschlagen sich mit folgenden Fragen auseinanderzusetzen:

  • Soll der Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß überarbeitet werden?
  • Falls eine Überarbeitung nicht für zielführend angesehen wird, wird die Aufhebung des Kriterienkatalogs und Fassung eines Grundsatzbeschlusses angestrebt?
  • Welche Parameter (Prozentsatz der maximalen Zubaufläche, maximale Anzahl der Projekte je Entscheidungsrunde, der Häufigkeit der Stichtage) sollen bei einer Überarbeitung angepasst werden und wie?
  • Im Falle einer Kriterienkatalogsanpassung die Festlegung des Zeitpunkts, ab wann die Änderungen gelten.

Beschluss

Der Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß in seiner derzeit gültigen Fassung (Stand: Oktober 2022) wird für ein Jahr, also bis einschließlich 30.09.2024, ausgesetzt. Die Aussetzung des Kriterienkatalogs erfolgt mit Wirkung zum 01.10.2023. Die bis dahin eingereichten Projekte werden nach dem derzeit gültigen Kriterienkatalog bewertet. Die in der Zeit vom 01.10.2023 bis 30.09.2024 eingehenden Anträge in Bezug auf Freiflächenphotovoltaikanlagen sind von der Verwaltung ohne gesonderten Stadtratsbeschluss unter Hinweis auf die privilegierten Flächen entlang der Autobahn abzuweisen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. Beitritt der Gemeinde Theisseil als neue Gesellschafterin der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde Theisseil hat mit einstimmigen Beschluss des Gemeinderats vom 11.05.2023 den Antrag gestellt, Gesellschafterin der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH) zu werden und einen Sitz im Aufsichtsrat zu erhalten. Die Stadt Vohenstrauß als Gesellschafterin wurde hiervon mit E-Mail 02.06.2023 in Kenntnis gesetzt. 

Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer hat dem Beitritt bereits per Umlaufbeschluss zugestimmt. Ergänzend hierzu ist nun die beschlussmäßige Zustimmung des Stadtrats Vohenstrauß herbeizuführen.

Beschluss

Dem Beitritt der Gemeinde Theisseil als neue Gesellschafterin der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH) mit Sitz im Aufsichtsrat und der entsprechenden Änderung des
Gesellschaftervertrages wird zugestimmt. Die Geschäftsführung wird zur Vorbereitung aller
notwendigen Erledigungen einschließlich der für die notariell zu beurkundende
Gesellschafterversammlung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Beitritt der Marktes Moosbach als neuer Gesellschafter der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Der Markt Moosbach hat mit einstimmigen Beschluss des Gemeinderats den Antrag gestellt, Gesellschafter der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH) zu werden und einen Sitz im Aufsichtsrat zu erhalten. Die Stadt Vohenstrauß als Gesellschafterin wurde hiervon mit E-Mail 29.08.2023 in Kenntnis gesetzt. 

Die ZENO GmbH bittet um zeitnahe Beschlussfassung im Stadtrat, damit die notarielle Beurkundung im Rahmen der Gesellschafterversammlung im Herbst/Spätherbst 2023 erfolgen kann.

Beschluss

Dem Beitritt des Marktes Moosbach als neuer Gesellschafter der ZukunftsEnergieNordoberpfalz GmbH (ZENO GmbH) mit Sitz im Aufsichtsrat und der entsprechenden Änderung des Gesellschaftervertrages wird zugestimmt. Die Geschäftsführung wird zur Vorbereitung aller
notwendigen Erledigungen einschließlich der für die notariell zu beurkundende
Gesellschafterversammlung beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Über Herrn Heinrich Rewitzer ist die Information des BRK eingegangen, dass wie jedes Jahr ein ökumenischer Wortgottesdienst für die verstorbenen Mitglieder des BRK am Freitag, den 22.09.2023, 19.00 Uhr in der Simultankirche Altenstadt, stattfindet. Herzliche Einladung an das Gremium.

  1. Für die Anschaffung eines Defibrillators für den HvO wird die Zustimmung aller Fraktionen signalisiert.

  1. Obwohl die Siedlergemeinschaft Vohenstrauß den Spielplatz beim Bauhof als Betreiber an die Stadt zurückgegeben hat, kümmert sich die Gemeinschaft sehr gewissenhaft um die Anlage. Der Rasenmäher ging heuer kaputt und darum wurden für die Anschaffung eines neuen Mähers Vergleichsangebote eingeholt. Der Stadt liegen mittlerweile drei Angebote vor. Auch hierzu wird festgestellt, dass alle Fraktionen eine Auftragsvergabe an den wirtschaftlichsten Bieter signalisieren.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 45. Sitzung des Stadtrates 07.09.2023 ö 8

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Bernhard Kleber möchte wissen, ob es richtig ist, dass bei den städt. Obstbäumen offiziell geerntet werden darf. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer verweist auf einen Pressebericht, wonach es die Möglichkeit gibt, die Bäume mit einem gelben Band zu kennzeichnen um zu signalisieren, dass Obst gepflückt werden darf. Vielleicht könnten dies die Obst- und Gartenbauvereine übernehmen, nachdem es zwei Vereine im Ort gibt. Wutzlhofer bittet Ortssprecherin Lisa Vater für Böhmischbruck das Thema aufzugreifen und mit dem Obst- und Gartenbauverein zu sprechen. Vielleicht können auch auf der Homepage der Stadt und in der Presse entsprechende Berichte eingestellt werden. Der Außendienstleiter kann mit dem Vohenstraußer Obst- und Gartenbauverein klären, ob dieser solche Bänder anbringen kann.

  1. 3. Bürgermeister Alfons Raab möchte wissen, wann die Haltestelle in der Waidhauser Straße verlegt wird. In dieser Sache tut sich nichts und der Schulbeginn steht vor der Tür. Außendienstleiter Michael Gösl erklärt, dass die Stadt den Pfosten für die Beschilderung versetzt hat, die RBO die Tafeln aber noch nicht angebracht hat. 1. Bürgermeister Wutzlhofer bittet die Verwaltung, nochmals nachzuhaken, denn der letzte Kontakt ist schon einige Wochen her. Leider darf die Stadt alle weiteren Arbeiten nicht durchführen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.10.2023 14:39 Uhr