Datum: 19.10.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Verkehrsausschuss
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 16:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verkehrsausschuss
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5. Sitzung des Verkehrsausschusses
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19.10.2023
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Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 17.01.2023 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Verkehrsausschuss genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
AM Florian Meißner ist zur Abstimmung noch nicht anwesend.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0
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2. Fichtenstraße; Haltverbot auf dem Übungsplatz der Fahrschulen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verkehrsausschuss
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5. Sitzung des Verkehrsausschusses
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19.10.2023
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beschliessend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 27.09.2023 bittet Herr Balk (Fahrschule Balko) um die Einrichtung eines Haltverbotes mit dem Zusatz „Fahrschule Frei“ auf den von der Stadt Vohenstrauß errichteten Übungsplätzen/Wendeplätzen für Fahrschulen zwischen Altenstadt und Fiedelbühl.
Laut Herr Balk werden die oben genannten Übungs- und Wendeplätzen des Öfteren von Spaziergängern, die dort ihre Autos abstellen, blockiert, wodurch es bereits zu einem Unfall mit einem Motoradfahrer der Fahrschule gekommen ist.
Herr Balk bitte um Behandlung im Verkehrsausschuss.
Laut Stellungnahme der PI Vohenstrauß ist auf außerörtlichen Vorfahrtstraßen (Zeichen 306) das Parken auf der Fahrbahn verboten. Dies ist hier nicht der Fall und somit wäre bei Bedarf eine Beschilderung anzubringen. Gemäß §45 StVO dürfen Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen aber wiederum nur dort angeordnet werden, wo dies auf Grund besonderer Umstände zwingend erforderlich ist. Es gilt also abzuklären, ob es sich hierbei um einen solchen besonderen Umstand handelt. § 45 StVO ist grundsätzlich auf den Schutz der Allgemeinheit und nicht auf die Wahrung der Interessen Einzelner gerichtet. Da der hier vorgebrachte Umstand aber keine seit längerem andauernde Problematik darstellt und nur in äußerst begrenzten Zeiträumen einer bestimmten Nutzung einzelnen Personen als Problem erscheint, sollte diesbezüglich eine andere Lösung ins Auge gefasst werden.
Gemäß Wahrnehmung des Unterzeichners (Wohnort in Sichtweite zum Übungsplatz) ist die angesprochene Fläche seit deren Einrichtung aber auch nicht als „ansprechende“ Parkmöglichkeit für Pkw-Fahrer auffällig.
Beschluss 1
Der Antrag von Herrn Balk auf ein Haltverbot bei den Übungsplätzen der Fahrschule wird aufgrund der Vermeidung von Schilderwäldern und des Verwaltungsaufwandes der Polizei in den Wintermonaten abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Die Fahrschulen dürfen entsprechend ihrer Fahrstunden und Prüfungen mit eigenen mobilen Leitkegeln oder Warndreiecken die Übungsplätze Kennzeichen und absperren.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Sophienstraße; Haltverbot zwischen evangelischen Gemeindehaus und Heimatmuseum
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Verkehrsausschuss
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5. Sitzung des Verkehrsausschusses
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19.10.2023
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Am 26.09.2023 beantragt Herr Uli Münchmeier ein Haltverbot in der Sophienstraße bei dem Evangelischen Gemeindehause und Heimatmuseum.
Laut Herrn Münchmeier wird der barrierefreie Zugang sowie der Durchgang zwischen Gemeindehaus und Heimatmuseum regelmäßig mit Fahrzeugen versperrt, sodass es für Rollstuhlfahrer oder Kinderwägen teilweise kaum ein Durchkommen gibt, bzw. der barrierefreie Zugang nicht nutzbar ist – trotz entsprechender Beschilderung am Tor.
Des Weiteren führt Herr Münchmeier auf, dass das Parken in der ohnehin sehr schmalen Sophienstraße gegebenenfalls die Durchfahrt von Rettungsfahrzeugen erschwert.
Er bittet um Behandlung im Verkehrsausschuss.
Die PI Vohenstrauß hat die örtlichen Gegebenheiten begutachtet. Hier wurden die parkenden Fahrzeuge auf Höhe des Anwesens Koller bis zum Haltverbot ins Auge gefasst und die verbleibende Durchfahrtsbreite gemessen. Normal müssen dort 3,05 Meter verbleiben, das ist bzw. war definitiv nicht der Fall.
Laut Stellungnahme der PI Vohenstrauß ist der Antrag zu begrüßen, beim Gemeindehaus ein Haltverbot zu installieren.
Beschluss
Ein eingeschränktes Haltverbot vom Evangelischen Gemeindehaus (Anfang des bepflasterten Bereiches) auf einer Länge von ca. 15 Metern (Baum im Pflasterbereich) wird genehmigt, zusätzlich werden die Absperrpfosten, die sich im Pflaster befinden nach vorne versetzt um das Einfahren von Autos in den Pflasterbereich zu verhindern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Pestalozzistraße; Durchfahrtsverbot Grundschule
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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Verkehrsausschuss
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5. Sitzung des Verkehrsausschusses
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
In der Stadtratssitzung am 06.07.2023 brachte Herr Christian Messer die aktuelle Situation an der Grundschule Vohenstrauß an.
Laut Herr Messer halten sich einige Eltern nicht an das bereits bestehende Durchfahrtsverbot während der Busanfahrtszeiten, sodass teilweise Busse nicht abfahren können.
Des Weiteren brachte er an das immer mehr Autofahrer sich nicht an die Geschwindigkeitsbegrenzung halten.
Es wird um Behandlung im Verkehrsausschuss gebeten.
Laut Stellungnahme der PI Vohenstrauß ist ein komplettes Durchfahrtsverbot für Pkw im Grunde nicht durchzusetzen, die Ausnahmen (Krankentransporte, Zulieferer, Anwohner, …) wären zu umfangreich. Zudem ist eine Überwachung durch die Polizei auf Grund der Gesamtzahl der zu überwachenden Schulen und deren Schulwegen flächendeckend nicht möglich, bei weiteren Einschränkungen wären die Rufe nach strengeren Kontrollen sicherlich noch lauter.
Anzumerken ist, dass es laut Recherchen tatsächlich Ortschaften im Bundesgebiet gibt, welche ein solches Durchfahrtsverbot mit Klappschildern regeln bzw. geregelt haben. Die daraus resultierenden Kosten (tägliches manuelles Bedienen der Beschilderung durch entsprechendes Personal) sind aber enorm und viele sind von dieser Vorgehensweise wieder abgekehrt.
Aus Sicht der Polizei ist es nach wie vor unabdingbar, an die Vernunft der Verkehrsteilnehmer (Eltern, Lehrer, Anwohner, …) zu appellieren. Gerade an solchen Örtlichkeiten ist es zwingend notwendig, sich an die bestehenden Verkehrsregeln zu halten.
Beschluss
Der Antrag auf ein Durchfahrtsverbot im Bereich der Grundschule Vohenstrauß wird aufgrund der fehlenden rechtlichen Durchsetzbarkeit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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5. Braunetsriether Weg; verkehrsberuhigter Bereich bei BRK Kindergarten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Verkehrsausschuss
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5. Sitzung des Verkehrsausschusses
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19.10.2023
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beschliessend
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Sach- und Rechtslage
In der Stadtratssitzung am 15.06.2023 regte Herr Christian Messer an, einen verkehrsberuhigten Bereich entlang des BRK Kindergartens im Braunetsriether Weg einzurichten, damit Autos in diesem Bereich vor den Kindergarten nicht schneller fahren dürfen.
Es wird um Behandlung im Verkehrsausschuss gebeten.
Laut Stellungnahme der PI Vohenstrauß ist der Kindergarten nach deren Kenntnis eine temporäre Einrichtung und befindet sich genau genommen eher in einer industriell geprägten Zone als in einem Wohngebiet. Sollte der Kindergarten in Zukunft andernorts angesiedelt werden, würde eine jetzige Umbaumaßnahme die zukünftige Nutzung des Areals wahrscheinlich einschränken. Somit wäre eine temporäre Lösung des Problems eher zu bevorzugen.
Beschluss 1
Der Antrag auf einen Verkehrsberuhigten Bereich vor dem BRK Kindergarten wird aufgrund der fehlenden rechtlichen Durchsetzbarkeit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
Beschluss 2
Es wird eine streckenbezogene Geschwindigkeitsbegrenzung (Tempo 30) mit Zusatzzeichen Kindergarten in den Bereich vor dem Kindergarten angebracht.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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6. Altenstadter Straße; Markierung Geh-/Radweg bei Tankstelle Dobner
Gremium
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Sitzung
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Verkehrsausschuss
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5. Sitzung des Verkehrsausschusses
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Sach- und Rechtslage
In der Fraktionssprechersitzung am 25.07.2023 stellte Herr Alfons Raab den Antrag, die Markierung des Geh- und Radweges bei der Tankstelle Dobner zu erneuern und diesen zusätzlich mit einen Piktogramm auszustatten um zu verdeutlichen, dass dort keine Autos abgestellt werden dürfen.
Es wird um Behandlung im Verkehrsausschuss gebeten.
Laut Stellungnahme der PI Vohenstrauß spricht den Antrag von Herrn Alfons Raab nichts entgegen. Eine entsprechend auffällige Kennzeichnung des Gehweges (Markierung links und rechts) und ein Piktogramm dürften den an der Tankstelle vorbeiführenden Geh- und Radweg optisch hervorheben.
Beschluss
Eine beidseitige Markierung des Geh- und Radweges, sowie drei Piktogramme (Geh-/Radweg) werden entlang der Tankstelle Dobner angebracht um den Geh- und Radweg hervorzuheben und zu verdeutlichen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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7. Am Forst; Haltverbot bei Lukas Anlagenbau
Gremium
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Sitzungsdatum
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Verkehrsausschuss
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5. Sitzung des Verkehrsausschusses
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Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 10.10.2023 beantragt die Firma Lukas Anlagenbau ein Haltverbot bei der Betriebsausfahrt Am Forst auf Höhe HNr.10.
Laut Lukas Anlagenbau kommt es beim Verlassen der Betriebsausfahrt im Bereich Am Forst, Höhe Firma Schwab (HNr.10) immer wieder zu Behinderungen, da dort verschiedene Fahrzeuge am Straßenrand geparkt werden. Ein direktes Ausfahren mit einen LKW mit Anhänger, welcher bis zu 19 Meter lang ist, ist daher oftmals nicht möglich.
Die Firma Lukas Anlagenbau bittet um Behandlung im Verkehrsausschuss.
Laut Stellungnahme der PI Vohenstrauß ist ein Haltverbot an genannter Stelle aus Sicht des Antragstellers nachvollziehbar. Da in der genannten Straße, zumeist am Wochenende, aber auch Lkw mit Anhänger bzw. Sattelzüge abgestellt werden, könnte diesen das Abstellen ihrer Fahrzeuge durch eine zeitliche Begrenzung eventuell weiterhin ermöglicht werden.
Beschluss
Ein eingeschränktes Haltverbot mit Zusatzzeichen Werktags von .. bis .. wird auf einer Länge, die noch bestimmt werden muss genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Anregungen der Ausschussmitglieder
Gremium
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TOP-Nr. |
Verkehrsausschuss
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5. Sitzung des Verkehrsausschusses
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19.10.2023
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Sach- und Rechtslage
Ausschussmitglied Dorit Schmidt möchte ein Haltverbot in der Frühlingsstraße bei AOK bzw. ehem. Dr. Gref, da dort teilweise beidseitig auf der Straße geparkt wird, was das durchqueren dieser Stelle erheblich erschwert.
Frau Schmidt wird diesbezüglich noch einen schriftlichen Antrag bei der Stadt Vohenstrauß einreichen.
Herr Bernd Koller beantragt die beidseitige Aufstellung eines Temposys-Gerätes ohne Anzeige auf dem Gerät in der Altenstadter Straße auf Höhe EDEKA.
Herr Koller bittet außerdem um Überprüfung ob die in der Orchideenstraße gelagerten Pflastersteine genehmigt worden sind.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.09.2024 10:15 Uhr