Datum: 07.12.2023
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:46 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023
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2 |
Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09.11.2023 gefassten Beschluss bei dem der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
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3 |
13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß;
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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4 |
Aufstellung des Bebauungsplanes "GE-Gebiet Vohenstrauß – Ost BA 3";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
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5 |
Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß
Fl.Nr. 679, Gmkg. Waldau
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6 |
Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß
Fl.Nr. 689, Gmkg. Waldau
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7 |
Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 96231 Bad Staffelstein
Fl.Nr. 698, Gmkg. Altenstadt b. Vohenstrauß
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8 |
Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der Weidner Solar GmbH, Hochweg 71a, 93049 Regensburg
Fl.Nr. 672 und 673, Gmkg. Altenstadt b. Vohenstrauß
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9 |
Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß;
Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2022 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
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10 |
Zuschuss zum Jubiläum "800 Jahre Waldau"
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11 |
Mitteilungen des Bürgermeisters
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12 |
Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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48. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2023
|
ö
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|
1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09.11.2023 gefassten Beschluss bei dem der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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48. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2023
|
ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 09.11.2023 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss
47/8 Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung";
Jahresprogramm 2024
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß;
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
48. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2023
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Die frühzeitige öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 15.06.2023 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanvorentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 20.06.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 27.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023 im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Weiterhin waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Seitens der Öffentlichkeit ist von einer von der Bauleitplanung mittelbar betroffenen Grundstückseigentümerin eine Stellungnahme bereits im Vorgriff der frühzeitigen Auslegung eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 20.06.2023 mit Fristsetzung bis zum 28.07.2023.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Herrn Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht des Planers weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschluss
1. Von den Bedenken, Einwendungen und Anregungen, der Träger öffentlicher Belange sowie der im Sachverhalt erwähnten Stellungnahme einer Grundstückseigentümerin, nimmt der Stadtrat Kenntnis und dazu jeweils wie folgt ganzheitlich beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss
2. Der vorliegende Entwurf zur 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß in der Fassung vom 07.12.2023 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Änderungsverfahren, unter anderem auch nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. Aufstellung des Bebauungsplanes "GE-Gebiet Vohenstrauß – Ost BA 3";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
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48. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2023
|
ö
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beschliessend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Die frühzeitige öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 15.06.2023 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanvorentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 20.06.2023 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 27.06.2023 bis einschließlich 28.07.2023 im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Weiterhin waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Seitens der Öffentlichkeit ist von einer von der Bauleitplanung mittelbar betroffenen Grundstückseigentümerin eine Stellungnahme bereits im Vorgriff der frühzeitigen Auslegung eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 20.06.2023 mit Fristsetzung bis zum 28.07.2023.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Herrn Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht des Planers weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschluss
1. Von den Bedenken, Einwendungen und Anregungen, der Träger öffentlicher Belange sowie der im Sachverhalt erwähnten Stellungnahme einer Grundstückseigentümerin, nimmt der Stadtrat Kenntnis und dazu jeweils wie folgt ganzheitlich beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss
2. Der vom Landschaftsarchitekten und Stadtplaner Dipl.Ing. (FH) Andreas Thammer, Schönsee, gefertigte Bebauungsplanentwurf für das „Gewerbegebiet Vohentrauß – Ost BA 3“ i.d. Fassung vom 07.12.2023 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren, unter anderem auch nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß
Fl.Nr. 679, Gmkg. Waldau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
48. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2023
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß, die elf eingereichten Freiflächen-Photovoltaik-Projekte abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung hat die jeweiligen Firmen über die Entscheidung des Gremiums in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis, dass sie die Möglichkeit haben ihren Antrag bis zum 28.11.2023 zurückziehen, ansonsten wird im Stadtrat über dessen Ablehnung entschieden.
Von acht angeschriebenen Firmen haben fünf ihren Antrag bzw. ihre Anträge zurückgenommen. Die Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, hat davon keinen Gebrauch gemacht.
Der Stadt Vohenstrauß obliegt nach § 2 BauGB die Planungshoheit, dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Somit kann der Antrag der Firma ZENO Natur GmbH nach dem Willen des Stadtrates entsprechend abgelehnt werden.
Die Projektfläche liegt in der Gemarkung Waldau, südlich Erpetshof.
Hier beantragt die Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück der Fl.Nr. 679, Gemarkung Waldau. Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,95 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 09.11.2023 vorgelegt. Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde in der vergangenen Sitzung auch die Ablehnung des Projekts beschlossen.
Beschluss
Der Antrag der Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Fl.Nr. 679, Gemarkung Waldau, wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt der ZENO Natur GmbH die Entscheidung des Gremiums mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß
Fl.Nr. 689, Gmkg. Waldau
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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48. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2023
|
ö
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beschliessend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß, die elf eingereichten Freiflächen-Photovoltaik-Projekte abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung hat die jeweiligen Firmen über die Entscheidung des Gremiums in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis, dass sie die Möglichkeit haben ihren Antrag bis zum 28.11.2023 zurückziehen, ansonsten wird im Stadtrat über dessen Ablehnung entschieden.
Von acht angeschriebenen Firmen haben fünf ihren Antrag bzw. ihre Anträge zurückgenommen. Die Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, hat davon keinen Gebrauch gemacht.
Der Stadt Vohenstrauß obliegt nach § 2 BauGB die Planungshoheit, dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Somit kann der Antrag der Firma ZENO Natur GmbH nach dem Willen des Stadtrates entsprechend abgelehnt werden.
Die Projektfläche liegt in der Gemarkung Waldau, südlich Erpetshof.
Hier beantragt die Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück der Fl.Nr. 689, Gemarkung Waldau. Die Gesamtfläche beträgt ca. 0,95 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 09.11.2023 vorgelegt. Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde in der vergangenen Sitzung auch die Ablehnung des Projekts beschlossen.
Beschluss
Der Antrag der Firma ZENO Natur GmbH, Rathausplatz 3, 92685 Floß, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf der Fl.Nr. 689, Gemarkung Waldau, wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt der ZENO Natur GmbH die Entscheidung des Gremiums mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 96231 Bad Staffelstein
Fl.Nr. 698, Gmkg. Altenstadt b. Vohenstrauß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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48. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2023
|
ö
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beschliessend
|
7 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß, die elf eingereichten Freiflächen-Photovoltaik-Projekte abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung hat die jeweiligen Firmen über die Entscheidung des Gremiums in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis, dass sie die Möglichkeit haben ihren Antrag bis zum 28.11.2023 zurückziehen, ansonsten wird im Stadtrat über dessen Ablehnung entschieden.
Von acht angeschriebenen Firmen haben fünf ihren Antrag bzw. ihre Anträge zurückgenommen. Die Firma IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 92631 Bad Staffelstein, hat davon keinen Gebrauch gemacht.
Der Stadt Vohenstrauß obliegt nach § 2 BauGB die Planungshoheit, dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Somit kann der Antrag der Firma IBC Solar AG nach dem Willen des Stadtrates entsprechend abgelehnt werden.
Die Projektfläche liegt in der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß, südlich Untertresenfeld.
Hier beantragt die Firma IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 92631 Bad Staffelstein, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf dem Grundstück der Fl.Nr. 698, Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß. Die Gesamtfläche beträgt ca. 8,00 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 09.11.2023 vorgelegt. Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde in der vergangenen Sitzung auch die Ablehnung dieses Projekts beschlossen.
Beschluss
Der Antrag der Firma IBC Solar AG, Am Hochgericht 10, 92631 Bad Staffelstein, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf dem Grundstück der Fl.Nr. 698, Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß, wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt der Firma IBC Solar AG die Entscheidung des Gremiums mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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8. Entscheidung über den Antrag auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen der Weidner Solar GmbH, Hochweg 71a, 93049 Regensburg
Fl.Nr. 672 und 673, Gmkg. Altenstadt b. Vohenstrauß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
48. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2023
|
ö
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beschliessend
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8 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 09.11.2023 hat der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil entschieden, dass auf Grundlage des städtischen Kriterienkatalogs für Freiflächen-Photovoltaik in Vohenstrauß, die elf eingereichten Freiflächen-Photovoltaik-Projekte abgelehnt werden sollen. Die Verwaltung hat die jeweiligen Firmen über die Entscheidung des Gremiums in Kenntnis gesetzt, mit dem Hinweis, dass sie die Möglichkeit haben ihren Antrag bis zum 28.11.2023 zurückziehen, ansonsten wird im Stadtrat über dessen Ablehnung entschieden.
Von acht angeschriebenen Firmen haben fünf ihren Antrag bzw. ihre Anträge zurückgenommen. Die Firma Weidner Solar GmbH, Hochweg 71a, 93049 Regensburg, hat davon keinen Gebrauch gemacht.
Der Stadt Vohenstrauß obliegt nach § 2 BauGB die Planungshoheit, dies bedeutet, sie entscheidet alleine über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens (= Aufstellung eines Bebauungsplanes oder Änderung des Flächennutzungsplans). Ein Dritter hat keinen Anspruch auf die Aufstellung von Bauleitplänen (§ 1 Abs. 3 BauGB).
Somit können die Anträge der Firma Weidner Solar GmbH nach dem Willen des Stadtrates entsprechend abgelehnt werden.
Die Projektfläche liegt in der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß, nördlich Altenstadt b. Vohenstrauß.
Hier beantragt die Firma Weidner Solar GmbH, Hochweg 71a, 93049 Regensburg, die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 672 und 673, Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß. Die Gesamtfläche beträgt ca. 7,50 ha. Die entsprechenden Antragsunterlagen für das Vorhaben wurden den Gremiumsmitgliedern bereits in der Sitzung am 09.11.2023 vorgelegt. Nach eingehender Beratung und Diskussion wurde in der vergangenen Sitzung auch die Ablehnung dieses Projekts beschlossen.
Beschluss
Der Antrag der Firma Weidner Solar GmbH, Hochweg 71a, 93049 Regensburg, auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines Bebauungsplans, sowie Änderung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 672 und 673, Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß wird abgelehnt.
Die Verwaltung wird beauftragt der Firma Weidner Solar GmbH die Entscheidung des Gremiums mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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9. Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß;
Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2022 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2022 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
48. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2023
|
ö
|
beschliessend
|
9 |
Sach- und Rechtslage
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2022 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im November 2023 erstellt.
Der Jahresabschluss 2022 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit
Bilanzsumme Aktivseite 5.094.539,79 Euro
Bilanzsumme Passivseite 5.094.539,79 Euro
Jahresergebnis laut Bilanz - 64.046,07 Euro
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung - 64.046,07 Euro
Die Bilanz zum 31.12.2022, die Gewinn- und Verlustrechnung 2022, die Erfolgsübersicht 2022 sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2022 liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.
In den Anmerkungen zum Jahresabschluss 2022 wurde vermerkt:
„Der Betrieb gewerblicher Art Wasserwerk-Photovoltaik erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Jahresverlust von 64.046,07 Euro. Dieser verteilt sich auf die Wasserversorgung mit einem Jahresverlust von 82.861,86 Euro und auf die PV-Anlagen mit einem Jahresgewinn von 18.815,79 Euro. Die Ertragslage ist bei der Wasserversorgung als nicht ausreichend zu bezeichnen.“
Bezogen auf den Wasserverkauf von 375.324 m³ beträgt der Jahresverlust 2022 der Wasserversorgung ca. 22 ct/m³.
Im Vorjahr wurde bereits eine Unterdeckung (Verlust) von ca. 0,3 ct/m³ erreicht; das Prinzip der Kostendeckung wurde 2022 jedoch erneut wieder nicht erfüllt.
Das ermittelte Ergebnis ist ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und kann nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
Im Jahr 2022 erfolgte die Durchführung einer neuen Gebührenkalkulation nach dem KAG zum 01.10.2022. Auf deren Basis wurde die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Stadt Vohenstrauß mit der Fassung der 2. Änderungssatzung vom 14.09.2022 (in Kraft getreten am 01.10.2022) angepasst. Dies wirkt sich jedoch erst auf den Jahresabschluss für das laufende Jahr 2023 aus. Die Verbrauchsgebühr wurde zum 01.10.2022 von 1,83 Euro - um 18 Cent - auf 2,01 Euro angehoben. Zudem wurde die Grundgebühr angehoben. Es ist daher davon auszugehen, dass die Unterdeckung je m³ sich im nächsten Jahresabschluss verringern wird bzw. evtl. eine Überdeckung erwirtschaftet werden kann.
Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2022 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 18.815,79 Euro.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2022 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag wegen der vielen Sonnenstunden deutlich überschritten. Es handelte sich um ein sehr gutes Ertragsjahr, fast so ertragreich wie die Jahre 2018 und 2019.
Durch den Jahresverlust „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ in Höhe von 64.046 Euro erhöht sich der steuerliche Verlustvortrag von 862.607 Euro zum 31.12.2022 auf 926.653 Euro.
Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Für das Jahr 2022 konnte keine Konzessionsabgabe erwirtschaftet werden.
Beschluss
1. Der Jahresabschluss 2022 „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß
Bilanzsumme Aktivseite 5.094.539,79 Euro
Bilanzsumme Passivseite 5.094.539,79 Euro
Jahresergebnis laut Bilanz - 64.046,07 Euro
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung - 64.046,07 Euro
wird hiermit festgestellt.
2. Der erzielte Jahresverlust 2022 in Höhe von 64.046,07 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.
3. Die Schulden bei der Stadt Vohenstrauß werden marktüblich verzinst.
4. Eine Konzessionsabgabe wird bei Erreichen des steuerlichen Mindestgewinns an die Stadt abgeführt.
Die Konzessionsabgabe für 2022 konnte nicht erwirtschaftet werden.
5. Ein zukünftiger Gewinn des Betriebs gewerblicher Art (BgA) wird bis auf weiteres immer der allgemeinen Rücklage zugeführt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
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10. Zuschuss zum Jubiläum "800 Jahre Waldau"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
48. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2023
|
ö
|
beschliessend
|
10 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 14.09.2023 beantragt die FFW Waldau für das anstehende Jubiläum „800 Jahre Waldau“ ein Organisationsbudget in Höhe von 6.000 €. Das Budget soll unter anderem für
- Eine Eröffnungsveranstaltung mit Feuerwerk auf dem Dorfplatz in Waldau
- Ausgaben für Führungen Burg-Kirche-Elm (Referent)
- Werbebanner
- Fotoausstellung
eingesetzt werden. An der Umsetzung des Jubiläums sind laut dem Antrag neben der FFW Waldau, der KLJB, der Männerverein, der Pfarrgemeinderat, die Pferdefreunde und der Sportverein beteiligt.
Auf Grund der historischen und kulturellen Relevanz der Feier wird von Seiten der Verwaltung vorgeschlagen, die beantragten 6.000 € zur Verfügung zu stellen.
Beschluss
Nach Beratung und Kenntnis vom Sachverhalt beschließt der Stadtrat:
Für die Jubiläumsfeier „800 Jahre Waldau“ werden im Haushalt 2024 6.000 € zur Verfügung gestellt.
Dies ist der FFW Waldau mitzuteilen, die FFW Waldau soll nach Beratung mit den anderen an der Umsetzung beteiligten Vereinen der Stadt Vohenstrauß mitteilen, wie das Geld an die einzelnen Vereine auszuzahlen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
48. Sitzung des Stadtrates
|
07.12.2023
|
ö
|
vorberatend
|
11 |
Sach- und Rechtslage
- In der letzten Sitzung wurde bereits mitgeteilt, dass aufgrund der Weihnachtsferien die Sitzung im Januar am 11.01.2024 stattfindet. Auch die Sitzung im Februar findet erst am 08.02.24 statt, da ansonsten der zeitliche Abstand zu gering wäre. Die Sitzung im März ist wieder regulär am ersten Donnerstag im Monat.
- Der SV Waldau bedankt sich wie jedes Jahr für die Unterstützung durch die Stadt Vohenstrauß und wünscht allen Frohe Weihnachten und ein gutes Neues Jahr. Er bedankt sich ausdrücklich bei Herrn Gösl und dem Bauhof-Team für die gute Zusammenarbeit.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
48. Sitzung des Stadtrates
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07.12.2023
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vorberatend
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Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Martha Bauer teilt mit, dass sie bezüglich der Gemeindeverbindungsstraße von der Staatsstraße nach Obertresenfeld dahingehend angesprochen wurde, dass die Bäume zurückgeschnitten werden müssten, da diese stark in den Straßenraum ragen und es vor allem mit landwirtschaftlichen Fahrzeugen Probleme gibt. Des Weiteren wird angefragt, ob diese Verbindungsstraße nächstes Jahr saniert werden kann. Soweit bekannt, stand dies bereits letztes Jahr im Raum und vielleicht kann bei den nächsten Haushaltsberatungen diese Sanierung endgültig ins Auge gefasst werden. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass es sich bei den Bäumen um öffentliche Obstbäume handelt, bei denen jeder Bürger Obst ernten kann. Aufgrund einer Anfrage von Stadtratsmitglied Bernhard Kleber wurde mit Frau Dineiger Kontakt aufgenommen, ob der Obst- und Gartenbauverein die Anbringung der gelben Bänder als typisches Zeichen der öffentlichen Obsternte übernehmen würde. Dies wurde zugesagt. Außendienstleiter Michael Gösl wurde deshalb gebeten, die Standorte der öffentlichen Obstbäume zu ermitteln und an den Verein weiterzugeben. Im Zuge dieser Ermittlung werden dann auch jene Bäume zurückgeschnitten, die in den Lichtraum der Straße ragen.
Gösl ergänzt zum Thema Straßensanierung, dass die Straße eventuell nächstes Jahr berücksichtigt werden soll und deshalb heuer keine Schlaglöcher ausgebessert wurden. Nachdem im Rahmen einer Straßensanierung die Obstbäume extrem stark zurückgeschnitten werden müssen, wurde bisher auch der jährliche Rückschnitt zurückgestellt. Wutzlhofer stellt fest, dass die Sanierung aufgrund der Länge des Straßenzugs sehr viele Mittel binden wird. Dies muss im Finanz- und Haushaltsausschuss beraten werden, denn es gibt auch noch andere Straßen, die dringend anstehen. Unabhängig davon erfolgt der Rückschnitt im Rahmen des möglichen Zeitraums.
- Bauer wurde außerdem darauf hingewiesen, dass beim Friedhof Altenstadt entlang des Anliegers Vitzthum die Thujen abgebrochen sind. Auch diese sollten entfernt werden. Gösl sagt zu, diese Arbeiten nach Weihnachten zu erledigen. Der Sitzungsleiter bittet die Antragsteller um Verständnis, wenn Arbeiten, die nicht eilig sind, hintenangestellt werden. Durch den frühen Wintereinbruch wurde der Bauhof mit Räum- und Streudiensten ungewöhnlich stark belastet und es müssen Lenk- und Ruhezeiten eingehalten werden. Auch blockieren krankheitsbedingte Ausfälle die Schlagkraft des Bauhofs.
- 3. Bürgermeister Alfons Raab möchte wissen, ob bereits Überlegungen zur Kommunalen Wärmeplanung angestellt wurden. Wutzlhofer verweist auf die Bürgerversammlung am 18.12.2023, in der er etwas dazu sagen wird. Die Stadt wurde vom Bayerischen Gemeindetag darauf hingewiesen, dass die Antragsfrist für eine höhere Bezuschussung von 80 bis 100 % am 31.12.2023 endet und es danach voraussichtlich wieder auf 60 % zurückgehen wird, was aufgrund der momentanen Haushaltslage des Bundes wahrscheinlich eintrifft. Die Stadt hat bereits einen Förderantrag gestellt und das Notwendige wurde auf den Weg gebracht. Der nächste Schritt wird die Beauftragung eines Planungsbüros sein.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.01.2024 08:34 Uhr