Datum: 11.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:23 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 07.12.2023 und 21.12.2023
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.12.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Braunetsrieth I" für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Braunetsrieth hier: Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren
4 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Vohenstrauß II" für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Neuwirtshaus hier: Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren
5 Mitteilungen des Bürgermeisters
6 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 07.12.2023 und 21.12.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschriften vom 07.12.2023 und vom 21.12.2023 werden nicht erhoben. Damit gelten diese Niederschriften als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.12.2023 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2024 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.12.2023 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


48/13        Städtebauförderung "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"; 
Neuer städtebaulicher Berater der Stadt Vohenstrauß ab 01.01.2024

48/14        Antrag der Schützengesellschaft 1565 Vohenstrauß e.V. auf Bezuschussung der Dachsanierung

48/15        Antrag des SV Altenstadt auf Bezuschussung der Flutlichtanlage

48/17        Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Ersatzbeschaffung einer defekten Brandschutztüre in der Mittelschule Vohenstrauß

48/22        Erweiterung Feuerwehrhaus FFW Oberlind; hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Wärmedämmverbundsystem

48/23        Erweiterung Feuerwehrhaus FFW Oberlind; hier: Auftragsvergabe für das Gewerk Heizungs- und Sanitärinstallation



der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. 15. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Braunetsrieth I" für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Braunetsrieth hier: Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 auf Antrag des Vorhabenträgers Primus Solar GmbH, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gebietes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde vom Vorhabenträger das Landschaftsarchitekturbüro Neidl & Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt. 

Die notwendigen Pläne wurden nun im Detail ausgearbeitet. Die Vorentwürfe der Pläne samt Begründung, wurden den Fraktionssprechern in Papierform vorgelegt. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in digitaler Form ins Ratsinformationssystem eingestellt worden.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Vorentwürfe samt Begründung und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat: 

Mit den Vorentwürfen zur 15. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Braunetrsrieth I“, jeweils in der Fassung vom 11.01.2024, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten und zügig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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4. 18. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Vohenstrauß II" für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Neuwirtshaus hier: Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 auf Antrag des Vorhabenträgers Primus Solar GmbH, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gebietes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen auf den Grundstücken der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (Teilfläche - TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185 der Gemarkung Vohenstrauß beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde vom Vorhabenträger das Landschaftsarchitekturbüro Neidl & Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt. 
Im Planungsprozess wurde festgelegt, dass die im städtischen Eigentum befindlichen Grundstücke mit den Fl.Nrn. 922, 1179 und 1185, alle Gemarkung Vohenstrauß, nicht überplant und damit außerhalb des Planungsbereichs liegen sollen. Der Geltungsbereich zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und Änderung des Flächennutzungsplanes ist daher entsprechend anzupassen und auf die Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868 (TF), 881, 882, 903 (TF), 904, 906, 920, 921, 1174 (TF), 1177, 1178, 1180, 1181, 1182 und 1184 der Gemarkung Vohenstrauß zu beschränken.

Die notwendigen Pläne wurden nun im Detail ausgearbeitet. Die Vorentwürfe der Pläne samt Begründung, wurden den Fraktionssprechern in Papierform vorgelegt. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in digitaler Form ins Ratsinformationssystem eingestellt worden.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme der Vorentwürfe samt Begründung und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat: 

Der Stadtratsbeschluss vom 15.06.2023 Nr. 42/6 wird insofern geändert, als die Fl.Nrn. 922, 1179 und 1185, alle Gemarkung Vohenstrauß, aus dem Geltungsbereich der beschlossenen Bauleitplanverfahren, zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Vohenstrauß II“ und 18. Flächennutzungsplanänderung, für die Grundstücke Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868, 881, 882, 903, 904, 906, 920, 921, 922, 1174 (TF), 1177, 1178, 1179, 1180, 1181, 1182, 1184 und 1185, Gemarkung Vohenstrauß, herausgenommen werden. Der Geltungsbereich zu den beiden Bauleitplanverfahren erstreckt sich somit nur mehr auf die Grundstücke der Fl.Nrn. 864, 865, 867, 868 (TF), 881, 882, 903 (TF), 904, 906, 920, 921, 1174 (TF), 1177, 1178, 1180, 1181, 1182 und 1184 der Gemarkung Vohenstrauß.

Mit den Vorentwürfen zur 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Vohenstrauß II“, jeweils in der Fassung vom 11.01.2024, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten und zügig durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

  1. In Absprache mit der Firma Möller wurde ein Ersatztermin für das Musikfeuerwerk festgelegt. Dieses wird nun am Festwochenende am Eröffnungstag, den 31.05.24 nachgeholt. Das Feuerwerk muss nachgeholt werden, da die Verträge bereits abgeschlossen wurden.

  1. Die Stadtratssitzung im April findet trotz Ferien am 04.04.2024, die Sitzung im Mai ebenfalls regulär am 02.05.2024 statt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 50. Sitzung des Stadtrates 11.01.2024 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller bittet um Mitteilung, wann der Ortssprecher für Roggenstein gewählt und von Seiten der Stadt ein Termin festgelegt wird, nachdem durch das Ausscheiden von Michael Gösl aus dem Gremium dieser Ortsteil nicht mehr vertreten ist. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass, solange keine Ortsversammlung beantragt wird, auch keiner gewählt wird. Der Antrag muss aus der Ortsgemeinschaft kommen.

  1. Weiter möchte Koller wissen, ob künftig nur noch eine Bürgerversammlung für alle Ortsteile abgehalten wird oder ob ein Antrag gestellt werden muss, dass auch wieder in den Ortsteilen Bürgerversammlungen abgehalten werden. Wutzlhofer weist darauf hin, dass es nach der Gemeindeordnung ausreichend ist, eine Bürgerversammlung abzuhalten. Aufgrund der positiven Resonanz aus dem Gremium und einer Teilnehmerzahl von rund 80 Personen in der letzten Bürgerversammlung, wird zukünftig weiter so verfahren. Wenn sich jemand für die Belange in seinem Ortsteil interessiert, kann und wird er nach Vohenstrauß kommen. Während seiner Amtszeit wird diese Vorgehensweise so beibehalten.

  1. Abschließend zeigt Koller einen Stadtplan, der sich heute in seinem Briefkasten befand. Ihn interessiert, ob diesen die Stadt ausgegeben hat, nachdem der Plan Fehler enthält. Wutzlhofer entgegnet, dass die Stadt bereits vor einiger Zeit in Zusammenarbeit mit Tourismusleiter Christoph Maier einen aktuellen und sehr genauen Stadtplan ohne Werbung herausgegeben hat. Es treten immer wieder Kartenhersteller und Verlage an die Stadt heran und wollen ein Empfehlungsschreiben, damit sie Werbeinserate einholen können, aber dies wird Seitens der Stadt immer abgelehnt. Mit dem besagten Stadtplan hat die Stadt nichts zu tun. 

  1. Ortssprecherin Martina Rauch erkundigt sich nach den neuen Spielgeräten für den Kinderspielplatz in Waldau, die die Eltern im vergangenen Jahr ausgesucht haben. Sie möchte wissen, ob diese schon bestellt sind und ob sie schon im Frühjahr aufgebaut werden. Außendienstleiter Michael Gösl erklärt, dass bestellt wurde, was im Rahmen des Budgets war. Sobald der Haushalt 2024 steht, kann der Rest nachbestellt werden und nach Lieferung werden diese aufgestellt.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.02.2024 14:54 Uhr