Datum: 11.01.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 18:37 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023
2 Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport; Baugrundstück Fl.Nr. 433 der Gemarkung Vohenstrauß (Fluderweg 9)
3 Bauantrag über den Neubau eines offenen LKW und Hänger Unterstellplatzes; Baugrundstück Fl.Nr. 923/1 der Gemarkung Waldau (Zeßmannsrieth 16)
4 Tekturbauantrag über den Neubau einer Wohnanlage mit 28 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 710/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Stauferstraße 4) hier: 1) Verlängerung Baukörper 2) Erhöhen der Wohneinheiten von 27 auf 28 3) schmälerer Laubengang > Änderung Wohnfläche 4) zusätzliche Stellplätze 5) Änderung Fußbodenaufbau KG
5 Zusätzlich mit aufgenommener TOP Tekturbauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage sowie einer PV-Anlage; Baugrundstück: Fl.Nr. 935 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß (Vogelherdgasse 15) hier: Lageverschiebung und Verkleinerung der Garage
6 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.11.2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.01.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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2. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Carport; Baugrundstück Fl.Nr. 433 der Gemarkung Vohenstrauß (Fluderweg 9)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.01.2024 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am Ortsrand von Vohenstrauß und der nun zu bebauende Teil ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist ein Mischgebiet nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können aber sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Für dieses Vorhaben wurde bereits vor einiger Zeit ein Antrag auf Vorbescheid eingereicht. Über diesen Antrag hat der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss in seiner Sitzung am 18.01.2023 beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Zwischenzeitlich wurde dem Antragsteller der Vorbescheid durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab erteilt.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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3. Bauantrag über den Neubau eines offenen LKW und Hänger Unterstellplatzes; Baugrundstück Fl.Nr. 923/1 der Gemarkung Waldau (Zeßmannsrieth 16)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.01.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. 
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Tekturbauantrag über den Neubau einer Wohnanlage mit 28 Wohneinheiten auf dem Grundstück Fl.Nr. 710/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Stauferstraße 4) hier: 1) Verlängerung Baukörper 2) Erhöhen der Wohneinheiten von 27 auf 28 3) schmälerer Laubengang > Änderung Wohnfläche 4) zusätzliche Stellplätze 5) Änderung Fußbodenaufbau KG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.01.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Bei dem geplanten Vorhaben handelt es sich um ein Gebäude mit 4 Vollgeschossen (E+3). Das in unmittelbare Nähe gelegene ehemalige Krankenhausgebäude hat auch 4 Vollgeschosse (E+3). Die Wohnanlage im ehemaligen Schwesternwohnheim in der Pfarrgasse 19, das in Umfeld des geplanten Vorhabens liegt, ist mit E+3+D als 5-geschossiges Gebäude anzusehen. Mit dem ebenfalls in diesem Gebiet liegenden Seniorenheim der Caritas mit 4 Vollgeschossen (E+3) ist in diesem Gebiet ein weiteres großes Gebäude. Durch die in der näheren Umgebung gelegenen (oben erwähnten) Gebäude, welche eine ähnliche Größenordnung wie das geplante Vorhaben haben, ist ein Einfügen des Bauvorhabens in die nähere Umgebung gegeben.

Mit dem jetzigen Tekturbauantrag soll
  1. der geplante Baukörper um 14 cm länger werden (in Richtung Achse 11, also nach Osten), Grund ist die Anpassung an die Werkplanung,
  2. die Anzahl der Wohneinheiten von 27 Wohnungen auf 28 Wohnungen erhöht werden (aus Wohneinheit 14 sollen Wohneinheit 14.1 und 14.2 werden),
  3. der Laubengang um 25 cm schmäler werden und ist somit mit einer Änderung der Wohnflächen verbunden,
  4. durch die zusätzliche Wohneinheit die Anzahl der Stellplätze erhöht werden und 
  5. die Höhe des Fußbodenaufbaus im Kellergeschoss angepasst werden, hierdurch ergeben sich Änderungen an den geplanten Geländehöhen am Gebäude bzw. bei den Parkplätzen.

Für das Grundstück wurde bereits der Antrag auf Baugenehmigung im Juni 2022 eingereicht (Bautenverzeichnis-Nr. 2022/043; Neubau einer Wohnanlage). Diesem Antrag auf Baugenehmigung wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 29.03.2023, erteilt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Tekturbauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Tektur, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Tekturbauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Tektur mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Zusätzlich mit aufgenommener TOP Tekturbauantrag zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage sowie einer PV-Anlage; Baugrundstück: Fl.Nr. 935 der Gemarkung Altenstadt b.Vohenstrauß (Vogelherdgasse 15) hier: Lageverschiebung und Verkleinerung der Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.01.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). Mit dem Bauvorhaben sollen die vorhandenen Gebäude abgebrochen und an ihrer Stelle Ersatzbauten errichtet werden.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Mit dem jetzigen Tekturbauantrag soll die geplante Garage Richtung Süden zur anliegenden Straße verschoben und die Außenmaße (ursprünglich 10,34 m x 6,70 m, jetzt 9,00 m x 6,70 m) etwas verkleinert werden.

Für das Grundstück wurde bereits der Antrag auf Baugenehmigung im November 2022 eingereicht (Bautenverzeichnis-Nr. 2022/070; Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung und Garage sowie einer PV-Anlage). Diesem Antrag auf Baugenehmigung wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 24.02.2023, erteilt.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Tekturbauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Antrag auf Tektur, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Tekturbauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Antrag auf Tektur mitzuteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 24. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 11.01.2024 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

  1. Bauantrag über den Neubau eines V-Moduls (Wohngebäude) auf Fl.Nr. 484/15 der Gemarkung Vohenstrauß (Nähe Ahornstraße)

  1. Bauantrag über die Nutzungsänderung einer Gaststätte zum Wohngebäude auf Fl.Nr. 1424/3 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Fiedlbühl 11)

  1. Bauantrag über die Nutzung der beiden getrennten Wohneinheiten im bestehenden Wohnhaus zur Ferienmietung (Kurzzeitmiete) auf Fl.Nr. 268 der Gemarkung Vohenstrauß (Marktplatz 24)

  1. Bauantrag über den Umbau der bestehenden Gaststätte in eine Ferienwohnung und einen privaten Hobbyraum mit Nebenräumen, sowie eine Erweiterung von Hotelzimmer auf Fl.Nr. 564 der Gemarkung Burgtreswitz (Braunetsrieth 27)

  1. Antrag auf Vorbescheid über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 209/7 der Gemarkung Oberlind (Am Heiligenberg 14)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2024 07:58 Uhr