Datum: 08.02.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.01.2024
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 11.01.2024 gefassten Beschluss bei dem der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Jahresrechnung Haushaltsjahr 2022; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2022
4 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Feststellungsbeschluss
5 Aufstellung des Bebauungsplanes "GE-Gebiet Vohenstrauß – Ost BA 3"; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Satzungsbeschluss
6 Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Anschaffung einer Fahrrad-Reparaturstation am Bockl-Radweg; erneute Beratung über den Antrag sowie abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen
7 Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2024
8 Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2023
9 Mitteilungen des Bürgermeisters
10 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.01.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 11.01.2024 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 11.01.2024 gefassten Beschluss bei dem der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 11.01.2024 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss


50/09        Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiets "Vohenstrauß - Ost, BA 2, Teil 2"; 
hier: Auftragsvergabe für den Bau des Retentionsbodenfilters und des Regenrückhalteteichs



der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung Haushaltsjahr 2022; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2022

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in der Sitzung am 02.03.2023 Kenntnis von den Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2022 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung für dieses Jahr beauftragt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 24.10.2023 und 25.10.2023 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2022 durchgeführt. Über diese Prüfungen wurde jeweils eine Niederschrift gefertigt. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Stadtrat Martin Gleixner, wie folgt vorgetragen:

„Der Rechnungsprüfungsausschuss mit den Mitgliedern Martha Bauer, Christian Messer (vertreten durch Bernd Koller), Thomas Eiber und Martin Gleixner nahm vom 24.10. bis 25.10.2023 in zwei Sitzungen die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 vor.

Für die örtliche Prüfung lagen alle erforderlichen Prüfungsunterlagen vor; die Verwaltung hat alle erforderlichen Unterlagen in Form elektronischer Dateien aufbereitet und zur Verfügung gestellt.
Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Mängel von nicht unwesentlicher Bedeutung lagen zum Prüfungszeitraum nicht vor.
Der Vergleich der Haushaltsplan-Ansätze mit den Ergebnissen der Jahresrechnung ergab keine erhebliche Haushaltsüberschreitung.

Kredite zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögens-Haushalt wurden nicht aufgenommen.
Steuerhebesätze wurden, soweit geprüft, richtig angewendet.
Kassenkredite wurden nicht in Anspruch genommen.

Der Stellenplan wurde eingehalten.

Soll- und Hebelisten der Gewerbesteuer wurden richtig gebildet.

Gebühren und Abgaben wurden, soweit geprüft, gemäß der gemeindlichen Satzung eingehoben.
Mieten und Pachten sind, soweit geprüft, vom Stadtrat genehmigt und erscheinen angemessen.
Die Prüfung der Hebesätze der Gewerbesteuer und Grundsteuer A und B ergab keine Beanstandung.

Erschließungsbeiträge sind rechtzeitig festgesetzt und eingezahlt worden.

Die Prüfung der Ausgaben des Gesamthaushalts und des Verwaltungshaushalts ergaben keinen Anlass zur Beanstandung.

Die Prüfung des sächlichen Verwaltungs- und Betriebsaufwands und der Zuweisungen ergaben keinen Anlass zur Beanstandung.

Die im Haushaltsplan veranschlagte Zuführung zur allgemeinen Rücklage wurde vollständig angelegt.
In angemessenen Stichproben wurde nachgeprüft, ob die Investitionsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen vergeben uns ausgeführt wurden. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung.

Die haushaltsrechtlichen Beschlüsse des Stadtrats wurden eingehalten.
Die unbebauten und bebauten Grundstücke sind vollständig in Bestandsverzeichnisse eingetragen.

Die Prüfungsfeststellungen früherer Prüfberichte aus dem Haushaltsjahr 2021 wurden vollständig erledigt.

Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2022 ergab keine Beanstandung.“

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2022. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnung 2022 und deren Entlastung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Feststellungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 07.12.2023 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 12.12.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Ferner waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Seitens der Öffentlichkeit bzw. von der Bauleitplanung betroffener Grundstückseigentümer sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 13.12.2023 mit Fristsetzung bis zum 26.01.2024.

Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Herrn Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht des Planers weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und 
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen.

Beschluss

Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:

Anlage 1

Abschließender Beschluss

Die 13. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß, i.d. Fassung vom 07.12.2023, bestehend aus Planzeichnungen, Textteil, Umweltbericht und Bedarfsnachweis für Gewerbeflächen wird hiermit festgestellt. Die Endfassung der Flächennutzungsplanänderung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, diese Flächennutzungsplanänderung dem Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab zur Genehmigung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Bebauungsplanes "GE-Gebiet Vohenstrauß – Ost BA 3"; hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 07.12.2023 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 12.12.2023 ortsüblich bekannt gemacht.

Die Unterlagen wurden in der Zeit vom 20.12.2023 bis einschließlich 26.01.2024 im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Ferner waren die Unterlagen auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Seitens der Öffentlichkeit bzw. von der Bauleitplanung betroffener Grundstückseigentümer sind keine Stellungnahmen eingegangen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 13.12.2023 mit Fristsetzung bis zum 26.01.2024.

Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Herrn Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht des Planers weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und 
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.

Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen, es sind lediglich redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise vorzunehmen.

Beschluss

Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:

Anlage 1

Abschließender Beschluss

  1. Das Architekturbüro Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer wird beauftragt die vorstehend beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Da es sich hierbei lediglich um redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise handelt, ist eine nochmalige Auslegung der Planentwürfe entbehrlich.

  1. Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat Vohenstrauß den vom Architekten Dipl.-Ing. (FH) Andreas Thammer, gefertigten Bebauungsplan „Gewerbegebiet Vohenstrauß – Ost Bauabschnitt 3“ i.d. Fassung vom 07.12.2023, unter Berücksichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung (einschließlich der dazugehörigen Gutachten; u.a. schalltechnischer Bericht 2235_1 v. 14.06.2023, spezielle artenschutzrechtliche Prüfung v. 15.06.2023, Geotechnischer Bericht v. 30.05.2022, historische Erkundung v. 15.09.2023) und Umweltbericht als Satzung. Die Endfassung der Satzung vom 08.02.2024 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Satzung in Kraft zu setzen, sobald die Genehmigung der 13. Änderung des Flächennutzungsplanes vorliegt und diese Änderung rechtsverbindlich geworden ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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6. Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Anschaffung einer Fahrrad-Reparaturstation am Bockl-Radweg; erneute Beratung über den Antrag sowie abschließende Entscheidung über das weitere Vorgehen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Anschaffung einer Fahrrad-Reparaturstation am Bockl-Radweg wurde am 12.10.2023 im öffentlichen Sitzungsteil der Stadtratssitzung behandelt.

Der Beratung und Diskussion lag folgender Sachverhalt zugrunde:
„Mit Schreiben vom 13.07.2023, eingegangen am 08.08.2023, beantragt die SPD-Stadtratsfraktion die Prüfung, der Anschaffung einer Fahrrad-Reparaturstation am Bockl-Radweg. Der Antrag wurde dem Stadtrat im Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.

Nach dem Antrag soll die Fahrrad-Reparaturstation im Bereich Bahnhofstraße / Mühlweg errichtet werden.
Die Anschaffung (Ankauf) einer solchen Fahrrad-Reparaturstation würde – je nach Ausführung – Kosten in Höhe von ca. 4.000,00 Euro verursachen. Bis die Station an einer passenden Stelle komplett errichtet ist (inkl. Aufbau) wird die Höhe der Gesamtinvestition ca. 5.000,00 – 6.000,00 Euro betragen.“

Aufgrund der Beratung und Diskussion wurde am 12.10.2023 folgender Beschluss gefasst:
„Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Verwaltung wird beauftragt, für die Anschaffung einer Fahrrad-Reparaturstation am Bockl-Radweg einen Antrag über das Regionalbudget 2024 zu stellen. Im Falle der Stattgabe soll die Betreuung durch ein örtliches Radgeschäft erfolgen.“

Da in der nächsten Zeit die Abgabefrist für die Bewerbungen um das Regionalbudget 2024 endet, ist zu entscheiden, mit welchen Projekt sich die Stadt Vohenstrauß bewerben möchte, um in den Genuss von Mitteln aus dem Regionalbudget zu kommen.

Im Vorfeld – bereits einige Zeit vor der Stadtratssitzung – erfolgte eine Umfrage bei den Fraktionen, ob die Anschaffung einer Fahrrad-Reparaturstation als Projekt über das Regionalbudget beantragt werden soll. Die Mehrheit der Fraktionen sprach sich nicht hierfür aus. Es wurden verschiedene andere Projekte vorgeschlagen, wie z. B.:
  • WC-Anlage im Generationenpark
(Die Errichtung einer WC-Anlage ist vom Investitionsvolumen zu hoch, um als Projekt für das Regionalbudget in Frage zu kommen. Daher scheidet auch dieser Gedanke aus.)
  • Errichtung eines Trinkbrunnens
(Die Errichtung eines Trinkbrunnes würde in dem Kostenrahmen für ein Projekt im Rahmen des Regionalbudgets liegen. Zwischenzeitlich gibt es jedoch eine Förderung des Freistaats Bayern für die Errichtung von Trinkbrunnen mit höheren Fördersätzen als über das Regionalbudget. Unter dem Gesichtspunkt der Wirtschaftlichkeit ist es sinnvoll, die Umsetzung dieses Vorhaben über diesen Weg zu versuchen.)
  • Anschaffung/Aufbau eines „Digitalen Stadtrundgangs“
(Unter einem „Digitalen Stadtrundgang“ ist eine Lösung zu verstehen, die die Stationen des Flyers „Stadtrundgang Vohenstrauß“ – den es in gedruckter Form gibt - Touristen und auch Einheimischen digital näherbringt. Dies geschieht in der Form, dass an den jeweiligen Punkten Infotafeln mit QR-Codes errichtet werden. Die auf den Tafeln angebrachten QR-Codes leiten den Smartphone- / Tabletbenutzer auf eine entsprechende Homepage bzw. Audiotracks oder Videos weiter, welche ausführliche Informationen zu der jeweiligen Sehenswürdigkeit wiedergeben.)
Der Vorschlag „Digitale Stadtführung“ wurde von den Jugendbeauftragten vorgebracht, da der Stadtrundgang dadurch digitaler und zeitgemäßer werden würde. Zudem ist auch angedacht, die per QR-Code abrufbaren Informationen auch in tschechischer Sprache zur Verfügung zu stellen.

Beschluss 1

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion auf Anschaffung einer Fahrrad-Reparaturstation am Bockl-Radweg wird nach nochmaliger Beratung nicht befürwortet und demnach nicht mehr weiterverfolgt.

An dem Beschluss vom 12.10.2023, die Anschaffung einer Fahrrad-Reparaturstation am Bockl-Radweg, über das Regionalbudget 2024 zu verfolgen, wird nicht mehr festgehalten, dieser wird dahingehend aufgehoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 3

Beschluss 2

Als Projekt für die Bewerbung um Mittel aus dem Regionalbudget 2024 wird der „Digitale Stadtrundgang“ ausgewählt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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7. Planung von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Es hat sich in der Vergangenheit als vorteilhaft erwiesen, mit den Planungen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres so früh wie möglich zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk, Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten sind von großer Bedeutung.
Wenn mit diesen Arbeiten erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen begonnen wird, geht wertvolle Zeit verloren. Um den Zeitraum bis zum „Saisonbeginn“ für eine gründliche Vorbereitung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits jetzt eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2024 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2024 – herbeizuführen.
Diese Vorgehensweise wurde im Kalenderjahr 2016 erstmals praktiziert und hat sich dabei in den vergangenen Jahren bewährt.

Durch den Außendienstleiter wurde eine Vorschlagsliste – die bereits vorab den Fraktionssprechern zur Information zugeleitet wurde, erarbeitet.
Die entsprechenden Übersichtslagepläne für die in der Vorschlagsliste aufgeführten Maßnahmen liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

Die Vorschlagsliste beinhaltet folgende Maßnahmen:
  1. Vohenstrauß; Kößlmühlstraße - Amselweg 
– vom Kreuzungsbereich Kößlmühlstraße/Fasanenweg bis großer Kreuzungsbereich Amselweg/Kößlmühlstraße, sowie von diesem Kreuzungsbereich ausgehend den Amselweg bis Abzweig Breslauer Straße ca. 340 m -
Straßenbau und Erneuerungen an der Wasserleitung (Schieberaustausch, sowie Leitungswechsel soweit erforderlich), sowie punktuelle Reparaturen der schadhaften Stellen am Kanal
geschätzte Kosten – Straßenbau -: ca. 300.000,00 Euro
  1. Vohenstrauß; Haunoldstraße
– vom Kreuzungsbereich Haunoldstraße/Amselweg bis zum Bereich der Anwesen „Haunoldstraße5 und 34, ca. 43 m -
Deckenbau und Neubau des Gehweges 
geschätzte Kosten: ca. 30.000,00 Euro
  1. Vohenstrauß; Kreisverkehr Waidhauser Straße
Das Staatliche Bauamt Amberg-Sulzbach beabsichtigt unter aller Voraussicht im Jahr 2024 den Kreisverkehr bei der Waidhauser Straße zu erneuern, in diesem Zuge ist die Erneuerung der Straßendecke der beiden Äste, für die die Stadt Vohenstrauß unterhaltspflichtig ist, mit zu sanieren.
geschätzte Kosten: ca. 37.000,00 Euro
  1. Altenstadt; Untertresenfeld
- Erneuerung des Wasserleitungsortsnetzes und Straßenbau der Ortsstraßen im Ortsteil ca. 162 m, Gesamtfläche ca. 1150 m² -
Deckenbau (+ Angleichung Schächte und Schieber)
geschätzte Kosten – Straßenbau -: ca. 90.000,00 Euro
  1. Altenstadt; Fiedlbühl / „GVStr VOH 49“
- Teilstück der Zufahrtsstraße zum Ortsteil Fiedlbühl, kurz vor der Kreuzung des Bockl-Radwegs und dem Anwesen „Vogelherdgasse 11“, ca. 110 m -
Deckenbau
geschätzte Kosten: ca. 35.000,00 Euro
  1. Altenstadt; „GVStr VOH 8“
- Gemeindeverbindungsstraße von Altenstadt nach Neumühle auf Höhe des Maschinenhauses der Wasserversorgung „Vohenstraußer Gruppe“, ca. 434 m –
Deckenbau (Trag- und Deckschicht), sowie Bankette
geschätzte Kosten: ca. 100.000,00 Euro
  1. Waldau; „GVStr VOH 11“
- von der Abzweigung von der Staatsstraße St 2166 in Richtung Untertresenfeld, Teilstrecke ca. 600 m –
Deckenbau (Trag- und Deckschicht), sowie Bankette
geschätzte Kosten: ca. 145.000,00 Euro
  1. Waldau; Trasgschieß „GVStr VOH 17“
- Straßenteilstück im Bereich der Anwesen „Trasgschieß 2 und 4“, ca. 300 m - 
Deckenbau und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 75.000,00 Euro
  1. Oberlind; Brucknergasse
- Straßenteilstück (Ortsstraße) im Bereich beginnend bei den Anwesen „Brucknergasse 4 / 6“ ortsauswärts, ca. 115 m
Deckenbau und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 26.000,00 Euro
  1. Roggenstein/Lämersdorf; Zufahrtsweg zum Schützenhaus
- Teilstück der Zuwegung (als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet) zum Schützenhaus, ca. 150 m - 
Deckenbau und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 32.000,00 Euro
  1. Bocklradweg
- Ausbesserung von Schadstellen (Deckenbau und soweit erforderlich Arbeiten zur Ertüchtigung des Unterbaus)
geschätzte Kosten: ca. 12.000,00 Euro
  1. gesamtes Stadtgebiet; Kleinflächen Schwarzdeckenbau
geschätzte Kosten: ca. 80.000,00 Euro

Die endgültige Umsetzbarkeit aller Maßnahmen muss dem Haushalt 2024 vorbehalten bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten nur geschätzt sind. Im Falle von teerhaltigem Material oder ungünstigen Ausschreibungsergebnissen können deutliche Kostensteigerungen auftreten. 

Für die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen in eigener Regie sind nicht nur die entsprechenden Haushaltsmittel erforderlich, sondern auch die Leistungsfähigkeit des städtischen Bauhofs, welche von vielen kaum kalkulierbaren Faktoren (wie z.B. Intensität, Dauer und Umfang des Winterdienstes, krankheitsbedingte Ausfälle usw.) abhängig ist und bei der Planung der Durchführung der Maßnahmen mitberücksichtigt werden muss. 

Beschluss

Die im Sachverhalt bzw. der Vorschlagsliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen, mit Ausnahme des Punktes 5. (Altenstadt; Fiedlbühl / „GVStr VOH 49“) sollen möglichst im Haushaltsjahr 2024 eingeplant und durchgeführt werden. Die Länge der Strecke des Punktes 7. (Waldau; „GVStr VOH 11“) wird auf ca. die Hälfte reduziert.

Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2024 eingestellt werden.

Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten und diese mit den anderen Versorgungsträgern abzustimmen. Größere Aufträge können erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2024 beauftragt werden.

Die Baumaßnahmen werden – wie in den vergangenen Jahren – durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt. 

Die Vergabe der Asphaltarbeiten ist wieder durch eine beschränkte Ausschreibung vorzubereiten und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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8. Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2023

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurde am 18.12.2023 eine Bürgerversammlung für die gesamte Großgemeinde Vohenstrauß im Rathaus abgehalten.

Über den Verlauf der Bürgerversammlung, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurde eine Niederschrift gefertigt, die dem Gremium im RIS zur Einsicht bereitgestellt wurde.

Nach Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. 

Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 5 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält.

Beschluss

Keiner.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö 9

Sach- und Rechtslage

Die Stadt hat eine Einladung zum 44. Bayer. Nordgautag in Grafenwöhr erhalten. Der große historische Festzug findet am 23.06.2024, 14.00 Uhr, statt. Es geht die Frage in die Runde, ob Interesse an einer Teilnahme besteht. Die Stadt muss bis spätestens 01.05.2024 Rückmeldung geben. Es ergeht die Bitte, dies in den Fraktionen zu besprechen und an den Bürgermeister zurückzumelden, denn es sollte dann schon eine größere Gruppe in historischen Gewändern teilnehmen. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 51. Sitzung des Stadtrates 08.02.2024 ö 10

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller spricht die Erweiterung des Gewerbegebiets an. Das Ortsschild befindet sich derzeit in Höhe der Firma Widmann und sollte vor die neue Zufahrt versetzt werden. Eventuell sollte auch eine Abbiegespur eingerichtet werden, denn der Verkehr wird in diesem Bereich immer mehr. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erwidert, dass die Versetzung des Ortsschildes über den Hütbrunnenweg hinaus bereits vor einiger Zeit seitens der Stadt angeregt, jedoch vom Straßenbauamt abgelehnt wurde und zwar mit einer Begründung, die nicht nachvollziehbar ist. Mit Ausweisung des Bauabschnitts III besteht jetzt eine neue Einmündung und das Straßenbauamt hat sich vorbehalten, an dieser Stelle eine Abbiegehilfe noch nachträglich zu fordern. Inwieweit dies aufgrund der Eigentumsverhältnisse umsetzbar ist, muss abgewartet werden. Koller frägt nach, ob zumindest die vorhandene Geschwindigkeitsbegrenzung in Richtung Braunetsrieth verlängert werden kann. Wenn mal das neue Gewerbegebiet bebaut ist, wird sich das Verkehrsaufkommen verstärken. Wutzlhofer sagt zu, dass die Stadt beim Straßenbauamt nachfragen wird, ob eine Verlängerung der Geschwindigkeitsbegrenzung auf 70 km/h herbeigeführt werden kann, wenn sich das Verkehrsaufkommen in diesem Bereich erhöht. Eine Versetzung der Ortstafel wird nicht möglich sein.

  1. Stadtratsmitglied Petra Reil regt an, im Gewerbegebiet eine Bushaltestelle einzurichten, da vielleicht zukünftig dort auch Auszubildende arbeiten werden. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer entgegnet, dass bereits auf Höhe des Kindergartens in der Waidhauser Straße eine Bushaltestelle beantragt wurde. Die RBO hat diese Woche Rückmeldung gegeben, dass eventuell innerhalb des Braunetsriether Weges eine Haltestelle möglich wäre. Es muss allerdings noch getestet werden, ob die Fahrzeiten eingehalten werden können. Sachbearbeiter Rewitzer ist involviert. Außendienstleiter Michael Gösl ergänzt, dass eine Bushaltestelle in der Waidhauser Straße baulich schwierig umzusetzen ist, da es sich um eine Kreisstraße handelt. Am Einfachsten wäre es, wenn sich die Haltestelle beim Baugebiet befinden würde, was auch für die Kinder sicherer wäre. Es würde sich nur um einen kurzen Umweg handeln. Der Bus biegt bei der Firma Widmann ein und fährt über den Tachetsbergweg wieder in die Waidhauser Straße. Es entstehen dabei auch kaum bauliche Kosten, weil der Bus direkt auf der Straße stehen bleiben kann. 

  1. Reil möchte außerdem wissen, wie es mit einer zukünftigen Bezuschussung von Photovoltaikanlagen bei Neubauten aussieht. Bauamtsleiter Markus Wildenauer antwortet, dass diese Anregung leider in der Vergangenheit etwas ins Hintertreffen geraten ist. Das Bauamt wird die Angelegenheit aufbereiten und dann im Stadtrat vorstellen.

  1. Stadtratsmitglied Christian Messer bedauert, dass der Antrag auf eine WC-Anlage am ehemaligen Bahnhof bereits einmal abgelehnt wurde. Allerdings wird man immer wieder von Leuten angesprochen, wo sich die nächste Toilettenanlage befindet. Vielleicht wäre es möglich, in den Monaten März bis September in diesem Bereich mobile Toiletten aufzustellen. Die Aufstellung wäre nur in den Sommermonaten notwendig. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer sagt zu, die Kostensituation zu klären.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.03.2024 08:14 Uhr