Datum: 07.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:44 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 11.01.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
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25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses
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07.03.2024
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ö
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1 |
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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2. Bauantrag über den Anbau an das best. Einfamilienwohnhaus mit Einliegerwohnung einschl. Umbauarbeiten; Baugrundstück Fl.Nr. 254 der Gemarkung Oberlind (Thomasbühlstraße 37)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
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25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses
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07.03.2024
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ö
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Sach- und Rechtslage
Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt südlich des Ortsteiles Straßenhäuser und ist dem Außenbereich (§ 35 BauGB) zuzuordnen.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können aber sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.
Beschluss
Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.
Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.
Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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3. Antrag auf Errichtung einer weiteren Straßenlaterne im Ortsteil Zeßmannsrieth
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
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25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses
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07.03.2024
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Mit E-Mail vom 03.12.2023 hat ein Anwohner des östlichen Ortsrands von Zeßmannsrieth folgenden Antrag gestellt:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
da in Zeßmannsrieth jetzt das Ortsschild weiter nach außen gesetzt worden ist, würde ich hiermit gerne eine Straßenlaterne auf Höhe des Ortsschildes beantragen, da hierdurch vielleicht den Rasern ein Licht aufgeht, dass hier bereits 50 km/h gilt.
Hier hatte ich auch schon kurz mit Herrn Wutzlhofer gesprochen.
Vielen Dank vorab.
Mit freundlichen Grüßen
XXX“
Nach Recherche durch die Stadtverwaltung wurden folgende Tatsachen zur Vorgeschichte ermittelt:
Der Antragsteller hat bei der verwaltenden Behörde, welche für den Unterhalt und Betrieb der durch den Ortsteil Zeßmannsrieth verlaufenden Kreisstraße (Kr NEW 26) zuständig ist, einen Antrag auf das Versetzen des Ortsschilds in Richtung Osten gestellt. Das Versetzen des Ortsschildes solle angeblich auch dazu dienen, um die Möglichkeit der Durchführung von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen („Blitzen“) zu schaffen. Die Straßenmeisterei Vohenstrauß erhielt im September 2023 vom Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab eine entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung für die Änderung des Standorts der Ortstafel. Die Stadt Vohenstrauß wurde hierzu nicht mit beteiligt bzw. dazu gehört. Beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab wurde – im Rahmen der Vorbereitung der Sitzungsunterlage - nachgefragt für die Gründe dieser Lageveränderung. Daraufhin wurde mitgeteilt, dass die Versetzung angeordnet wurde, weil eine Änderung der geschlossenen Bebauung (im verkehrsrechtlichen Sinne), durch den Neubau eines weiteren Wohnanwesens im Osten von Zeßmannsrieth, stattfand. Die Beteiligung der Stadt Vohenstrauß fand deshalb nicht statt, da davon ausgegangen wurde, dass Belange der Stadt Vohenstrauß nicht berührt sind.
Bezüglich der Ausführungen „Hier hatte ich auch schon kurz mit Herrn Wutzlhofer gesprochen.“ ist zu erwähnen, dass nach Angaben des Ersten Bürgermeisters (Herrn Wutzlhofer) sehr wohl er diesbezüglich angesprochen wurde, dass der Antragsteller gerne eine weitere Straßenlaterne wünsche, er daraufhin mitteilte, dass er hierfür einen Antrag stellen muss/solle.
Seit ca. November/Dezember 2023 befindet sich die neue Ortstafel an der im Lageplan rot gekennzeichneten Stelle. Der vorherige Standort ist blau markiert.
Bild mit aktuellem Standort des Ortsschildes:
Auf dem Bild oben sind auch die im Ortsteil Zeßmannsrieth vorhandenen Straßenlaternen ersichtlich. Unweit von der (neu an diesem Ort errichteten) Ortstafel – ca. 50 m – befindet sich bereits die erste Straßenlaterne. Dem unten angefügten Lageplanausschnitt ist die derzeitige Situation der vorhandenen Leuchten zu entnehmen, zusätzlich wurden hier auch die Standorte alt (blaues Kreuz) und neu (rotes Kreuz) der Ortstafel eingezeichnet.
Die Kosten für die Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage um eine weitere Laterne werden, aufgrund der Erfahrungen der Vergangenheit eingeholten Angebote für ähnliche Anfragen, mindestens ca. 5.000,00 Euro betragen.
Des Weiteren ist zu erwähnen, dass die Stadt Vohenstrauß bei Bauvorhaben, die im Außenbereich bzw. bei denen die Frage der Erschließung zu regeln ist, einen sogenannten Erschließungsvertrag schließt, in dem eine Regelung zur Straßenbeleuchtungsanlage enthalten ist. Diese Regelung legt fest, dass die Stadt Vohenstrauß aufgrund des Bauvorhabens die Straßenbeleuchtungsanlage nicht erweitern wird und Kosten für Änderungen an der Straßenbeleuchtungsanlage, bedingt durch das Bauvorhaben, der Bauherr zu tragen hat.
Da der Hauptgrund für das Versetzen des Ortsschildes die Änderung der Bebauung im Ortsteil Zeßmannsrieth war, scheidet aus dieser Betrachtungsweise die Änderung / Erweiterung der Straßenbeleuchtungsanlage durch die Stadt Vohenstrauß aus.
Die Verwaltung nimmt zum Antrag wie folgt Stellung:
Zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben die Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage nach ihrer Leistungsfähigkeit die öffentlichen Straßen zu beleuchten ….wenn das dringend erforderlich ist … (Art. 51 Abs. 1 Satz 1 BayStrWG).
Eine geschlossene Ortslage liegt hier unzweifelhaft nicht vor. Baurechtlich und auch bei objektiver Betrachtung muss festgestellt werden, dass sich die Anwesen mit einem deutlichen Abstand zur geschlossenen Ortslage im Außenbereich befindet. Der Standort des Ortsschildes ist nicht ausschlaggebend für die Definierung der geschlossenen Ortslage.
Bei der Entscheidungsfindung zum Antrag sollte neben den Interessen des Antragstellers auch
- der Haushaltsgrundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit
- der Gesichtspunkt des Energieeinsparens im Allgemeinen
- die vieldiskutierte Lichtverschmutzung und Bienenfreundlichkeit
- und die Tatsache, dass die nächste Straßenlaterne in nicht unweiter Nähe liegt
eine Rolle spielen.
Beschluss
Nach Erörterung der Sach- und Rechtslage beschließt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss:
Dem – per E-Mail eingegangen - Antrag vom 03.12.2023 über die weitere Errichtung einer zusätzlichen Straßenlaterne am östlichen Ortsrand von Zeßmannsrieth wird nicht stattgegeben.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Antragsteller die Entscheidung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0
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4. Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
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25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses
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07.03.2024
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Sach- und Rechtslage
Die Verwaltung legt den Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über den Wasserverbrauch der letzten Jahre, den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Einwohner, die gemessenen Niederschlagsmengen, die Quellschüttungen, der Fördermengen aus den Tiefbrunnen und des Fremdwasserbezugs von der Steinwaldgruppe vor.
Die Übersichten haben alle Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitglieder in Ablichtung über das Ratsinformationssystem zur Kenntnisnahme erhalten.
Beschluss
Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntgabe der Ertragswerte bis 31.12.2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
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25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses
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07.03.2024
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Sach- und Rechtslage
Die Verwaltung legt den Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über die monatlichen Ertragswerte aller städtischen Photovoltaikanlagen, sowie den Vergleich mit den kalkulierten Prognosen aller Anlagen vor. Zudem wurden diese Daten erstmalig für die in 2023 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Kläranlagen Roggenstein und Oberlind erhoben. Die Übersichten haben alle Bau-, Umlelt- und Energieausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnis erhalten.
Beschluss
Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Photovoltaikanlagen der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
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25. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses
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07.03.2024
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Sach- und Rechtslage
Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:
- Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 77 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Nähe Waldthurner Straße)
- Bauantrag über die Umnutzung einer vorhandenen Hausmeisterwohnung in Aufenthaltsräume zur Mittagsbetreuung von Schülerinnen und Schülern auf Fl.Nr. 815 der Gemarkung Vohenstrauß (Hinter’m Schloß 5)
- Bauantrag über die Nutzungsänderung in ein Tattoostudio im KG auf Fl.Nr. 254 der Gemarkung Roggenstein (Konradshöhe 4)
- Bauvoranfrage über den Neubau eines Singlehauses auf bereits bebautem Grundstück auf Fl.Nr. 210/12 der Gemarkung Oberlind (Zum Goldbach 10)
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.08.2024 11:06 Uhr