Datum: 07.03.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:28 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2024
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.02.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Jahresrechnung 2022; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO
4 Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des neugewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Oberlind
5 Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des Feldweges entlang der A6 östlich von Braunetsrieth, Fl.Nrn. 620/5 und 611/4 der Gemarkung Burgtreswitz, als öffentlicher Feld- und Waldweg im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 08.02.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 08.02.2024 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 08.02.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 08.02.2024 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


51/13        Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß; 
            hier: Aufbau einer Stromversorgung für den Hochbehälter Fuchssteinach 

51/14        Sanierung des Rathaus-Cafès Marktplatz 9 in Vohenstrauß; 
Vergabe Gewerk 01_Elektroinstallation

51/15        Außerplanmäßige Ersatzbeschaffung Buswartehäuschen Waldau und Erpetshof

51/16        Bekanntgabe einer Eilentscheidung;
Ersatzbeschaffung für den Austausch von Brandschutztüren im Haupttreppenhaus der Grundschule Vohenstrauß




der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Jahresrechnung 2022; Feststellung und Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung für das Jahr 2022 wurde am 24. und 25.10.2023 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss geprüft.

Über das Ergebnis dieser Rechnungsprüfung wurde der Stadtrat in der Sitzung am 08.02.2024 in Kenntnis gesetzt.
Es lagen keine Unstimmigkeiten vor.

Nach Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung alsbald die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest und beschließt über deren Entlastung.

Vom rechnerischen Ergebnis der Jahresrechnung wurde der Stadtrat bereits in der Sitzung am 02.03.2023 in Kenntnis gesetzt.
Der Anlage zu dieser Beschlussvorlage sind diese Ergebnisse beigefügt.

Beschluss 1

Das Ergebnis der Jahresrechnung 2022 wird, wie in der beiliegenden Anlage ausgewiesen, festgestellt.

Die beigefügte Anlage wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Entlastung wird dem Ersten Bürgermeister als dem Leiter der Stadtverwaltung erteilt. Er nimmt daher bei der Abstimmung über die Entlastung wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 Abs. 1 Satz 1 GO) nicht teil.

Für die Jahresrechnung 2022 wird hiermit die Entlastung erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG); Bestätigung des wiedergewählten Kommandanten sowie des neugewählten stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Oberlind

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Nachdem die Amtszeit des bisherigen Kommandanten und seines Stellvertreters der Freiwilligen Feuerwehr Oberlind mit Ablauf des 30.04.2024 endet, wurden in der Dienstversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Oberlind am 27.02.2024 Neuwahlen durchgeführt, um neu- bzw. wiedergewählte Personen rechtzeitig bestätigen zu können. Von den Aktiven der Wehr wurde in der Dienstversammlung Herr Markus Kindl, Hochgassl 2, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten wiedergewählt und Herr Christian Wenk, Wolfsbühlstraße 10, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten neugewählt. 

Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten, unabhängig davon, ob neu oder wiedergewählt, der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Herr Kreisbrandrat Marco Saller hat sein Benehmen zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG mit Schreiben vom 01. März 2024 für beide gewählten Personen übermittelt. Die Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Daher ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrats.

Beschluss

Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG 

  • Herrn Markus Kindl, Hochgassl 2, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Oberlind und 
  • Herrn Christian Wenk, Wolfsbühlstraße 10, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Oberlind. 

Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Mai 2024 unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der gem. § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppenführerlehrgang) vorgelegt werden, soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Fortführung des Straßen- und Wegebestandsverzeichnisses; hier: Widmung des Feldweges entlang der A6 östlich von Braunetsrieth, Fl.Nrn. 620/5 und 611/4 der Gemarkung Burgtreswitz, als öffentlicher Feld- und Waldweg im Sinne des Art. 3 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Für die Erschließung der Grundstücke Fl.Nrn. 626, 628/1, 632 und 632/1 der Gemarkung Burgtreswitz wurden, im Zuge des Baus der Bundesautobahn A6, ein Feldweg - von km 0,000 bis km 0,657 auf den Fl.Nrn. 620/5 und 611/4 der Gemarkung Burgtreswitz gelegen - parallel zur Autobahntrasse im Norden davon angelegt. Der Weg ist bereits seit langem vorhanden und endgültig hergestellt. Dieser Feldweg ist bisher nicht in das Straßen- und Wegebestandsverzeichnis der Stadt Vohenstrauß eingetragen. Der öffentliche Feld- und Waldweg wird dadurch gekennzeichnet, dass er dem öffentlichen Verkehr dauernd zur Verfügung steht. Träger der Straßenbaulast ist gemäß Art. 54 BayStrWG die Stadt Vohenstrauß. Um der Straße die Eigenschaft eines öffentlichen Feld- und Waldweges zu verleihen, ist vom Stadtrat Vohenstrauß die Widmung nach Art. 6 BayStrWG zu verfügen.

Beschluss

Der in der Stadt Vohenstrauß, östlich von Braunetsrieth, gelegene Feld- und Waldweg (auf den Fl.Nrn. 620/5 und 611/4 der Gemarkung Burgtreswitz) von km 0,000 bis km 0,657 wird gemäß Art. 6 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg im Sinne des Art. 3 Abs. 1 Nr. 4 i.V.m. Art. 53 Nr. 1 BayStrWG gewidmet. Die gewidmete Strecke beginnt im Osten bei der Gemeindeverbindungstraße „GVStr VOH 24“, Fl.Nr. 612/1 der Gemarkung Burgtreswitz (km 0,000) und endet bei der Nord-West-Ecke des Grundstücks Fl.Nr. 632 der Gemarkung Burgtreswitz (km 0,657). Die Strecke ist im beiliegenden Lageplan rot-schraffiert gekennzeichnet. Der Träger der Straßenbaulast von km 0,000 bis km 0,657 ist die Stadt Vohenstrauß.
Widmungsbeschränkungen: keine

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen.
Nach der öffentlichen Bekanntmachung ist die Eintragungsverfügung zu fertigen und der neu gewidmete öffentliche Feld- und Waldweg in das Bestandsverzeichnis für öffentliche Feld- und Waldwege der Stadt Vohenstrauß einzutragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. In der letzten Woche ist eine Einladung aus Moncoutant eingetroffen. Augenscheinlich handelt es sich um eine Gegeneinladung, nachdem Vohenstrauß zur 900-Jahr-Feier eingeladen hat. Moncoutant will, wie bereits vor einigen Jahren, die Partnerschaftsjubiläen zusammen mit den Städtepartnern feiern. Moncoutant hat Partnerschaften seit 30 Jahren mit El Tiemblo in Spanien, seit 25 Jahren mit New Ross in Irland, seit 20 bzw. 21 Jahren mit Vohenstrauß und seit 15 Jahren mit Stribro in Tschechien. Am 14.07.2024 zum Nationalfeiertag wird ein großes Fest abgehalten und dazu sind alle Partnerstädte zum Mitfeiern eingeladen. Die Delegationen können auch schon früher anreisen und eine Musikgruppe mitbringen, um das Fest mitzugestalten. Moncoutant spricht von einer Abordnung von 15-20 Personen. Wutzlhofer erwägt, an dem Fest teilzunehmen, eventuell sogar zu fliegen, da eine Busfahrt über elf Stunden dauern würde. Es wird gebeten, mitzuteilen, ob Interesse besteht. Wenn sich einige Personen beteiligen, ist die Stadt gerne bereit, die Reise vorzubereiten und vielleicht kann über die Musikinitiative auch eine kleine Musikgruppe gewonnen werden. Geplant wäre, bereits am Samstag, 13.07.2024 anzureisen und am Montag zurückzufliegen. Es gibt auch die Überlegung, Fördertöpfe anzuzapfen, aber dies muss noch geprüft werden. 

  1. Weiter wird an die Einladung zum Kulturtag des Bayer. Nordgautags am 23.06.2024 in Grafenwöhr erinnert. Eine Teilnahme ist in der CSU-Fraktion auf positive Resonanz gestoßen und es haben sich bereits einige Stadtratsmitglieder bereiterklärt, in historischen Gewändern mitzumachen. Bitte ebenfalls zeitnah mitteilen, ob Interesse an einer Teilnahme besteht, damit mit Frau Stock die Einkleidung besprochen werden kann. 

  1. Für die Baumpatenschaften in Kößing sind bereits Spender für die 16 Bäume gefunden worden. Eventuell wird eine weitere Aktion gestartet. Wenn die Kanalbaumaßnahme abgeschlossen ist, könnten im Herbst noch acht Bäume nachgepflanzt werden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 52. Sitzung des Stadtrates 07.03.2024 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Ortssprecherin Martina Rauch gibt Nachfragen von Bürgern weiter, wann das Rathaus-Café eröffnet, wann die Bücherei fertig ist und ob ein Schuhgeschäft nach Vohenstrauß kommt. Wutzlhofer teilt mit, dass beim Schuhgeschäft die Verhandlungen zwischen der Firma und der Volksbank-Raiffeisenbank Nordoberpfalz als Eigentümerin aufgenommen wurden, aber diese sich leider festgefahren haben und noch keine Einigung erzielt werden konnte. Heute wurde mit dem früheren Raiffeisen-Vorstand, Herrn Stahl, gesprochen. Dieser konnte auch keine Details nennen, da die Vorstandschaft der fusionierten Bank die Verhandlungen führt und diese sind noch nicht abgeschlossen. Bezüglich der Bücherei kann Bauamtsleiter Markus Wildenauer Auskunft erteilen.

    Dieser führt aus, dass bei der Bücherei es schon recht gut aussieht und langsam ein Ende in Sicht ist. Beim Trockeneinbau werden zurzeit die letzten Arbeiten an der Decke im Erdgeschoss erledigt. Im Obergeschoss sind die Wände, Fußböden und Beleuchtung fertig. Sobald die Akustikdecke im Erdgeschoß fertig ist, können die Maler- und Fußbodenarbeiten abgeschlossen werden, Ende März kommt die Eingangstüre, die Möbel kommen Mitte April und die restlichen Ausstattungsgegenstände müssen dann noch eingebaut werden. Die Softwareschulung für das Personal ist Ende April geplant. Danach kann umgeräumt und die Restarbeiten erledigt werden. Ein genauer Eröffnungszeitpunkt kann allerdings noch nicht genannt werden. Wutzlhofer ergänzt, dass nach Aussage des Eigentümers im Mai alles fertig ist. Wildenauer meint hierzu, dass die Außenfassade auch noch hergerichtet werden muss, aber Mai realistisch ist.

    Bezüglich des Rathaus-Cafés teilt Wutzlhofer mit, dass diese Woche der italienische Architekt vor Ort war. Außendienstleiter Michael Gösl Bauamtsleiter Markus Wildenauer war es vor allem wichtig zu wissen, wo die Anschlüsse zu installieren sind. In Italien hat man hier offensichtlich ganz andere Vorstellungen. Der Architekt wollte sogar ein Podest einbauen, was dann eine Stolperfalle wäre. Die Pächterin hat den Pachtvertrag im Entwurf vorliegen und wird diesen durcharbeiten. Danach wird sie sich mit der Stadt zusammensetzen und noch offene Fragen klären. Angedacht war, dass im Juni 2024 das Café eröffnet werden kann, aber letztendlich ist die Stadt dankbar, dass es jetzt doch später wird. Die künftige Pächterin betrieb bisher das Lokal im Schätzlerbad in Weiden, das jetzt eine Mitarbeiterin weiterführen wird. Diese hat leider das Problem, dass das Personal aufgehört hat, so dass der Übergang nicht so läuft wie geplant. Frau Forster unterstützt daher noch im Schätzlerbad und hat ihren Eröffnungszeitpunkt nun auf 01.09.2024 gelegt. Dadurch hat die Stadt mehr Zeit, das Café überlegt herzurichten und muss den Umbau nicht in aller Eile „durchprügeln“.

  1. Stadtratsmitglied Christoph Gollwitzer teilt mit, dass er bezüglich des öffentlichen WCs angesprochen wurde. Er stellt die Frage, wann das neue WC fertig wird und ob trotzdem übergangsweise das bestehende WC genutzt werden kann. Wutzlhofer bedauert, dass das Problem beim bisherigen WC darin besteht, dass sich die Verstopfung im Außenbereich befindet und die Straße aufgegraben werden müsste, was eine riesige Baustelle nach sich zieht. Der nächste Schritt beim neuen WC ist die Elektrik. Die Firma hat sich die Baustelle bereits angesehen und sollte demnächst mit den Arbeiten beginnen. Die Firma KG Holzbau ist fertig. Bauamtsleiter Markus Wildenauer kann kein Zeitfenster nennen, denn es kommt auf die Handwerker an. Es stehen noch einige Gewerke an, aber in drei Monaten dürfte Einiges passieren. Der Sitzungsleiter zeigt sich verärgert, dass die Stadt mit dieser Baustelle bereits im dritten Jahr ist und die Firmen die Stadt mit einer solch kleinen Maßnahme so hängen lassen. Vor Maßnahmenbeginn war es nicht vorstellbar, dass der Bau so problematisch wird. Es kann aus seiner Sicht nicht sein, dass sich ein solch kleines Projekt über drei Jahre hinzieht. Es macht aber auch keinen Sinn, ins alte WC, das nicht barrierefrei ist, noch mehrere tausend Euro zu investieren.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2024 08:15 Uhr