Datum: 04.04.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:24 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.03.2024
2 Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.03.2024 gefassten Beschlusses bei dem der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vorlage der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und Beauftragung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 und 4 GO
4 Einteilung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen sowie Festsetzung der Entschädigung der Wahlvorstände für die Europawahl am 09. Juni 2024
5 Mitteilungen des Bürgermeisters
6 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 04.04.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 07.03.2024 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.03.2024 gefassten Beschlusses bei dem der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 04.04.2024 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.03.2024 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss


52/09        Abwasserbeseitigung der Stadt Vohenstrauß für den Ortsteil Kößing; 

Kanalauswechselung/-neubau im Zuge der Verlängerung der Geltungsdauer der 

gehobenen wasserrechtlichen Erlaubnis; 

hier: Auftragsvergabe der durchzuführenden Bauarbeiten





der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Vorlage der Jahresrechnung 2023 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und Beauftragung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 und 4 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 04.04.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dann dem Stadtrat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).

Die Vorschrift des Art. 102 GO regelt nicht, wie der Stadtrat die vorgelegte Jahresrechnung zu behandeln hat. Die Vorlage dient in diesem Verfahrensstadium in erster Linie der Information des Gremiums.

Die Jahresrechnung 2023 wurde von der Kämmerei gemäß § 77 KommHV-Kameralistik aufgestellt.

Den Stadtratsmitgliedern wurde ein Rechenschaftsbericht zur Verfügung gestellt; daraus können die wichtigsten Zahlen entnommen werden.

Die übrigen nach § 77 KommHV-Kameralistik zu erstellenden Unterlagen befinden sich in der Kämmerei und sind auf Wunsch einsehbar.

Nach Vorlage der Jahresrechnung schließt sich die örtliche Rechnungsprüfung an.
Sie ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).

Die örtliche Rechnungsprüfung wird vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen (Art. 103 Abs. 1 GO).

Beschluss

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2023.
Mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023 wird der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

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4. Einteilung der Wahlbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen sowie Festsetzung der Entschädigung der Wahlvorstände für die Europawahl am 09. Juni 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 04.04.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die Gemeinde bildet für die Europawahl 2024 am 09. Juni gemäß § 12 Abs. 1 Satz 2 der Europawahlordnung (EuWO) die allgemeinen Wahlbezirke. Für diese sind je ein Wahlvorsteher oder eine Wahlvorsteherin als Vorsitzende*r und ein Stellvertreter oder eine Stellvertreterin zu bestimmen (§ 6 Abs. 1 EuWO). Dies gilt auch für die Briefwahlbezirke (§ 7 EuWO). Die (Briefwahl-)Wahlvorstände bestehen aus dem (Briefwahl-)Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer (§ 6 Abs. 9 des Europawahlgesetzes, EuWG). Soweit Änderungen und Ergänzungen bei der Benennung der Wahlvorsteher*innen bzw. Stellvertreter*innen vorzunehmen sind, geschieht dies durch die Gemeinde, nach Möglichkeit in Absprache mit den Parteien.

Die Zahl der Wähler je Wahlbezirk sollte unter Berücksichtigung der zu erwartenden Wahlbeteiligung und des Briefwähleranteils in der jeweiligen Gemeinde grundsätzlich nicht unter 50 liegen (vgl. auch § 7 Nr. 1 EuWO). 
Daher werden die Wahlbezirke Kaimling und Roggenstein zu Wahlbezirk Waldau (Gemeindegebiet West), Wahlbezirk Böhmischbruck zu Wahlbezirk Vohenstrauß 1, Wahlbezirk Oberlind zu Wahlbezirk Vohenstrauß 2 zugewiesen.


Als Erfrischungsgeld kann gemäß § 10 Abs. 2 EuWO für die Vorsitzenden je 35,- Euro und für die übrigen Mitglieder je 25,- Euro gewährt werden. Bei der vergangenen Europawahl wurde ein Erfrischungsgeld in Höhe von 25,- Euro je Wahlhelfer, unabhängig der Tätigkeit im Wahlvorstand, beschlossen.

Beschluss

I. Für die Europawahl werden folgende Wahlbezirke gebildet und Wahlvorstände ernannt:

Wahlbezirk 1 – Vohenstrauß 1
Wahllokal:
Grundschule, EG rechts
Wahlvorsteher/in

Bayerl Johann
Stellvertreter/in

Messer Christian
Wahlbezirk 2 – Vohenstrauß 2
Wahllokal:
Grundschule, EG Gymnastikraum
Wahlvorsteher/in

Münchmeier Uli

Stellvertreter/in

Schmid Dorit

Wahlbezirk 3 – Altenstadt/Voh.
Wahllokal:
Altenstadt, Weidener Straße 24
Wahlvorsteher/in

Bauer Martha 
Stellvertreter/in

Töppel Stephanie 
Wahlbezirk 4 – Gemeindegebiet West
Wahllokal:
Waldau, Roggensteiner Straße 19
Wahlvorsteher/in

Reil Petra 
Stellvertreter/in

Meißner Florian 
Briefwahl 1
Vohenstrauß, 
Grundschule, 1. OG
Wahlvorsteher/in

Gesierich Karin
Stellvertreter/in

Maier Michael 
Briefwahl 2
Vohenstrauß, 
Grundschule, 1. OG
Wahlvorsteher/in

Gollwitzer Christoph
Stellvertreter/in

Lang Juliane
Briefwahl 3
Vohenstrauß,
Grundschule, 1. OG
Wahlvorsteher/in

Kleber Bernhard 
Stellvertreter/in

Karl Michael 
Briefwahl 4
Vohenstrauß, 
Grundschule, 1. OG
Wahlvorsteher/in

Eiber Thomas 
Stellvertreter/in

Vater Lisa 


II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 50 Euro gewährt, um den Mangel an Wahlhelfer*innen entgegenzuwirken und um Anreiz für das Ehrenamt zu schaffen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

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5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 04.04.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

Die Stadt Vohenstrauß hat eine Einladung für den Festzug zum 4. Waidhauser Heimatfest am 28.07.2024, 14.00 Uhr, erhalten. In der Fraktionssprecherrunde wurde Teilnahme signalisiert, allerdings soll daran nicht in historischen Gewändern teilgenommen werden, sondern die Stadträte würden hinter einem Festwagen mit einer Nachbildung vom Schloss Friedrichsburg hergehen. Es ergeht die Bitte, sich bis spätestens Mitte Mai im Vorzimmer bezüglich der Teilnahme zu melden.         

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 53. Sitzung des Stadtrates 04.04.2024 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. 3. Bürgermeister Alfons Raab möchte wissen, ob sich die Verwaltung zu den Grundsteuerhebesätzen bereits Gedanken gemacht hat. Nach der Grundsteuerreform wird es hier notwendig sein, diese zu senken, anzuheben oder unangetastet zu lassen. Die Erhebung nach den neuen Bescheiden kommt 2025 und darum sollte sich die Stadt baldmöglichst Gedanken machen.
Kämmerer Jonas Feselmeier erklärt, dass die Verwaltung alles, was vom Finanzamt gekommen ist, bereits verarbeitet hat. Die Stadt hat aber das Problem, dass noch nicht alle Bescheide vorhanden sind und auch nicht bekannt ist, ob diese Bescheide alle richtig sind. Natürlich wird die Stadt eine Anpassung vornehmen müssen, aber die Stadt kann letztendlich nur darauf achten, dass das Gesamtsteueraufkommen gleichbleibt. Der individuelle Grundstückseigentümer kann aber möglicherweise trotzdem mehr Steuern zahlen müssen. Die Angelegenheit ist sehr schwer zu beurteilen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer ergänzt, dass das städt. Bestreben sein wird, das Steueraufkommen so zu regulieren, dass es auf dem üblichen Niveau gehalten werden kann. Auch wenn ein entsprechender Ausgleich geschaffen wird, wird es trotzdem Gewinner und Verlierer geben.

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller erkundigt sich nach den Diebstählen am Friedhof. Dort sind nachts die Tore immer noch offen. Er stellt die Frage, ob es vorgesehen ist, diese zukünftig in der Nacht abzuschließen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer weiß, dass es bezüglich der Diebstähle bereits eine heiße Spur gibt. Das Abschließen bringt aber wohl nichts. Wenn jemand Böses vorhat, dann verschafft er sich Zutritt auf andere Art und Weise. Wenn jemand etwas stehlen möchte, dann lässt er sich durch ein verschlossenes Tor nicht abhalten.

  1. Stadtratsmitglied Bernd Kleber weist auf das bekannte Problem hin, dass im Stadtgebiet die Papiercontainer voll sind und die Schachteln daneben abgestellt werden. Er möchte wissen am Bauhof ein Presscontainer aufstellt werden und das Altpapier selbst vermarktet werden kann. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erwidert, dass sich viele Mitbürger nicht die Mühe machen, die Kartonagen zu zerkleinern und dann ist schon nach wenigen Kartons der Container voll. Wenn die Leute vernünftig wären, würden die Container ausreichen. Inwieweit der Vorschlag eine Option wäre, kann aktuell nicht abgeschätzt werden. Geschäftsleiter Thomas Herrmann wirft ein, dass vorab geprüft werden müsste, ob die Stadt hierzu nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz überhaupt berechtigt ist, da die Abfallentsorgung grundsätzlich eine Aufgabe des Landkreises ist. 

  1. Stadtratsmitglied Christian Messer stellt die Beschilderung des neu angeordneten Tempolimits beim BRK-Kindergarten in Frage. Dieses wird nach der Kreuzung Braunetsriether Weg/Veilchenring aufgehoben. Insgesamt ist dies aus seiner Sicht nicht stimmig, die Stadt sollte die Beschilderung nochmals überprüfen. Außendienstleiter Michael Gösl erwidert, dass die Beschilderung so mit der Polizeiinspektion abgesprochen wurde. Diese ist der Meinung, dass keine zusätzliche Beschilderung benötigt wird, da dieses Verkehrsaufkommen aus stehendem Verkehr entsteht. Sollte sich allerdings dort ein Aufhebungsschild befinden, wird dieses entfernt, da die richtige Beschilderung ein 50 km/h-Schild wäre. Die Angelegenheit wird nochmals überprüft.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2024 08:51 Uhr