Datum: 02.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:38 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.04.2024
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
54. Sitzung des Stadtrates
|
02.05.2024
|
ö
|
|
1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.04.2024 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.04.2024 gefassten Beschlusses bei dem der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
54. Sitzung des Stadtrates
|
02.05.2024
|
ö
|
vorberatend
|
2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.04.2024 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschlusses
53/07 Vollzug des Fundtierrechts - hier: Fundtiere;
Beteiligung der Stadt Vohenstrauß an den Investitionskosten für den Neubau eines Tierheimes in Weiden durch den Tierschutzverein Weiden und Umgebung e.V. – Antrag auf Leistung des Zuschusses in einem Jahr
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. 14. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Obertresenfeld I" für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen nahe Obertresenfeld
hier: Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
54. Sitzung des Stadtrates
|
02.05.2024
|
ö
|
beschliessend
|
3 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 02.02.2023 auf Antrag des Vorhabenträgers Traserfelder Energie UG & Co. KG, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gebietes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde vom Vorhabenträger das Buro „HEIGL landschaftsarchitektur stadtplanung“ aus Bogen beauftragt.
Die notwendigen Pläne wurden nun im Detail ausgearbeitet. Die Vorentwürfe der Pläne samt Begründung, wurden den Fraktionssprechern in Papierform vorgelegt. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in digitaler Form ins Ratsinformationssystem eingestellt worden.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme der Vorentwürfe samt Begründung und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:
Mit den Vorentwürfen zur 14. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Obertresenfeld I“, jeweils in der Fassung vom 02.05.2024, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten und zügig durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes und Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I" für die Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen südlich Untertresenfeld
hier: Billigung der Vorentwürfe für die Durchführung der Bauleitplanverfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
54. Sitzung des Stadtrates
|
02.05.2024
|
ö
|
beschliessend
|
4 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 15.06.2023 auf Antrag des Vorhabenträgers SÜDWERK Energie GmbH, die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Ausweisung eines Gebietes zur Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen beschlossen. Mit den hierfür erforderlichen Planungsleistungen wurde vom Vorhabenträger das das Landschaftsarchitekturbüro Neidl & Neidl aus Sulzbach-Rosenberg beauftragt.
Die notwendigen Pläne wurden nun im Detail ausgearbeitet. Die Vorentwürfe der Pläne samt Begründung, wurden den Fraktionssprechern in Papierform vorgelegt. Zusätzlich sind die Unterlagen auch in digitaler Form ins Ratsinformationssystem eingestellt worden.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme der Vorentwürfe samt Begründung und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:
Mit den Vorentwürfen zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß und der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Untertresenfeld I“, jeweils in der Fassung vom 02.05.2024, besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, umgehend die Bauleitplanverfahren (frühzeitige Öffentlichkeits- und Fachstellenbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB) einzuleiten und zügig durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG hier: Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern im städtischen Kindergarten "Anton Ferazin"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
54. Sitzung des Stadtrates
|
02.05.2024
|
ö
|
beschliessend
|
5 |
Sach- und Rechtslage
Es fanden am 06.02.2024 und am 15.04.2024 Besprechungen mit den Vertretern der Kindertageseinrichtungen Don Bosco, Gottfried Sperl und dem BRK im kleinen Sitzungssaal im Rathaus statt. Die Vertreter der Einrichtungen und der Stadt sind sich einig, dass die Elternbeiträge zu erhöhen sind. Dies wurde auch durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband in seinem Bericht angeregt. Grund hierfür sind verschiedene Faktoren, darunter vor allem die gestiegenen Energiekosten, steigende Löhne und Tarifabschlüsse, die Inflation sowie allgemeine Kostensteigerungen im Bereich der Sicherheitsüberprüfungen, Sicherheitsabnahmen oder Versicherungen.
Die Gebühren im städtischen Kindergarten Anton Ferazin wurden letztmalig in 2011 erhöht. Für die Kindergartenbeiträge (für Kinder über drei) gibt es einen Elternbeitragszuschuss von 100 € von Seiten des Freistaats.
Bei den Gebühren ist darauf zu achten, dass diese zu staffeln sind. Hier wird vom Staatsministerium ein Mindestabstand von 10% der Kategorie >3 h bis 4 h bzw. >4 h bis 5 h vorgesehen.
Die niedrigste mögliche Buchungskategorie sind >3-4 Stunden. Für die Kinder über drei ist eine Erhöhung von 60 € auf 90 € für die Mindestbuchungszeit vorgesehen mit einer Steigerung von 10 € für jede weitere Buchungszeit, in dem Betrag sind 3,00 € Spielgeld enthalten.
Für die Kinder unter drei ist eine Erhöhung von 80 € auf 110 € für die Mindestbuchungszeit vorgesehen mit einer Steigerung von 10 € für jede weitere Buchungszeit, in dem Betrag sind 3,00 € Spielgeld enthalten.
Bei den Gebühren ist darauf zu achten, dass diese zu staffeln sind. Hier wird vom Staatsministerium ein Mindestabstand von 10% der Kategorie >3 h bis 4 h bzw. >4 h bis 5 h vorgesehen.
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kinder unter 3
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
neu
|
alt
|
Spielgeld
|
|
|
|
|
|
|
>3-4 Stunden
|
107,00 €
|
77,00 €
|
3,00 €
|
|
>4-5 Stunden
|
117,00 €
|
82,00 €
|
3,00 €
|
|
>5-6 Stunden
|
127,00 €
|
87,00 €
|
3,00 €
|
|
>6,5 Stunden
|
137,00 €
|
92,00 €
|
3,00 €
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Kindergarten
|
neu
|
alt
|
Spielgeld
|
|
|
|
|
|
|
>3-4 Stunden
|
87,00
|
57,00 €
|
3,00 €
|
|
>4-5 Stunden
|
97,00
|
62,00 €
|
3,00 €
|
|
>5-6 Stunden
|
107,00
|
67,00 €
|
3,00 €
|
|
>6,5 Stunden
|
117,00
|
72,00 €
|
3,00 €
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Die Defizite im städtische Kindergarten in vergangenen Jahren betrugen:
2020 85.345
2021 119.165
2022 144.447
2023 130.417
Beschluss
Beschlussvorschlag nach Kenntnis und Beratung beschließt der Stadtrat:
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden die Elternbeiträge im städtischen Kindergarten „Anton-Ferazin“ für Kinder unter drei Jahren (Stichtag jeweils der 01.09.) wie folgt festgesetzt:
Kinder unter 3
>3-4 Stunden 107,00 € zzgl. 3,00 Spielgeld
>4-5 Stunden 117,00 € zzgl. 3,00 Spielgeld
>5-6 Stunden 127,00 € zzgl. 3,00 Spielgeld
>6,5 Stunden 137,00 € zzgl. 3,00 Spielgeld
Ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 werden die Elternbeiträge im städtischen Kindergarten „Anton-Ferazin“ für Kinder über drei Jahren (Stichtag jeweils der 01.09.) wie folgt festgesetzt:
Kindergarten
>3-4 Stunden 87,00 € zzgl. 3,00 Spielgeld
>4-5 Stunden 97,00 € zzgl. 3,00 Spielgeld
>5-6 Stunden 107,00 € zzgl. 3,00 Spielgeld
>6-7 Stunden 117,00 € zzgl. 3,00 Spielgeld
Den Kindertageseinrichtungen ist eine entsprechende Mitteilung zu machen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. Büchereiwesen;
Erlass einer neuen Benutzungsordnung für die städtische Bücherei
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
54. Sitzung des Stadtrates
|
02.05.2024
|
ö
|
beschliessend
|
6 |
Sach- und Rechtslage
Der Umzug der städtischen Bücherei vom Rathaus Vohenstrauß in das Anwesen Marktplatz 3 in Vohenstrauß steht kurz bevor. Die neue Bücherei wird größer und der Medienbestand deutlich umfangreicher sein, außerdem wird es künftig eine Selbstverbucherstation für die eigenständige Ausleihe und Rückgabe der Medien geben. Weiter wird ein Onlineportal (WebOPAC) eingerichtet, über das die Leserinnen und Leser den gesamten Medienbestand einsehen können. Darüber hinaus wird es künftig u.a. möglich sein, zu sehen, ob ein Medium verfügbar oder entliehen ist. Auch Verlängerungen und Vorbestellungen können online durchgeführt werden.
Büchereileitung und Verwaltung sehen sich deshalb veranlasst, die bisherige Benutzungsordnung aus dem Jahre 2005 zu überarbeiten und auf den aktuellen Stand zu bringen. Neben kleineren Änderungen zur Hausordnung soll künftig auch ein Mahnwesen betrieben werden. Auch die Gebührensätze – die im Übrigen seit dem Jahre 2005 nicht erhöht wurden – sollen in diesem Zuge angepasst werden.
Der Entwurf der neuen Benutzungsordnung wurde den Fraktionen per RIS zugeleitet.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Vom Inhalt der Benutzungsordnung für die Stadtbücherei Vohenstrauß nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt diesen vollinhaltlich.
Die beschlossene Benutzungsordnung tritt zum 01.05.2024 in Kraft.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Benutzungsordnung ermächtigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
54. Sitzung des Stadtrates
|
02.05.2024
|
ö
|
|
7 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung im Februar wurde von Stadtratsmitglied Bernd Koller die Anfrage gestellt, ob die Möglichkeit besteht, die Geschwindigkeitsbegrenzung bei Auto Widman in Richtung Braunetsrieth zu verlegen, um die neue Einfahrt ins Gewerbegebiet mit einzubeziehen. Diese Anfrage wurde an das Landratsamt, Herrn Lukas, weitergeleitet. Es wurde daraufhin eine Verkehrsschau mit der Polizeiinspektion Neustadt/WN durchgeführt. Am 11.04.2024 ist bei der Stadt eine ablehnende Antwort eingetroffen, welche verlesen wird.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Stadtrat
|
54. Sitzung des Stadtrates
|
02.05.2024
|
ö
|
|
8 |
Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Christian Messer verweist auf die Wittschauer Straße, in der der Bürgersteig durch eine Fremdfirma aufgerissen wurde. Der Graben wurde zwar wieder mit Schotter verfüllt und festgerüttelt, aber trotzdem fliegen auf der ganzen Straße Steine herum. Er möchte wissen, wann dieses Provisorium wieder hergerichtet wird. Außendienstleiter Michael Gösl erklärt, dass er bereits mit der Firma gesprochen hat. Der Graben wurde jetzt notdürftig verfüllt, aber es ist natürlich klar, dass der Gehweg wieder ordnungsgemäß hergestellt werden muss. Die Stadt wird auf jeden Fall eine Abnahme machen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer ergänzt, dass dieses Provisorium auch etwas mit dem Setzen des lockeren Untergrundes zu tun hat. Es macht Sinn, einige Zeit ein Provisorium zu machen und erst, wenn genügend Absetzung da ist, zu teeren. Auch die Stadt pflastert zuerst und teert später, um Risse zu vermeiden. Wann die Firma letztendlich wieder erscheint, um die Maßnahme abzuschließen, ist nicht bekannt.
- Stadtratsmitglied Ulrike Kießling spricht das Gießwasser am Friedhof an, welches derzeit aus der Leitung kommt und damit Trinkwasser ist. Sie möchte wissen, ob es möglich wäre, am Friedhof Zisternen einzurichten. Damit könnte zum Gießen Brauchwasser verwendet werden und es wird kein Trinkwasser verschwendet. Vielleicht kann diese Anregung überprüft werden. Außendienstleiter Michael Gösl bedauert, dass es in Vohenstrauß und Altenstadt schwierig ist, diese Anregung umzusetzen. Der Aufwand wäre zu groß, nachdem bei beiden Friedhöfen nur über einen Brunnen Wasser hergezogen werden könnte. Außerdem, so 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer, gibt es auf den Friedhöfen keine großen Dachflächen, bei denen Regenwasser für Zisternen gefasst werden könnte.
- Stadtratsmitglied Bernd Kleber möchte wissen, ob sich mit der neuen Badesaison etwas an den Öffnungszeiten des Freibads ändert. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass der neue Mitarbeiter heute seinen Dienst als Badeaufsicht angetreten hat. Das Öffnungsdatum des Freibades ist noch nicht bekannt. Vorgesehen ist, Anfang Juni zu öffnen, wenn jedoch schönes Wetter ist, wird versucht, bereits in die Pfingstferien zu öffnen. Die Öffnungszeiten bleiben bestehen wie letztes Jahr festgelegt. Unter der Woche wird ab 13.00 Uhr geöffnet, am Wochenende ab 11.00 Uhr und einmal ist abends länger offen. Außendienstleiter Michael Gösl ergänzt, dass der Bauhof daran arbeitet, dass bei schönem Wetter in den Ferien geöffnet werden kann. Der Sitzungsleiter kann außerdem verkünden, dass ein neuer Kioskbetreiber gefunden werden konnte und die Wasserwacht wird mit einem größeren Team als bisher die Aufsicht am Wochenende übernehmen. Geschäftsleiter Thomas Herrmann relativiert, dass sich zwar mehr Personen gemeldet haben, allerdings noch nicht feststeht, wie viele Stunden diese arbeiten können. Allerdings ist es erfreulich, dass sich die Wasserwacht so zahlreich in den Dienst der Stadt stellt.
- Stadtratsmitglied Martha Bauer erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen bezüglich der Friedhofsmauer Altenstadt. Stadtratsmitglied Petra Reil, 3. Bürgermeister Alfons Raab und sie wurden bei der Jahreshauptversammlung des Siedlerbundes auf dieses Thema angesprochen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass durch den Unfall und das Anfahren des Eingangstores festgestellt worden ist, dass der rechte Mauerteil ebenfalls sehr marode ist. Dies wurde erst festgestellt, als der Efeu beseitigt wurde. Derzeit ist es wegen der brütenden Vögel nicht möglich, den restlichen Efeu zu entfernen. Die durchgeführte Umfrage, welche Sanierung gewünscht wird, ist im Hinblick auf die neuen Erkenntnisse hinfällig. Es muss ein neues Gesamtkonzept erstellt werden, denn die bisher vorgeschlagenen Lösungen, würden zu viel Geld kosten. Die Stadt muss hier nochmals in die Vollen gehen und vielleicht eine einfachere Lösung anbieten. Möglich wäre eine betonierte Mauer mit Biberschwanzabdeckung, die nicht so hoch sein muss. Dadurch, dass es sich um eine kostenrechnende Einrichtung handelt, werden diese Kosten in die Gebühren einfließen und sich diese erhöhen. Außendienstleiter Michael Gösl schlägt vor, nach Entfernung des Bewuchses und einer Bestandsaufnahme Angebote einzuholen. Auch der Mauerbereich beim Leichenhaus kann betroffen sein. Laut Wutzlhofer wird die Stadt versuchen, eine wirtschaftliche Lösung, die auch optisch gut vertretbar ist, zu entwickeln.
- 3. Bürgermeister Alfons Raab möchte wissen, ob es in Vohenstrauß eine Anleinpflicht für Hunde gibt. Es ist bereits wiederholt vorgekommen, dass Personen von freilaufenden Hunden angefallen und gebissen worden sind. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer informiert in diesem Zusammenhang darüber, dass erst heute um 14.00 Uhr eine Frau aus Roggenstein bei ihm war, die den Fall geschildert hat, wonach sie beim Spazierengehen von einem freilaufenden Hund angegriffen und ihr kleiner Hund schwer gebissen wurde. Angeblich soll es bereits mehrfach Vorfälle mit diesem Hund gegeben haben. Eine allgemeine Anleinpflicht gibt es nicht. Die Stadt kann in diesem Fall lediglich eine Anhörung durchführen und geeignete Maßnahme für den Einzelfall treffen. Geschäftsleiter Thomas Herrmann ergänzt, dass es eine generelle Anleinpflicht nicht gibt, sondern allenfalls für spezielle Bereiche, wie Kinderspielplätze, Fußgängerzonen, also einen klar begrenzten Bereich, eine Anleinpflicht angeordnet werden kann. In der freien Natur, am Bocklradweg, in Waldgebieten spricht der Tierschutz dagegen, da Hunde einen gewissen Auslauf benötigen. Leider kommt es gerade am Bocklradweg immer wieder zu Problemen. Stadtratsmitglied Bernd Koller weiß, dass auch Jäger Probleme mit diesen nicht angeleinten Hunden haben, da diese das Wild hetzen. Auch wenn es keine Anleinpflicht gibt, wäre eine Schleppleine eine Alternative. Mittlerweile hat gefühlt jeder einen Hund und lässt diesen freilaufen. Auch die Landwirte beschweren sich, da durch den Hundekot das Futter verunreinigt wird. Das Problem wird immer größer. Stadtratsmitglied Johann Bayerl meint, es muss doch eine Möglichkeit geben, wenn ein Hund mehrfach Personen oder andere Hunde anfällt. Wutzlhofer bestätigt, dass - wenn es in einem speziellen Fall mehrfach zu Vorfällen kommt - die Geschädigten Ross und Reiter nennen müssen. Nur wenn bei Wiederholungstätern Namen bekannt sind und entsprechende Nachweise vorliegen, kann die Stadt tätig werden. Oft werden die Hundebesitzer nicht namentlich genannt, um Ärger zu vermeiden. Bei einem einmaligen Fall ist kaum eine Anordnung möglich.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.06.2024 09:32 Uhr