Datum: 16.05.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:13 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2024
2 Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2023 - 2027
3 Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024
4 Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2023 - 2027
5 Mitteilungen des Bürgermeisters
6 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzungen des Haushaltsplans 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich 16.05.2024 ö beschliessend 1

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2024 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.

Der Haushalt 2024 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 25. und 26.04.2024 vorberaten.

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2024 zu erlassen und den Haushaltsplan 2024 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen: 


Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2024








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit festgesetzt; er schließt 







im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

20.496.405,00 €







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.493.000,00 €







ab.













§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen


sind nicht vorgesehen.












§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:








1. Grundsteuer












a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)

310 v.H.

b) für die Grundstücke (B)



310 v.H.








2. Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2024 in Kraft.



Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich 16.05.2024 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2027 fortgeschrieben.


Es beinhaltet Investitionsmaßnahmen der Einzelpläne 1 – 8 und beinhaltet sowohl Maßnahmen, die im gegenständlichen Haushaltsjahr als auch in den Folgejahren bis 2027 vorgesehen sind.


Die in diesem Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen sind in den Sitzungen des Finanz-und Verwaltungsausschusses am 25. und 26.04.2024 beraten und beschlossen worden.


Die Maßnahmen sind in der Anlage zum Investitionsprogramm aufgelistet, die der Beschlussvorlage beiliegt.


Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2024 abzuwarten.

Beschluss

Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.

Für die Jahre 2023 bis 2027 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 39.412.000 EUR.

Hiervon entfallen auf     2023   5.919.000 EUR
                                      2024   7.426.000 EUR
                                      2025   7.966.000 EUR
                                      2026   8.961.000 EUR
                                      2027   9.141.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich 16.05.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.


Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.


Der Stellenplan 2024 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.


Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2024 folgenden Stellenplan

1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16

2 Laufbahnbeamte

davon         
       1 Beamter   BesGr A 10    
       1 Beamtin   BesGr A 9
       


55 Stellen für tariflich Beschäftigte

davon        2,0 Stellen EG 12
                 1,0 Stelle   EG 11
                 1,0 Stelle   EG 10        
                 3,0 Stellen EG   9 c
                 2,0 Stellen EG   9 b
                 3,0 Stellen EG   9 a
                 6,0 Stellen EG   8
                 3,0 Stelle   EG   7
                 3,0 Stellen EG   6
               20,0 Stellen EG   5
      1,0 Stellen  EG  4
               10,0 Stellen EG   2
                 
                 1,0 Stelle   EG S9
                 2,0 Stellen EG S4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2023 - 2027

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich 16.05.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:


Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.


Der dem Haushaltsplan 2024 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2023 bis 2027 wird anerkannt und genehmigt.


Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:


2023        24.393.000 EUR
2024        27.991.000 EUR
2025        28.400.000 EUR
2026        29.505.000 EUR
2027        29.821.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich 16.05.2024 ö 5

Sach- und Rechtslage

  1. Zwei Windkraftprojektanten versuchen derzeit, sich im Waldgebiet „Elm“ Grundstücke für Windräder zu sichern. In der Bevölkerung herrscht etwas Ungewissheit, was es damit auf sich hat. Das Gerücht, der Vohenstraußer Bürgermeister sei großer Vorantreiber und Befürworter, wird strikt von sich gewiesen. Vohenstrauß hat die Vorrangfläche im Gebiet „Michlbach“ ausgewiesen und dabei soll es bleiben. Das Problem ist, dass der geänderte Regionalplan erst Mitte 2025 in Kraft treten wird. Bis dahin sind Windkrafträder privilegiert und per Einzelgenehmigung des Landratsamtes möglich. Die Öffentlichkeitsbeteiligung zum Regionalplanentwurf erfolgt noch und es wird alles dafür getan, die Windkraftprojekte im Elm zu verhindern.


  1. Bezüglich der E-Lade-Säule am Marktplatz wird mitgeteilt, dass dort seit einiger Zeit kostenlos geladen werden kann. Der Pachtvertrag mit Bayernwerk ist am 30.11.2011 abgelaufen. Jetzt wurde die Stadt gefragt, ob sie die Säule kaufen und selbst betreiben möchte. Da dies aufgrund des Alters der Säule nicht lukrativ erschien, wurde das Angebot abgelehnt. Jetzt möchte das Bayernwerk den Standort selbst auf eigene Kosten erneuern und mit einer 50kw-Säule ausstatten. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 55. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich 16.05.2024 ö 6

Sach- und Rechtslage

Stadtratsmitglied Petra Reil teilt mit, dass der Handyempfang in Kaimling seit einigen Wochen sehr schlecht geworden ist, zumindest, was das Funknetz D1 betrifft. Sie möchte wissen, ob diesbezüglich etwas bekannt ist, da in Richtung Funkmast Leitungen verlegt werden. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer antwortet, dass die verlegten Leitungen nichts mit dem Funkmasten zu tun haben, man der Sache aber nachgehen wird. Soweit bekannt, wird das D1-Netz gar nicht von diesem Funkmasten bedient. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 09.07.2024 13:39 Uhr