Datum: 04.06.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:32 Uhr bis 17:09 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.03.2024
2 Bauantrag über den Abbruch bestehender Gebäude sowie Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle; Baugrundstück Fl.Nr. 326 der Gemarkung Waldau (Trasgschieß 2)
3 Bauantrag über den Neubau einer Garage; Baugrundstück Fl.Nr. 897 der Gemarkung Waldau (Erpetshof 2)
4 Tektur-Bauantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllebehälter, hier geänderte Ausführung der Güllegrube; Baugrundstück Fl.Nr. 698 der Gemarkung Burgtreswitz (Braunetsrieth 3)
5 Bauantrag über den Anbau an das best. Wohnhaus und Neubau einer Dachgaube; Baugrundstück Fl.Nr. 1167/6 der Gemarkung Böhmischbruck (Moosbacher Sraße 30)
6 Zusätzlich aufgenommener TOP Tekturbauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage; Baugrundstück Fl.Nr. 1409 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Papiermühle 5) hier: Lageänderung der Garage
7 Ursprünglich TOP 6 lt. Einladung, Verschiebung durch zusätzlichen TOP Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.03.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.06.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 0

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2. Bauantrag über den Abbruch bestehender Gebäude sowie Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle; Baugrundstück Fl.Nr. 326 der Gemarkung Waldau (Trasgschieß 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert, da es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag über den Neubau einer Garage; Baugrundstück Fl.Nr. 897 der Gemarkung Waldau (Erpetshof 2)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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4. Tektur-Bauantrag zum Neubau eines Milchviehlaufstalles mit Güllebehälter, hier geänderte Ausführung der Güllegrube; Baugrundstück Fl.Nr. 698 der Gemarkung Burgtreswitz (Braunetsrieth 3)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück befindet sich im Randbereich des Ortsteils Braunetsrieth (Außenbereich nach § 35 BauGB). 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Tektur-Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Tektur-Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Tektur-Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Tektur-Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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5. Bauantrag über den Anbau an das best. Wohnhaus und Neubau einer Dachgaube; Baugrundstück Fl.Nr. 1167/6 der Gemarkung Böhmischbruck (Moosbacher Sraße 30)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt am äußersten Rand der Ortschaft Böhmischbruck, im Außenbereich nach § 35 BauGB.
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Baugenehmigung werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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6. Zusätzlich aufgenommener TOP Tekturbauantrag über den Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage; Baugrundstück Fl.Nr. 1409 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Papiermühle 5) hier: Lageänderung der Garage

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Das zum Teil bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt. 
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. 
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Für das Grundstück wurde bereits der Antrag auf Baugenehmigung im Oktober 2022 eingereicht (Bautenverzeichnis-Nr. 2022/066; Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage). Diesem Antrag auf Baugenehmigung wurde das gemeindliche Einvernehmen und anschließend durch das Landratsamt Neustadt a. d. Waldaab die Baugenehmigung, mit Bescheid vom 24.02.2023, erteilt. 

Im August 2023 wurde ein Tekturbauantrag zur Lageänderung des Wohnhauses eingereicht (Bauverzeichnis-Nr. 2023/049; Tektur – Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage; Lageverschiebung Wohnhaus). Diesem wurde auch das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Mit Genehmigungsbescheid vom 02.01.2024 wurde die Tektur ebenfalls durch das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab genehmigt.

Der nun eingereichte Tekturbauantrag zielt auf die Lageänderung der Garage ab und will diese parallel zum Wohnhaus situieren. 

Zur Sicherstellung und Regelung der Erschließung wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet. Dieser liegt der Verwaltung unterzeichnet vor.

Beschluss

Gegen die vorstehende Tektur werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Tekturbauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Tektur entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Tekturbauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. Ursprünglich TOP 6 lt. Einladung, Verschiebung durch zusätzlichen TOP Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 26. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 04.06.2024 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Zu folgenden Bauanträgen wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:

  1. Bauantrag über den Neubau eines Laufhofes einschl. Umbau der Futterhalle als Abkalbebucht mit Kälberboxen und Umbau des Melkstandes auf Fl.Nr. 118 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Fiedlbühlstraße 18)

  1. Bauantrag über den Abbruch aller bestehenden Nebengebäude und Neubau von Ersatzbauten: Anbau von Nebenräumen an das bestehende Wohnhaus einschl. eines Carports sowie eines Lager- und Maschinengebäudes auf Fl.Nr. 48 der Gemarkung Kaimling (Ellerweg 4)

  1. Bauantrag für den KiGa Roggenstein zum Herstellen der Barrierefreiheit und Erfüllung der Auflagen des Jugendamtes auf Fl.Nr. 109/1 der Gemarkung Roggenstein (Anton-Ferazin-Straße 12)

  1. Bauantrag über den Anbau und Umbau des best. Kellergeschosses wegen Einbau einer Sauna auf Fl.Nr. 114/3 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Fiedlbühlstraße 22a)

  1. Bauantrag über den Neubau eines Lagerschuppens mit Werkstatt auf Fl.Nr. 32 der Gemarkung Roggenstein (Stollensteig 2)

  1. Bauantrag über die Erneuerung der Fertigungshalle auf Fl.Nr. 473 der Gemarkung Vohenstrauß (Zwischen den Städten 8)

  1. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage sowie Errichtung eines Nebengebäudes auf Fl.Nr. 398/1 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß (Triftweg 13)

  1. Bauantrag für den Neubau eines Nebengebäudes als Erweiterung eines bestehenden Einfamilienwohnhauses auf Fl.Nr. 569/3 der Gemarkung Vohenstrauß (Wiesenstraße 24)

  1. Bauantrag für die Änderung der Außenfassade eines bestehenden Wohnhauses - Verschließen Balkon und Fensteranpassung auf Fl.Nr. 50 der Gemarkung Waldau (Enge Gasse 2) 

  1. Bauantrag über den Neubau einer Garage mit Carport, Anbau eines Wintergartens an das best. Zweifamilienwohnhaus und vergrößern des Balkons im Obergeschoss auf Fl.Nr. 689/1 der Gemarkung Vohenstrauß (Königsberger Straße 16)

  1. Bauantrag über die Erweiterung einer bestehenden Modulanlage Kita Vohenstrauß um eine Kindergartengruppe einschließlich Nebenräume auf Fl.Nr. 1448 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 56)

  1. Bauantrag über den Anbau und Erweiterung an das bestehende Wohnhaus auf Fl.Nr. 672/4 der Gemarkung Vohenstrauß (Königsberger Straße 9)

Datenstand vom 05.08.2024 11:42 Uhr