Datum: 04.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:43 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2024 und vom 06.06.2024
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.06.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); hier: Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Florian Meißner sowie Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers
4 Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Aufforderung an Projektanten zur Umsetzung der im Kriterienkatalog festgelegten Punkte
5 Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Beratung und Beschlussfassung über Anpassung/erneute Aussetzung/Aufhebung des Kriterienkataloges
6 Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß; Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 16.05.2024 und vom 06.06.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.06.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.06.2024 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


56/5        Beschaffung eines Dienst Pkws für die Verwaltung

56/6        Beschluss über die Verwendung des Vermögens des ehemaligen heimatkundlichen 
       Arbeitskreises Vohenstrauß e.V.

56/7        Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2024, Sanierung von Teilstücken der 
       Kößlmühlstraße und des Amselwegs; 
hier: Auftragsvergabe für die Anschaffung des benötigten Gehwegpflasters

56/8        Räumlichkeiten des Rathaus-Cafés im Rathaus, geplante Wiederaufnahme 
der Nutzung als Cafe; 
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk "Lüftungsanlage"


der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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3. Vollzug der Gemeindeordnung (GO) und des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG); hier: Niederlegung des Stadtratsmandats durch Herrn Florian Meißner sowie Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Bei den Kommunalwahlen am 15.03.2020 wurde Herr Florian Meißner, Unterlind 12, 92648 Vohenstrauß, in den Stadtrat der Stadt Vohenstrauß wiedergewählt. 

Mit Schreiben vom 04.06.2024, gerichtet an 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer, die Stadtratsmitglieder und Einwohner/innen der Stadt Vohenstrauß, teilt Herr Meißner mit, sein Stadtratsmandat zum 30.06.2024 niederzulegen. Begründet wird der Schritt mit einer beruflichen Veränderung, die einen Umzug nach Regensburg und verschiedene Verpflichtungen, auch an Abenden und Wochenenden, mit sich bringt. Weiter steht ein Auslandsstudienjahr in Rom an. 

Ein Gemeinderatsmitglied kann gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 2 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) sein Ehrenamt niederlegen. Da Art. 19 der Gemeindeordnung (GO) keine Anwendung findet, ist die Niederlegung ohne Angabe von Gründen möglich. Zur Wirksamkeit der Niederlegung bedarf es eines Beschlusses des Stadtrats, auch wenn dem Stadtrat bei seiner Entscheidung kein Ermessen zusteht (Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG).  

Verliert ein Gemeinderatsmitglied nach Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG sein Amt, rückt gemäß Art. 48 Abs. 1 Satz 3 GLKrWG ein Listennachfolger nach. Im vorliegenden Fall handelt es sich hierbei um Herrn Thomas Stahl aus Vohenstrauß. Auf ihn sind bei der Kommunalwahl 2020 1.263 gültige Stimmen entfallen. 

Nach Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG ist der Gemeinderat für die Feststellung der Niederlegung des Amts und für die Entscheidung über das Nachrücken des Listennachfolgers zuständig.

Beschluss

Von der Mitteilung des Herrn Florian Meißner, wohnhaft Unterlind 12, 92648 Vohenstrauß, vom 04.06.2024, dass er sein Stadtratsmandat zum 30.06.2024 niederlegt, nimmt der Stadtrat Vohenstrauß Kenntnis. Gleichzeitig wird die Niederlegung mit Ablauf des 30.06.2024 gemäß Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG festgestellt mit der Folge, dass mit diesem Zeitpunkt das Ehrenamt des Herrn Meißner als Stadtrat der Stadt Vohenstrauß endet.

Listennachfolger ist Herr Thomas Stahl, wohnhaft Sägmühlweg 36, 92648 Vohenstrauß. Er wird als Nachrücker festgestellt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erklärung zur Annahme des kommunalen Ehrenamts als Stadtratsmitglied und zur Bereitschaft zur Eidesleistung unverzüglich einzuholen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Aufforderung an Projektanten zur Umsetzung der im Kriterienkatalog festgelegten Punkte

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß beschlossen. Dieser wurde den Stadtratsfraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet und ins Ratsinformationssystem für alle Gremiumsmitglieder eingestellt.
Der Kriterienkatalog legt in Punkt „4. Regionale Wertschöpfung/Wahrung kommunaler Interessen“ unter anderem auch fest, dass 
  • eine Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung von min. 20 % der Anteile im Streubesitz anzubieten ist,
  • eine Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformationsveranstaltung vom Projektentwickler abzuhalten ist und die Bürgerinnen und Bürger dazu über die verschiedenen Medienkanäle einzuladen sind.
Bisher hat noch kein Projektant mitgeteilt, dass die geforderte Informationsveranstaltung abgehalten werden soll oder abgehalten worden ist und auch erfolgte keine Information in welcher Form den Bürgerinnen und Bürgern über eine Beteiligungsmöglichkeit an dem Betrieb der Freiflächen-PV-Anlagen Auskunft gegeben werden soll.

Da bei den laufenden Verfahren zur 
14. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Obertresenfeld I“, 
15. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Braunetrsieth I“,
16. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ und der
18. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Vohenstrauß II“
bisher erst die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit, mittels ortsüblicher Bekanntmachung, vorgenommen worden ist, sollte vor der zweiten Auslegung der Bauleitpläne eine entsprechende Informationsveranstaltung seitens der Vorhabenträger für die breite Öffentlichkeit abgehalten werden.
Eine Informationsveranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt, also nach der zweiten Auslegung, könnte eventuell zu einer zusätzlichen dritten Auslegung der Bauleitpläne führen, falls von Seiten der Bürger Einwände vorgebracht werden, welche im Bauleitplanverfahren zwingend zu berücksichtigen sind.

Zeitgleich mit der Informationsveranstaltung zu den einzelnen Bauleitplanverfahren können die Vorhabenträger den Bürgerinnen und Bürgern entsprechend die Beteiligungsmöglichkeiten an der jeweiligen Anlage erläutern.

Beschluss

Die Verwaltung wird beauftragt die Vorhabenträger der einzelnen Projekte darüber zu informieren, dass vor der Weiterbehandlung der im Sachverhalt angeführten Bauleitplanverfahren - als nächster Schritt steht jeweils die ordentliche und damit zweite Auslegung der Bauleitpläne an - die folgenden Schritte durch den Vorhabenträger erfüllt sein müssen:
  • Abhalten einer Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformationsveranstaltung vom Projektentwickler/Vorhabenträger und Einladung der Bürgerinnen und Bürger dazu über die verschiedenen Medienkanäle (ein entsprechender formeller Nachweis ist der Stadt vorzulegen).
  • Formeller Nachweis darüber, dass eine Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung von min. 20 % der Anteile im Streubesitz ermöglicht worden ist (z.B. mittels Anteilszeichnungen von Bürgerinnen/Bürgern oder Bestätigung einer Energiegenossenschaft bzgl. des Erwerbs von Anteilen – ein schriftlicher/formeller Nachweis ist zwingend erforderlich).

Die von den Projektanten beigebrachten Belege/Nachweise über die Erfüllung der oben genannten Punkte des Kriterienkataloges sind dem Gremium zu Entscheidung vorzulegen. Der Stadtrat entscheidet dann im Einzelfall darüber, ob die im Kriterienkatalog festgelegten Punkte erfüllt sind und somit die begonnenen Bauleitplanverfahren weiterverfolgt werden können. Bis zu dieser Entscheidung erfolgt keine Weiterbearbeitung der derzeit auf den Weg gebrachten Bauleitplanverfahren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß; hier: Beratung und Beschlussfassung über Anpassung/erneute Aussetzung/Aufhebung des Kriterienkataloges

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

In der Sitzung am 06.10.2022 hat der Stadtrat einen Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß beschlossen. Dieser ist den Fraktionen bekannt.
Darin wurde ein maximaler Zubau bis zu 4 % der Gemeindefläche festgelegt (= 300 ha).

In der Stadtratssitzung vom 07.09.2023 befasste sich das Gremium mit der Frage wie nun mit den vermehrt auftretenden Anfragen zur Überplanung landwirtschaftlicher Freiflächen im Gemeindegebiet umgegangen wird. Zum damaligen Zeitpunkt waren bereits realisierte und durch die vorangegangenen Entscheidungsrunden angestoßene Planungen mit einer Gesamtfläche von 115,89 ha genannt worden. Dies entspricht ca. 1,55 % der Gemeindefläche der Stadt Vohenstrauß. Das Gremium entschied sich dafür den Kriterienkatalog vom 01.10.2023 bis zum 30.09.2024 auszusetzen. Eingehende Anträge sind von der Verwaltung ohne gesonderten Stadtratsbeschluss unter Hinweis auf den Privilegierungstatbestand entlang von Autobahnen abzuweisen.

Da vereinzelt wieder Projektanten anfragen und die September-Sitzung nicht mehr weit ist, die Sitzungspause im August mit eingerechnet, wird seitens der Verwaltung angeregt, dass sich das Gremium bereits jetzt mit der Thematik rund um den Kriterienkatalog befassen sollte.

Die Gesamtsumme von 115,89 ha zu überplanender bzw. teilweise schon überplanter und bebauter Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen hat sich aktuell durch das Aufgeben eines Projekts mit rund 3,5 ha Fläche, auf Wunsch der Eigentümer, auf 112,89 ha im Gemeindegebiet reduziert. Dies entspricht aber immer noch rund 1,50 % der gesamten Fläche des Gemeindegebietes.

In der Stadtratssitzung vom 07.09.2023 wurde auch auf die bereits jetzt schon mögliche Errichtung von sog. privilegierten Freiflächen-PV-Anlagen entlang der Autobahnen bis zu einer Tiefe von 200 m - gerechnet ab dem Fahrbahnrand - im Genehmigungsfreistellungsverfahren (§ 35 Abs. 1 Nr. 8 Buchst. b) Doppelbuchst. aa) Baugesetzbuch i.V.m. Art. 58 Abs. 2 Bayerische Bauordnung) hingewiesen.
Nimmt man dann an, dass auf dem 9 km langen Autobahnabschnitt der BAB A6 im Gemeindegebiet Vohenstrauß auf einer Länge von ca. 15 – 20 % beiderseits der Fahrbahnen Freiflächen-PV-Anlagen errichtet werden, so kommt man auf eine Fläche von nochmal ca. 43,2 – 57,6 ha. Hinzugerechnet zu den o.a. Flächen von 1,5 % ergibt sich, dass in Summe ca. 2,12 – 2,31 % der Gemeindefläche, für die Freiflächen-PV-Anlagen verwendet werden könnten.

Ebenfalls angesprochen wurde in der Sitzung im September 2023 die Möglichkeit, dass der Gesetzgeber eine Ausweitung der festgelegten Tiefe von 200 m auf einen 400-m-Korridor entlang der Autobahnen vornehmen könnte, was bis jetzt allerdings noch nicht geschehen ist. Auch ist noch nicht absehbar wann und ob diese Ausweitung der Privilegierung für Freiflächen-PV-Anlagen entlang der Autobahnen von 200 m auf 400 m überhaupt realisiert werden soll. Sollte dies doch noch geschehen wäre mit einer nochmal größeren Fläche an privilegierten Freiflächen-PV-Anlagen entlang der Autobahnen zu rechnen.
Es ergäbe sich dann, bei der Annahme, dass entlang der 9 km Trassenlänge der Autobahn 15 – 20 % überbaut würden, wiederum eine Fläche von 97,2 - 129,60 ha.
Diese Annahmen, ebenfalls zu den in der Auflistung aufgeführten Flächen hinzugerechnet, ergeben dann 2,84 - 3,27 % der Gemeindefläche.

Zu berücksichtigen ist zudem noch, dass seit einiger Zeit das Thema Windkraft mit den im Gemeindegebiet geplanten 5 Windenergieanlagen im Raum steht.

Betrachtet man nun die MW-Leistungen der bisher stromerzeugenden Sparten im Bereich der Erneuerbaren Energien, der realisierten und in naher Zukunft geplanten Freiflächen-PV-Anlagen, sowie der geplanten Windenergieanlagen und stellt diese dem Stromverbrauch im gesamten Gemeindegebiet gegenüber ergibt sich folgendes Bild:

Stromverbrauch in Vohenstrauß 
(2021 lt. Energie-Atlas Bayern, sh. Anlage im RIS)
31.554 MWh/a


Aktuelle Stromerzeugung in Vohenstrauß aus Erneuerbaren Energieträgern (EE) 
(2021, lt. Energie-Atlas Bayern)
29.736 MWh/a

geplante Stromerzeugung aus im Bauleitplanverfahren befindlichen Freiflächen-PV-Anlagen (FPVA)
(1 ha an Fläche entspricht ca. 1.000 MWh/a, insgesamt sind ca. 91,30 ha geplant)
91.300 MWh/a

Zwischensumme aktuelle (EE) und geplante (FPVA) Stromerzeugung 
121.036 MWh/a


geplante Stromerzeugung aus 5 noch zu planenden Windenergieanlagen (WEA)
(1 WEA liefert ca. 17.190 MWh/a)
85.950 MWh/a

Summe aktuelle (EE) und geplante (FPVA + WEA) Stromerzeugung
206.986 MWh/a

Der aktuell ermittelte Stromverbrauch von 31.554 MWh/a im gesamten Gemeindebereich Vohenstrauß kann schon jetzt zu 94 % durch den mit Erneuerbaren Energien erzeugten Strom gedeckt werden. Hier mit einberechnet sind aber noch nicht die wohl seit 2021 auf vielen privaten Dächern neu installierten PV-Anlagen. 

Nimmt man hierzu noch die Menge an Strom der durch die in Planung befindlichen Freiflächen-PV-Anlagen erzeugt wird, kann eine Menge von 121.036 MWh an Strom pro Jahr generiert werden. Dies entspricht einer Abdeckung des Stromverbrauchs für das Gemeindegebiet Vohenstrauß von 383 %, allein durch die bisher erzeugten Strommengen aus Erneuerbaren Energien (Biomasse, PV-Freiflächen, PV-Dachflächen und Wasserkraft, sh. Datenblatt zu Stromverbrauch und -erzeugung in Vohenstrauß, Stand 2021, lt. Energie-Atlas Bayern) und den geplanten Freiflächen-PV-Anlagen. Hinzukommen könnten noch die entlang der Autobahnen privilegierten Anlagen, welche ohne Bebauungsplan im Genehmigungsfreistellungsverfahren errichtet werden dürfen. (sh. Erläuterungen weiter oben).

On Top können nun noch die 5 geplanten Windenergieanlagen dazugerechnet werden, was in der Gesamtsumme die Menge an aus Erneuerbaren Energien in Vohenstrauß erzeugten Strom auf 206.986 MWh pro Jahr erhöht. Dadurch würden am Ende also 655 % des jährlichen Stromverbrauchs von Vohenstrauß gedeckt.

Aus Sicht der Verwaltung erscheint es somit fast geboten den Verbrauch von landwirtschaftlichen Nutzflächen, abseits des Privilegierungstatbestandes für Freiflächen-PV-Anlagen an Autobahnen, einzudämmen und den seit Oktober 2022 geltenden „Kriterienkatalog für Freiflächen-Photovoltaik in der Stadt Vohenstrauß“ ersatzlos aufzuheben.
Ein weiterer Zubau von den bisher 112,89 ha auf die 300 ha angesetzte Fläche mit Freiflächen-PV-Anlagen erscheint durch die Abdeckung des Stromverbrauchs mit 383 % durch die schon installierten Erneuerbaren Energien und bisher geplanten Freiflächen-PV-Anlagen nicht mehr notwendig.

Die Stadt Vohenstrauß sollte von ihrer Planungshoheit insofern Gebrauch machen, dass Anfragen im Hinblick auf die Planung von Freiflächen-PV-Anlagen auf der grünen Wiese, abseits von Flächen entlang der Autobahn, in Zukunft abgelehnt werden. Dies kann mit Verweis auf die zukünftig über 100 % liegende Abdeckung des Energieverbrauchs im Bereich der Großgemeinde erfolgen.

Beschluss

Der Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß in seiner derzeit gültigen Fassung (Stand: Oktober 2022) wird mit sofortiger Wirkung bis zum Ende der Legislaturperiode ausgesetzt

Unabhängig davon haben die bereits mit dem Kriterienkatalog zugelassenen Projekte zur
14. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Obertresenfeld I“,
15. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Braunetsrieth I“,
16. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ und der
18. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Vohenstrauß II“, die festgelegten Kriterien nach wie vor noch zu erfüllen, ausschlaggebend ist hier das Antragsdatum auf Einleitung der Bauleitplanverfahren.

Bei allen bis zum Ende der Legislaturperiode eingehenden Anfragen in Bezug auf Freiflächenphotovoltaikanlagen ist den Interessenten mitzuteilen, dass die Stadt Vohenstrauß die Verwirklichung weiterer Freiflächenphotovoltaikanlagen derzeit nicht mehr befürwortet und diese ablehnt. Mit Verweis auf die zukünftig über 100 % liegende Abdeckung des Energieverbrauchs im Bereich der Großgemeinde.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß; Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2023 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2023 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2023 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband im Juni 2024 erstellt.

Der Jahresabschluss 2023 „Wasserwerk-Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit

       Bilanzsumme Aktivseite                                5.024.960,26 Euro 
       Bilanzsumme Passivseite                                5.024.960,26 Euro

       Jahresergebnis laut Bilanz                                 - 196.870,14 Euro
         Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung         - 196.870,14 Euro

Die Bilanz zum 31.12.2023, die Gewinn- und Verlustrechnung 2023, die Erfolgsübersicht 2023 sowie die Erläuterungen zum Jahresabschluss 2023 liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.

In den Anmerkungen zum Jahresabschluss 2023 wurde vermerkt:
„Der Betrieb gewerblicher Art Wasserwerk-Photovoltaik erwirtschaftete im Berichtsjahr einen Jahresverlust von 196.870,14 Euro. Dieser verteilt sich auf die Wasserversorgung mit einem Jahresverlust von 209.975,25 Euro und auf die PV-Anlagen mit einem Jahresgewinn von 13.105,11 Euro. Die Ertragslage ist bei der Wasserversorgung als nicht ausreichend zu bezeichnen.“ 

Bezogen auf den Wasserverkauf von 375.313 m³ beträgt der Jahresverlust 2023 der Wasserversorgung ca. 56 ct/m³.

Im Vorjahr wurde bereits auch eine Unterdeckung (Verlust) von ca. 22 ct/m³ erreicht; das Prinzip der Kostendeckung wurde 2023 erneut wieder nicht erfüllt und das Defizit vergrößerte sich sogar.
Das ermittelte Ergebnis ist ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und kann nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen. 
Zum 01.10.2022 erfolgte anlässlich der durchgeführten Gebührenkalkulation eine Anhebung der Wassergebühren, was die Annahme zu lies, dass eine Unterdeckung je m³ sich in dem nächsten Jahresabschluss (sprich, für die Abschlüsse der Jahre 2023 und folgende) verringern wird bzw. evtl. eine Überdeckung erwirtschaftet werden kann. Dies ist leider nicht der Fall.

Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2023 nach der kaufmännischen Buchführung einen Gewinn in Höhe von 13.105,11 Euro.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2023 wurde im Durchschnitt bei allen PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag gut erreicht. Es handelte sich um ein durchschnittliches Ertragsjahr, annähernd wie das Jahr 2021.

Durch den Jahresverlust „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ in Höhe von 196.871 Euro erhöht sich der steuerliche Verlustvortrag von 926.653 Euro zum 31.12.2023 auf 1.123.524 Euro.

Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres ist, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Für das Jahr 2023 konnte keine Konzessionsabgabe erwirtschaftet werden.

Beschluss

1.        Der Jahresabschluss 2023 „Wasserwerk – Photovoltaikanlage“ der Stadt Vohenstrauß

       Bilanzsumme Aktivseite                                        5.024.960,26 Euro 
       Bilanzsumme Passivseite                                        5.024.960,26 Euro

       Jahresergebnis laut Bilanz                                        -  196.870,14 Euro
         Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung                   -  196.870,14 Euro

wird hiermit festgestellt.

2.        Der erzielte Jahresverlust 2023 in Höhe von 196.870,14 Euro wird auf neue Rechnung vorgetragen.

3.        Die Schulden bei der Stadt Vohenstrauß werden marktüblich verzinst.

4.        Eine Konzessionsabgabe wird bei Erreichen des steuerlichen Mindestgewinns an die Stadt abgeführt.
       Die Konzessionsabgabe für 2023 konnte nicht erwirtschaftet werden.

5.        Ein zukünftiger Gewinn des Betriebs gewerblicher Art (BgA) wird bis auf weiteres immer der allgemeinen Rücklage zugeführt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö vorberatend 7

Sach- und Rechtslage

  1. Für die neue Hallensaison zum 01.10.2024 steht eine Aufsichtsperson weniger zur Verfügung. Eine Person hat die Beendigung der Tätigkeit erklärt, was bedeutet, dass mit den zwei verbleibenden Kräften die Zeiten nicht abgedeckt werden können und die Stadt auf die Suche nach einer neuen Kraft gehen muss. Es geht deshalb die Bitte ans Gremium, sich umzuhören. Vielleicht ist jemand bekannt, der sich den einen oder anderen Euro verdienen möchte. Die Stelle wird auch ausgeschrieben und die Suche öffentlich bekanntgemacht.

  1. Stadtratsmitglied Petra Reil hat in der letzten Sitzung die Frage gestellt, ob sich Außendienstleiter Michael Gösl die Eiche in Kaimling an der Kirche ansehen kann. 
    Gösl äußert sich dahingehend, dass mit dem Landratsamt Kontakt bezüglich dieses Naturdenkmals aufgenommen wurde. Aufgrund personeller Umstellungen bekommt die Stadt erst in den nächsten 2-3 Wochen einen Termin. Dann werden sämtliche Naturdenkmäler im Stadtgebiet besichtigt und man wird sehen, was für Ergebnisse Seitens des Landratsamts kommen. Diese werden dann im Herbst aufgearbeitet, wenn ein Zuschnitt gemacht werden kann.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 57. Sitzung des Stadtrates 04.07.2024 ö 8

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Thomas Eiber spricht das Freibad an und weist auf folgende Dinge hin:

  • Im Kinderschwimmbereich fehlen die Sonnenschirme, vielleicht können diese wieder aufgestellt werden. 
  • Im Bereich des Wehrs, wo das Wasser durchläuft, befindet sich eine Blechplatte. Hier müsste wieder ein Teppich verlegt werden, weil sich das Blech stark aufheizt. 
  • Beim Wasserkinderspielplatz gab es in den letzten Jahren eine Pumpe, mit der der Wasserfluss beschleunigt werden konnte. Diese existiert nicht mehr und dadurch kommt jetzt wesentlich weniger Wasser. 
  • Beim Beachvolleyball-Feld befindet sich weniger Sand und es sind keine Netze vorhanden. 
  • Die Sonne „knall“ im Schaukelbereich extrem hin, vielleicht wäre es möglich, einen Sonnenschutz aufzustellen oder die Schaukel unter einen Baum zu versetzen.

Eine Umsetzung der Vorschläge dürfte aus seiner Sicht relativ schnell möglich sein.
Außendienstleiter Michael Gösl erklärt, dass der alte Teppich kaputt war, ein neuer bestellt ist und wieder verlegt wird. Bei den Sonnenschirmen ist es das Gleiche. Diese waren schon in einem sehr schlechten Zustand, die Neubeschaffungen sind noch nicht eingetroffen. Die Kinderpumpe ist ebenfalls bestellt. Das Beachvolleyball-Netz wurde noch nicht aufgebaut, da Gras im Sand war. Sobald der Sand sauber ist, wird aufgebaut, was sich kurzfristig erledigen lässt. Bei der Schaukel kann ein Sonnenschutz aufgestellt werden, aber so viele heiße Tage hat es heuer noch nicht gegeben. Eine Versetzung ist aufwendig und käme erst im Herbst in Frage, da hier Erdarbeiten notwendig sind und der Bereich neu angesät werden muss. Stadtratsmitglied Dorit Schmid ist der Meinung, dass Liegeplätze im Schatten verloren gehen, wenn die Schaukel in den Schatten versetzt wird. Vielleicht sollten die Kinder beim Schaukeln etwas aufsetzen.

  1. Stadtratsmitglied Petra Reil teilt mit, dass sie angesprochen wurde, dass im Winkler-Garten seit dem letzten Sturm keine zweite Schaukel mehr existiert. Sie möchte deshalb wissen, ob diese wieder installiert werden und wenn möglich, eine Kleinkinder-Schaukel. Außendienstleiter Michael Gösl sagt zu, zu prüfen, welche Mittel im Haushalt noch zur Verfügung stehen. Nächste Woche arbeitet der Bauhof im Winkler-Garten um die Sturmschäden zu beheben und dann wird die Anfrage geprüft.

  1. Stadtratsmitglied Petra Reil weist darauf hin, dass in der Friedrichstraße beim Anwesen Sommer die Kanalschächte wieder voll sind. Außendienstleiter Michael Gösl erklärt, dass die Verwaltung mittlerweile zwei Angebote mit verschiedenen Varianten eingeholt hat. Welches Angebot angenommen wird, wird demnächst entschieden.

  1. Stadtratsmitglied Petra Reil erkundigt sich nach Neuigkeiten zum Funkmasten in Kaimling. Geschäftsleiter Thomas Herrmann teilt hierzu mit, dass auch er persönlich überrascht war, dass es in Kaimling letzthin keinen Empfang gab. Am Freitag wurde deshalb bei der Telekom wegen des D1-Empfangs nachgefragt. Die Telekom wiederum ist überrascht, dass es hier jemals einen D1-Empfang gegeben hat. Wo dieser herkam, kann sich niemand erklären. Der Stadt liegt ein Antrag vor, dass die Telekom auf diesen Masten aufschließen will, aber der Informationsstand bei der Telekom ist dahingehend, dass dieser Masten noch nicht fertiggestellt ist. Tatsache ist aber, dass dieser seit Jahren in Betrieb ist. Dass derzeit der Vodafone-Empfang auch nicht funktioniert, ist ebenfalls eine dubiose Sache. Eine Störung ist in der Störungskarte nicht gemeldet. Normalerweise werden solche Ausfälle innerhalb weniger Stunden bemerkt, aber der Mast scheint defekt zu sein. Außendienstleiter Michael Gösl meint hierzu, dass der Ausfall mit der Verlegung eines Stromkabels in diesem Bereich zusammenhängen könnte. Die Verwaltung wird dem Ganzen nachgehen.

  1. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier möchte wissen, ob es Neuigkeiten bezüglich der Wärmeplanung gibt und ob der Förderbescheid mittlerweile vorliegt. Er zeigt sich verwundert, warum die Stadt keinen Bescheid bekommt, während andere Gemeinden schon längst ihre Bescheide haben. Schließlich wurde im Oktober der Antrag gestellt. 
    1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer sagt zu, dass die Verwaltung diesbezüglich nachfragen und in der nächsten Sitzung Nachricht geben wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.08.2024 10:41 Uhr