Datum: 25.07.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 04.07.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 04.07.2024 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 04.07.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 04.07.2024 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
57/10 Beschaffung einer Tragkraftspritze für die FFW Vohenstrauß
57/11 Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2024, Sanierung von Teilstücken der
Kößlmühlstraße und des Amselwegs;
hier: Vergabe der Arbeiten für die Erneuerung der Straßenbeleuchtungsanlage
57/12 Erweiterung des Feuerwehrhauses der FFW Oberlind; hier: Auftragsvergabe für
das Gewerk "Fliesenarbeiten"
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Nachrücken des Herrn Thomas Stahl als Ersatzmann vom Wahlvorschlag Nr. 1 CSU in den Stadtrat und Vereidigung gem. Art. 31 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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vorberatend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung am 04.07.2024 von der Entscheidung des Herrn Florian Meißner, sein Amt als Stadtratsmitglied mit Ablauf des 30.06.2024 niederzulegen, Kenntnis genommen und die Niederlegung des Amts beschlussmäßig festgestellt. Weiter wurde entschieden, dass Herr Thomas Stahl für Meißner nachrückt.
Herr Stahl hat mit Schreiben vom 11.07.2024 erklärt, dass er das Amt eines ehrenamtlichen Stadtratsmitglieds annehme und bereit sei, den Eid gem. Art. 31 Abs. 5 GO zu leisten.
In Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung ist bestimmt, dass alle Stadtratsmitglieder in der ersten nach ihrer Berufung stattfindenden öffentlichen Sitzung in feierlicher Form zu vereidigen sind. Zur Abnahme des Eides ist der 1. Bürgermeister zuständig.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bittet deshalb Herrn Stahl, zur Ablegung des Eides nach Art. 31 Abs. 5 GO vorzutreten, die rechte Hand zu erheben und die Eidesformel nachzusprechen.
Die Eidesformel lautet:
„Ich schwöre Treue dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland und der Verfassung des Freistaates Bayern. Ich schwöre, den Gesetzen gehorsam zu sein und meine Amtspflichten gewissenhaft zu erfüllen. Ich schwöre, die Rechte der Selbstverwaltung zu wahren und ihren Pflichten nachzukommen, so wahr mir Gott helfe.“
Herr Stahl versichert dann dem 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer durch Handschlag die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Besetzung des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses;
hier: Bestellung eines neuen Mitglieds vom Wahlvorschlag Nr. 1 CSU für das ausgeschiedene Mitglied, Herrn Florian Meißner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Nach § 2 Abs. 1 Buchst. b) der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben den Jugend-, Tourismus und Kulturausschuss, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Mitgliedern.
Das bisherige Mitglied des Jugend-, Tourismus- und Kulturausschusses vom Wahlvorschlag Nr. 1 CSU, Herr Florian Meißner, ist mit Ablauf des 30.06.2024 aus dem Stadtrat ausgeschieden.
Für das ausgeschiedene Mitglied Florian Meißner steht der Fraktion der CSU für die Benennung eines neuen Ausschussmitglieds das Vorschlagsrecht zu. Ein/e Ersatzmann/-frau rückt nicht automatisch in den Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss nach.
Die CSU-Stadtratsfraktion schlägt als neues Mitglied für den Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss Thomas Stahl vor.
Beschluss
Auf Vorschlag des Sprechers der Stadtratsfraktion der CSU bestellt der Stadtrat gem. § 2 Abs. 1 Buchst. b) der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Jugend-, Tourismus und Kulturausschuss als neues Mitglied Thomas Stahl.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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5. Besetzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses;
hier: Bestellung eines neuen stv. Mitglieds vom Wahlvorschlag Nr. 1 CSU für das ausgeschiedene stv. Mitglied, Herrn Florian Meißner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Nach § 2 Abs. 1 Buchst. c) der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben den Bau-, Umwelt- und Energieausschuss, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Mitgliedern.
Das bisherige stv. Mitglied des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses vom Wahlvorschlag Nr. 1 CSU, Herr Florian Meißner, ist mit Ablauf des 30.06.2024 aus dem Stadtrat ausgeschieden.
Für das ausgeschiedene stv. Mitglied Florian Meißner steht der Fraktion der CSU für die Benennung eines neuen Ausschussmitglieds das Vorschlagsrecht zu. Ein/e Ersatzmann/-frau rückt nicht automatisch in den Bau-, Umwelt- und Energieausschuss nach.
Die CSU-Stadtratsfraktion schlägt als neues stv. Mitglied für den Bau-, Umwelt- und
Energieausschuss Thomas Stahl vor.
Beschluss
Auf Vorschlag des Sprechers der Stadtratsfraktion der CSU bestellt der Stadtrat gem. § 2 Abs. 1 Buchst. c) der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Bau-, Umwelt- und Energieausschuss als neues stv. Mitglied Thomas Stahl.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Besetzung des Verkehrsausschusses;
hier: Bestellung eines neuen Mitglieds vom Wahlvorschlag Nr. 1 CSU für das ausgeschiedene Mitglied, Herrn Florian Meißner
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Nach § 2 Abs. 1 Buchst. d) der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts bestellt der Stadtrat zur Mitwirkung bei der Erledigung seiner Aufgaben den Verkehrsausschuss, bestehend aus dem 1. Bürgermeister als dem Vorsitzenden und acht ehrenamtlichen Mitgliedern.
Das bisherige Mitglied des Verkehrsausschusses vom Wahlvorschlag Nr. 1 CSU, Herr Florian Meißner, ist mit Ablauf des 30.06.2024 aus dem Stadtrat ausgeschieden.
Für das ausgeschiedene Mitglied Florian Meißner steht der Fraktion der CSU für die Benennung eines neuen Ausschussmitglieds das Vorschlagsrecht zu. Ein/e Ersatzmann/-frau rückt nicht automatisch in den Verkehrsausschuss nach.
Die CSU-Stadtratsfraktion schlägt als neues Mitglied für den Verkehrsausschuss Thomas Stahl vor.
Beschluss
Auf Vorschlag des Sprechers der Stadtratsfraktion der CSU bestellt der Stadtrat gem. § 2 Abs. 1 Buchst. d) der Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts für den Verkehrsausschuss als neues Mitglied Thomas Stahl.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bezuschussung von PV-Anlagen auf Dachflächen und Stromspeichern;
Grundsatzentscheidung über die Einführung einer kommunalen Zuschussrichtlinie, sowie Erlass einer entsprechenden Zuschussrichtlinie
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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beschliessend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Die FDP/UW-Stadtratsfraktion hat vor einiger Zeit einmal einen Antrag auf Prüfung über Bezuschussung von Neuerrichtung von privat genutzten Stromspeichern in Verbindung einer neuen Photovoltaikanlage gestellt.
Das Schreiben wurde den Fraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet und zusätzlich ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Auch aus den Reihen des Stadtrats kam die Anfrage bzw. Anregung, eine solche Förderrichtlinie aufzulegen.
In dem Antragsschreiben der FDP/UW-Stadtratsfraktion wird als Beispiel das Förderprogramm des Marktes Waidhaus erwähnt.
Dieses Förderprogramm hatte lediglich die Bezuschussung von Stromspeichern mit Photovoltaikanlagen zum Inhalt. Eine weitere Förderrichtlinie gab es für die Bezuschussung von sogenannten „Balkonkraftwerken“.
Der Markt Waidhaus hat diese Förderungen zum 01.05.2024 eingestellt (siehe hierzu auch Ausschnitt aus der Tageszeitung „Der Neue Tag“ vom 17.04.2024, der der Beschlussvorlage beigefügt ist).
Der Hauptgrund für die Einstellung der Förderungen war die Finanzlage der bayerischen Kommunen, die es nicht mehr zulassen (uneingeschränkt) freiwillige Leistungen zu gewähren.
Die Stadt Eschenbach hat eine Richtlinie für den Eschenbacher Nachhaltigkeitszuschuss für Photovoltaikanlagen/Hausspeicher aufgelegt, der nach wie vor aktuell ist.
In dieser Förderrichtlinie werden die Errichtung einer Photovoltaikanlage mit einem Satz von 50,00 Euro je kWp, maximal 500,00 Euro (= max. 10 kWp installierte Leistung der Photovoltaikanlage), sowie die die Anschaffung eines Stromspeichers mit 25,00 Euro je kWh Speichervolumen, hier maximal 250,00 Euro (= max. 10 kWh Speichervolumen) bezuschusst. Die Stadt Eschenbach hat den Fördertopf hier auf maximal 30.000,00 Euro im Jahr gedeckelt und die Auszahlung erfolgt nach dem „Windhundprinzip“. Die nicht berücksichtigten Anträge werden dann auf die Folgejahre geschoben. Derzeit wird der jährliche Maximalförderbetrag bereits nach einem halben bis dreiviertelten Jahr ausgeschöpft, was dazu führt, dass die restlichen Anträge erst in den Folgejahren ausbezahlt werden können.
Als weitere Kommune im Landkreis bezuschusst der Markt Parkstein die Errichtung von Photovoltaikanlagen auf Hausdächern und Anschaffung eines Stromspeichers. Die Fördersätze und Höhen betragen hier 100,00 Euro pro installiertem kWp, Photovoltaikanlage bis 10 kWp, und Hausspeicher bis 10 kWh, kein Bleiakku, 50 Euro pro installierter kWh.
Zusätzlich fördert der Markt Parkstein auch sogenannte „Balkonkraftwerke“ mit einer Einmalzahlung von 100,00 Euro. Die hierfür jährlich aufzuwendende Summe ist in ähnlicher Höhe wie bei der Stadt Eschenbach anzusiedeln.
Bei der Entscheidung über die Einführung einer kommunalen Förderung für den Aufbau von Photovoltaikanlagen und die Errichtung von Stromspeichern ist daraufhin hinzuweisen, dass dies eine freiwillige Leistung der Kommune (Stadt Vohenstrauß) darstellt und stets vor dem Hintergrund der finanziellen Leistungsfähigkeit der Kommune zu beurteilen ist. Angesichts der zu erwartenden zukünftigen Haushaltsjahre, ist abzuwägen, ob es derzeit sinnvoll, ist ein solches Förderprogramm aufzulegen. Dass die bevorstehenden Haushaltsjahre die finanziellen Spielräume einengen werden zeichnet sich schon im Haushalt für das Jahr 2024 ab, da dieser eine Entnahme aus der Rücklage in Höhe von ca. 4,6 Mio. Euro zum Ausgleich beinhaltet.
Falls in den nächsten Haushaltsjahren eine Kreditaufnahme erforderlich wird, wird eine Streichung der freiwilligen Leistungen unabdingbar sein, um die rechtsaufsichtliche Genehmigung für den jeweiligen Haushalt zu bekommen.
Ferner ist in die Überlegungen mit einzuziehen, wer die vorteilsziehenden Personen einer solchen Förderung sind? Es ist fraglich, ob finanziell Schwächere mit der geplanten Förderung dazu bewogen werden, dass sie sich eine Photovoltaikanlage und evtl. einem Speicher anschaffen. Es ist zu befürchten, dass diejenigen die Vorteilsziehenden sind, welche unabhängig von einer evtl. kommunalen Förderung sowieso eine Photovoltaikanlage auf ihr Gebäude bauen und evtl. einen Speicher anschaffen würden. Dieser Personenkreis würde dann die im Raum stehende Förderung als „Bonbon“ mitnehmen.
Da die meisten Photovoltaikanlagen, die errichtet werden, eine Einspeisevergütung nach dem EEG erhalten, stellt sich die Frage, ob die geplante kommunale Förderung Probleme auslösen kann in Bezug auf die Thematik Doppelförderung. Ob dies zulässig ist oder nicht, konnte nicht abschließend eruiert werden.
Da im Haushalt 2024 für diese Förderung keine entsprechenden Haushaltsmittel eingestellt sind, wird vorgeschlagen die Richtlinie – sofern diese erlassen wird - zum 01.01.2025 in Kraft zu setzen.
Bei der Entscheidung über die Einführung einer Richtlinie zur Bezuschussung von Photovoltaikanlagen / Hausspeichern ist darüber zu entscheiden:
- Welche Fördersätze sollen festgelegt werden?
- Welchen Maximalbetrag soll ein Antragsteller erhalten?
- Was wird gefördert? (Photovoltaikanlage / Photovoltaikanlage mit Stromspeicher / Stromspeicher / Balkonkraftwerk)
- Soll eine Mindestgröße /-leistung für die zu bezuschussenden Anlagen festgelegt werden?
- Welcher Personenkreis soll antragsberechtigt sein?
- Wird die Fördersumme auf einen jährlichen Höchstbetrag gedeckelt?
- Wie ist mit den Förderanträgen zu verfahren, welche aufgrund einer Deckelung, keine Auszahlung erhalten? (schieben auf Folgejahre / ablehnen)
- Wie ist das Förderverfahren zu gestalten? (Anmeldung der Maßnahme vor Baubeginn / Antragstellung nach Errichtung der Anlagen – innerhalb definiertem Zeitfenster - )
Der Beschlussvorlage liegen auch 3 Varianten von Entwürfen für eine Zuschussrichtlinie bei, welche zu den einzelnen Beschlussvarianten passend sind.
In den Entwürfen der Zuschussrichtlinien sind im Bereich der gelb markierten Textpassagen noch zu bestimmende Werte zu ergänzen. Die grün markierten Stellen zeigen Gestaltungsvarianten auf, über die noch abschließend zu entscheiden ist.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Tagesordnungspunkt wird abgesetzt. Die Verwaltung wird die beiden favorisierten Beschlussalternativen 1 und 3 intensiv aufbereiten und die in der Diskussion vorgebrachten Ideen einarbeiten. Der Sachverhalt wird in der Sitzung im September nochmals zur Beschlussfassung vorgelegt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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8. Kriterienkatalog für die Entscheidung über Anträge auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens für die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans, sowie Änderungen des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Errichtung von Freiflächenphotovoltaikanlagen im Bereich der Stadt Vohenstrauß;
hier: Anpassung des Stadtratsbeschlusses vom 04.07.2024 bzgl. Aufforderung an Projektanten zur Umsetzung der im Kriterienkatalog festgelegten Punkte
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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beschliessend
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8 |
Sach- und Rechtslage
In der vergangenen Sitzung vom 04.07.2024 hat das Gremium sich mit der Aufforderung an die Projektanten zur Umsetzung der im Kriterienkatalog festgelegten Punkte befasst und folgendes beschlossen:
„Die Verwaltung wird beauftragt die Vorhabenträger der einzelnen Projekte darüber zu informieren, dass vor der Weiterbehandlung der im Sachverhalt angeführten Bauleitplanverfahren - als nächster Schritt steht jeweils die ordentliche und damit zweite Auslegung der Bauleitpläne an - die folgenden Schritte durch den Vorhabenträger erfüllt sein müssen:
- Abhalten einer Bürgerbeteiligung bzw. Bürgerinformationsveranstaltung vom Projektentwickler/Vorhabenträger und Einladung der Bürgerinnen und Bürger dazu über die verschiedenen Medienkanäle (ein entsprechender formeller Nachweis ist der Stadt vorzulegen).
- formeller Nachweis darüber, dass eine Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung von min. 20 % der Anteile im Streubesitz ermöglicht worden ist (z.B. mittels Anteilszeichnungen von Bürgerinnen/Bürgern oder Bestätigung einer Energiegenossenschaft bzgl. des Erwerbs von Anteilen – ein schriftlicher/formeller Nachweis ist zwingend erforderlich).
Die von den Projektanten beigebrachten Belege/Nachweise über die Erfüllung der oben genannten Punkte des Kriterienkataloges sind dem Gremium zu Entscheidung vorzulegen. Der Stadtrat entscheidet dann im Einzelfall darüber, ob die im Kriterienkatalog festgelegten Punkte erfüllt sind und somit die begonnenen Bauleitplanverfahren weiterverfolgt werden können. Bis zu dieser Entscheidung erfolgt keine Weiterbearbeitung der derzeit auf den Weg gebrachten Bauleitplanverfahren.“
Daraufhin wurden die Projektanten durch die Verwaltung schriftlich mit Anschreiben vom 05.07.2024, welches am 08.07.2024 zur Post gegeben wurde, über den entsprechenden Beschluss informiert. Das Schreiben wurde den Projektanten vorab auch noch per E-Mail übersandt.
Mit E-Mail vom 08.07.2024 kam die erste Rückmeldung eines Projektanten. In der E-Mail wird darauf hingewiesen, dass eine Anteilszeichnung mittels direkter Beteiligung der Bürger bzw. einer Energiegenossenschaft vor dem Bestehen des konkreten Baurechts (d.h. vor Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses zum Bebauungsplan) nicht möglich ist.
Erst mit konkretem Baurecht kann die Bausumme festgestellt werden, da diese den Tagespreisen unterliegt und erst dann ermittelbar ist, wenn feststeht, dass gebaut werden darf.
Auch ist für die Teilnahme an der Ausschreibung bei der Bundesnetzagentur eine Hinterlegung von 50 EUR/kWp notwendig, diese Sicherheitsleistung wird durch die Bundesnetzagentur nur vollständig zurückbezahlt, sofern der Solarpark innerhalb einer gewissen Zeitspanne errichtet wird. Somit kann sich die Teilnahme an einer Ausschreibung der Bundesnetzagentur vor dem Bestehen von konkretem Baurecht finanziell negativ auswirken.
Eine verlässliche wirtschaftliche Darstellung hängt vom Ausschreibungsergebnis ab. Die Ausschreibung ist aber nach Auskunft des Projektanten mit einer hohen Sicherheitsleistung verbunden, welche erst dann durchgeführt werden kann, sobald ausreichend Baurecht besteht.
Die Details können der E-Mail vom 08.07.2024 entnommen werden, welche den Fraktionssprechern in Kopie überlassen wurde und auch ins RIS eingestellt worden ist.
Alternativ hat der Projektant hinsichtlich der Bürgerbeteiligung vorgeschlagen, diese mittels qualifiziertem Nachrangdarlehen („Crowdfounding“) vorzunehmen.
Diese Möglichkeit zur Beteiligung wird ebenfalls erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes, und damit konkret bestehendem Baurecht, realisiert werden können.
Aus Sicht der Verwaltung wäre der Beschluss vom 04.07.2024 dahingehend anzupassen, dass
- entweder einer „Anteilszeichnung“ mittels einer Bürgerenergiegenossenschaft zu einem späteren Zeitpunkt (nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes) zugestimmt wird oder
- alternativ eine „Anteilszeichnung“ mittels qualifiziertem Nachrangdarlehen („Crowdfounding“) für interessierte Bürgerinnen und Bürger, auch nach Inkrafttreten des Bebauungsplanes, akzeptiert wird oder
- eine Kombination aus beiden Beteiligungsmöglichkeiten, sowohl der Anteilszeichnung einer Bürgerenergiegenossenschaft als auch der Möglichkeit zum Erwerb qualifizierter Nachrangdarlehen für interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie alternativ einer Anteilszeichnung auf anderem Wege zugestimmt wird.
Betroffen sind hier die folgenden laufenden Bauleitplanverfahren:
14. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Obertresenfeld I“,
15. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Braunetrsieth I“,
16. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ und
18. Flächennutzungsplanänderung mit dem Bebauungsplan „Solarpark Vohenstrauß II“
Beschluss
Nach Erläuterung des Sachverhalts ergeht folgender Beschluss:
Hinsichtlich der Aufforderung eine Bürgerinformationsveranstaltung durchzuführen, ergeben sich keine Änderungen.
Der Beschluss aus der Stadtratssitzung vom 04.07.2024 zu TOP Nr. 4 wird wie folgt angepasst:
Die Vorhabenträger sind über den geänderten Stadtratsbeschluss betreffend den Nachweis über die Bürgerbeteiligung an der Anlage mittels Anteilszeichnung zu informieren.
Es ist ein formeller Nachweis darüber zu erbringen, dass eine Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung von min. 20 % der Anteile in einer Art „Mischform“ sowohl mittels qualifiziertem Nachrangdarlehen als auch eine indirekte Bürgerbeteiligung durch Anteilszeichnung einer Energiegenossenschaft oder alternativ eine Anteilszeichnung auf anderem Wege ermöglicht worden ist (z.B. mittels „Anteilszeichnungen“ von Bürgerinnen/Bürgern oder Bestätigung einer Energiegenossenschaft bzgl. des Erwerbs von Anteilen – ein schriftlicher/formeller Nachweis ist erforderlich).
Dieser ist nicht zwingend vor der zweiten Auslegung im jeweiligen Bauleitplanverfahren zu erbringen, sondern kann auch erst nach Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses (= Inkrafttreten des Bebauungsplanes) vorgelegt werden.
Die von den Projektanten beigebrachten Belege/Nachweise über das Abhalten der Informationsveranstaltung sind dem Gremium zur Entscheidung vorzulegen. Der Stadtrat entscheidet dann im Einzelfall darüber, ob die im Kriterienkatalog festgelegten Punkte erfüllt sind und somit die begonnenen Bauleitplanverfahren weiterverfolgt werden können. Bis zu dieser Entscheidung erfolgt keine Weiterbearbeitung der derzeit auf den Weg gebrachten Bauleitplanverfahren.
Die Nachweise zur Beteiligungsmöglichkeit der Bürgerinnen und Bürger mittels Anteilszeichnung in der entsprechend gewählten Form (Anteilserwerb durch Energiegenossenschaft / Anteilszeichnung mittels qualifiziertem Nachrangdarlehen / Mischform aus beiden Beteiligungsmöglichkeiten / Anteilsbeteiligung auf anderem Weg) sind dem Gremium zeitnah vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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9. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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9 |
Sach- und Rechtslage
- Das Kreiskriegertreffen findet am 04.08.2024 um 14.00 Uhr statt. Falls sich jemand vom Gremium noch beteiligen möchte, ergeht der Hinweis, dass die Aufstellung am Marienplatz erfolgt.
Gestern fand in der Stadt ein Großereignis in Zusammenhang mit der Patenkompanie Oberviechtach statt und zwar das Gelöbnis der neuen Rekruten zusammen mit dem Versorgungsbataillon Roding. Das Wetter war wunderbar. Der ausdrückliche Dank des Bataillonskommandeur Oberstleutnant Georgi geht an 2. Bürgermeister Uli Münchmeier und sein Team von der SpVgg Vohenstrauß, das die Bewirtung übernommen hat. Bataillonskommandeur Oberstleutnant Georgi war begeisterst von der Vohenstraußer Gastfreundschaft und der Atmosphäre im Sportzentrum. Ein weiteres Feedback von anderen Gästen war, dass sie überrascht waren, dass ein bayerischer Bürgermeister so verständlich sprechen kann. Bataillonskommandeur Oberstleutnant Georgi bedankt sich im Namen der Patenkompanie außerordentlich. In Vohenstrauß konnte man merken, dass die Soldaten in der nördlichen Oberpfalz ein Teil der Gesellschaft sind.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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58. Sitzung des Stadtrates
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25.07.2024
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ö
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10 |
Sach- und Rechtslage
- 3. Bürgermeister Alfons Raab spricht den Platz bei der Stadthalle an, wo sich die Wohnmobile niedergelassen haben. Gerade am Wochenende verliert man hier regelrecht den Überblick. Die Stadt muss sich in naher Zukunft ein Bezahlsystem überlegen und dieses schleunigst umsetzen. Es kommen immer mehr Wohnmobilisten und nutzen die Gebührenfreiheit schamlos aus. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bestätigt die unglückselige Situation, die auch zum Leidwesen des Außendienstleiters bekannt ist, der am Wochenende mehrfach Einsätze fahren muss, weil sich die Stellplatzbesucher mit langen Leitungen Strom besorgen, das Netz jedoch die Leistung nicht hergibt und darum die Sicherungen fallen. Ein weiteres Problem ist die Abfallentsorgung. Diese „juckt niemand“. Es gibt sogar Personen, die extra den Platz anfahren, um ihren Müll zu entsorgen. Es müssen klare Regeln getroffen werden, auch im Hinblick auf eine Absperrung des restlichen Bereichs. Ein Bezahlsystem ist Seitens der Verwaltung in Arbeit. Außendienstleiter Gösl kann ebenfalls die chaotischen Zustände aus Sicht des Bauhofs noch schildern.
Außendienstleiter Michael Gösl teilt mit, dass der Platz neben dem Wohnmobilstellplatz zwischenzeitlich und bis auf Weiteres gesperrt ist. Am Sonntag findet nochmals ein Flohmarkt statt, aber danach wird wieder abgesperrt. Es war ein Irrsinn, wie viele Wohnmobile und auch Wohnwagen, die eigentlich sowieso verboten wären, dort am Wochenende gestanden sind, teilweise bis zu 30 Fahrzeuge. Der Platz war vermüllt. Die Wohnmobilisten haben Stromleitungen gezogen und nachdem das Netz nur für die vorgesehenen Parzellen ausgelegt ist, sind die Sicherungen gefallen. Wie angesprochen, besteht auch ein Müllproblem. Die Biotonne wird schon seit Wochen nicht mehr mitgenommen, weil darin anderer Müll entsorgt wird. Auch ist die Kapazität für so viele Besucher nicht vorhanden. Die Stadt muss sich zeitnah etwas überlegen, auch bezüglich der Stromkosten. Dies wird schamlos ausgenutzt, indem Autobatterien aufgeladen werden oder auch ein Kühlwagen angesteckt wurde. Hier muss zügig gehandelt werden.
Wutzlhofer befindet es für sehr schade, dass bei dieser wunderschönen Einrichtung ein solcher Missbrauch betrieben wird. Es handelt sich dabei um einige Wenige, die den Spaß für andere versauen. Handlungsbedarf ist auf jeden Fall da. Bauamtsleiter Markus Wildenauer ergänzt, dass die Verwaltung bereits informiert ist und bereits lange diskutiert, welche Gebühren wie erhoben werden können, eventuell mit einem Parkautomaten etc. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier erklärt, dass das ursprünglich angedachte einfache System mit einer Cloud vom Betreiber nicht auf andere Bundesländer ausgeweitet wird. Vielleicht kann eine solche Lösung selbst gestrickt werden, ohne dass gleich ein Parkautomat aufgestellt werden muss, der wieder eine große Investition bedeutet. Die Angelegenheit muss nochmals überdacht werden. Wutzlhofer bestätigt, dass mit Hochdruck an einer Lösung gearbeitet wird, da die Belastung des Außendienstes immer größer wird.
- Ortssprecherin Lisa Vater teilt mit, dass der Naturpark Nördlicher Oberpfälzer Wald nächstes Jahr seinen 50. Geburtstag feiert und sich zum Jubiläum das ambitionierte Ziel gesetzt hat, 5.000 Bäume zu pflanzen, um aktiven Klimaschutz zu betreiben. Dazu wurde eine Crowdfunding-Aktion gestartet, die leider etwas ins Stocken gekommen ist. Vater würde demnächst den entsprechenden Link an die Stadt und die Stadträte senden und diese bitten, den Link weiter zu teilen und die Sache im persönlichen Umfeld bekanntzumachen. Ein Baum kostet 3,80 Euro, insgesamt werden 30.000,- Euro benötigt. Dies ist eigentlich nicht so viel Geld, muss aber natürlich auch erst zusammenkommen. Nachdem es sich um sehr kleine Bäume handelt, muss die Fläche eingezäunt werden, so dass Materialkosten entstehen. Die Pflanzungen und Errichtung des Zauns werden größtenteils ehrenamtlich gestemmt. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bittet, dass Seitens der Stadt die Aktion unterstützt wird.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.09.2024 09:21 Uhr