Datum: 12.09.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:04 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2024
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Verabschiedung des ausgeschiedenen Stadtratsmitglieds Florian Meißner
4 Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"; Jahresprogramm 2025
5 Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Südlich der Altstadt"
6 Festsetzung von neuen Grundsteuerhebesätzen ab 01.01.2025; Erlass einer Hebesatzsatzung
7 Bezuschussung von PV-Anlagen auf Dachflächen und Stromspeichern; Grundsatzentscheidung über die Einführung einer kommunalen Zuschussrichtlinie, sowie Erlass einer entsprechenden Zuschussrichtlinie; hier: abschließende Weiterbehandlung des in der Sitzung am 25.07.2024 abgesetzten Tagesordnungspunkts
8 Mitteilungen des Bürgermeisters
9 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 25.07.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 25.07.2024 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 25.07.2024 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


58/14        Erweiterung des Feuerwehrhauses der FFW Oberlind; 
hier: Auftragsvergabe für das Gewerk "Innentüren"

58/15        Grundschule Vohenstrauß - Sanierung der Dachflächenfenster; 
hier: Auftragsvergabe

58/16        Ankauf eines neuen Mercedes-Benz Unimog U430 für den Bauhof als Ersatz für den bisherigen Unimog; 
hier: Auftragsvergabe



der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Verabschiedung des ausgeschiedenen Stadtratsmitglieds Florian Meißner

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö 3

Sach- und Rechtslage

Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer wendet sich mit folgenden Worten an das ausgeschiedene Stadtratsmitglied Florian Meißner:

„Lieber Florian,

Du wirst Dich sicherlich noch ganz gerne an den 15. März 2020 erinnern. Ein Sonntag und dazu noch der Tag der Kommunalwahl. Angetreten auf Listenplatz 17 der CSU, um ein Mandat im Vohenstraußer Stadtrat zu erlangen. Ich denke nicht nur bei Dir, sondern auch bei Deinen Bekannten und Unterstützern, war die Freude riesengroß, als am späteren Wahlabend nach Auszählung das vorläufige Wahlergebnis bekannt gegeben wurde und Du mit der beachtlichen Stimmenzahl von 1489 in das Gremium einziehen wirst, was dann auch in der konstituierenden Sitzung am 7. Mai 2020 mit der Vereidigung vollzogen wurde (Corona bedingt im großen Saal der Stadthalle).

Es folgte für Dich die kommunalpolitische Arbeit, der Einsatz an der Nahtstelle zwischen Bürger und dem Rathaus als öffentliche Verwaltung. Eine sicherlich spannende und verantwortungsvolle Aufgabe im Spannungsfeld zwischen dem Wünschenswertem und dem tatsächlich Machbaren.

Für Dich bedeutete dies Gremiumsarbeit im Jugend-, Tourismus- und Kulturausschuss, Verkehrsausschuss, Bau-, Umwelt- und Energieausschuss (als Stellvertreter von Anna Balk).

Neben den vielen Stadtratssitzungen (56) und Ausschusssitzungen (9) darf man nicht vergessen, dass viele Vereinsveranstaltungen, aber auch die Vorbereitung der Sitzungen und die Fraktionsarbeit einen breiten Raum einnehmen und dies immer im Bewusstsein, das Beste für die Bürgerschaft zu erreichen und Bereitschaft zu zeigen, sich der Belange unserer Bürgerinnen und Bürger anzunehmen. Und das hast Du in einer wirklich bemerkenswerten Weise, insbesondere für Deinen Ortsteil Oberlind, geleistet.

Ein Engagement im Ehrenamt, welches großes Pflichtbewusstsein und Verlässlichkeit abverlangt hat. Du warst immer mit viel Herzblut und Leidenschaft bei der Sache; daher hat es uns alle überrascht, als Du uns mit Schreiben vom 4. Juni 2024 von Deiner Absicht, Dein Mandat zum 30.06.2024 niederlegen zu wollen, informiert hast.

Aber die anstehende berufliche Veränderung, mit dem einhergehenden Umzug nach Regensburg sowie dem anstehenden Auslandsdienstjahr in Rom, erklärt diese, Deine Entscheidung. Dass Dir dieser Schritt nicht leicht gefallen ist, belegt der Schlusssatz in Deinem Rücktrittsschreiben vom 4. Juni 2024, welcher lautet:

„Unabhängig, wo ich lebe und was ich tue: Mein emotionaler und sozialer Lebensmittelpunkt ist und bleibt in Vohenstrauß und da ganz besonders in Lind!“

Lieber Flo, auch wenn Du selbst der Meinung bist, dass Deine Mandatsniederlegung der ein oder andere für nicht angebracht hält, darf ich Dir versichern, dass Du das Vertrauen der Wähler mit Deiner Arbeit mehr als bestätigt hast. Und wenn die häufig verwendete Etikette „Mit Herz und Verstand“ auf eine Person zutrifft, dann sicherlich auch auf Dich.



Aber auch die Tatsache, dass Dir die Arbeit im Stadtrat Spaß machte, d.h. Ideen zu entwickeln, Dinge vor Ort anzuschieben und Menschen zusammenzuführen, egal ob im Stadtrat, den Ausschüssen oder in Deiner Fraktion, all das hat in den etwas mehr als 4 Jahren Deiner Stadtratszugehörigkeit dazu beigetragen, dass Du in der Bevölkerung eine hohe Wertschätzung erfahren durftest.

Auch kann ich feststellen, dass Dein Engagement schon alleine deswegen Respekt verdient hat, weil Du Dich neben der Kommunalpolitik auch noch anderweitig und vielfältig bürgerschaftlich eingebracht hast.

Lieber Flo, wir müssen Deine Entscheidung, die wohl überlegt, für Dich stimmig und für Deine weitere Lebensplanung konsequent ist, akzeptieren. So bleibt mir nur noch herzlichen Dank für Deine stets loyale und vertrauensvolle Mitarbeit zu sagen, was ich auch im Namen Deiner Stadtratskolleginnen und Kollegen sowie der Bürgerschaft unserer Stadt und Großgemeinde tue.

Wir alle hoffen, dass all Deine Erwartungen, die Du mit der neuen Lebensphase verbindest, in Erfüllung gehen. Zum Schluss darf ich Dir als Erinnerung an Deine Zeit als Stadtrat den „Vohenstraußer Löwen“ überreichen.

Bleib gesund, zuversichtlich und ein politischer Mitstreiter, wenn auch in anderer Rolle.

Weiter darf ich Dich zum Eintrag in das „Goldene Buch“ der Stadt Vohenstrauß zu mir nach vorne bitten. Alles Gute weiterhin!“


Nach dem Eintrag in das Goldene Buch, der Überreichung einer Dankesurkunde und des Vohenstraußer Löwen und Fertigung eines Pressefotos spricht Meißner zum Gremium wie folgt:

„Vergelt’s Gott für die warmherzigen, von Herzen kommenden und zu Herzen gehenden, ehrlichen Worte. Wenn nur die Hälfte davon stimmt, dann habe ich im Stadtrat nicht Alles falsch gemacht. Liebe ehemalige Kollegen aller Fraktionen, geschätzte Mitarbeiter der Verwaltung – Danke für Alles. Setzt euch auch weiter für die Bürger, die Unternehmen, die Leistungsträger und die Schwachen ein, damit es den Zusammenhalt in der Gemeinde gibt, den wir brauchen. Alle Angesprochenen, die Bürgermeister, Stadträte und Mitarbeiter, die Zeit und Lust haben, sind im Anschluss an den nichtöffentlichen Teil herzlich ins Friedrich zu einem Getränk eingeladen. Ich würde mich über euer Kommen freuen.“

Der Sitzungsleiter bedankt sich nochmals für Meißners Arbeit, die Dankesworte und die Einladung ins Friedrich. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Städtebauförderungsprogramm "Wachstum und nachhaltige Erneuerung"; Jahresprogramm 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziffer 22.1 der Städtebauförderungsrichtlinien -StBauFR- für das Jahr 2025 erstellt und legt diese dem Stadtrat zur Beratung und zur Beschlussfassung vor.


Die Maßnahmen Sanierungsträgerhonorar und städtebauliche Beratung entsprechen denjenigen der Vorjahre. Unverändert geblieben sind die Mittel für das kommunale Förderprogramm und Geschäftsflächenprogramm.




Folgende Veränderungen bei den anzumeldenden Maßnahmen haben sich ergeben:




•        Freiraumkonzept Außengastronomie etc. in Höhe von 20.000 € entfällt


•        Sanierung und Reduzierung der Freizeitsportanlage 150.000 €.


Die förderfähigen Kosten betragen nach der vorliegenden Aufstellung 610.000 €;
Diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 366.000 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 244.000 €.


Wie alle Jahre wird darauf hingewiesen, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt. Sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die einzelnen Maßnahmen separater Beschlüsse durch den Stadtrat.


Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2025 vorab zur Kenntnis gegeben. 

Beschluss

Nach Kenntnisnahme und Beratung beschließt der Stadtrat:

Die vorgelegte Bedarfsmitteilung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2025 wird hiermit genehmigt.

Die Stadtverwaltung beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.
Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltplanes aufgebracht werden. 

Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 244.000 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zins- und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets "Südlich der Altstadt"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Anlass für den Erlass der Satzung geben die entsprechend der Vorbereitenden Untersuchungen (Anlage 1) vom 19.04.2024 im Sanierungsgebiet vorliegenden, städtebaulichen Missstände. Der genaue Umgriff des Sanierungsgebiets ist aus dem beigefügten Lageplan (Anlage 2) ersichtlich. Der Stadtrat der Stadt Vohenstrauß hat die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen nach § 141 Abs. 3 BauBG beschlossen (Beschluss Nr.: 40/3 vom 30.03.2023).
Der Beschluss über den Beginn der Vorbereitenden Untersuchung zur Prüfung der Sanierungsbedürftigkeit für das Gebiet „Südlich der Altstadt“ wurde am 12.04.2023 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung und Mitwirkung öffentlicher Aufgabenträger wurde im Zeitraum vom 14.03.2024 bis 15.04.2024 gem. § 139 BauGB durchgeführt bzw. sichergestellt. Die Beteiligung und Mitwirkung der Betroffenen wurde im Zeitraum vom 01.06.2023 bis 10.07.2023 gem. § 137 BauGB durchgeführt bzw. sichergestellt. Auf die Auskunftspflicht der Betroffenen wurde gem. § 138 BauGB hingewiesen. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung wurden abgewogen und entsprechend den Abwägungsergebnissen in den Vorbereitenden Untersuchungen berücksichtigt.
Weder bei der Beteiligung öffentlicher Aufgabenträger noch bei der Erörterung der Sanierung mit den Betroffenen wurden Einwendungen erhoben.
Folgende Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 139 BauGB im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen per Anschreiben am 14.03.2024 und einer Rücklauffrist bis zum 15.04.2024  beteiligt:
Amt für Ländliche Entwicklung Oberpfalz,
Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege,
Bayernwerk AG,
Bund Naturschutz,
Kreisheimatpfleger,
LfU Bayern,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Abteilung Bauwesen technisch Kreisbaumeister,
Landkreis Neustadt a.d.Waldnaab, Kreisbrandrat,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Tourismus,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Abfallwirtschaft,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Naturschutz,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Technischer Umweltschutz,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Bauordnung, Wohnungs- und Planungswesen,
Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab, Wasserrecht,
Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanung,
Regierung der Oberpfalz Sachgebiet 34 Städtebauförderung
Regionaler Planungsverband Oberpfalz-Nord (6), 
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach
Wasserwirtschaftsamt Weiden
Bundeswehr
Polizei Vohenstrauß
Telekom
Bundeswehr

Seitens dieser Behörden, welche Stellung zum Vorhaben bezogen haben, besteht grundlegendes Einvernehmen zur vorgelegten, Vorbereitenden Untersuchung:
Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz,
Bayernwerk Netz,
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Regionaler Planungsverband Oberpfalz,
Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanung,
Telekom,
Wasserwirtschaftsamt.

Hinweise, die zur Kenntnis genommen wurden, gaben davon zur Vorbereitenden Untersuchung diese Behörden ab:
Bayernwerk Netz,
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab.
Regionaler Planungsverband Oberpfalz,
Wasserwirtschaftsamt,
Telekom.

Hinweise, die berücksichtigt werden, gaben davon zur Vorbereitenden Untersuchung diese Behörden ab:
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Regionaler Planungsverband Oberpfalz.

Keine Stellungnahmen gaben die übrigen beteiligten Behörden und öffentlichen Aufgabenträger ab.

Beschluss

Behandlung der eingegangenen Äußerungen und Stellungnahmen

Der Stadtrat nimmt die Sitzungsvorlage der Kämmerei Az.: 610-145-01, zur Kenntnis und nimmt auch davon Kenntnis, dass während der Beteiligung der öffentlichen Aufgabenträger der nachstehenden Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange keine Einwände erhoben haben:

Amt für ländliche Entwicklung Oberpfalz,
Bayernwerk Netz,
Bayrisches Landesamt für Denkmalpflege,
Landratsamt Neustadt an der Waldnaab,
Regionaler Planungsverband Oberpfalz,
Regierung der Oberpfalz Höhere Landesplanung
Polizei Vohenstrauß
Telekom
Wasserwirtschaftsamt

Ebenso nimmt der Stadtrat davon Kenntnis, dass folgende Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange keine Stellungnahmen abgaben:

Bund Naturschutz,
Kreisheimatpfleger,
LfU Bayern,
Staatliches Bauamt Amberg-Sulzbach,
BRK

Satzungsbeschluss:

Nachdem der Stadtrat die Anregungen und Hinweise, die während der Anhörung der Träger öffentlicher Belange vorgebracht wurden, zur Kenntnis genommen, diese mit den öffentlichen Interessen abgewogen und diesen abgeholfen hat, billigt er die Sanierungsgründe und –ziele gemäß den vorliegenden Vorbereitenden Untersuchungen und beschließt die Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Südlich der Altstadt“, die Satzung wurde ins RIS eingestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Festsetzung von neuen Grundsteuerhebesätzen ab 01.01.2025; Erlass einer Hebesatzsatzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Für 90,8 % der Vohenstraußer Grundsteuerobjekte liegen derzeit bereits Messbeträge vor.
Für die Grundsteuer B sind 3219 Fälle von 3420 Fällen eingegangen (94 %) von diesen sind 3026 Fälle, Fälle bei den für das Grundsteuerobjekt bereits ein Messbetrag nach altem Recht vorliegt.
Für die Grundsteuer A sind 760 Fälle von 962 Fällen eingegangen (79 %) von diesen sind 570 Fälle, Fälle bei den für das Grundsteuerobjekt bereits ein Messbetrag nach altem Recht vorliegt.

Die Stadt Vohenstrauß erhält die Messbeträge für die Grundsteuer vom Finanzamt Weiden und muss diese hinnehmen, es ist hier lediglich über die Hebesätze möglich, Einfluss zu nehmen. 
Die Stadt kann die Messbeträge nicht ändern, dies geschieht durch das Finanzamt Weiden. Jeder Bürger sollte seinen Messbetragsbescheid nach Erhalt überprüfen.

Die Stadt Vohenstrauß ist nicht verpflichtet, die Grundsteuer aufkommensneutral zu halten, die letzte Erhöhung der Hebesätze war 2003 von 285 % auf 310 %. Der Landesdurchschnitt für die Grundsteuer A beträgt 344 %, für die Grundsteuer B beträgt 339 %.

Die Bezeichnung „Aufkommensneutral“ kann sich auch nur auf das Gesamtsteueraufkommen beziehen, nicht jeder Bürger wird das gleiche wie vorher zahlen, es wird Gewinner und Verlierer geben.

Da der Umfang an Lücken und Fehlern im Grundsteuermessbetragsbestand derzeit nicht absehbar ist, kann nicht ausgeschlossen werden, dass in den Folgejahren erneute Korrekturen des Hebesatzes erforderlich sind. Bei manchen Messbeträgen ist eine deutliche Steigerung gegenüber dem vorherigen Wert erkennbar, ob diese Messbeträge alle korrekt sind, ist fraglich.

Grundsteuer B (Wohn- und Geschäftsimmobilien, unbebaute Grundstücke)

Zur Ermittlung des Hebesatzes für die Grundsteuer B im Jahr 2025 wurden die bisherigen Fälle für die ein neuer Bescheid erstellt wurde herangezogen, Neufälle für welche bisher kein alter Messbetragsbescheid vorliegt, wurden nicht miteingerechnet.

Die Messbeträge für Altfälle betragen bis 2024 192.214,29 € ab 2025 betragen sie 384.808.


Bis 2024 ergibt sich hierfür folgendes Steueraufkommen:

192.214,29 € MB x 310 % Hebesatz = 595.864,30

Ab 2025 würde sich bei Messbeträgen von 384.808 folgendes Steueraufkommen ergeben:
384.808 € MB x 310 % Hebesatz = 1.192.904,80 €

Auf Grund des deutlichen Anstiegs der Messbeträge ist eine Änderung des Hebesatzes erforderlich

384.808 MB x 160 % Hebesatz = 615.692,80 €


Bei der Grundsteuer B werden auf Grund der Rechtsänderung ab 2025 die Wohngebäude aus der Land und Forstwirtschaft miterfasst, diese waren bisher mit in der Grundsteuer A erfasst.

Grundsteuer A (Land- und Forstwirtschaft)

Zur Ermittlung des Hebesatzes für die Grundsteuer A im Jahr 2025 wurden die bisherigen Fälle für die ein neuer Bescheid erstellt wurde herangezogen, Neufälle für welche bisher kein alter Messbetragsbescheid vorliegt, wurden nicht miteingerechnet.

Die Messbeträge für Altfälle betragen bis 2024 13.094,69 € ab 2025 betragen sie 16.614,44

Bis 2024 ergibt sich hierfür folgendes Steueraufkommen:

13.094,69 € MB x 310 % Hebesatz = 40.593,54

Ab 2025 würde sich bei Messbeträgen von 16.614,44 folgendes Steueraufkommen ergeben:
16.614,44 € MB x 310 % Hebesatz = 51.504,76 €

Auf Grund des deutlichen Anstiegs der Messbeträge ist eine Änderung des Hebesatzes erforderlich
16.614,44 MB x 250 % Hebesatz = 41.536,10 €

Da die bisherigen Hebesätze mit Ende des aktuellen Hauptveranlagungszeitraums, d.h. zum 01. Januar 2025, automatisch ihre Geltung verlieren, sollte jede Gemeinde die ab dem 01. Januar 2025 gültigen Hebesätze noch im Kalenderjahr 2024 festlegen. 

In 2024 wurde der Hebesatz mit der Haushaltssatzung 2024 bekannt gemacht. Da es nicht möglich ist zum 01.01.2025 den Haushalt aufzustellen, muss der Hebesatz ab Januar 25 durch eine Hebesatzsatzung noch in 2024 festgesetzt werden.
Die Hebesatzsatzung wird mit ins RIS eingestellt.

Ein weiterer Diskussionspunkt ist der § 5 BayGrStG hier hat der Freistaat die Möglichkeit geschaffen

  • für Wohnflächen in Verbindung mit einer Land und Forstwirtschaft 
  • Baudenkmäler  
  • Wohnflächen im sozialen Wohnungsbau 

gesonderte Hebesätze festzusetzen, dies wird jedoch durch den bayerischen Gemeindetag ausdrücklich abgelehnt, da die Sondersituation der oben genannten Fälle bereits ausreichend durch das Gesetz berücksichtigt wird, auch sind keine Gründe für eine zusätzliche Privilegierung erkennbar.
Zudem muss bedacht werden, dass wenn die bisherigen Einnahmen wieder erreicht werden sollen, für jede Ermäßigung andere stärker belastet werden müssen. 
Die neuen Grundsteuerbescheide werden im Januar 2025 versandt.

Beschluss

Die Regelungen des § 5 BayGrStG werden durch die Stadt Vohenstrauß entsprechend der Empfehlung des bayerischen Gemeindetages nicht angewandt.

Der Hebesatz für die Grundsteuer A wird auf 250 festgesetzt
Der Hebesatz für die Grundsteuer B wird auf 160 festgesetzt 

Für die neuen Hebesätze für die Grundsteuer A und B ab 01.01.2025 ist eine Satzung auszufertigen und öffentlich bekanntzumachen. Die Entwicklung des Steueraufkommens ist durch die Verwaltung zu überwachen, bei Bedarf ist der Hebesatz für die Grundsteuer anzupassen. Dies ist insbesondere anzunehmen, wenn das bisherige Steueraufkommen unterschritten oder deutlich überschritten wird, hierbei ist jedoch auch die finanzielle Situation der Stadt Vohenstrauß zu beachten.

In den Septembersitzungen der Folgejahre ist auf Grund der vorliegenden Zahlen eine Entscheidung darüber zutreffen, ob der Hebesatz geändert werden soll.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Bezuschussung von PV-Anlagen auf Dachflächen und Stromspeichern; Grundsatzentscheidung über die Einführung einer kommunalen Zuschussrichtlinie, sowie Erlass einer entsprechenden Zuschussrichtlinie; hier: abschließende Weiterbehandlung des in der Sitzung am 25.07.2024 abgesetzten Tagesordnungspunkts

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

In der letzten Sitzung des Stadtrates am 25.07.2024 wurde über den im Betreff genannten Tagesordnungspunkt/Sachverhalt diskutiert. Auf die Sach- und Rechtslage der damaligen Beschlussvorlage wird verwiesen. 

Nach eingehender Beratung wurde am 25.07.2024 beschlossen, den Tagesordnungspunkt abzusetzen und der Verwaltung die Möglichkeit zu geben, die sich in der Diskussion favorisierten Beschlussvorschläge und auch den Entwurf einer entsprechenden Förderrichtlinie zu modifizieren, indem die Ideen des Gremiums mit eingearbeitet werden.

Die wichtigsten Anpassungspunkte waren:
  • Förderung ausschließlich von Stromspeichern für neu errichtete PV-Anlagen
  • Fördersatz von 50,00 Euro je kWh Speichervolumen (bis max. 10 kWh = 500,00 Euro)
  • Deckelung der jährlichen Förderung
  • ausschließlich Förderung von Privathaushalten

Der Beschlussvorlage liegt ein Entwurf für eine Zuschussrichtlinie bei, diese wurde den Fraktionen in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet, sowie ins Ratsinformationssystem eingestellt zur Information aller Gremiumsmitglieder.
In dem Entwurf der Zuschussrichtlinien sind manche Textpassagen gelb markiert, hier handelt es sich um Stellen, bei denen noch Werte bzw. Gestaltungsvarianten festzulegen sind.

Abschließend sei nochmals angemerkt (wie bereits in der Sach- und Rechtslage für die Sitzung am 25.07.2024 ausführlich dargelegt) das die geplante kommunale Förderung eine freiwillige Leistung darstellt, die immer von der finanziellen Haushaltslage der Stadt Vohenstrauß abhängig ist.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Einführung einer kommunalen Zuschussrichtlinie zur Förderung von Stromspeichern bei neu errichteten Photovoltaikanlagen auf Gebäuden wird für zweckmäßig gehalten. Förderinhalt der Richtlinie ist die Bezuschussung von Stromspeichern, welche bei der Neuerrichtung von Photovoltaikanlagen auf Gebäuden mit errichtet werden.
Es wird eine entsprechende Zuschussrichtlinie erlassen, die als Anlage dem Beschluss beiliegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö 8

Sach- und Rechtslage

  1. Zum Funkmast in Kaimling ist in der Vergangenheit die Frage aufgetaucht, warum nur zeitweise ein Empfang von D1 möglich war. Geschäftsleiter Herrmann hat beim zuständigen Sachbearbeiter nachgefragt und eine erklärende Antwort erhalten. Die Telekom hat zeitweise die Frequenzen von Vodafone genutzt, was zu einem späteren Zeitpunkt wieder von Vodafone eingestellt wurde. Die Telekom will auf jeden Fall mit D1 auf diesen Masten, aber dies wird frühestens im Frühjahr 2025 möglich sein. Die Telekom will versuchen, mit Vodafone zu verhandeln, um deren Frequenzen vorübergehend wieder mitnutzen zu können.

  1. Beim Tierheimneubau gibt es Neuigkeiten. Der Spatenstich erfolgte im April 2024. Der Kanal, die Revisionsschächte, Bodenplatten und Hundebehausung sind erstellt. Ende September 2024 findet das Richtfest statt und anschließend wird mit dem Dach begonnen. Die Bauabwicklung liegt damit im Zeitplan, so dass das Tierheim mit dem Winterbetrieb noch starten kann. Im ersten Quartal 2025 wird die komplette Fertigstellung erwartet.

  1. Zur Wärmeplanung wird Kämmerer Jonas Feselmeier Stellung nehmen. Dieser erklärt, dass sich die Stadt mit der Förderbehörde in Verbindung gesetzt und die Information erhalten hat, dass die Stadt demnächst mit einem Bescheid rechnen kann. Nachdem der Freistaat Bayern noch Richtlinien ausarbeiten wird, möchte die Stadt dieses abwarten, damit bei der Ausschreibung nichts vergessen wird, was eventuell hier zwingend erforderlich ist. Für 2. Bürgermeister Uli Münchmeier wäre es wichtig, dass sich die Stadt bereits jetzt auf die Suche nach einem geeigneten Ingenieurbüro macht. Wenn jetzt alle Gemeinden die Bescheide erhalten und alle Kommunen zeitgleich die Wärmeplanung auf den Weg bringen wollen, dann ist es fraglich, wie deutschlandweit diese Projekte abgewickelt werden sollen. Die Stadt muss sich bereits jetzt Kapazitäten sichern und die Vorarbeiten erledigen, wie Daten erheben, Bürger anschreiben, erfassen, welche Heizungen bestehen usw. Diese Arbeiten müssen sowieso gemacht werden. Die Stadt hat zwar frühzeitig ihren Antrag gestellt, aber wenn jetzt noch auf die Richtlinien des Freistaates gewartet wird, kann die Stadt nur zeitgleich mit den anderen Kommunen beginnen und darum sollte bereits jetzt mit den Vorarbeiten und der Bürosuche gestartet werden. Deswegen müssen noch lange keine Fakten geschaffen werden. Wutzlhofer sieht ebenfalls einen wichtigen Punkt darin, ein gutes Ingenieurbüro zu finden. Alles was kostenneutral und nicht förderfähig ist, kann die Stadt bereits vorab angehen. Die Verwaltung wird wieder entsprechende Infos an den Stadtrat geben.

  1. Die Verwaltung hat ein „Wieselfest“ abgehalten und die öffentliche Toilette eingeweiht. Bis auf ein paar Farbstriche und die Wall Box für die Dienstfahrzeuge ist alles fertig und die Toilette nutzbar, die in der Früh aufgesperrt und Abends abgeschlossen wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 59. Sitzung des Stadtrates 12.09.2024 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Dorit Schmid verweist auf den neuen Flyer „Mein sicherer Schulweg“, den 2. Bürgermeister Uli Münchmeier heute vor der Sitzung verteilt hat. Sie spricht ihren Dank aus und freut sich, dass dieser als großes Anliegen in der letzten Bürgerversammlung nun fertig ist. Die Anregung wurde von den Beteiligten gigantisch umgesetzt. Auf Nachfrage, was die verschiedenen Farben der Straßen bedeuten, antwortet Münchmeier, dass diese bewusst ausgewählt wurden, um die Gebiete zu definieren. Die Kinder sehen, aus welchem Gebiet sie kommen und welcher sichere Weg von dort zur Grundschule führt. Die Wege wurden abgegangen und die kritischen Stellen begutachtet. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer ergänzt als Vorsitzender des Vereins „Bürger und Polizei“, dass dieses Projekt vom Verein mit 750,- Euro unterstützt wurde. Wer noch nicht Vereinsmitglied ist, kann sich gerne aufnehmen lassen.

  1. Schmid möchte außerdem von einem Dilemma der Grundschule berichten und dazu eine kurze Statistik der Kindergesundheit- und Lebensrettungsgesellschaft anführen. Im vergangenen Jahr sind 378 Menschen ertrunken und die zweithäufigste Unfallursache bei Kindern ist Ertrinken. Dafür gibt es viele Gründe: Corona, weil die Hallenbäder geschlossen waren, lange Wege zu den Hallenbädern und den damit verbundenen Buskosten oder einfach keine Lehrer. Rein statistisch sind 25 % aller Grundschüler keine sicheren Schwimmer. Die Situation in Vohenstrauß ist so, dass die Wasserwacht fantastische Arbeit leistet, regelmäßig Schwimmkurse anbietet und die Kinder in verschiedenen Leistungsgruppen fördert. Bisher konnte die Grundschule darauf stolz sein, dass fast alle Kinder die Schule mit Schwimmkenntnissen verlassen haben. In Vohenstrauß ist es optimal, weil das Hallenbad um die Ecke ist. Jetzt aber können die Grundschullehrer aufgrund veränderter Vorschriften, dass immer eine zweite Person beim Schwimmen dabei sein muss, den Schwimmunterricht nicht mehr stemmen. Es gibt zu wenig Lehrer und bei einer Hilfskraft gibt es das Problem, dass die Schule von der Regierung für ein ganzes Schuljahr für einen Helfer 400,- Euro bekommt. In 40 Schulwochen mit je einem Tag mit sechs Schwimmstunden fallen 240 Schwimmstunden für ein Schuljahr an und dafür stehen 400,- Euro zur Verfügung. Ein Helfer verdient damit knapp 2,- Euro/Stunde für eine Arbeit, die sehr verantwortungsvoll ist. In Vohenstrauß bestehen optimale Bedingungen mit schulnahem und gut bestücktem Hallenbad, die Grundschule hat einen Helfer, aber es gibt keine finanziellen Mittel. „Schwimmen ist lebenswichtig!“, sagt die Deutsche Kindergesundheit. Der Gedanke, dass Kinder, die wichtigsten Personen in der Stadt Vohenstrauß, deren Wohl der Grundschule anvertraut ist und denen gegenüber man verantwortlich ist, die Verletzlichsten. Keinen regelmäßigen Schwimmunterricht genießen dürfen, macht Schmid wütend, traurig und raubt den Schlaf.
    Stadtratsmitglied Bernd Koller stimmt den Ausführungen vollkommen zu. Es sollte hier eine Petition gestartet werden. Bereits vor zwei Jahren wurde dieses Problem auch in Pleystein erzählt. Die Stadt kann nicht Alles stemmen. Leider werden den Verantwortlichen immer mehr „Balken zwischen die Beine geworfen“ und darum sollten sich die Schulen zusammentun und gemeinsam eine Petition starten. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier hält eine Petition zwar für möglich, aber vor Ort wird damit momentan nichts verändert. Er möchte deshalb wissen, welcher finanzielle Bedarf vorhanden ist. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer wirft ein, dass nicht alles Aufgabe einer Kommune ist. Münchmeier ergänzt, dass er hier eher an den Grundschulförderverein denkt, der nicht unerhebliche Mittel zur Verfügung hat. Allerdings muss man vorher wissen, von welchen Beträgen gesprochen wird. Eine Petition kann trotzdem gestartet werden, aber wenn eine Lösung gefunden werden soll, damit die Kinder Schwimmen lernen, dann muss ein Jahr überbrückt werden. Stadtratsmitglied Martin Gleixner überschlägt die Summen groß und geht von einer Deckungslücke von ca. 4.400,- Euro aus. Dies wäre nicht die Welt, aber es ist nicht bekannt, wie der Förderverein finanziell aufgestellt ist und ob dieses Geld dafür verwendet werden kann. Münchmeier ist wichtig zu wissen, welcher Bedarf besteht und was die Hilfskraft kostet. Erst dann kann überlegt und nach Lösungen gesucht werden.
    Schmid stellt klar, dass nicht der Eindruck entstehen sollte, dass diese Kosten auf die Stadt abgeschoben werden sollen. Die Schule möchte einfach, dass das Dilemma bekannt wird. Wichtig ist vor allem, dass der Stadtrat darum weiß und erkennt, was auf dem Spiel steht. 
Stadtratsmitglied Josef Maier möchte wissen, wer den Kindern Schwimmunterricht geben darf. Schmid erklärt, dass dies nur Sportlehrer mit Rettungsschein dürfen. Dann muss noch eine zweite Person anwesend sein. Die Personaldecke in der Grundschule ist auf Kante gestrickt, so dass keine zweite Lehrkraft mitgehen kann, zumal die Brückenkräfte durch den Freistaat abgeschafft wurden. Münchmeier ergänzt, dass auch eine Lösung über die FSJler nicht mehr möglich ist, da diese Mittel gekürzt wurden und in Vohenstrauß weggefallen sind. 3. Bürgermeister Alfons Raab weiß durch seine Enkel, dass es für Schwimmkurse einen Zuschuss vom Freistaat Bayern gibt und diese damit für die Eltern kostenlos sind. Die Eltern müssen allerdings selbst aktiv werden. Die Wasserwacht Moosbach hat hier schon einige Kinder „durchgeschleust“ und die Kurse mit ca. 20 Kindern funktionieren ganz gut. Stadtratsmitglied Thomas Eiber erklärt, dass es nur einen Zuschuss gibt, wenn der Kurs über einen Verein durchgeführt wird. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bittet um Hinterfragung, um welches Budget es hier geht. Stadtratsmitglied Bernd Koller moniert, dass das Vohenstraußer Hallenbad bereits ab den Pfingstferien geschlossen wird. Auch dies wirkt sich negativ aus. Münchmeier weist darauf hin, dass es vier Bademeister im Landkreis Neustadt/WN gibt und diese die Aufsicht für alle Hallenbäder abdecken und sich gegenseitig vertreten müssen. Es gibt nicht mehr Bademeister und auf Stellenausschreibungen hat sich auch niemand beworben. Die Bademeister müssen auch Urlaub machen und Überstunden abbauen.

  1. Stadtratsmitglied Anna Balk erkundigt sich nach der in Auftrag gegebenen Stadt-App. Geschäftsleiter Thomas Herrmann erklärt, dass die Firma cosmema der Stadt bereits einen Entwurf gezeigt hat. Allerdings wurde mittlerweile das Produkt von einer anderen Firma aufgekauft und übernommen. Jetzt müssen die Vorstellungen der Stadt in dieses Produkt einfließen. Eine Präsentation des Entwurfs im Stadtrat war bereits in dieser Sitzung vorgesehen, allerdings wurde diese krankheitsbedingt und aufgrund der umfangreichen Tagesordnung verschoben.

  1. Stadtratsmitglied Petra Reil weist darauf hin, dass das Schreiben der Stadt zur Windkraft nicht alle Haushalte erreicht hat. So wurde in Kaimling und Oberlind der Brief nicht verteilt. Vielleicht kann dieser nochmals insgesamt versendet werden. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass Druck und Verteilung über die Firma cp2 Werbeagentur veranlasst wurden und diese Schwierigkeiten und fehlerhafte Verteilung bisher nicht aufgetreten sind. Die Firma hat bereits bei der Post moniert und das zuständige Verteilzentrum recherchiert derzeit, wo der Fehler liegt. Die Post wird entsprechend nachbessern müssen.

  1. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling bewirbt die am 28.09.2024 im Landkreis stattfindende „Lange Nacht der Demokratie“. Auch in Vohenstrauß sind Veranstaltungen geplant und zwar bereits am 19.09.2024 im Friedrich. Am 28.09.2024 findet eine Podiumsdiskussion in der Realschule statt. Am 27.09.2024 findet für Frauen ein Kreativ-Workshop im Evangelischen Gemeindehaus statt, dessen Ergebnisse am 28.09.2024 vorgestellt werden.

  1. Weiter möchte Kießling wissen, wann die neue Bücherei öffnet. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bedauert, dass ihn kürzlich die Hiobsbotschaft erreichte, dass es Jahresende werden kann, bis alle Medien eingepflegt sind und die Medien komplett zur Verfügung stehen. Das geht seiner Meinung nach nicht und darum wurde eine Verstärkung für das Einpflegen auf den Weg gebracht und jetzt intensiv daran gearbeitet. Die Büchereileitung hat jetzt zusätzliche Unterstützung und am 15.10.2024 findet die Einführung und Schulung in das neue Programm statt. Danach wird die Eröffnung sein. Allerdings kann bis dahin noch nicht mit allen Medien gerechnet werden, aber der Großteil steht zur Verfügung. Es ist besser, die Nutzer können sich einen Teil ausleihen, als gar nichts. Die Bücherei hat jetzt bereits fünf Monate geschlossen, aber so war dies nicht geplant.

  1. Stadtratsmitglied Bernd Koller möchte wissen, ob seitens der Stadt mit dem vorgeschlagenen Hallenwart bereits gesprochen wurde. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer bestätigt, dass diese Person bereits zugesagt hat und ab 01.10.2024 den Dienst beginnen wird.

  1. Stadtratsmitglied Christian Messer spricht die Rutsche im Freibad an. Zwar läuft auf der Rutschfläche das Wasser, aber leider werden die Griffe so heiß, dass sich seine Tochter beim Rutschen Brandblasen an den Händen zugezogen hat. Vielleicht kann hier eine Lösung gefunden werden. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass der Außendienstleiter nach einer Lösung suchen wird.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2024 08:54 Uhr