Datum: 10.10.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:47 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 12.09.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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60. Sitzung des Stadtrates
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10.10.2024
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 12.09.2024 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe des in der nichtöffentlichen Sitzung am 12.09.2024 gefassten Beschlusses bei dem der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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60. Sitzung des Stadtrates
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10.10.2024
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ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 12.09.2024 beschlossen, dass für den in dieser Sitzung gefassten Beschluss
59/14 Überdachung der Containeranlage - ev. Kindertagesstätte Gottfried Sperl
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Haushaltsentwicklung 2024 zum Stichtag 30.09.2024 und Entscheidung über die Gewährung der Sportförderung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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60. Sitzung des Stadtrates
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10.10.2024
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Bericht über die Haushaltsentwicklung 2024 zum Stichtag 30.09.2024 und Entscheidung über die Gewährung der Sportförderung
Die Kämmerei hat die wichtigsten Zahlen, die zur Beurteilung der Haushaltsentwicklung 2024 erforderlich sind, ermittelt (diesem Beschluss liegt eine entsprechende Anlage bei und wurde in das Ratsinformationssystem eingestellt).
Diese Zahlen werden vom Kämmerer vorgetragen.
Beschluss
Der Stadtrat nimmt von der Entwicklung des Haushalts 2024 Kenntnis.
Es besteht damit Einverständnis die Sportförderung für 2024 in Höhe von insgesamt 25.000 € an die entsprechenden Vereine auszuzahlen. Die Auszahlung der Förderung erfolgt gemäß der am 07.09.2023 beschlossenen Sportförderrichtlinie der Stadt Vohenstrauß.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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4. 31. Änderung des Regionalplans Oberpfalz-Nord (6); Teilfortschreibung Kapitel B X Energieversorgung; Neuaufstellung Teil B X 5 „Windenergie“;
Beteiligungsverfahren zum Entwurf vom 03.06.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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60. Sitzung des Stadtrates
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10.10.2024
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
In der Stadtratssitzung am 02.03.2023 hat sich das Gremium letztmalig mit der vom Regionalen Planungsverband überlassenen Karte zu den Flächenvorschlägen der Vorranggebiete für die Windenergie befasst.
Demnach wurden die Vorrangflächen im Waldgebiet „Michlbach“ als positiv und geeignet gewertet und den Vorschlägen zugestimmt. Dem Regionalen Planungsverband wurde in diesem „Vorverfahren“ vor dem eigentlichen Beteiligungsverfahren eine entsprechende Stellungnahme mit Schreiben vom 06.03.2023 übermittelt.
Mit E-Mail vom 29.07.2024 wurden nun die Träger öffentlicher Belange durch den Regionalen Planungsverband darüber informiert, dass der Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Oberpfalz-Nord in seiner Sitzung am 16. Juli 2024 die Neuaufstellung des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung (31. Änderung des Regionalplanes) zur Ausweisung von Vorranggebieten für Windenergie beschlossen hat. Damit wird das Beteiligungsverfahren über den Entwurf des Teilabschnitts „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung eingeleitet. Es wird gebeten zur Fortschreibung des Regionalplanes bis zum 31.10.2024 Stellung zu nehmen und vorgebrachte Anregungen, Bedenken oder Einwendungen nachvollziehbar zu begründen.
Die hierzu veröffentlichten relevanten Unterlagen wurden zur Information der Gremiumsmitglieder in das Ratsinformationssystem eingestellt. Den Fraktionsvorsitzenden wurde eine Kopie der relevanten Unterlagen zur Kenntnisnahme zugeleitet.
In den Planunterlagen ist die im März 2023 als positiv gemeldete Fläche im Waldgebiet „MichlbachI“ enthalten und im aktuellen Plan jeweils als Vorranggebiet NEW 14 und NEW 34 bezeichnet, die Fläche der durch dieses Gebiet führenden Kreisstraße wurde mit den entsprechend einzuhaltenden Abständen bereits herausgenommen.
Mit der Vorrangfläche NEW 22, im Waldgebiet Elm, wird nun zusätzlich nochmal in einer ähnlichen Größenordnung, der bereits als geeignet erachteten Flächen, ein weiteres Gebiet ausgewiesen. Was in Summe mit den Flächen NEW 14 und NEW 34 (≙ 2,00 % der Gemeindefläche) rund 4,00 % der Gemeindegebietsfläche als Vorranggebiete für die Windenergie ergibt.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen wie folgt Stellung zu nehmen:
Gegen die beiden Flächen NEW 14 und NEW 34 bestehen keine Einwände. Diese wurden im Rahmen des ersten Meldeaufrufs der Regionalplanung von der Stadt Vohenstrauß gemeldet und werden derzeit auch mit Unterstützung der Stadt mit einem Windpark von fünf WEA (Windenergieanlagen) auf Stadtgebiet Vohenstrauß und zwei WEA auf dem Gebiet des Marktes Moosbach projektiert.
Gegen die Fläche NEW 22 bestehen folgende Einwände:
Mit der Ausweisung der Flächen NEW 14 und NEW 34 werden bereits rund 2,00 % des Stadtgebiets als Windvorrangflächen ausgewiesen und mit einem Windpark versehen. Zusammen mit der Fläche NEW 22 würden 4,00 % des Stadtgebiets als Windvorrangfläche ausgewiesen werden. Dies wird als eine unverhältnismäßige Belastung für die Bevölkerung erachtet und widerspricht § 2 Abs. 2 Nr. 1 ROG (Raumordnungsgesetz), wonach auf einen „Ausgleich räumlicher und struktureller Ungleichgewichte“ hinzuwirken ist.
Das Stadtgebiet Vohenstrauß als ländlicher und strukturschwacher Raum besticht durch seinen Naturraum und die Naherholungsmöglichkeiten. Künftige Herausforderungen, die aus dem demographischen Wandel erwachsen, bekämpft die Stadt seit Jahren durch Förderung von Naturraum, Naherholungsmöglichkeiten, Freizeit- sowie Kulturangeboten. Diese Bemühungen würden durch die Ausweisung der Fläche NEW 22 torpediert und damit auch die Forderungen gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 ROG: Künftige vielfältige Aufgaben für die Gesellschaft können durch eingeschränkte Naherholung und ein beeinträchtigtes Landschaftserlebnis eben nicht erfüllt werden, da dies das Hauptkapital des Stadtgebiets ist. Unter anderem befindet sich in unmittelbarer Nähe des Gebietes NEW 22 auch ein Modellflugplatz sowie ein Gleitschirmflugplatz. Die Flächen des Waldgebietes Elm, der als NEW 22 bezeichneten Vorrangfläche, sind ein beliebtes Ausflugs- und Naherholungsziel der Umgebung aufgrund ihrer Beschaffenheit als zusammenhängendes, weitestgehend ungestörtes Waldgebiet (vgl. auch Art. 6 Abs. 2 Nr. 7 BayLplG - Bayerisches Landesplanungsgesetz). Zudem führt der zertifizierte Wanderweg „Goldsteig“ durch die Fläche. An die Zertifizierung ist auch der Reiz der landschaftlichen Umgebung des Weges geknüpft. Diese Punkte sind somit dringlich zu berücksichtigen.
Nach Art. 6 Abs. 2 Nr. 5 BayLplG und § 2 Abs. 2 Nr. 4 ROG hat die Stadt Vohenstrauß bereits die Initiative ergriffen. Daher erscheint die Ausweisung der Fläche NEW 22 als nicht notwendig. Schließlich wird durch die bereits bestehenden und in Projektierung befindlichen PV-Freiflächenanlagen und fünf WEA der Strombedarf im Stadtgebiet um 550% überdeckt werden können (jährlicher Verbrauch circa 31.500 MWh, jährliche voraussichtliche Erzeugung circa 207.000 MWh erwartet).
Der Ausbau regenerativer Energieträger basiert auf der Eigeninitiative der Stadt Vohenstrauß, da die Bürgerschaft wie auch die Stadtpolitik den Ausbau Erneuerbarer Energien in entsprechendem Maße als eine wichtige Säule hin zu einer attraktiven Zukunft sehen. Es ist fraglich, ob die Bürgerschaft einen weiteren Windpark mit sieben bis zehn WEA mittragen wird.
Zusätzlich wird um eine explizite Prüfung gemäß § 8 ROG gebeten, ob die menschliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner der Stadt Vohenstrauß und ihrer Gemeindeteile durch eine sog. „Umzingelung“ nicht gefährdet ist. Hier sind neben den Vorrangflächen auf städtischem Gemeindegebiet (NEW 22 im Westen, NEW 14 und NEW 34 im Süden) die geplanten Vorranggebiete der Nachbargemeinden zu nennen, mit den Flächen NEW 17, WEN 06 und WEN 07. Vor allem die im Regionalplanentwurf (Stand 03.06.2024) noch nicht enthaltenen aber gemeldeten Potenzialflächen der Stadt Weiden, genauer im Bereich östlich Matzlersrieth und südwestlich Trauschendorf (lt. Potenzialflächenanalyse der Stadt Weiden vom 02.08.2023, sh. Anlage). Hier besteht eine relevante Beeinträchtigung der Ortsteile Roggenstein und Kaimling.
Dem § 8 ROG wird aus Sicht der Stadt durch die Abstände zur Wohnbebauung allein nicht ausreichend Rechnung getragen. Ebenfalls wird um explizite Prüfung gebeten, ob durch die Ausweisung des Gebietes NEW 22 die Natur-Einzeldenkmale und die in der Nähe liegenden Biotope nicht negativ beeinflusst.
Zudem wird darauf hingewiesen, dass gemäß der „Anweisung zum Schutz von Ferngasleitungen und zugehörigen Anlagen“ (Open Grid Europe GmbH) Punkt 5.1.6 bei der Errichtung von Windenergieanlagen Abstände bis 850 m eingehalten werden müssen. Durch die Fläche NEW 22 führt eine überörtliche Gasleitung der Open Grid Europe GmbH, welche unter diese Regelung fällt. Damit wird die Fläche NEW 22 auf Vohenstraußer Gemeindegebiet nahezu zu 100 % entfallen, da sie in den einzuhaltenden Abstandsflächen zur Ferngasleitung liegt. (sh. Anlage; Lageplan mit Verlauf der Ferngasleitung und Schutzstreifen)
Optional wird seitens der Stadt vorgeschlagen im Bereich der Flächen NEW 14 und NEW 34 einer Erweiterung dieser Flächen zuzustimmen, sofern die Fläche NEW 22 aus den Planunterlagen herausgenommen wird.
Beschluss
Die Stadt Vohenstrauß nimmt zum Entwurf der 31. Änderung des Regionalplanes, Teilabschnitt „Windenergie“ im Kapitel B X Energieversorgung (Stand 03.06.2024) entsprechend Stellung.
Die Vorrangfläche NEW 22 ist nach Auffassung der Stadt Vohenstrauß ungeeignet, daher wird dieser nicht zugestimmt. Ausschlaggebend sind hierfür die folgenden Gründe:
- Vohenstrauß erfüllt Flächenbeitragswert von 1,8 % zum Ende 2032 bereits jetzt mit der Ausweisung der Flächen NEW 14 und NEW 22 (mit 2,00 % Gemeindegebietsfläche), weitere Ausweisungen von Vorrangflächen wären unverhältnismäßig
- Bewahrung des Naturraums und der Naherholungsmöglichkeiten im Waldgebiet Elm
- Möglicher Verlust der Zertifizierung des „Goldsteig“-Wanderweges im Waldgebiet Elm
- Strombedarf des Stadtgebietes in Zukunft mit bereits installierten Anlagen der Erneuerbaren und geplanten PV-Freiflächenanlagen und Windenergieanlagen (Flächen NEW 14 und NEW 34) um 550 % überdeckt
- „Umzingelung“ vor allem im Bereich Roggenstein und Kaimling gefährdet die menschliche Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner
- Prüfung möglicher Gefährdung von Natur-Einzeldenkmalen und Biotopen im Nähebereich
- Überörtliche Gasleitung mit einzuhaltenden Abständen von 850 m (lt. Hinweisblatt „Anweisung zum Schutz von Ferngasleitungen und zugehörigen Anlagen“ - Open Grid Europe GmbH)
Die detaillierte Begründung zu den einzelnen Punkten kann dem Sachverhalt entnommen werden.
Die Gebiete NEW 14 und NEW 34 werden als geeignet angesehen. Gegen diese Flächen werden keine Einwände erhoben. Optional wird hier einer Vergrößerung der Flächen angeboten, sofern die Fläche NEW 22 entfällt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entscheidung des Stadtrats dem Regionalen Planungsverband Oberpfalz-Nord entsprechend mitzuteilen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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5. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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60. Sitzung des Stadtrates
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10.10.2024
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ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Die frühzeitige Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 02.05.2024 gebilligten Flächennutzungsplanänderungs- und Bebauungsplanvorentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 1 BauGB am 08.05.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen waren in der Zeit vom 13.05.2024 bis einschließlich 13.06.2024 auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Weiterhin waren die Unterlagen im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Seitens der Öffentlichkeit sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 08.05.2024 mit Fristsetzung bis zum 13.06.2024.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an die zuständige Planerin des Planungsbüros Neidl&Neidl, Frau Nübler, zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht der Planerin weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Beschluss
1. Von den Bedenken, Einwendungen und Anregungen, der Träger öffentlicher Belange zur 16. Flächennutzungsplanänderung nimmt der Stadtrat Kenntnis und dazu jeweils wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss
2. Von den Bedenken, Einwendungen und Anregungen, der Träger öffentlicher Belange zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Solarpark Untertresenfeld I“ nimmt der Stadtrat Kenntnis und dazu jeweils wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 2 zu diesem Beschluss
3. Der vorliegende Entwurf zur 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß in der Fassung vom 10.10.2024 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Änderungsverfahren, unter anderem auch nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
4. Der vorliegende Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ i.d. Fassung vom 10.10.2024 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren, unter anderem auch nach § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 2
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6. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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60. Sitzung des Stadtrates
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10.10.2024
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ö
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6 |
Sach- und Rechtslage
Die Bürgerversammlung 2024 findet am 09.12.2024, 19.00 Uhr, im großen Sitzungssaal im Rathaus statt.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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60. Sitzung des Stadtrates
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10.10.2024
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ö
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Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Petra Reil gibt die Bitte der Vohenstraußer Friedhofnutzer weiter, dass zukünftig die kleine Tür in Richtung Container wieder aufgesperrt wird. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer meint hierzu, dass diese Tür immer offen ist.
- Reil teilt außerdem mit, dass bei der Brücke in Kaimling bei Herrnmühle der Handlauf wieder erneuert werden müsste. Wutzlhofer bestätigt den schlechten Zustand und sagt der Erneuerung zu.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.11.2024 09:38 Uhr