Datum: 05.12.2024
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2024
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 07.11.2024 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 07.11.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 07.11.2024 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
61/ 9 Tragkraftspritzenfahrzeug (TSF) mit Allrad für die FFW Oberlind;
hier: Auftragsvergabe
61/10 Ankauf von Zubehör für den Minibagger Kubota KX042
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Jahresrechnung Haushaltsjahr 2023; Bericht über die Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Jahr 2023
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in der Sitzung am 04.04.2024 Kenntnis von den Jahresrechnungen des Haushaltsjahres 2023 genommen und den Rechnungsprüfungsausschuss mit der Durchführung der Rechnungsprüfung für dieses Jahr beauftragt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat am 25.10.2024 und 28.10.2024 die örtliche Rechnungsprüfung für das Jahr 2023 durchgeführt. Über diese Prüfungen wurde jeweils eine Niederschrift gefertigt. Das Ergebnis der Rechnungsprüfung wird vom Vorsitzenden des Ausschusses, Herrn Stadtrat Martin Gleixner, wie folgt vorgetragen:
„Der Rechnungsprüfungsausschuss mit den Mitgliedern Martha Bauer, Christian Messer, Thomas Eiber und Martin Gleixner nahm am 25.10. und am 28.10.2024 in zwei Sitzungen die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 vor. Für die örtliche Prüfung lagen alle erforderlichen Prüfungsunterlagen vor; die Verwaltung hat alle erforderlichen Unterlagen in Form elektronischer Dateien aufbereitet und zur Verfügung gestellt. Die Rechnungsprüfung beschränkte sich auf eine angemessene Zahl von Prüfungsgebieten und Stichproben. Mängel von nicht unwesentlicher Bedeutung lagen zum Prüfungszeitraum nicht vor. Der Vergleich der Haushaltsplan-Ansätze mit den Ergebnissen der Jahresrechnung ergab keine erhebliche Haushaltsüberschreitung. Kredite zur Finanzierung der Ausgaben im Vermögenshaushalt wurden nicht aufgenommen, Kassenkredite wurden nicht in Anspruch genommen. Der Stellenplan wurde eingehalten.
Hinsichtlich der Steuerhebesätze, der Soll- und Hebelisten der Gewerbesteuer, bei Mieten und Pachten sowie bei den Hebesätzen der Gewerbesteuer und der Grundsteuern A und B ergaben sich keine Abweichungen; diese wurden, soweit geprüft, richtig angewendet. Gebühren und Abgaben, wurden, soweit geprüft, gemäß der gemeindlichen Satzung eingehoben. Erschließungsbeiträge sind rechtzeitig festgesetzt und eingezahlt worden. In angemessenen Stichproben wurde nachgeprüft, ob die Investitionsmaßnahmen nach den gesetzlichen Bestimmungen vergeben uns ausgeführt wurden. Es gab keinen Anlass zur Beanstandung.
Die haushaltsrechtlichen Beschlüsse des Stadtrats wurden eingehalten. Die Prüfungsfeststellungen früherer Prüfberichte aus dem Haushaltsjahr 2022 wurden vollständig erledigt. Die örtliche Prüfung der Jahresrechnung 2023 ergab keine Beanstandung. Allerdings sind dem Prüfungsausschuss einige Sachverhalte aufgefallen, die eventuell einer Prüfung unterzogen werden sollten:
1. Für Musterreden, Gesetzestexte und sonstige Verwaltungsvorschriften, die in Papierform erworben worden sind, wurden laut vorliegender Buchungen rund 30.000,- Euro ausgegeben. Hier wird angeregt, zu prüfen, ob immer die Papierform notwendig ist, oder ob ggf. auf (kostenlose) digitale Formate zurückgegriffen werden kann.
2. Der FC Roggenstein, der nach den uns vorliegenden Informationen keinen Spielbetrieb mehr unterhält, ist offensichtlich dennoch in gewisser Art und Weise geschäftig tätig. Gleichzeitig trägt die Stadt Vohenstrauß die Kosten für den Unterhalt (z. B. Mäharbeiten) des Fußballplatzes und der sonstigen Liegenschaft. Hier sollte geprüft werden, ob die dargestellte Einnahme-Ausgabe-Systematik nicht einer grundsätzlichen Änderung unterzogen werden kann.
3. Beim Festplatz am Neuwirtshauser Weg (Wohnmobilstellplätze) sind erneut Stromkosten in Höhe von 7.000,- Euro aufgelaufen. Hier wird dringend empfohlen, ein System zur Weitergabe der Stromkosten an die Nutzer der Wohnmobilstellplätze einzuführen.
4. Die Kosten für Strom und Heizung in der Stadthalle nehmen erneut bedenklich hohe Ausmaße an; hier wird empfohlen, die Planungen für eine Verbesserung der Situation dringend und vorrangig voranzutreiben.
5. Vom Steuerexperten innerhalb unseres Ausschusses kam die Empfehlung, zusammen mit einem Steuerberater zu prüfen, ob der Vorsteuerabzug vollumfänglich ausgeschöpft wird.
Wir danken der Verwaltung, dem Bürgermeister Andreas Wutzlhofer und Jonas Feselmeier für die vollumfängliche Unterstützung und Bereitstellung der Unterlagen und für die abgeleistete sehr gute Arbeit im Prüfungsjahr.“
Beschluss
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2023. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Stadtrat die Beschlussvorlage zur Feststellung der Jahresrechnung 2023 und deren Entlastung in einer der nächsten Sitzungen vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß;
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Feststellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 10.10.2024 gebilligten Flächennutzungsplanänderungsentwurfes wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 14.10.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen waren in der Zeit vom 15.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Zudem wurden sie im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 14.10.2024 mit Fristsetzung bis zum 15.11.2024.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht der Planerin weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und -vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen, es sind lediglich redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise vorzunehmen.
Beschluss
Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Anlage 1 (16. Flächennutzungsplanänderung)
Abschließender Beschluss
- Das Planungsbüro Neidl+Neidl, Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik), wird beauftragt die vorstehend beschlossenen Änderungen und Ergänzungen in die jeweiligen Planentwürfe einzuarbeiten. Da es sich hierbei lediglich um redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise handelt, ist eine nochmalige Auslegung der Planentwürfe entbehrlich.
- Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß i. d. Fassung vom 05.12.2024, unter Berücksichtigung der vom Stadtrat Vohenstrauß in der heutigen Sitzung beschlossenen Ergänzungen bzw. Änderungen, wird hiermit festgestellt. Die Endfassung der Flächennutzungsplanänderung ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, den geänderten Flächennutzungsplan dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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5. Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie erneuter Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Die öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 10.10.2024 gebilligten vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfs wurde gem. § 3 Abs. 2 BauGB am 14.10.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen waren in der Zeit vom 15.10.2024 bis einschließlich 15.11.2024 auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Zudem wurden sie im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 14.10.2024 mit Fristsetzung bis zum 15.11.2024.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht der Planerin weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und -vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen, sowie weitere Belange, führen dazu, dass nicht nur lediglich redaktionelle Änderungen bzw. ergänzende oder klarstellende Hinweise vorzunehmen sind die zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen führen. Demnach ist nach der Beschlussfassung über die vorgebrachten Einwände, gem. § 4a Abs. 3 BauGB eine erneute Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB und eine erneute Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
1.)
Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen (Bedenken, Einwendungen und Anregungen) der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Siehe Anlage 1 zu diesem Beschluss
2.)
Der vorliegende Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ i.d. Fassung vom 05.12.2024 wird unter Berücksichtigung der heute beschlossenen Änderungen und Ergänzungen gebilligt und die erneute öffentliche Auslegung gem. § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Verwaltung wird beauftragt, das weitere Bauleitplanverfahren, unter anderem auch nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 3
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6. Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Vohenstrauß mit Ortsteilen;
hier: Beschluss (nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WPG) über die Durchführung der Wärmeplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
|
ö
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Die Stadt Vohenstrauß hat im November 2023 einen entsprechenden Förderantrag gestellt um Fördermittel für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Vohenstrauß mit Ortsteilen zu erhalten. Ende September 2024 erhielt die Stadt den Zuwendungsbescheid über die Bewilligung der Zuwendung aus dem Klima- und Transformationsfond. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 31.10.2025, bis dahin muss das Vorhaben (Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung) abgeschlossen sein.
Um die nächsten Schritte für die Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung anzugehen, ist unter anderem ein Beschluss oder eine Entscheidung zur Erstellung einer kommunalen Wärmeplanung (KWP) laut Wärmeplanungsgesetz (WPG) vorgeschrieben. Der Beschluss, dass eine kommunale Wärmeplanung durchgeführt wird, ist nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 WPG von der planungsverantwortlichen Stelle zu fassen.
Zudem ist der Beschluss essenzielle Grundlage für die Realisierung der in der Wärmewendestrategie beschriebenen Handlungsstrategien und Maßnahmen. So wird die notwendige Verbindlichkeit für die nachfolgenden Schritte im Handlungsbereich der Kommune hergestellt und der Stellenwert des Themas verdeutlicht, finanzielle und personelle Ressourcen für die KWP gesichert sowie Zielstellungen und Planungsprämissen gesetzt.
Beschluss
Der Stadtrat fasst nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt folgenden Beschluss:
Die Stadt Vohenstrauß erstellt eine kommunale Wärmeplanung für die Stadt Vohenstrauß mit Ortsteilen.
Die Durchführung der Wärmeplanung wird nach § 13 Abs. 1 Nr.1 WPG beschlossen.
Der Umfang der zu erstellenden Wärmeplanung ergibt sich aus den Regularien der mit Bescheid vom 26.09.2024 genehmigten Förderung zur Erstellung der kommunalen Wärmeplanung für die Stadt Vohenstrauß mit Ortsteilen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die nach § 13 Abs. 2 WPG vorgeschriebene Information der Öffentlichkeit über die Entscheidung der Durchführung der Wärmeplanung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Bestattungswesen der Stadt Vohenstrauß; hier: Erlass einer Änderungssatzung zur Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Vohenstrauß (Friedhofs- und Bestattungssatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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beschliessend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Der Erlass der o.g. Satzung, welche als Entwurf den Fraktionen in Ablichtung vorliegt, ist
aus folgenden Gründen erforderlich:
- Ergänzungen zu § 17 Nr. 1
Im Rasengrab beträgt die Nutzungsdauer bei Urnenbeisetzungen 10 Jahre.
- Ergänzungen § 24 a
Auf Wunsch der Bevölkerung sollen künftig in Rasengräbern auch Urnenbestattungen möglich sein. Ebenfalls soll eine anonyme Bestattungsmöglichkeit geschaffen werden. Ergänzungen einschl. Gestaltungsrichtlinien hinsichtlich anonymer Bestattung.
Verpflichtung zur Verwendung von biologisch abbaubaren Urnen und Überurnen in Rasengräbern. Hinsichtlich der Gebührenkalkulation erforderliche Festlegung der Belegungsmöglichkeiten innerhalb der Ruhefrist.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat den vorliegenden Entwurf einer Änderungssatzung als Satzung zur Änderung der Satzung über die öffentlichen Bestattungseinrichtungen der Stadt Vohenstrauß (Friedhofs- und Bestattungssatzung). Dieser Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.
Herr Erster Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.
Die Verwaltung wird beauftragt, dem Landkreis Neustadt a.d. Waldnaab die Satzung in zweifacher Ausfertigung sowie der zuständigen Polizeidienststelle und dem Amtsgericht gemäß
§ 3 Satz 2 BekV zuzuleiten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 1
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8. Bundestagswahl 2025; Einteilung der Stimmbezirke und Bestimmung der Wahlvorsteher*innen und Stellvertreter*innen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
|
ö
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beschliessend
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8 |
Sach- und Rechtslage
Am 23.02.2025 findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag (Bundestagswahl) statt. Gemäß § 6 Abs. 1 bzw. § 7 Bundeswahlordnung (BWO) sind für jeden (Brief-)Wahlbezirk ein (Brief-)-Wahlvorsteher/eine (Brief-)Wahlvorsteherin und sein Stellvertreter/seine Stellvertreterin zu ernennen.
Die Wahlvorstände bestehen aus dem Wahlvorsteher als Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und weiteren drei bis sieben Wahlberechtigten als Beisitzer (§ 9 Abs. 2 Bundeswahlgesetz).
Soweit Änderungen und Ergänzungen bei der Benennung der Wahlvorsteher/innen bzw. Stellvertreter/innen vorzunehmen sind, geschieht dies durch die Gemeinde, nach Möglichkeit in Absprache mit den Parteien.
Seit Änderung des Wahlstatistikgesetzes (WStatG) vom 17. Januar 2002 sind in die repräsentative Wahlstatistik bei Bundestags- und Europawahlen auch Briefwähler einzubeziehen. Hierfür sind Briefwahlbezirke zu bilden. Ein Briefwahlbezirk wird dabei gemäß § 2 Abs. 2 WStatG gebietsweise, und zwar durch die den Briefwahlvorständen zugewiesene Zuständigkeit nach allgemeinen Wahlbezirken bestimmt. Damit ist die noch immer weit verbreitete Praxis, Briefwahlvorstände flexibel nach dem Briefwahlaufkommen, also mengenorientiert, zu bilden, ausnahmslos nicht mehr zulässig. Deshalb sind für alle Wahlen auf Bundesebene (ab der Bundestagswahl 2009) Briefwahlbezirke in allen Gemeinden ausschließlich auf Grundlage der allgemeinen Wahlbezirke einzurichten, für die dann Briefwahlvorstände einzusetzen sind.
Nach § 10 Abs. 2 Satz 1 BWO kann den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 35 Euro für den Vorsitzenden und je 25 Euro für die übrigen Mitglieder gewährt werden (neue Vergütungssätze durch die 11. Verordnung zur Änderung der Bundeswahlordnung vom 24. März 2017 (BGBl. I S. 585); ehemals 21 Euro je Mitglied). Das Erfrischungsgeld ist eine freiwillige Leistung und kann demzufolge auch angepasst werden. Dadurch entstehende Mehrkosten dürfen jedoch nicht in die Wahlkostenerstattung eingerechnet werden.
Beschluss
I. Für die Bundestagswahl am 23.02.2025 werden folgende Stimmbezirke gebildet sowie Wahlvorsteher/innen und Stellvertreter/innen ernannt:
Wahlbezirk 1 – Vohenstrauß 1
Wahllokal:
Grundschule, EG rechts
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Wahlvorsteher/in
Uli Münchmeier
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Stellvertreter/in
Messer Christian
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Wahlbezirk 2 – Vohenstrauß 2
Wahllokal:
Grundschule, EG Gymnastikraum
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Wahlvorsteher/in
Maier Josef
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Stellvertreter/in
Schmid Dorit
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Wahlbezirk 3 – Altenstadt/Voh.
Wahllokal:
Altenstadt, Weidener Straße 24
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Wahlvorsteher/in
Bauer Martha
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Stellvertreter/in
Töppel Stephanie
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Wahlbezirk 4 – Gemeindegebiet West
Wahllokal:
Waldau, Roggensteiner Straße 19
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Wahlvorsteher/in
Reil Petra
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Stellvertreter/in
Rauch Martina
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Briefwahl 1
Vohenstrauß,
Grundschule, EG
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Wahlvorsteher/in
Gesierich Karin
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Stellvertreter/in
Stahl Thomas
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Briefwahl 2
Vohenstrauß,
Grundschule, EG
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Wahlvorsteher/in
Gollwitzer Christoph
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Stellvertreter/in
Lang Juliane
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Briefwahl 3
Vohenstrauß,
Grundschule, EG
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Wahlvorsteher/in
Kleber Bernhard
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Stellvertreter/in
Karl Michael
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Briefwahl 4
Vohenstrauß,
Grundschule, EG
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Wahlvorsteher/in
Eiber Thomas
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Stellvertreter/in
Kießling Ulrike
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II. Es wird den Mitgliedern der Wahlvorstände für den Wahltag ein Erfrischungsgeld von je 50 Euro gewährt, um den Mangel an Wahlhelfer*innen entgegenzuwirken und um Anreiz für das Ehrenamt zu schaffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0
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9. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
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ö
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9 |
Sach- und Rechtslage
- Der SV Waldau bedankt sich wie jedes Jahr für die Unterstützung durch die Stadt Vohenstrauß. Das entsprechende Schreiben wird verlesen.
- Es ergeht herzliche Einladung zum Jahresschlusskonzert am 29.12.2024, Näheres hierzu kann Stadtratsmitglied Ulrike Kießling sagen. Frau Kießling führt aus, dass das Jahresschlusskonzert um 17.00 Uhr in der Evang. Stadtpfarrkirche beginnt und die Abschlussveranstaltung zu den 900-Jahr-Feierlichkeiten bildet. Das Konzert wird zusammen mit der Partnerschaft Lauter-Bernsbach ausgerichtet. Aus der Partnerstadt kommen ein Männer- und ein Bläserchor, aus Vohenstrauß nehmen der Posaunen- und der Kirchenchor teil. Es findet gleichzeitig ein Rückblick mit Fotos statt. Das Konzert wird ca. eine Stunde dauern. Wutzlhofer ergänzt, dass nur die Veranstaltungen, die im offiziellen Programmheft aufgeführt waren, bei diesem Rückblick anhand einer PowerPoint-Präsentation und Luftbildaufnahmen nochmals kommentiert werden, was ca. 20 Minuten dauern wird.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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62. Sitzung des Stadtrates
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05.12.2024
|
ö
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10 |
Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Martin Gleixner richtet großen Dank an Außendienstleiter Michael Gösl, den Außendienst und an Herrn Maier und Frau Scheck von der Verwaltung für die gute Organisation des Weihnachtsmarktes. Es war ein super erfolgreicher Weihnachtsmarkt und alles hat reibungslos funktioniert. Der Besucherstrom war riesig. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer pflichtet dieser Aussage bei. Ein Besucher aus Neustadt hat ihn angesprochen und war der Meinung, dass Vohenstrauß mit Regensburg konkurrieren kann.
- Stadtratsmitglied Martha Bauer gibt die Frage von Altenstädter Bürgern weiter, wie der Planungsstand zur Sanierung der Friedhofsmauer ist. Außendienstleiter Michael Gösl erklärt, dass das Bauamt derzeit damit befasst ist, ein Gesamtkonzept zusammenzustellen, nachdem Untersuchungen gezeigt haben, dass die ganze Mauer betroffen ist. Die Verwaltung erarbeitet Musterlösungen und wird die entsprechenden Angebote dazu einholen, damit die Maßnahme im Haushalt 2025 einfließen kann und dort berücksichtigt wird. Allerdings muss vorher noch das Eingangstor gerichtet werden. Hier muss nach einer kurzfristigen schnellen Lösung gesucht werden, damit dieses wieder geschlossen werden kann und nichts passiert. Die Maßnahme ist auf jeden Fall im Haushalt 2025 vorgesehen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer ergänzt, dass durch das 900jährige Stadtjubiläum andere Maßnahmen, die nicht so eilbedürftig waren, zurückgestellt werden mussten. Bauer zeigt hierfür Verständnis und meint, dass die Friedhofnutzer einfach Bescheid wissen wollen und immer wieder nachfragen. Stadtratsmitglied Johann Bayerl regt an, das Eingangstor zu erweitern, da es zu eng für die benötigten Baufahrzeuge ist. Wutzlhofer hält dies für schwierig, nachdem der Unterbau des Weges für schwere Fahrzeuge nicht ausreichend sein könnte. Bayerl meint hierzu, dass es sich nicht unbedingt um schwere, sondern lediglich um breite Fahrzeuge handelt. Gösl gibt ebenfalls zu bedenken, dass dieser Weg nicht für derartige Fahrzeuge ausgelegt ist. Die Anregung wird jedoch geprüft und wenn möglich umgesetzt.
- Bauer lädt am 21.12.2024 zum geselligen Miteinander der Vereinsgemeinschaft Altenstadt am Dorfplatz in Altenstadt ein. Um 16.00 Uhr geht es los und die Dorfgemeinschaft freut sich, wenn auch Stadträte kommen. Bei der Veranstaltung geht es nicht um Kommerz, sondern um das gesellige Miteinander, um gemeinsam das Jahr abzuschließen. Hier steht das Miteinander im Fokus und Mittelpunkt.
- Stadtratsmitglied Dr. Volker Wappmann möchte wissen, wann damit zu rechnen ist, dass die vordere Schlossmauer in Vohenstrauß einstürzt. Wutzlhofer entgegnet, dass es sich bei der historischen Mauer Gott sei Dank um eine eigene Flurnummer handelt, die dem Landkreis gehört. Der davorliegende Grünstreifen und der Gehweg gehören der Stadt, dahinter handelt es sich um Privateigentum. Die derzeit vorhandenen Holzstreben sind nicht dazu da, die Mauer am Einsturz zu hindern, sondern diese wurden im Rahmen eines Beweissicherungsverfahrens angebracht. Nach Aussage der Kreisbaumeisterin Sauer-Ertl wird im nächsten Jahr die Sanierung der Mauer angegangen. Die Kostenschätzung beläuft sich derzeit auf 250.000,- Euro.
- Stadtratsmitglied Christian Messer lobt die Idee mit dem Weihnachts-Wunschbaum. Einen Tag nach Aufstellung konnte gerade noch ein Wunschzettel erwischt werden und es waren noch jede Menge Leute da, die nachgefragt haben. Hier geht der Dank an die Bevölkerung, dass die Aktion so gut angenommen wurde. Wutzlhofer zeigt sich erfreut, dass hier der eine oder andere Wunsch erfüllt werden kann und der Baum innerhalb von 24 Stunden geleert wurde. Das Ganze ist datenschutzrechtlich konform über das Sozialamt anonym abgelaufen. Es bleibt zu hoffen, dass die Aktion nächstes Jahr wieder stattfindet und sich noch weitere Familien melden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 10.01.2025 08:46 Uhr