Datum: 09.01.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:31 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2024 und 19.12.2024
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 05.12.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Sommerferienbetreuung des Anbieters "Xund ins Leben" in Waidhaus; Beschluss über die Kostenbeteiligung
4 Büchereiwesen; Erlass einer neuen Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei
5 Büchereiwesen; Erlass einer neuen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei
6 Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2024
7 Mitteilungen des Bürgermeisters
8 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 05.12.2024 und 19.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschriften vom 05.12.2024 und 19.12.2024 werden nicht erhoben. Damit gelten diese Niederschriften als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 05.12.2024 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 05.12.2024 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


62/12        Abwasseranlage Roggenstein; punktuelle Erneuerung/Ertüchtigung sowie Bau einer
Drainageleitung - hier: Auftragserteilung für die Planung und Begleitung der 
Baumaßnahmen "Kanalisation, Wasserversorgung und Straßenbau"




der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Sommerferienbetreuung des Anbieters "Xund ins Leben" in Waidhaus; Beschluss über die Kostenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Markt Waidhaus bietet auch in den kommenden Sommerferien wieder eine Ferienbetreuung an drei Wochen in Waidhaus an. 

  • Woche 1 vom 18.08.2025 bis 22.08.2025 (Erlebnis-Sport-Woche) 
  • Woche 2 vom 25.08.2025 bis 29.08.2025 (Natur-Sport-Woche) 
  • Woche 3 vom 01.09.2025 bis 05.09.2025 (Kreativ-Sport-Woche)

Die Kinder werden dabei von Montag bis Donnerstag zwischen 8 Uhr und 16 Uhr und am Freitag zwischen 8 Uhr und 14 Uhr betreut. Das Angebot gilt für Kinder ab 6 bis 12 Jahren. Die Kosten für die Teilnahme in der 5-Tage-Woche werden ca. 194,- Euro betragen.

Der Markt Waidhaus stellt hierfür unentgeltlich die Räume der OGTS, den Schulhof mit Bolzplatz, Turnhalle und andere Freizeiteinrichtungen, z.B. das Freibad zur Verfügung. Alle Aufwendungen dafür, wie z.B. Eintritt ins Freibad, Strom, Reinigung, usw. trägt der Markt Waidhaus. 

Um den Kindern etwas Abwechslung zu bieten, steht in der ersten Woche ein Mix aus verschiedenen Sportarten und das Erlebnis im Vordergrund. In der zweiten Woche sind Naturerfahrungen, der Wald und das Abenteuer im Mittelpunkt und in der dritten Woche liegt der Fokus auf Theater, Kunst und Tanz. 

Der Markt Waidhaus bittet die ILE-Gemeinden um die Zusage, 50 % der Kosten pro Teilnahme (ca. 97,- Euro/Kind) zu tragen, damit wieder ein abwechslungsreiches Betreuungsangebot während der Sommerferien genutzt werden kann. Im vergangenen Jahr musste die Betreuung mangels Beteiligung ausfallen. Weiter ergeht der Hinweis auf den Rechtsanspruch der Ferienbetreuung ab 2026 und auf die Gefahr, den Anbieter „Xund ins Leben“ zu verlieren, sollte das Angebot aufgrund fehlender Unterstützung erneut nicht stattfinden können. Daher sollen die Gemeinden die Betreuung auch entsprechend bewerben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Beratung beschließt der Stadtrat:

Die Stadt Vohenstrauß unterstützt die Teilnahme von Kindern aus dem Gemeindegebiet der Stadt Vohenstrauß an der Ferienbetreuung durch „Xund ins Leben“ in Waidhaus im Jahre 2025 und beteiligt sich mit 50 % der Teilnahmegebühr pro Kind aus Vohenstrauß mit Ortsteilen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Rückmeldung bis Ende Januar an den Markt Waidhaus zu übermitteln.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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4. Büchereiwesen; Erlass einer neuen Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Seit Eröffnung der neuen Stadtbücherei Ende Oktober haben sich im Laufe des Betriebs noch Änderungen ergeben, die die Benutzung und die Benutzungsgebühren betreffen. Diese müssen in die entsprechende Satzung eingearbeitet werden. Konkret geht es um die Einführung einer Reservierungsgebühr. Laut Mitteilung der Büchereileitung ist für die Reservierung eines Mediums eine Gebühr i. H. v. 1,- Euro zu entrichten. Eine Vorbestellung soll hingegen kostenfrei sein.

Bei der Reservierung handelt es sich um einen Vorgang, bei dem ein verfügbares Medium für eine spätere Abholung reserviert und vom Büchereipersonal aus den Regalen entnommen und an der Ausgabe bereitgelegt wird. Bei der Vorbestellung wird hingegen ein entliehenes Medium vorgemerkt und vom Büchereipersonal nach Rückgabe nicht in die Regale zurücksortiert, sondern für die Abholung bereitgelegt. 

Weiter soll für Menschen mit Behinderung ein ermäßigter Gebührensatz von 14,- Euro/Jahr statt 18,- Euro/Jahr eingeführt werden. 

Außerdem sollen künftig zehn statt bisher nur acht Medien gleichzeitig ausgeliehen werden können. Die Anzahl der maximal zu entleihenden digitalen Medien soll dagegen nicht fest geregelt werden, sondern wird je nach Nachfrage von der Büchereileitung bestimmt und ist dort zu erfragen.

Im Zuge der Einarbeitung der Änderungen empfiehlt die Verwaltung, künftig die Benutzung der Stadtbücherei und die dafür erhobenen Benutzungsgebühren in zwei getrennten Satzungen zu regeln, um dem Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG gerecht zu werden (Erfordernis von Stamm- und separater Abgabensatzung). Deshalb soll die bisherige Satzung außer Kraft treten, im Gegenzug ist eine Benutzungssatzung sowie im folgenden Tagesordnungspunkt eine Gebührensatzung für die Stadtbücherei zu erlassen.

Der Entwurf der neuen Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei wurde den Fraktionen per RIS zugeleitet.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat: 

Vom Inhalt des Entwurfs der Satzung über die Benutzung der Stadtbücherei nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt diesen vollinhaltlich. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Satzung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft, gleichzeitig tritt die bisherige Benutzungssatzung außer Kraft. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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5. Büchereiwesen; Erlass einer neuen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Aufgrund von Änderungen bei den Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei wäre die derzeit gültige Büchereisatzung zu ändern. Im Zuge der Einarbeitung der Änderungen empfiehlt die Verwaltung, künftig die Benutzung der Stadtbücherei und die dafür erhobenen Benutzungsgebühren in zwei getrennten Satzungen zu regeln, um dem Art. 2 Abs. 1 Satz 1 KAG gerecht zu werden (Erfordernis von Stamm- und separater Abgabensatzung). Deshalb soll die bisherige Satzung außer Kraft treten, im Gegenzug ist neben einer Benutzungssatzung auch eine Gebührensatzung für die Stadtbücherei zu erlassen.

Der Entwurf der neuen Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei wurde den Fraktionen per RIS zugeleitet.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat: 

Vom Inhalt des Entwurfs der Satzung über die Gebühren für die Benutzung der Stadtbücherei nimmt der Stadtrat Kenntnis und genehmigt diesen vollinhaltlich. Der Satzungsentwurf, der der Sitzungsniederschrift als Anlage beigefügt ist, ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Die Satzung tritt am 1. Februar 2025 in Kraft. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer oder dessen gesetzlicher Vertreter wird zur Ausfertigung der Satzung ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

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6. Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in der Bürgerversammlung im Jahre 2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurde am 09.12.2024 eine Bürgerversammlung für die gesamte Großgemeinde Vohenstrauß im Rathaus abgehalten.

Über den Verlauf der Bürgerversammlung, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurde eine Niederschrift gefertigt, die dem Gremium im RIS zur Einsicht bereitgestellt wurde.

Nach Art. 18 Abs. 5 der Gemeindeordnung (GO) müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen innerhalb einer Frist von drei Monaten im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. 

Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 5 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, soweit er dies für erforderlich hält.

Beschluss

Nach Beendigung der Aussprache stellt der Sitzungsleiter fest, dass der Stadtrat vom Inhalt der Niederschriften über die Bürgerversammlung 2024 Kenntnis genommen hat und eine Beschlussfassung nicht erforderlich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö 7

Sach- und Rechtslage

Keine.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 64. Sitzung des Stadtrates 09.01.2025 ö 8

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Ulrike Kießling erwähnt die Gesetzesänderung zum 1. Januar 2025, nach deren Vorgabe Altkleider künftig nicht mehr über den Restmüll entsorgt werden dürfen. Sie möchte wissen, ob diese Aufgabe auf die Kommunen verlagert wird und was diesbezüglich geplant ist. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer entgegnet, dass im Rathaus diesbezüglich noch nichts bekannt ist. Das Abfallwesen fällt in die Zuständigkeit des Landkreises. Vorstellbar wäre unter Einbeziehung der Kommunen eine Lösung analog den Wertstoffhöfen. Kießling bedauert, dass derzeit viele nicht wissen, was sie mit dieser Kleidung machen sollen und darum besteht die Gefahr, dass diese verschmutzte und unbrauchbare Kleidung entweder in den Sammelcontainern für saubere Kleidung landet und diese damit unbrauchbar wird oder in der Restmülltonne und damit in der Verbrennung landet. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier berichtet aus der letzten Umweltausschusssitzung des Landkreises im November 2024, in der dieses Thema nicht angesprochen wurde. Eigentlich hätte hier das weitere Vorgehen bereits beschlossen werden müssen. Stadtratsmitglied Anna Balk erklärt, dass diese Angelegenheit in die Zuständigkeit des von ihr geleiteten Sachgebiets fällt. Sie tritt am 17.02.2025 wieder ihren Dienst an und wird die Stadt dann entsprechend informieren.

  1. Stadtratsmitglied Christian Messer teilt mit, dass er von Bewohnern des Baugebiets „Sommerwiesen“ angesprochen wurde, dass sich in diesem Bereich kein einziger Containerstandort befindet. Die nächste Entsorgungsmöglichkeit befindet sich beim Schützenhaus. Beim Einkaufsmarkt Netto befinden sich sogar zwei Containerstandorte, aber im neuen Baugebiet kein einziger. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass die Anregung bereits aufgegriffen und eingeleitet wurde und demnächst umgesetzt wird. Es ist vorgesehen, im Bereich der Stichstraße „Zum Beckenkeller“ einen Wertstoffhof einzurichten. Der Standort in der Lagerhausstraße beim ehemaligen Lagerhaus Lindner wird aufgegeben, da sich dort drei Containerplätze in einem relativ kleinen Gebiet befinden. Außendienstleiter Michael Gösl ist informiert und setzt sich mit der Entsorgerfirma in Verbindung. Der neue Standort eignet sich sehr gut, da dieser befestigt ist und vom Entsorger gut angefahren werden kann. In diesem Zusammenhang weist Messer darauf hin, dass man am Wertstoffhof beim Schützenheim nahezu versinkt, da hier das Wasser im gesamten Bereich steht. Wutzlhofer erklärt, dass das Wasser durch den Bodenfrost nicht versickern kann. Dieser Standort gefällt ohnehin nicht und ist jede Woche der am schlimmsten vermüllte Platz. Es gestaltet sich jedoch schwierig, einen Standort zu finden, bei dem sich niemand gestört fühlt. In der Fiedlbühlstraße hatte die Stadt einen schönen Platz gefunden und geschottert, aber bereits nach einer Stunde kamen die ersten Beschwerdeanrufe. Für Stadtratsmitglied Karin Gesierich eignet sich der Standort eigentlich schon, aber die Umgebung passt nicht. Hier müsste nur geschottert werden. Wutzlhofer bedauert, dass der Platz schwer einsehbar ist und darum viel Unrat hingeworfen wird. Der Außendienstleiter wird jedoch angewiesen, hier aufzuschottern.

  1. Stadtratsmitglied Josef Maier möchte von Kämmerer Jonas Feselmeier wissen, was bezüglich der Grundsteuer bei jenen Eigentümern passiert, die noch keinen Bescheid vorliegen haben. Soweit bekannt, sind noch nicht alle Bescheide da und jetzt kommt die Frage, ob die Stadt trotzdem etwas abbucht, nachdem Einzugsermächtigungen vorliegen. Feselmeier erklärt, dass - wenn zum 01.01.2025 kein neuer Bescheid vorliegt - die Stadt nichts abbuchen kann. Die Stadt bekommt vom Finanzamt den Grundlagenbescheid für die Grundsteuer und wenn kein neuer Bescheid erstellt werden kann, wird auch nichts eingezogen. Es kann dann allerdings passieren, wenn zum Ende des Jahres der Bescheid vorliegt, dass der Betrag nicht in vier Raten zu zahlen ist, sondern in einem Gesamtbetrag. Es kann daher nur jedem, der bisher keinen Bescheid erhalten hat, empfohlen werden, mit dem Finanzamt zu sprechen. Der Stadt sind die Hände gebunden. 

  1. 3. Bürgermeister Alfons Raab erkundigt sich nach dem weiteren Vorgehen mit den Windrädern. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass der Kooperationsvertrag mit der Firma Primus unterschrieben ist. Nun ist es Sache der Firma, die weiteren Schritte wie Finanzierung, artenschutzrechtliche Prüfung, Standortermittlung usw. in die Wege zu leiten. Die Stadt ist derzeit über den Sachstand nicht informiert, aber wichtig ist vor allem, dass der Vertrag, wie von der Stadt und dem Rechtsanwaltsbüro aus Bayreuth vorbereitet, mit den positiven Korrekturen unterschrieben wurde. Raab weist darauf hin, dass die Nachbargemeinde Tännesberg bereits die Baugenehmigung für drei Windkrafträder hat. Wutzlhofer meint hierzu, dass die Kommune bereits wesentlich früher die Kooperation mit der Firma Bögl AG geschlossen hat. Voraussichtlich soll es dort 2027 so weit sein. Für Vohenstrauß steht die Aussage 2027/2028.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2025 11:33 Uhr