Datum: 06.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 09.01.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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65. Sitzung des Stadtrates
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06.02.2025
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 09.01.2025 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 09.01.2025 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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65. Sitzung des Stadtrates
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06.02.2025
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ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 09.01.2025 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
64/9 Grundsatzbeschluss über die Fortführung der Finanzierung des LTOs
64/12 Bekanntgabe einer Eilentscheidung - Auswahl eines Dienstleisters zur Erstellung der
kommunalen Wärmeplanung sowie Auftragsvergabe
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Aufstellung des vorhabenbezognen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I";
hier: Beschlussmäßige Behandlung der im erneuten, verkürzten Auslegungsverfahren nach § 4a Abs. 3 i.V.m. § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB vorgebrachten Anregungen sowie Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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65. Sitzung des Stadtrates
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06.02.2025
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Die erneute verkürzte öffentliche Auslegung des vom Stadtrat der Stadt Vohenstrauß in der Sitzung am 05.12.2024 gebilligten Bebauungsplanentwurfes wurde gem. § 4a Abs. 3 i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB am 06.12.2024 ortsüblich bekannt gemacht.
Die Unterlagen waren in der Zeit vom 09.12.2024 bis einschließlich 10.01.2025 auf der Homepage der Stadt Vohenstrauß einsehbar. Ferner wurden die Unterlagen im Rathaus zu jedermanns Einsicht während der üblichen Öffnungszeiten ausgelegt. Seitens der Öffentlichkeit bzw. von der Bauleitplanung betroffener Grundstückseigentümer sind keine Stellungnahmen eingegangen.
Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte auf elektronischem Wege per E-Mail vom 06.12.2024 mit Fristsetzung bis zum 10.01.2025.
Alle innerhalb der Frist eingegangenen Stellungnahmen wurden an Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner, zur Prüfung, Würdigung und Beurteilung aus der Sicht der Planerin weitergeleitet.
Die hierauf in Zusammenarbeit mit der Verwaltung erarbeiteten Würdigungsformulierungen und
-vorschläge für die beschlussmäßige Abwägung und Behandlung durch den Stadtrat haben zum einen alle Stadtratsfraktionen zur Kenntnis und Vorinformation erhalten und wurden zum anderen für alle Stadtratsmitglieder ins Ratsinformationssystem eingestellt.
Die eingegangenen Stellungnahmen führen zu keiner auslegungsbedürftigen Änderung der Planunterlagen.
Beschluss
Nach erfolgter Aufarbeitung und rechtlicher Würdigung durch die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit Frau Nübler (M.Sc. Urbanistik) vom Planungsbüro Neidl+Neidl, nimmt der Stadtrat von den Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange Kenntnis und wie folgt beschlussmäßig Stellung:
Anlage 1
Abschließender Beschluss
Aufgrund des § 2 Abs. 1 und der §§ 8, 9 und 10 des Baugesetzbuches beschließt der Stadtrat Vohenstrauß den vom Planungsbüro Neidl+Neidl, gefertigten vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld“ i.d. Fassung vom 06.02.2025, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung (einschließlich der dazugehörigen Gutachten; u.a. Ergebnisse einer Brutvogelkartierung vom 21.07.2024), Umweltbericht und Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung. Die Endfassung der Satzung vom 06.02.2025 ist dieser Beschlussvorlage als Anlage 2 beigefügt. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Bekanntmachung zu veranlassen und die Satzung in Kraft zu setzen.
Die vorbereitende 16. Flächennutzungsplanänderung ist bereits durch das Landratsamt Neustadt a.d.Waldnaab mit Schreiben vom 17.12.2024 genehmigt worden. Die Bekanntmachung der Genehmigung erfolgte am 16.01.2025, womit die 16. Flächennutzungsplanänderung am selben Tag in Kraft getreten ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 3
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4. Planungen von Straßenbaumaßnahmen im Haushaltsjahr 2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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65. Sitzung des Stadtrates
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06.02.2025
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Es hat sich in der Vergangenheit als vorteilhaft erwiesen, mit den Planungen für die Straßenbaumaßnahmen des jeweiligen Haushaltsjahres so früh wie möglich zu beginnen. Insbesondere der Informationsaustausch und die Absprachen mit den übrigen Versorgungsträgern (Bayernwerk, Strom und Gas, Telekom, Kabel Deutschland) und die rechtzeitige Ausschreibung der Asphaltarbeiten sind von großer Bedeutung.
Wenn mit diesen Arbeiten erst nach Abschluss der Haushaltsberatungen begonnen wird, geht wertvolle Zeit verloren. Um den Zeitraum bis zum „Saisonbeginn“ für eine gründliche Vorbereitung der Maßnahmen nutzen zu können, besteht die Absicht, im Stadtrat bereits jetzt eine Beschlussfassung zu den Straßenbaumaßnahmen 2025 – vorbehaltlich der Mittelbereitstellung im Haushaltsplan 2025 – herbeizuführen.
Diese Vorgehensweise wurde im Kalenderjahr 2016 erstmals praktiziert und hat sich dabei in den vergangenen Jahren bewährt.
Durch den Außendienstleiter wurde eine Vorschlagsliste – die bereits vorab den Fraktionssprechern zur Information zugeleitet wurde, erarbeitet.
Die entsprechenden Übersichtslagepläne für die in der Vorschlagsliste aufgeführten Maßnahmen liegen den Stadtratsfraktionen in Kopie vor.
Die Vorschlagsliste beinhaltet folgende Maßnahmen:
- Vohenstrauß; Amselweg
– vom Kreuzungsbereich Amselweg/Breslauer Straße bis zum Kreuzungsbereich Amselweg/Oberlinder Straße (Fortführung des in 2024 begonnen und fertiggestellten Bereichs des Amselwegs) ca. 260 m -
Straßenbau und Erneuerungen an der Wasserleitung (Schieberaustausch, sowie Leitungswechsel soweit erforderlich), sowie punktuelle Reparaturen der schadhaften Stellen am Kanal
geschätzte Kosten – Straßenbau -: ca. 400.000,00 Euro
- Vohenstrauß; Zwischen den Städten
– vom Kreuzungsbereich Altenstadter Straße/Zwischen den Städten bis zum (Einfahrts-) Bereich des Anwesens „Zwischen den Städten“, ca. 120 m -
Straßenbau inkl. Gehweg und sofern erforderlich punktuelle Reparaturen der schadhaften Stellen am Kanal
geschätzte Kosten: ca. 150.000,00 Euro
- Altenstadt; Fiedlbühl / „GVStr VOH 49“
- Teilstück der Zufahrtsstraße zum Ortsteil Fiedlbühl, kurz vor der Kreuzung des Bockl-Radwegs und dem Anwesen „Vogelherdgasse 11“, ca. 110 m -
Deckenbau
geschätzte Kosten: ca. 35.000,00 Euro
- Waldau; „GVStr VOH 11“
- vom Ende der Teilstrecke, welche im Jahr 2024 saniert wurde, in Richtung Untertresenfeld, Teilstrecke ca. 950 m –
Deckenbau (Trag- und Deckschicht), sowie Bankette
geschätzte Kosten: ca. 180.000,00 Euro
- Roggenstein; Zieglmühle
- Zufahrtsstraße (als öffentlicher Feld- und Waldweg gewidmet), beginnend von der Kreisstraße NEW 26, zu den Anwesen „Zieglmühle1“ und „Zieglmühle 2“, ca. 110 m
Deckenbau (mit Recyclingasphalt) und Bankette
geschätzte Kosten: ca. 18.000,00 Euro
- gesamtes Stadtgebiet; Kleinflächen Schwarzdeckenbau
geschätzte Kosten: ca. 80.000,00 Euro
Die endgültige Umsetzbarkeit aller Maßnahmen muss dem Haushalt 2025 vorbehalten bleiben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kosten nur geschätzt sind. Im Falle von teerhaltigem Material oder ungünstigen Ausschreibungsergebnissen können deutliche Kostensteigerungen auftreten.
Für die Umsetzung von Straßenbaumaßnahmen in eigener Regie sind nicht nur die entsprechenden Haushaltsmittel erforderlich, sondern auch die Leistungsfähigkeit des städtischen Bauhofs, welche von vielen kaum kalkulierbaren Faktoren (wie z.B. Intensität, Dauer und Umfang des Winterdienstes, krankheitsbedingte Ausfälle usw.) abhängig ist und bei der Planung der Durchführung der Maßnahmen mitberücksichtigt werden muss.
Beschluss
Die im Sachverhalt bzw. der Vorschlagsliste aufgeführten Straßenbaumaßnahmen sollen - mit Ausnahme der o.g. Ziffer 4. „Waldau; „GVStr VOH 11“ - möglichst im Haushaltsjahr 2025 eingeplant und durchgeführt werden.
Die erforderlichen Haushaltsmittel sollen, wenn es die Finanzausstattung zulässt, im Haushalt des Jahres 2025 eingestellt werden.
Die Verwaltung und der Außendienst werden beauftragt, die Maßnahmen im kostenneutralen Bereich vorzubereiten und diese mit den anderen Versorgungsträgern abzustimmen. Größere Aufträge können erst nach Abschluss der Haushaltsplanung 2025 beauftragt werden.
Die Baumaßnahmen werden – wie in den vergangenen Jahren – durch den städtischen Außendienst in Eigenregie unter Hinzuziehung von regionalen Fachfirmen abgewickelt.
Die Vergabe der Asphaltarbeiten ist wieder durch eine beschränkte Ausschreibung vorzubereiten und zu gegebener Zeit dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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65. Sitzung des Stadtrates
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06.02.2025
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ö
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5 |
Sach- und Rechtslage
Wie sich bereits herumgesprochen haben dürfte, wird es in Roggenstein eine Ortssprecherwahl geben. In Roggenstein wurden an zwei Tagen Unterschriften gesammelt und die erforderlichen Unterschriften eingeholt. Roggenstein hatte zum damaligen Zeitpunkt 259 Wahlberechtigte, davon müssen, um eine Ortsversammlung einberufen zu können, mindestens ein Drittel, das entspricht 87 Personen, gültige Unterschriften vorliegen. Es wurden 97 Unterschriften vorgelegt und anschließend hat eine Überprüfung durch Geschäftsleiter Thomas Herrmann stattgefunden. Nicht alle Unterschriften waren gültig. Eine Person hat nur mit Vornamen unterschrieben, vier andere Personen haben im Auftrag unterschrieben. Damit sind 93 Stimmen gültig und die notwendige Zahl wurde erreicht. Zur Ortsversammlung wurde bereits geladen. Auch in der örtlichen WhatsApp-Gruppe wurde der Termin bekanntgegeben. Die Wahl findet am Dienstag, 11.02.2025, 18.30 Uhr, im Vereinsheim des FC Roggenstein statt. Jeder der Interesse hat, ist herzlich eingeladen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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65. Sitzung des Stadtrates
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06.02.2025
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ö
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6 |
Sach- und Rechtslage
Stadtratsmitglied Bernd Koller teilt mit, dass derzeit im Stadtgebiet Leute im Auftrag der Telekom unterwegs sind, die allerdings auch Stromverträge, Handyverträge und Internetverträge verkaufen. Es handelt sich dabei nicht um Mitarbeiter der Telekom, sondern um Mitarbeiter einer Firma aus Düsseldorf, die wie eine Drückerkolonne arbeiten und den Leuten Verträge aufdrängen. Leider musste festgestellt werden, dass hier vor allem Älteren z.B. ein Internetvertrag aufgedrängt wurde, obwohl kein Computer vorhanden ist oder ein Handyvertrag ohne Handy. Stadtratsmitglied Thomas Eiber bestätigt, dass derartige Personen unterwegs sind und auch bei ihm vorgesprochen haben.
Geschäftsleiter Thomas Herrmann informiert, dass es grundsätzlich zutrifft, dass von der Telekom beauftragte Subunternehmen unterwegs sind, wenn ein Glasfaserausbau ansteht. Früher wurde allerdings vorher von der Telekom bei der Stadt Bescheid gegeben, was dieses Mal nicht der Fall ist. Wenn diese Personen auch noch andere Verträge verkaufen, dann möchte die Telekom darüber sicher gerne Bescheid wissen. Es könnte sein, dass hier das Interesse für den eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbau abgefragt wird.
1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer sagt zu, nachhaken zu lassen, ob hier alles rechtens abläuft.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.03.2025 08:39 Uhr