Datum: 06.02.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 18:32 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2024
2 Bauantrag für die energetische Sanierung, den Umbau des Daches zum Pultdach mit Solarthermie/PV, Ergänzung eines Anbaus für Technik und Neubau eines Carports; Baugrundstück Fl.Nr. 1332/9 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 30)
3 Antrag auf Vorbescheid über die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern; Baugrundstück: vormals Fl.Nr. 185 (Teilfläche) jetzt Fl.Nrn. 185/1 und 185/2 der Gemarkung Roggenstein (Nähe Pfarrer-Kreuzer-Straße/Bgm.-Großmann-Straße) hier: Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides
4 Bauantrag über die Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 307 der Gemarkung Vohenstrauß (Marktplatz 12)
5 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 07.11.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 06.02.2025 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bauantrag für die energetische Sanierung, den Umbau des Daches zum Pultdach mit Solarthermie/PV, Ergänzung eines Anbaus für Technik und Neubau eines Carports; Baugrundstück Fl.Nr. 1332/9 der Gemarkung Vohenstrauß (Braunetsriether Weg 30)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 06.02.2025 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß.
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als allgemeines Wohngebiet ausgewiesen. Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im räumlichen Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Vohenstrauß – Am Braunetsriether Weg“. Das Vorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes. Damit das Bauvorhaben so zulässig ist, wie es geplant ist, bedarf es einiger Befreiungen (nach § 31 Abs. 2 BauGB) von den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Im Detail werden folgende Befreiungen beantragt:
  • 2.1 Art der Bebauung: Zwei Vollgeschosse E+1 mit max. Grundflächenzahl 0,25 und max. Geschossflächenzahl 0,5
    • Entstehung eines dritten Vollgeschosses, Überschreitung um ein Vollgeschoss, Grundflächenzahl von 0,45 statt 0,25 und Geschossflächenzahl von 0,65 statt 0,50
  • 2.2 Gestalterische Festsetzung: Gebäude „Als max. Wandhöhe (…) werden für E+1 6,40 m festgelegt.“
    • Wandhöhe mit 7,75 m auf der Hofseite statt 6,40 m, Überschreitung um 1,35 m
  • 2.2 Gestalterische Festsetzung: Dachform (…) Satteldach, Dachneigung E+1 min. 25 bis max. 30 Grad
    • Dachform als asymmetrisches Satteldach, Dachneigung hofseitig 8 Grad und straßenseitig 52 Grad
  • 2.2 Gestalterische Festsetzung: Dachgauben müssen einen Mindestabstand von 3,00 m zum Ortgang haben
    • Abstand der Dachgaube 1,51 m zum Ortgang statt 3,00 m

Seitens der Verwaltung wird zudem angemerkt, dass mit den eingereichten Planunterlagen auch die Baugrenzen überschritten werden.

In der Vergangenheit wurden im Gebiet dieses Bebauungsplanes unter anderem bereits nachfolgende Befreiungen erteilt und nach § 12 Nr. 4 Buchstabe c) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vohenstrauß als geringfügig angesehen:
  • Überschreitung der festgesetzten Wandhöhe
  • Ausführung anderer Dachformen
  • Überschreitung der Baugrenzen
  • Überschreitung der Grundflächen- und Geschossflächenzahl
Somit wäre noch über die Befreiung zum Mindestabstand der Dachgauben zum Ortgang hin zu entscheiden.

Im Hinblick auf die von der Regierung immer wieder geforderte Nachverdichtung stellt dieser Bauantrag aber wohl ein positives Beispiel dar.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Für das Grundstück wurde bereits eine Bauvoranfrage im Dezember 2022 eingereicht (Bautenverzeichnisnr. 2022/077; Energetische Sanierung, Umbau des Daches zu einem Pultdach mit Solarthermie/PV, Ergänzung eines Anbaus für Technik und Neubau zweier Carports).
Diesem Antrag auf Vorbescheid wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung vom 18.01.2023 erteilt. Das Verfahren wurde mit Bescheid des Landratsamtes Neustadt a.d.Waldnaab vom 25.03.2024 eingestellt. Der Bauherr hatte die Bauvoranfrage zurückgenommen.

Beschluss

Der Befreiung nach § 31 Abs. 2 BauGB wird dahingehend zugestimmt, dass das Vorhaben so zulässig ist, wie in den Planvorlagen dargestellt.
Für zukünftige Bauvorhaben mit gleichen Abweichungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans, wird die erforderliche Befreiung als geringfügig im Sinne des § 12 Nr. 4 Buchstabe c) der Geschäftsordnung für den Stadtrat Vohenstrauß angesehen.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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3. Antrag auf Vorbescheid über die Errichtung von 2 Einfamilienhäusern; Baugrundstück: vormals Fl.Nr. 185 (Teilfläche) jetzt Fl.Nrn. 185/1 und 185/2 der Gemarkung Roggenstein (Nähe Pfarrer-Kreuzer-Straße/Bgm.-Großmann-Straße) hier: Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 06.02.2025 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller hat am 08.03.2022 bei der Stadt Vohenstrauß einen Bauplan „Antrag auf Vorbescheid zur Errichtung von 2 Einfamilienwohnhäusern“ eingereicht. In der Bauausschusssitzung am 17.03.2022 wurde über diesen Antrag beraten und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab genehmigte daraufhin die Bauvoranfrage mit Vorbescheid vom 02.08.2022.

Nun beantragt der Bauherr beim Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab die Verlängerung des Bauvorbescheides.
Das Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab hat mit E-Mail vom 10.01.2025 bei der Stadt Vohenstrauß angefragt, ob hiergegen Bedenken in planungsrechtlicher Hinsicht bestehen.

Die nunmehr aus dem ursprünglichen Grundstück (Fl.Nr. 185, Gemarkung Roggenstein) herausgemessenen zwei Parzellen (Fl.Nr. 185, Gemarkung Roggenstein) und zur Bebauung vorgesehene Grundstücke liegen im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt. Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.
Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Verlängerung des Bauvorbescheides werden keine Einwendungen erhoben, das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Die Verwaltung wird beauftragt, dies dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Bauaufsichtsbehörde mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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4. Bauantrag über die Aufstockung eines Wohn- und Geschäftshauses auf dem Grundstück Fl.Nr. 307 der Gemarkung Vohenstrauß (Marktplatz 12)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 06.02.2025 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungsfibel der Stadt Vohenstrauß. Die Bauherren hatten zu dem Projekt bereits im Vorfeld mit der städtebaulichen Beraterin Frau Wilnahmmer Kontakt und ihrer Stellungnahme vom 26.11.2024 ist zu entnehmen, dass sich der Baukörper in der Höhe und Fassadengestaltung gut in das Platzbild einfügt.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

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5. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 29. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 06.02.2025 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:


  1. Bauantrag über den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Fl.Nr. 692 der Gemarkung Vohenstrauß (Eglseestraße 18)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.03.2025 09:46 Uhr