Datum: 06.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:42 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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66. Sitzung des Stadtrates
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06.03.2025
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Vorlage der Jahresrechnung 2024 gemäß Art. 102 Abs. 2 GO und Beauftragung des örtlichen Rechnungsprüfungsausschusses mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung gemäß Art. 103 Abs. 1 und 4 GO
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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66. Sitzung des Stadtrates
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06.03.2025
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ö
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beschliessend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Die Jahresrechnung ist innerhalb von sechs Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres aufzustellen und dann dem Stadtrat vorzulegen (Art. 102 Abs. 2 GO).
Die Vorschrift des Art. 102 GO regelt nicht, wie der Stadtrat die vorgelegte Jahresrechnung zu behandeln hat. Die Vorlage dient in diesem Verfahrensstadium in erster Linie der Information des Gremiums.
Die Jahresrechnung 2024 wurde von der Kämmerei gemäß § 77 KommHV-Kameralistik aufgestellt.
Den Stadtratsmitgliedern wurde ein Rechenschaftsbericht zur Verfügung gestellt; daraus können die wichtigsten Zahlen entnommen werden.
Die übrigen nach § 77 KommHV-Kameralistik zu erstellenden Unterlagen befinden sich in der Kämmerei und sind auf Wunsch einsehbar.
Nach Vorlage der Jahresrechnung schließt sich die örtliche Rechnungsprüfung an.
Sie ist innerhalb von zwölf Monaten nach Abschluss des Haushaltsjahres durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO).
Die örtliche Rechnungsprüfung wird vom Rechnungsprüfungsausschuss vorgenommen (Art. 103 Abs. 1 GO).
Beschluss
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Ergebnis der Jahresrechnung 2024.
Mit der Durchführung der örtlichen Rechnungsprüfung für das Haushaltsjahr 2024 wird der Rechnungsprüfungsausschuss beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG); Einziehung einer Teilstrecke des öffentlichen Feld- und Waldweges (G'staudach-Weg) auf der Fl.Nr. 1488 Gem. Vohenstrauß, von km 0,168 bis km 0,615
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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66. Sitzung des Stadtrates
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06.03.2025
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Der öffentliche Feld- und Waldweg auf der Fl.Nr. 1488 der Gemarkung Vohenstrauß liegt in dem Bereich des geplanten Gewerbe- und Industriegebiets Vohenstrauß – Ost, BA 3.
Da im Zuge der Ausweisung dieses Gewerbe- und Industriegebietes die Parzellierung der Grundstücke in dem Gebiet neu geordnet wird, ist es erforderlich diesen Weg auf der Teilstrecke von km 0,168 bis km 0,615 einzuziehen.
Die Einziehung wiederum setzt voraus, dass diese Fläche jede Verkehrsbedeutung verloren hat, oder dass überwiegende Gründe des öffentlichen Wohls die Einziehung rechtfertigen.
Der vorliegende Feld- und Waldweg verliert jede Verkehrsbedeutung, da dieser durch die Neustrukturierung des Gebietes nicht mehr benötigt wird, zudem liegen Gründe des öffentlichen Wohls (Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der geplanten Gewerbe- und Industriegebietsausweisung) vor, die eine Einziehung rechtfertigen.
Aus den genannten Gründen ist die Einziehung des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG vorzunehmen. Die einzuziehende Verkehrsfläche hat eine Gesamtlänge von 447 m (km 0,168 bis km 0,615).
Die Absicht der Einziehung ist drei Monate vorher ortsüblich durch Aushang an der Amtstafel bekannt zu machen. In dieser Zeit können Bedenken gegen die Einziehung vorgebracht werden.
Evtl. vorgebrachte Bedenken sind im Stadtrat zu behandeln und ggf. zu würdigen.
Die einzuziehende Fläche des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges stellt sich wie folgt dar:
Beschluss
Die Fläche von km 0,168 bis km 0,615 des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges, Fl.Nr. 1488 der Gemarkung Vohenstrauß wird eingezogen, da dieser jede Verkehrsbedeutung verliert und Gründe des öffentlichen Wohls (Schaffung von Arbeitsplätzen im Zusammenhang mit der geplanten Gewerbe- und Industriegebietsausweisung) die Einziehung rechtfertigen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Absicht der Einziehung ortsüblich bekannt zu machen.
Falls keine Einwände vorgebracht werden, ist die Einziehung der Fläche des öffentlich gewidmeten Feld- und Waldweges gemäß Art. 8 BayStrWG zu verfügen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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4. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion auf Fortführung des Gehwegs von der Einmündung der "Waidhauser Straße" in den "Hütbrunnenweg" bis zur Einmündung "Im Gstaudach"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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66. Sitzung des Stadtrates
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06.03.2025
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
Mit Schreiben vom 30.01.2025, welches am 04.02.2025 bei der Stadt Vohenstrauß einging, stellte die CSU-Stadtratsfraktion den Antrag auf Fortführung des Gehwegs von der Einmündung der „Waidhauser Straße“ in den „Hütbrunnenweg“ bis zur Einmündung „Im Gstaudach“.
Das Antragsschreiben wurde den Fraktionssprechern in Kopie zur Kenntnisnahme zugeleitet, sowie ins Ratsinformationssystem für alle Gremiumsmitglieder eingestellt.
Bei der im Antrag genannte Stelle handelt es sich um folgenden Bereich:
Der bis jetzt entlang der „Waidhauser Straße“ verlaufende (und bei der Einmündung des Hütbrunnenwegs endende) Weg sieht vor Ort folgendermaßen aus:
(Blick stadteinwärts) (Blick Richtung Einmündung „Hütbrunnenweg“)
Um diesen bestehenden Weg fortzuführen, wie es im Antrag gewünscht wird, müsste in dem derzeit vorhandenen Grünstreifen entlang des Hütbrunnenwegs dieser angelegt werden.
Vor Ort präsentiert sich die Örtlichkeit wie folgt:
Nach Schätzungen des Außendienstleiters Michael Gösl belaufen sich die reinen Materialkosten auf ca. 5.000,00 Euro, wenn man den neu zu errichtenden Weg ebenfalls als wassergebundene Decke ausführt, wie den bereits bestehenden Weg.
Hinzukommen zu den 5.000,00 Euro Materialkosten kommen dann noch die Personalkosten und der Maschineneinsatz bei der Abwicklung über den städtischen Bauhof.
Es ist anzumerken, dass die oben erwähnte Ausführung des Weges nur für diese Art der Erschließung (als wassergebundene Decke) geeignet ist. Sollte zu einem späteren Zeitpunkt eine Befestigung angedacht werden bzw. erfolgen, so ist ein Rückbau dieses Weges mit anschließender Ausbildung des Unterbaus entsprechend dem Stand der Technik für eine Oberflächenbefestigung (Pflaster oder Asphalt) erforderlich.
Der Außendienstleiter schätzt die Kosten für den Bau eines befestigten Weges, für das im Antrag angesprochene Teilstück, auf ca. 80.000,00 Euro.
Falls das Gremium zu dem Entschluss käme, den Fußweg mit einer befestigten Oberfläche mit dem technisch notwendigen Unterbau auszuführen, ist darauf hinzuweisen, dass damit zu rechnen ist, dass hierdurch eine Erschließungsbeitragspflicht ausgelöst wird. Dies würde dazu führen, dass die entstandenen Aufwendungen auf die von dieser Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke umgelegt werden.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 30.01.2025 auf Fortführung des Gehweges von der Einmündung der „Waidhauser Straße“ in den „Hütbrunnenweg“ bis zur Einmündung „Im Gstaudach“ wird befürwortet.
Der Außendienst wird beauftragt, entlang des Hütbrunnenwegs, in dem Bereich wie im Antrag aufgeführt, einen Fußweg zu errichten. Der Fußweg soll wie der bereits bestehende nicht befestigt und nur mit einer wassergebundenen Decke ausgeführt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
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5. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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66. Sitzung des Stadtrates
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06.03.2025
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ö
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Sach- und Rechtslage
Das Rathauscafé wird am 19.03.2025 ein Pre-Opening veranstalten, zu dem der Stadtrat noch schriftlich eingeladen wird. Dies wird auf Bitte der Pächterin Ilona Forster hiermit vorab bekanntgegeben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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66. Sitzung des Stadtrates
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06.03.2025
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ö
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Sach- und Rechtslage
- Ortssprecherin Martina Rauch möchte wissen, wann die Absperrung beim Bodentrampolin auf dem Waldauer Spielplatz entfernt werden. Außendienstleiter Michael Gösl antwortet, dass die Entwässerung noch nicht angeschlossen ist, was erst jetzt nach Ende der Frostperiode geschehen kann. Danach werden die Absperrungen entfernt.
- Rauch wurde gefragt, ob in Waldau eine Plakatwand für Veranstaltungen aufgestellt werden könnte. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer zeigt sich wenige begeistert, nachdem die Plakatwände für die Wahlen sehr teuer waren und nach einiger Zeit nicht mehr ansehnlich sind, wenn hier wild plakatiert wird. Der Verweis geht hier auf die Plakatierverordnung der Stadt und die Möglichkeit, eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen.
- Stadtratsmitglied Dorit Schmid bedankt sich beim Bauhof, der wieder Pflegeschnitte bei Hecken vorgenommen hat. Allerdings wünscht sie sich hier einen schonenderen Rückschnitt. Außendienstleiter Michael Gösl erwidert, dass immer schonend zurückgeschnitten wird, aber die Verkehrssicherheit manchmal im Vordergrund steht. Zum konkreten Beispiel im Straßenzug „Zum Beckenkeller“ weiß Gösl, dass hier die Hecke deshalb so stark zurückgeschnitten werden musste, weil sie rund vier Meter in Privatgrund ragte. Darauf wurde er vom betroffenen Grundstückseigentümer hingewiesen. Schmid zeigt hierfür Verständnis.
- Stadtratsmitglied Martin Gleixner erkundigt sich, wie es um das Thema „Windkraft im Elm“ steht. Von einem wohl Beteiligten wurde er darauf hingewiesen, dass demnächst die Bagger anrollen. Wutzlhofer entgegnet, dass dies mit Sicherheit nicht der Fall sein wird. Zwar ist das Projekt nicht gestorben, allerdings auch noch nicht so weit fortgeschritten. Hier sind noch Stellungnahmen zu militärischen Belangen abzuwarten. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier möchte wissen, ob auch noch der Regionalplan abgewartet werden muss, was Wutzlhofer bejaht.
- Stadtratsmitglied Bernd Koller weist darauf hin, dass die rot-weißen Abweiser am Fußgängerüberweg in der Waidhauser Straße nicht mehr reflektieren, im Gegensatz zu den Schildern am Kreisverkehr. Außendienstleiter Michael Gösl sagt einer Überprüfung zu.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.04.2025 08:07 Uhr