Datum: 03.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 19:26 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.03.2025
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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67. Sitzung des Stadtrates
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03.04.2025
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 06.03.2025 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 06.03.2025 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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67. Sitzung des Stadtrates
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03.04.2025
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ö
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vorberatend
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 06.03.2025 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
66/07: Stromausschreibung für den Zeitraum ab 01.01.2026
Beitritt zur Bündelausschreibung und Abschluss eines Dienstleistungsvertrages
mit der Firma en Portal GmbH
66/08: Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, Fl.Nr. 492, Gmkg. Kaimling;
BPL Nähe Retzstraße
hier: Auftragsvergabe für Anpflanzung und Entwicklungspflege der Ausgleichsfläche
66/09: Umsetzung von Ausgleichsmaßnahmen, Fl.Nr. 516, Gmkg. Kaimling;
BPL Sommerwiesen - 2. Änderung
hier: Auftragsvergabe für Anpflanzung und Entwicklungspflege der Ausgleichsfläche
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. Vollzug des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (BayFwG);
Bestätigung des neugewählten Kommandanten sowie des ebenfalls neugewählten stv. Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Vohenstrauß
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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67. Sitzung des Stadtrates
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03.04.2025
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ö
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beschliessend
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3 |
Sach- und Rechtslage
Nachdem die Amtszeit des Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Vohenstrauß sowie dessen Stellvertreters mit Ablauf des 31. Mai 2025 endet, wurde in der Dienstversammlung der Freiw. Feuerwehr Vohenstrauß am 14. März 2025 eine Kommandantenwahl vorgenommen. Dabei wurde von den Aktiven der Wehr Herr Anton Schwägerl, Haunoldstraße 34, 92648 Vohenstrauß zum Kommandanten gewählt. Gleichzeitig wurde Herr Thomas Beierl, Haunoldstraße 18, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten gewählt.
Gemäß Art. 8 Abs. 4 und 5 BayFwG bedürfen gewählte Kommandanten der Bestätigung durch die Stadt Vohenstrauß im Benehmen mit dem Kreisbrandrat. Herr Kreisbrandrat Marco Saller hat sein Benehmen zur Bestätigung gemäß Art. 8 Abs. 4 Satz 1 BayFwG mit E-Mail vom 15.03.2025 erteilt. Die Bestätigung ist ihrer Rechtsnatur nach ein rechtsgestaltender Verwaltungsakt, also kein Geschäft der laufenden Verwaltung ohne grundsätzliche Bedeutung. Daher ergibt sich die Zuständigkeit des Stadtrats.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß bestätigt gemäß Art. 8 Abs. 4 BayFwG
- Herrn Anton Schwägerl, Haunoldstraße 34, 92648 Vohenstrauß, zum Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Vohenstrauß und
- Herrn Thomas Beierl, Haunoldstraße 18, 92648 Vohenstrauß, zum stellvertretenden Kommandanten der Freiw. Feuerwehr Vohenstrauß.
Die Bestätigung der Vorgenannten erfolgt zum 01. Juni 2025 unter der Bedingung, dass innerhalb eines Jahres die Nachweise über den Besuch der gem. § 7 Abs. 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes (AVBayFwG) für die Bestätigung erforderlichen Lehrgänge (Leiter einer Feuerwehr und Gruppen- bzw. Zugführerlehrgang) vorgelegt werden, soweit diese Lehrgänge nicht bereits absolviert wurden und durch eine entsprechende Bescheinigung nachgewiesen werden können.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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4. 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes "Solarpark Untertresenfeld I"
hier: Beschlussfassung über die Einleitung des Änderungsverfahrens
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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67. Sitzung des Stadtrates
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03.04.2025
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ö
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beschliessend
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4 |
Sach- und Rechtslage
In der Sitzung vom 06.02.2025 hat der Stadtrat den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Untertresenfeld I“ als Satzung beschlossen. Mit Bekanntmachung vom 17.02.2025 trat der Bebauungsplan am selben Tag in Kraft.
Im Bebauungsplan wird unter anderem die Festsetzung getroffen, dass die Grundfläche für Nebengebäude insgesamt maximal 1.000 m² betragen darf. Unter diese Nebengebäude fallen auch netzdienliche Batteriespeicheranlagen.
Der Vorhabenträger, die Firma SÜDWERK Energie GmbH, Burgkunstadt, beantragt nun die Ergänzung der Nutzungsart um die Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie aus der PV-Anlage und mit voller Nennleistung auch zur Aufnahme von elektrischer Energie aus dem öffentlichen Versorgungsnetz. Damit soll eine entsprechend dimensionierte netzdienliche Batteriespeicheranlage im Geltungsbereich des Bebauungsplanes errichtet werden können.
Mit Hilfe dieser Speicheranlage soll nicht nur der produzierte Strom aus der Freiflächenphotovoltaikanlage gespeichert werden, sondern auch eine netzdienliche Batteriespeicheranlage errichtet werden, die Strom aus dem Versorgungsnetz aufnehmen und über einen bestimmten Zeitraum zwischenspeichern kann. Was wiederum einen Beitrag zur Netzstabilität leistet, die Versorgungssicherheit erhöht und die Integration erneuerbarer Energien in das Stromnetz fördert.
Die bereits im Bebauungsplan festgesetzten 1.000 m² Grundfläche für Nebenanlagen reichen hier für das angedachte Speichersystem allerdings nicht aus und werden durch das einzuleitende Bauleitplanverfahren angepasst.
Der Geltungsbereich bleibt bestehen und wird nicht erweitert.
Den Antrag zur Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes haben die Stadtratsfraktionen in Ablichtung zur Kenntnis erhalten. Zudem wurde er für alle Stadtratsmitglieder in das RIS eingestellt.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und eingehender Beratung beschließt der Stadtrat Vohenstrauß:
Der Stadtrat beschließt die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes gemäß § 1 Abs. 3 und 8, § 2 Abs. 1, §§ 8 und 9 BauGB für die Ausweisung eines sonstigen Sondergebiets nach § 11 Abs. 2 BauNVO für die Errichtung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen zur Nutzung der Sonnenenergie und Speicherung von Energie mittels netzdienlicher Batteriespeicher. Zusätzlich soll nun die Errichtung von Anlagen zur Speicherung und Abgabe von elektrischer Energie aus dem öffentlichen Netz sowie der Zweckbestimmung des Sondergebiets unmittelbar dienenden Nebenanlagen zugelassen werden. Vom Geltungsbereich des Bebauungsplanes sind die Grundstücke der Fl.Nrn. 695, 696, 696/1 und 697 der Gemarkung Altenstadt b. Vohenstrauß betroffen.
Die Verwaltung wird weiter beauftragt, das Änderungsverfahren erst dann einzuleiten und durchzuführen, wenn eine städtebauliche Vereinbarung u.a. bezüglich der Übernahme der Planungskosten sowie der Kosten für evtl. Ausgleichsflächen oder Ausgleichsmaßnahmen zwischen der Stadt Vohenstrauß und der Firma SÜDWERK Energie GmbH abgeschlossen ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 2
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5. Abrechnung der Erschließungsbeiträge für das Gewerbegebiet "Vohenstrauß - Ost, BA 3";
hier: Bildung einer Erschließungseinheit und Abrechnung des Erschließungsbeitrags über Ablöseverträge, sowie Beschlussfassung über die "Entwässerungssystementscheidung"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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67. Sitzung des Stadtrates
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03.04.2025
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ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Derzeit erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten für die Erschließung des Gewerbegebiets „Vohenstrauß – Ost, BA 3“, welches im Anschluss an das bestehende Industrie- und Gewerbegebiet von Vohenstrauß nördlich davon entsteht. Der hierfür maßgebliche Bebauungsplan ist seit dem 27.03.2024 rechtsverbindlich.
Das Kommunalabgabengesetz (KAG) verpflichtet die Gemeinden zur Deckung ihres anderweitig nicht gedeckten Aufwandes für die erstmalige Herstellung von Erschließungsanlagen zur Erhebung von Erschließungsbeiträgen gem. Art. 5 a Abs. 1 KAG.
Der Art. 5 a Abs. 2 KAG i. V. m. § 133 Abs. 3 Satz 5 BauGB ermächtigt die Gemeinde, Bestimmungen über die Ablösung von Erschließungsbeiträgen im Ganzen zu treffen. Das heißt, dass die Gemeinde Bestimmungen über die Ablöse des Erschließungsbeitrags vor Entstehung der Beitragspflicht treffen kann.
Bei dem Gewerbegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 3“ liegen die Voraussetzungen für die Ablösung des Erschließungsbeitrags mittels Ablösevereinbarungen vor, da für dieses Gebiet die Beitragspflicht noch nicht entstanden ist. Da die Abrechnung als Erschließungseinheit vorgenommen werden soll, ist es erforderlich, einen Beschluss über die Bildung einer solchen zu fassen.
Die Erschließungsbeiträge für die in der jüngsten Vergangenheit realisierten Baugebiete (wie z. B. die drei Bauabschnitte des Baugebiets „Sommerwiesen“, das Baugebiet „Nähe Retzstraße“ in Altenstadt oder das damalige Baugebiet „In der Leiten“) und auch für das Gewerbe- und Industriegebiets „Vohenstrauß – Ost, BA 2“ wurden ebenfalls mittels Ablöseverträge erhoben. Es erscheint daher sinnvoll, bei diesem zu erschließenden Gewerbegebiet ebenso zu verfahren, da mit der bisherigen Vorgehensweise gute Erfahrungen gemacht wurden.
Um bei der Ermittlung des Straßenentwässerungsanteils – fließt in die Berechnung der Höhe des Ablösebetrags für den Erschließungsbeitrag mit ein – die anteiligen Kosten für den Ableitungskanal und evtl. auch weiterführenden Einrichtungen (wie z. B. Rückhaltebecken / Retentionsbodenfilter) mit zu berücksichtigen, ist es erforderlich eine „Entwässerungssystementscheidung“ zu treffen.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und kurzer Aussprache beschließt der Stadtrat:
1. Für das Gewerbegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 3“ wird eine Erschließungseinheit gebildet.
2. Der Erschließungsbeitrag für das Gewerbegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 3“ wird in Form von Ablösevereinbarungen abgerechnet.
3. Die Ermittlung des mutmaßlichen Erschließungsaufwands erfolgt auf der Grundlage der voraussichtlich entstehenden, geschätzten tatsächlichen Kosten (Ausschreibungsergebnisse), einschließlich evtl. bereits entstandener Kosten.
4. Bei der Berechnung des Straßenentwässerungsanteils sind die Kosten für den Ableitungskanal und evtl. auch weiterführenden Einrichtungen (wie z. B. Rückhaltebecken / Retentionsbodenfilter) mit zu berücksichtigen. Die hier erforderliche „Entwässerungssystementscheidung“ wird hiermit getroffen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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6. Erschließung des Gewerbegebiets "Vohenstrauß - Ost, BA 3";
hier: Benennung der Erschließungsstraße(n)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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67. Sitzung des Stadtrates
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03.04.2025
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ö
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Nachdem im Juni 2025 – derzeit erfolgt die öffentliche Ausschreibung der Bauarbeiten - mit den Erschließungsarbeiten für das Gewerbegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 3“ begonnen werden soll, ist es erforderlich, die Straßenbenennung vorzunehmen, um den einzelnen Bauparzellen Straßen- und Hausnummernbezeichnungen zuordnen zu können.
Zudem benötigen die Versorgungsträger und das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung für Ihre Unterlagen und Pläne die jeweiligen Straßennamen und Hausnummern.
Die Erweiterung des Gewerbegebiets besteht aus zwei Erschließungsstraßen. Da die Planstraße B von der Planstraße A abzweigt, bilden die beiden Straßen eine Art „Einheit“ daher wird vorgeschlagen, für beide Straßen nur einen Namen zu vergeben. Zudem ist im Bereich der Planstraße B eine größere Parzelle geplant, sodass im Bereich der Planstraße B nicht viele Anliegergrundstücke entstehen werden.
Bei den beiden bereits bestehenden Gewerbe- und Industriegebieten haben die Straßennamen „Im Gstaudach“, „Am Forst“ und „Am Michlbach“ Verwendung gefunden. Würde man sich an diesen orientieren, wäre der zusätzliche, neue Straßennamen im Bereich „Wald / Gebüsch / Gewässer“ zu suchen.
Mit einem Namen aus dieser Gattung wäre dann wieder auch ein Bezug zu einem bestimmten Gebiet möglich (wie z. B. Blumennamen für das Baugebiet Sommerwiesen oder Namen von Vogelarten für die ehemaligen Baugebiete im Westen von Vohenstrauß).
Aber auch alle anderen Straßennamen für die Erweiterung des Gewerbegebiets sind möglich und denkbar.
Seitens der Verwaltung werden für die für die Benennung der neuen Erschließungsstraße(n) folgende Straßennamen vorgeschlagen:
- Am Wasserhäusl
- An der Hochspannung
- Zur Kreisstraße
- Gewerbegebiet III
- Am Hütbrunnen / Beim Hütbrunnen / Hinterm Hütbrunnen
- Zum Galgenberg
- Am Feldrain
- Am Feldrand
- Zu den Plattenquellen
- Zur Platte
- _________________________
Beschluss
Für die geplante(n) Erschließungsstraße(n) im Gewerbegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 3“ – es wird ein Straßenname für beide Erschließungsstraßen vergeben - beschließt der Stadtrat gem. Art. 52 BayStrWG i.V.m. der Satzung über die Benennung der öffentlichen Verkehrsflächen und die Nummerierung der Gebäude und Grundstücke in der Stadt Vohenstrauß die Bezeichnung
Zur Platte.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
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7. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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67. Sitzung des Stadtrates
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03.04.2025
|
ö
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7 |
Sach- und Rechtslage
Ein großes Dankeschön geht an alle, die an der Umsetzung der Bezahllösung am Wohnmobilstellplatz beteiligt waren, denn am 01.04.2025 kam die Mitteilung, dass pünktlich zur Saisoneröffnung der Wohnmobilstellplatz mit der notwendigen technischen Einrichtung versehen wurde. Es sind schon die ersten Buchungen registriert worden. Das System funktioniert nach Aussage von Herrn Maier tadellos. Es war keine schlechte Entscheidung, hier etwas zu ändern, da einfach zu viel Missbrauch betrieben worden ist. Schade, dass jetzt andere Nutzer belastet werden müssen, aber die Zeiten, wo Vieles gratis zur Verfügung gestellt werden kann, sind vorbei. Die Stadt muss Einnahmen generieren und dies war damals eine einstimmige Entscheidung. Das neue System passt, läuft und soll so bleiben.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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67. Sitzung des Stadtrates
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03.04.2025
|
ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
- Stadtratsmitglied Christian Messer erkundigt sich nach den Planungen bezüglich der Verbindungsstraße zwischen Amselweg und Sportzentrum, da hier die Beschilderung entfernt wurde. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer erklärt, dass die neue verkehrsrechtliche Anordnung bereits unterschrieben wurde. Nach Rücksprache mit dem Ordnungsamt und der Polizei wird jetzt ein Durchfahrtsverbot für Fahrzeuge alle Art mit dem Zusatzschild „Anlieger frei“ aufgestellt, Radfahrer können durchfahren. Messer möchte außerdem wissen, aus welchem Grund am Rand ein kleiner Hügel installiert wurde. Außendienstleiter Michael Gösl begründet dies damit, dass bisher bei Platzregen das Regenwasser in die Stallungen gelaufen ist. Die Schilder werden demnächst aufgestellt.
- Messer spricht den an der Autobahn bei Straßenhäuser abgestellten BMW an, der mittlerweile am ehemaligen Festplatz abgestellt und mit dem „roten Punkt“ versehen wurde. Er möchte wissen, wer dies veranlasst hat und ob dieser von der Polizei umgestellt wurde. Außendienstleiter Michael Gösl antwortet, dass diesbezüglich heute bereits bei der Polizei nachgefragt wurde und die Stadt morgen Bescheid bekommt.
- Messer bemängelt, dass der Containerplatz beim Schützenhaus zwar aufgeräumt ist, aber die Löcher immer größer werden. Außendienstleiter Gösl erklärt, dass die Ausbesserungsarbeiten erst dann gestartet werden können, wenn der Frost draußen ist. Es macht keinen Sinn, früher tätig zu werden.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 29.04.2025 10:57 Uhr