Datum: 20.03.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Kleiner Sitzungssaal, 1. Stock
Gremium: Bau-, Umwelt- und Energieausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 16:51 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025
2 Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Baugrundstück Fl.Nr. 255, Gemarkung Oberlind (Nähe Thomasbühlstraße 37) - Lageänderung
3 Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Verkaufsstätte (Laden) im Erdgeschoss in eine Wohnfläche (2 Wohneinheiten), sowie Änderung der Dachneigung wegen Ausbau Spitzboden als Wohneinheit; Baugrundstück Fl.Nr. 259, Gemarkung Vohenstrauß (Marktplatz 38)
4 Bauantrag über einen Anbau an den Rinderstall (14 Liegeplätze); Baugrundstück Fl.Nr. 1110, Gemarkung Böhmischbruck (Nähe Grünhammer 4)
5 Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehem. Krankenhauses Vohenstrauß, Umwandlungsvorhaben in Kurzzeitpflegestation (2. und 3. OG)
6 Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen
7 Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntagbe der Ertragswerte bis 31.12.2024
8 Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 06.02.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.03.2025 ö 1

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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2. Bauvoranfrage über den Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage; Baugrundstück Fl.Nr. 255, Gemarkung Oberlind (Nähe Thomasbühlstraße 37) - Lageänderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.03.2025 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Das zur Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB).
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nicht nach § 35 Abs. 1 BauGB privilegiert. Nach § 35 Abs. 2 BauGB können sonstige Vorhaben zugelassen werden, wenn ihre Ausführung oder Benutzung öffentliche Belange nicht beeinträchtigt.
Im vorliegenden Fall ist eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB nicht ersichtlich.

Für dieses Vorhaben wurde bereits 2024 eine Bauvoranfrage an einem anderen Standort gestellt, welcher aber zu weit weg von den vorhandenen Bauten lag, nun rückt die geplante Bebauung näher an die bestehenden Gebäude heran.
Der damaligen Planung wurde das gemeindliche Einvernehmen in der Sitzung vom 01.08.2024 erteilt.

Zur Sicherstellung und Regelung der Erschließung wurde seitens der Verwaltung ein Erschließungsvertrag ausgearbeitet. Dieser liegt der Verwaltung bereits unterzeichnet vor.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Antrag auf Vorbescheid werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zur Bauvoranfrage, von der die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zur Bauvoranfrage mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

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3. Bauantrag zur Nutzungsänderung einer Verkaufsstätte (Laden) im Erdgeschoss in eine Wohnfläche (2 Wohneinheiten), sowie Änderung der Dachneigung wegen Ausbau Spitzboden als Wohneinheit; Baugrundstück Fl.Nr. 259, Gemarkung Vohenstrauß (Marktplatz 38)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.03.2025 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß, sog. Innenbereich gem. § 34 BauGB. Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Mischgebiet ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Baugrundstück liegt im Geltungsbereich der Gestaltungsfibel der Stadt Vohenstrauß. Die Fassade zur Marktplatzseite wird vor allem im Erdgeschoss verändert, die alten großflächigen Schaufenster verschwinden und werden durch kleinere Fenster ersetzt.
Die städtebauliche Beraterin Frau Wilnhammer wurde durch die Verwaltung mit E-Mail vom 11.03.2025 um die Abgabe einer Stellungnahme gebeten.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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4. Bauantrag über einen Anbau an den Rinderstall (14 Liegeplätze); Baugrundstück Fl.Nr. 1110, Gemarkung Böhmischbruck (Nähe Grünhammer 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.03.2025 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt im Außenbereich (§ 35 BauGB). 
Das Grundstück liegt im Geltungsbereich des Flächennutzungsplans der Stadt Vohenstrauß. Es ist keine Gebietsart nach der Baunutzungsverordnung ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.
Das Vorhaben ist nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB privilegiert, da es einem land- oder forstwirtschaftlichen Betrieb dient.

Das Bauvorhaben ist nach der vorhandenen Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Antrag auf Baugenehmigung entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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5. Bauantrag zur Nutzungsänderung des ehem. Krankenhauses Vohenstrauß, Umwandlungsvorhaben in Kurzzeitpflegestation (2. und 3. OG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.03.2025 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Das bereits bebaute und zur weiteren Bebauung vorgesehene Grundstück liegt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets von Vohenstrauß, im sog. Innenbereich nach § 34 BauGB. 
Das Grundstück ist im Flächennutzungsplan als Gemeinbedarfsfläche ausgewiesen. Ein Bebauungsplan ist für dieses Gebiet nicht aufgestellt.

Das Vorhaben ist nach der vorhandenen Bebauung und Erschließung unbedenklich.

Beschluss

Gegen den vorstehenden Bauantrag werden nach der Bayerischen Bauordnung keine Einwendungen erhoben. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird erteilt.

Zum Bauantrag, von dem die Stadt Vohenstrauß als Eigentümerin benachbarter Grundstücke Kenntnis genommen hat, wird die Zustimmung nach Art. 66 BayBO erklärt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB und § 8 Digitale Bauantragsverordnung (DBauV) wird zum Bauantrag entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, gemäß § 8 DBauV, dem Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab als Baugenehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu dem Bauantrag mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

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6. Wasserwerk der Stadt Vohenstrauß; Bekanntgabe statistischer Zahlen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.03.2025 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über den Wasserverbrauch der letzten Jahre, den durchschnittlichen Wasserverbrauch pro Einwohner, die gemessenen Niederschlagsmengen, die Quellschüttungen der Fördermengen aus den Tiefbrunnen und des Fremdwasserbezugs von der Steinwaldgruppe vor. 

Die Übersichten haben alle Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitglieder in Ablichtung über das Ratsinformationssystem zur Kenntnis erhalten. 

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Wasserversorgung der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Photovoltaikanlagen auf städtischen Gebäuden; Bekanntagbe der Ertragswerte bis 31.12.2024

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.03.2025 ö 7

Sach- und Rechtslage

Die Verwaltung legt den Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitgliedern ausführliche Tabellen und Diagramme über die monatlichen Ertragswerte aller städtischen Photovoltaikanlagen, sowie den Vergleich mit den kalkulierten Prognosen aller Anlagen vor. Zudem wurden die Daten für die in 2023 in Betrieb genommenen Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Kläranlagen Roggenstein und Oberlind erhoben. Die Übersichten haben alle Bau-, Umwelt- und Energieausschussmitglieder in Ablichtung zur Kenntnis erhalten. 

Beschluss

Nach eingehender Aussprache nimmt der Bau-, Umwelt- und Energieausschuss von den von der Verwaltung vorgelegten Berichten und Statistiken über die Photovoltaikanlagen der Stadt Vohenstrauß ohne Beschlussfassung Kenntnis.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. Bekanntgabe/Mitteilung der durch die Verwaltung behandelten Bauanträge

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bau-, Umwelt- und Energieausschuss 30. Sitzung des Bau-, Umwelt- und Energieausschusses 20.03.2025 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Zu folgendem Bauantrag wurde das gemeindliche Einvernehmen durch den Ersten Bürgermeister bzw. dessen Vertreter, im Rahmen seiner Zuständigkeit, erteilt:


  1. Bauantrag über die Erweiterung eines Wohnhauses mit zwei Wohnungen zu einem Wohnhaus mit vier Wohnungen auf Fl.Nr. 78 der Gemarkung Vohenstrauß (Pfarrgasse 5)

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.05.2025 16:18 Uhr