Datum: 28.04.2025
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:27 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.04.2025
2 Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 03.04.2025 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
3 Beratungen über den Haushalt 2025
4 Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplans 2025
5 Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2024 - 2028
6 Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025
7 Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024 - 2028
8 Vollzug des Immissionsschutzrechts; Windpark Vohenstrauß, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab – Am Michlbach; hier: Anträge auf Vorbescheid nach § 9 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz); Az.: 8711.1-59-1 (VB 1 – Am Michlbach) 8711.1-59-2 (VB 2 – Am Michlbach) Fachstellen- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 9, 10 Abs. 5 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des BImSchG) – hier insb. gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB (Baugesetzbuch)
9 Mitteilungen des Bürgermeisters
10 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 03.04.2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö 1

Sach- und Rechtslage

Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 03.04.2025 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung am 03.04.2025 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö vorberatend 2

Sach- und Rechtslage

Der Stadtrat hat in seiner nichtöffentlichen Sitzung am 03.04.2025 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse


67/10        Erschließung des Gewerbe- und Industriegebiets "Vohenstrauß-Ost, BA 2, Teil 2" 
(Bau des Retentionsbodenfilters und des Regenrückhalteteichs);
hier: Genehmigung der Vereinbarung zwischen dem Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab und der Stadt Vohenstrauß über die Übernahme des Straßenentwässerungssystems zur Einleitung des Überwassers zur Ableitung zum Vorfluter


67/15         Sanierung des städtischen Kindergartens "Anton-Ferazin",
Einbau einer neuen (Pellet-) Heizung für das städtische Gebäude in der Anton-Ferazin-Straße 12;
hier: Auftragsvergabe für Heizungsanlage




der Geheimhaltungsgrund entfallen ist. 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. Beratungen über den Haushalt 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer eröffnet die Haushaltsberatung mit folgender Ansprache:

„Werte Kolleginnen und Kollegen,

Vohenstrauß ist wie viele andere Kommunen von den Entwicklungen in Bayern, Deutschland und der Welt stark beeinflusst. Wir befinden uns eindeutig in einer Wirtschaftskrise, was dazu führen wird, dass unser Handlungsspielraum deutlich zurückgehen wird. Bezeichnend für die derzeitige Situation ist die Tatsache, dass das Wirtschaftswachstum in Deutschland nach unten korrigiert werden musste und dass trotz Fachkräftemangel die Arbeitslosigkeit steigt. Der Ausbau der Verteidigungsfähigkeit, die Energiewende, der Klimawandel sowie der soziale Ausgleich und die Integration fordern ein unaufschiebbares Handeln, auch in punkto Verbesserung der Infrastruktur. Vieles von dem müssen die Kommunen nicht nur finanziell mittragen, sondern immer mehr davon auch auf gemeindlicher Ebene umsetzen. Angesichts dieser Tatsache ist die Zeit der großen Versprechungen zur Umsetzung vieler Wünsche längst vorbei.

Dies hat sich bereits bei der Erstellung des Haushaltsplanes 2025 gezeigt, denn Vieles musste auf den Prüfstand gestellt werden, um eine Einschätzung zu gewinnen, ob eine Finanzierung möglich bzw. notwendig ist. So war es nicht einfach, den Haushaltsplan 2025 aufzustellen, angesichts der extrem ansteigenden Neuverschuldung und der damit verbundenen finanziellen Überlastung von Bund und Land. In der Folge werden wir mit stark rückläufigen finanziellen Hilfen rechnen müssen. Damit wird auch klar, dass die kommunale Familie die Vielzahl der an uns gestellten Aufgaben, Standards und Bürokratieanforderungen nicht mehr erfüllen kann. Es drohen immer größere Haushaltslücken.

Auch wenn die kommunalen Spitzenverbände seit Jahren ein Umdenken in der Politik, die sich an den Realitäten orientiert, fordert, interessiert es offensichtlich fast niemanden, dass die Kommunen überlastet sind. Jedenfalls in ich den Mitgliedern des Finanz- und Verwaltungsausschusses dafür dankbar, dass sie sich nicht weggeduckt haben, Haushaltsabstriche mit zu tragen, auch wenn dies nicht unbedingt erfreuliche Entscheidungen waren. Dies belegt doch sehr eindrucksvoll, dass allen an einer guten interfraktionellen Zusammenarbeit gelegen ist.

Werte Kolleginnen und Kollegen, die Haushaltsberatungen sowie die Finanzplanung haben uns deutlich vor Augen geführt, dass wir mit den kommenden Haushalten vor großen finanziellen Herausforderungen stehen. Positiv ist, dass Stadtrat und Verwaltung in der Vergangenheit besonnen und solide gewirtschaftet haben und dadurch auch Rücklagen aufbauen konnten. Nur dadurch wird es möglich sein, ohne in die Neuverschuldung gehen zu müssen und vorerst handlungsfähig zu bleiben.

Fehl am Platze wäre große Jammerei und andauernder Pessimismus, denn das motiviert niemanden sich – egal an welcher Stelle – für unsere Gesellschaft einzubringen. Ich bin überzeugt, dass wir mit der Konzentration auf das Wesentliche trotz der nicht einfachen Rahmenbedingungen positiv in die Zukunft schauen können. Werte Kolleginnen und Kollegen, da ich für diesen und die kommenden Haushalte von großen Herausforderungen gesprochen habe, möchte ich dazu auch konkrete Beispiele benennen.

Beginnen möchte ich mit dem, was schwerpunktmäßig dieses Haushaltsjahr betreffen wird.

Für die Fertigstellung der Sanierung und Erweiterung des Oberlinder Feuerwehrhauses sowie für die Neuanschaffung des TSF haben wir 2025 rund 285.000,- Euro bereitgestellt. An dieser Stelle sei noch ein besonderer Dank an die Mitglieder der FFW Oberlind (v.a. Markus Kindl und Albert Herrmann) für ihren Arbeitseinsatz ausgesprochen. Erinnern darf ich noch daran, dass sowohl die Feuerwehr Vohenstrauß (Versorger und Mehrzweckfahrzeug) und Böhmischbruck (Staffellöschfahrzeug) bereits die Neubeschaffung dieser Fahrzeuge angekündigt haben.

Ein richtig dickes Brett haben wir bei unserer Mittelschule zu bohren, da sowohl das Dach als auch die Fassade einer dringenden Sanierung bedarf. Hierfür stehen im Haushalt rund 900.000,- Euro zur Verfügung. Zu überlegen wäre sicherlich, ob man nicht eine Generalsanierung angehen sollte, um auch entsprechende Fördergelder abrufen zu können. Lediglich das Dach zu sanieren, würde bedeuten, dass diese Maßnahme ohne einen staatlichen Zuschuss vorgenommen werden müsste.

Der Einstieg in den Schulhausneubau, der durch den kommenden Rechtsanspruch in der Ganztagesbetreuung an der Grundschule entstanden ist, wurde vorgenommen (Einleitung VgV-Verfahren-europaweite Ausschreibung). Hierzu soll ein Gebäudeteil der Grundschule (Ecke Eglseestraße/ Pestalozzistraße), welches noch bis zum 31.12.2025 mit dem SFZ belegt ist, abgebrochen werden. Bis zur Bezugsfertigkeit, voraussichtlich 2027, werden wir mit geschätzten Baukosten von rund 4,5 Mio. Euro rechnen müssen.

Weiterhin steht die Sanierung unseres Kindergartens in Roggenstein an. Nach langem Hin und Her (Neubau/ Schneckenhaus - Erweiterung um eine Krippengruppe bzw. die Generalsanierung), werden nunmehr in Abstimmung mit dem Jugendamt des Landkreises dringend notwendige Umbauten vorgenommen (Fluchtweg, Barrierefreiheit, Wickelraum) sowie die Heizungsanlage auf Pellet umgestellt sowie eine PV-Anlage – auch zur Unterstützung der Heizung – installiert. Hierfür stünden rund 350.000,- Euro als Haushaltsausgabereste zur Verfügung.

Dass die Kinderbetreuung durch das Bayer. Rote Kreuz derzeit noch in Containern erfolgen muss, war dem enormen KiGa-Platzbedarf 2023 geschuldet. Dem soll und wird Abhilfe geschaffen, da der Neubau eines 3- oder 4-gruppigen Kindergartens nahe des Sportzentrums betrieben wird. Auch hierfür wurde bereits das VgV-Verfahren eingeleitet und das benötigte Grundstück erworben. Wir erwarten auch hier Baukosten von 4,5 – 5 Mio. Euro.

Bereits über 40 Jahre betreibt die Stadt Vohenstrauß erfolgreich Stadtsanierung im Rahmen der Städtebauförderung. Viele Maßnahmen haben das Gesicht unserer Stadt und Großgemeinde positiv und nachhaltig verändert. Einen weiteren Meilenstein haben wir uns zusammen mit dem Landkreis durch die Sanierung des ehemaligen Forstamtes, dem Kavaliersgebäude, gesetzt, welches voraussichtlich im Sommer diesen Jahres bezogen werden kann. Zu dem rund 6,6 Mio. Euro teuren Projekt haben wir über die Städtebauförderung 1,6 Mio. Euro eingebracht. In einem nächsten Schritt soll auch die Neugestaltung des Schlosshofes durchgeführt werden. Vorabgespräche mit der Regierung der Oberpfalz, dem Staatlichen Bauamt, dem Landratsamt und dem Eigentümer der Immobilien Bayern, haben bereits stattgefunden.

Dass wir in unserer Stadt und Großgemeinde einen relativ guten Straßenzustand vorfinden, ist dem geschuldet, dass wir sukzessive daran arbeiten, dass sich kein Sanierungsstau anhäuft und wir seit Jahren kontinuierlich Straßensanierungen vollziehen. Auch in diesem Jahr haben wir 950.000,- Euro eingeplant, um den Amselweg fertigzustellen, den Straßenzug „Zwischen den Städten“ in Teilen zu sanieren, kleinere Bereiche in Altenstadt/Fiedlbühl, der Zieglmühle bei Roggenstein, am Bockl oder dem Fußweg am Hütbrunnen auszubessern bzw. neu zu bauen.

Vergessen dürfen wir dabei nicht, dass dadurch über sehr lange Zeit viel Bauhofpersonal gebunden ist und dadurch kleinere Maßnahmen arbeitstechnisch immer wieder zwangsläufig auf der Strecke bleiben und verschoben werden müssen, was bedauerlich ist. So wird man wohl überlegen müssen, ob man nicht einmal mit den Straßensanierungen aussetzen sollte, um Vieles, was nicht umgesetzt werden konnte, abzuarbeiten. Hierzu noch der Hinweis, dass alleine im Haushalt 2025 Haushaltsausgabereste in Höhe von 6,1 Mio. Euro festgestellt sind. Daher wird es auch notwendig sein, bei weiteren konsumtiven Ausgaben zurückhaltend zu bleiben.

Bei der Ausweisung unseres Gewerbegebietes, dem Bauabschnitt III mit ca. 120.000 m², halte ich es für wichtig, dass wir die Erschließung abschließen, um der Gewerbeentwicklung auch Raum zu geben. Eine Investition in die Zukunft, wobei für die Erschließung mit Straße, Kanal, Wasser und Straßenbeleuchtung 4,9 Mio. Euro vorzufinanzieren sind. Aufgrund der Erneuerung bzw. Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis für unsere Kläranlage Roggenstein, welche den teilweisen Umbau der Anlage bei Unterschleif sowie die Sanierung von Teilbereichen des Kanalnetzes, der Wasserleitungen und Ortsstraßen im Bereich Konradshöhe und Pfarrer-Kreuzer-Straße in Roggenstein erforderlich macht, sind Gesamtkosten in Höhe von 5,6 Mio. Euro zu erwarten. Zudem steht in den nächsten Jahren auch die Verlängerung der wasserrechtlichen Erlaubnis bei der Kläranlage für Vohenstrauß auf dem Programm.

Zur Reform der Grundsteuer möchte ich an dieser Stelle anmerken, dass der Stadtrat sich frühzeitig entschieden hat, zu versuchen, die Neuberechnung aufkommensneutral zu gestalten. Das heißt, dass keine Mehreinnahmen im Bereich der Grundsteuer erzielt werden sollen. Dies soll mit der Hebesatzfestsetzung für Grundsteuer A mit 250 % und bei der Grundsteuer B mit 160 % erreicht werden. Da jedoch die Grundsteuerbelastung jeweils von den individuellen Verhältnissen abhängt, wird dies dennoch zwangsläufig der Fall sein, dass nicht für alle die Grundsteuer wieder in annähernd gleicher Höhe anfallen wird. Am Ende des Haushaltsjahres 2025 werden wir den Hebesatz nochmals auf den Prüfstand stellen.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, vergessen wir bei den vielen von mir aufgeführten Millionenprojekten nicht, dass es noch zahlreiche kleinere Projekte im Tagesgeschäft gibt, z.B. in den Schulen, dem Bauhof, den Sportanlagen, im Friedhofsbereich oder der sozialen Sicherung, die einzuplanen, umzusetzen und mit ausreichend Finanzmitteln zu berücksichtigen sind. So sind wir als Schulsachaufwandsträger für die Grund- und Mittelschule verpflichtet, zweckerfüllend in die Ausstattung zu investieren, um unseren Schülerinnen und Schülern beste Lernmöglichkeiten bereitzustellen, was auch den hohen Standard an unseren Schulen erklärt. Für Einrichtungsgegenstände und Lehrmittel sind im Haushalt 2025 rund 100.000,- Euro eingeplant.

Im Bereich des Schulbusverkehrs wird es erforderlich, dass in diesem Jahr zwei weitere Bushäuschen und zwar in Untertresenfeld und Zeßmannsrieth erneuert werden (30.000,- Euro).

Im Einzelplan 4 des Haushaltsplanes geht es unter anderem um die soziale Einrichtung für Wohnungslose, was uns zunehmend Sorge bereitet, da die Anzahl derer, die von plötzlich auftretender Obdachlosigkeit betroffen sind, im letzten Jahr stark angestiegen ist. Anscheinend liegt es im Trend, wenn man sich nicht mehr versteht, den Partner vor die Türe zu setzen oder einfach die Miete nicht zu bezahlen, so dass eine Räumungsklage uns Obdachlose beschert. Hier ist die Kommune aufgrund des Landesstraf- und Verordnungsgesetzes machtlos, da dieses uns verpflichtet, als Sicherheitsbehörde den Obdachlosen eine Unterkunft einfacher Art zur Verfügung zu stellen. Und hier stoßen wir immer öfter an unsere Grenzen. Momentan behelfen wir uns mit ca. 14 m² großen Wohncontainern; es sind 3 an der Zahl, von denen jeder 17.000,- Euro kostet, wobei die Kosten für die Erschließung nicht mit eingerechnet sind. Erschwerend kommt hinzu, dass die Abwicklung zur Unterbringung der betroffenen Personen ungemein viel Arbeitszeit in Anspruch nimmt. Die dadurch gemachte Erfahrung bestätigt uns, dass kleinere Kommunen dies auf Dauer nicht mehr stemmen können.

Einen relativ großen Unterhaltungsaufwand bereiten uns die Sportanlagen - vor allem unser Sportzentrum – sowie das Naturbad an der Pleysteiner Straße. Dass in einem Sportgelände, welches bereits ein Alter von 50 Jahren aufweist, immer wieder Reparaturen und Sanierungen anstehen, ist selbstredend. So steht in diesem Jahr die teilweise Erneuerung der Bewässerungsanlage (25.000,- Euro), die Elektroanlage auf dem A-Platz (85.000,- Euro), eine Hochsprungmatte mit Einhausung (20.000,- Euro) sowie die Erneuerung der Fenster in den Umkleidekabinen und Ausbesserungen im WC und der Duschen an (17.000,- Euro). Für das Naturbad soll ein neues Sonnensegel (5.000,- Euro) für viel Schatten sorgen. Baulich steht die Erneuerung eines Teils der Zaunanlage und des Holzsteges sowie der Schmutzschleuse zur Durchführung an. (25.000,- Euro)

Wir alle wissen, dass der Feuerschutz Pflichtaufgabe jeder Kommune ist. Daher stehen wir in der Verpflichtung, unsere Wehren bestmöglich auszurüsten. Dazu gehört es auch, die Gerätehäuser in einem guten Zustand zu halten. Für die Verbesserung der energetischen Situation (Unterrichtsraum) und die Sanierung der WCs sowie der Installation einer PV-Anlage für das Vohenstraußer Feuerwehrhaus stehen rund 95.000,- Euro zur Verfügung. Die Sanierung des Böhmischbrucker Gerätehauses läuft auf Hochtouren. Hier zeigen die Feuerwehrler einen großartigen Arbeitseinsatz. Die Feuerwehrführung in Böhmischbruck hofft, dass die baulichen Maßnahmen, die ein weiteres Kostenvolumen von annähernd 25.000,- Euro Euro umfassen werden, heuer noch abgeschlossen werden. Davon betroffen sind der Schulungsraum, Küche, Waschraum, Gerätehalle, die Eingangssituation und Außenanlage.

Durch das Regionalbudget des ILE-Zusammenschlusses können und konnten wir, gut gefördert, viele Kleinprojekte umsetzen und dadurch auch die regionale Identität stärken. So folgt dem im letzten Jahr entwickelten „digitalen Stadtrundgang“ heuer die Errichtung einer Infostele vor dem Rathaus, um eine Vielzahl an Informationen transparent und übersichtlich darzustellen. Sie bietet den Bürgern aktuelle Nachrichten aus dem Rathaus, wichtige Hinweise zum städtischen Service sowie nützliche Informationen zu Kultur- und Freizeitmöglichkeiten. (Investitionssumme 14.000,- Euro (8.500,- Euro Förderung). Ein weiterer Schritt in Richtung Digitalisierung und bürgerfreundliche Kommunikation.

Weitere, nicht unerhebliche Finanzmittel müssen in den Bereichen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung bereitgestellt werden, um einen Unterhaltungsstau zu vermeiden. Unsere Kläranlagen in Unterlind und Böhmischbruck stehen seit 1987 im Betrieb (38 Jahre). Zwangsläufig müssen aufgrund des Verschleißes viele Teile der Anlagentechnik erneuert bzw. ergänzt werden. Summa summarum belaufen sich diese Investitionen auf ca. 1.05 Mio. Euro, wobei Honorarkosten für die Wasserrechtsverlängerung mit 170.000,- Euro veranschlagt sind und für die Kanalarbeiten in Kössing bis zum Abschluss noch 155.000 Euro benötigt werden. Aber auch der Anlagenumbau in der Kläranlage Roggenstein wird heuer auf ein Kostenvolumen von 210.000,- Euro geschätzt. Der größte Mittelbedarf mit rund 300.000,- Euro muss für Kamerabefahrungen zur Verfügung gestellt werden, welche Voraussetzung für die Durchführung der Verlängerung des Wasserrechts für die Kläranlagen Vohenstrauß und Roggenstein sind.

Etwa die Hälfte, also ca. 500 T.000 Euro, müssen zur Aufrechterhaltung der Wasserversorgungsanlagen eingeplant werden. Dies teilt sich auf das bewegliche Vermögen mit annähernd 370.000,- Euro (Planung für Umstellung auf digitale Wasserzähler, Stromerzeuger, Bezugsrechte Steinwaldwasser ( ̴ 270.000,- Euro) und für Investitionen im Anlagenbereich werden voraussichtlich 180.000,- Euro benötigt (Zaunerneuerungen bei Tiefbrunnen, Stromanschluss HB Fuchssteinach, Entlüfter Straßenhäuser und Waldau, WC Obertresenfeld).

In gewisser Weise bereitet uns die Stadthalle zunehmend große Sorge, doch es ist unstrittig, dass eine Stadt wie Vohenstrauß einen Veranstaltungsort, so wie es die Stadthalle darstellt, haben muss. Jedoch haben fünf Jahrzehnte Spuren hinterlassen. Problembereiche stellen immer wieder das Flachdach und die Heizung dar. So werden wir uns der Dachsanierung des Restaurants annehmen müssen (Haushalt 2025: 350.000,- Euro).

Darüber hinaus werden wir prüfen lassen, ob im Zusammenhang mit der Wärmeplanung, welche das Bayernwerk durchführt, kostengünstigere Heizlösungen umgesetzt werden können. Zudem kommt die Überarbeitung des Fußbodens im großen Saal und die Erneuerung der Beleuchtung in der Außenanlage zur Ausführung.

Eine weitere öffentliche Einrichtung ist der Friedhof in Vohenstrauß und Altenstadt. Mit der Sanierung des ersten Mauerteils mit Eingangstor in Altenstadt wurde begonnen (122.000,- Euro). Im Anschluss soll die notwendig werdende Sanierung der westlichen Friedhofsmauer planerisch abgeschlossen werden. Die Tatsache, dass sich die Urnenbestattung immer mehr durchsetzt, macht es erforderlich, dass wir für den Vohenstraußer Friedhof eine neue Urnenwand errichten müssen, wofür 70.000 Euro bereitgestellt wurden.

Wenn es um Arbeiten im Außendienst geht, ist unser Bauhofteam gefordert. Sowohl im Tief- wie auch im Hochbau, aber auch in der Grünanlagenpflege leistet unser Außendienstleiter mit seinen Leuten hervorragende Arbeit. Um effektiv und damit auch kostensparend arbeiten zu können, ist eine optimale Geräteausstattung Grundvoraussetzung.

So stehen in diesem Haushalt folgende Neuanschaffungen an (340.000,- Euro):
Dienst-Pkw, Schneepflug, Mulchgerät (Unimog), Gabelstapler, Schleglmäher Frontanbau, Bankettbaugerät; für Kleingeräte (z.B. Rüttelplatte oder Absperrvorrichtungen) stehen 36.000,- Euro zur Verfügung.

Abgeschlossen wird in diesem Jahr die Umstellung der Bauhofheizung von Gas auf Pellet, welche über den Energie- und Klimafonds gefördert werden wird. Bei einer Gesamtinvestition in Höhe von 240.000,- Euro, haben wir entsprechend des Förderbescheides vom Mai 2024 rund 84.000,- Euro (= 35 %) zu erwarten.

Abschließend noch einige kurze Anmerkungen zur „alten Turnhalle“ und zum Rathauscafe. Unsere altehrwürdige alte Turnhalle zeigt großen Sanierungsbedarf. Das Dach muss erneuert werden. Eine Investition (geschätzt 250.000,- Euro), die Fragen aufwirft. Macht es Sinn, in ein Gebäude zu investieren, welches unweigerlich ohne große Verwendung und Nutzungen weiteren großen Sanierungsbedarf erwarten lässt? Oder trennt man sich von diesem Gebäude und versucht dafür eine andere, nachhaltigere Lösung zu finden. Erforderlich wird es jedenfalls sein, mit dem derzeitigen Nutzer, dem Kleintierzuchtverein, Gespräche zu führen.

Ganz erfreulich dagegen zeigt sich die Entwicklung des neu eröffneten Rathauscafes. Es wird hervorragend angenommen und stellt eine Bereicherung der Gastroszene dar. Resümierend kann ich feststellen, es war die richtige Entscheidung des Stadtrates, an einer gastronomischen Nutzung festzuhalten, auch wenn die Umsetzung so manches Kopfzerbrechen bereitet hat. Doch das Ergebnis hat uns Recht gegeben.

Werte Kolleginnen und Kollegen, der heute zu verabschiedende Haushaltsplan ist für mich eine Investition in die Zukunftsfähigkeit. Ich halte es für wichtig, unsere Infrastruktur zu stärken und den Sanierungs-stau Zug um Zug abzubauen. Sicherlich stellt dies einen Kraftakt auch in den nächsten Jahren dar. Wir werden mutige Entscheidungen zu treffen haben, so viele Fördermöglichkeiten wie möglich abgreifen und auch weiter nach Einsparpotential suchen müssen. Es zeichnet sich ab, dass wir in absehbarer Zeit kaum bzw. keine Mittel für „Wünsche“ haben werden, vielmehr gilt es sich auf die Pflichtaufgaben zu konzentrieren.

Die Finanzplanung für die nächsten Jahre zeigt uns einen enormen Investitionsbedarf auf. Daher sollten wir uns fragen, ob wir auch zukünftig bei allen Themen und Investitionen diese Umsetzungsgeschwindigkeit noch an den Tag legen können? Wäre es nicht angebracht, auch aus der personellen Sicht, den Abbau der Haushaltsausgabereste, welche 2025 ein Volumen von 6,1 Mio. Euro erreicht haben, anzugehen?

Dies scheint wichtiger denn je, da die Prognosen über das Planjahr 2025 hinaus viele Unwägbarkeiten beinhalten werden. Faktoren, die sich der direkten kommunalen Einflussmöglichkeit entziehen, die aber unweigerlich Auswirkungen auf die Finanzlage unserer Stadt haben werden. So wird - Stand heute – zur Finanzierung der Maßnahmen im Vermögenshaushalt ein Kredit aufzunehmen sein.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss und Worte des Dankes. Den Bürgerinnen und Bürgern in unseren caritativen, kirchlichen, kulturellen Einrichtungen sowie den Sportvereinen und Hilfsorganisationen sei für den meist ehrenamtlichen Einsatz um unsere städtischen Belange im besonderen Maße gedankt. Meinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in der Verwaltung und dem Außendienst sage ich Dank und Anerkennung für ihren aktiven Einsatz sowie die konstruktive und vertrauensvolle Zusammenarbeit. Ihr habt einen tollen Job gemacht.

Stets verlassen konnte ich mich auf meine Stellvertreter Uli Münchmeier und Alfons Raab. Jederzeit zur Vertretung bereit, mit einem hohen Maß an Verantwortung und Zuverlässigkeit. Dieses ausgezeichnete Miteinander schätze ich sehr. Den Amtsleitungen Thomas Herrmann, Jonas Feselmeier, Markus Wildenauer und dem ADL Michael Gösl gilt mein besonderer Dank für die ausgezeichnete Qualität ihrer Arbeit, welche den Stadtratsmitgliedern und mir bei vielen Entscheidungsfindungen sehr hilfreich war. Euch Kolleginnen und Kollegen bin ich für die sachbezogene und zielorientierte Zusammenarbeit sowie das freundschaftliche Miteinander sehr verbunden. Das ist ehrlich gemeint und für mich auch eine beruhigende Schlussfeststellung.

Werte Kolleginnen und Kollegen, das Haushaltsjahr 2025 und die anstehenden Haushaltsjahre werden herausfordernd sein. Versuchen wir gemeinsam gute Lösungsansätze zu finden und bleiben wir im konstruktiven Gespräch miteinander. Ich bitte dem Haushaltsplan 2025 zuzustimmen. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.“


Im Anschluss nimmt Stadtkämmerer Jonas Feselmeier wie folgt zum Haushaltsentwurf Stellung:

„Sehr geehrter Herr Erster Bürgermeister, sehr geehrte Herren weitere Bürgermeister, sehr geehrte Damen und Herren Stadträte, sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegin und Kollegen,

der Haushaltsplan 2025 mit Haushaltssatzung liegt heute dem Gremium zur Beratung und Beschlussfassung vor. Wie sich der Haushalt zum Ende des Jahres 2025 darstellen wird, bleibt abzuwarten. Dieser Haushalt wurde auch wieder im Finanz-und Verwaltungsausschuss vorberaten. Das Gesamtvolumen des diesjährigen Haushalts beläuft sich auf 28.310.055,- Euro; hiervon entfallen auf den Verwaltungshaushalt 20.896.405,- Euro und auf den Vermögenshaushalt 7.413.650,- Euro.

Der Verwaltungshaushalt ist vom Volumen her um 400.000,- Euro höher als im letzten Jahr. Grund hierfür sind im Wesentlichen ein deutlicher Anstieg der Strompreise, ein höherer Kreisumlagesatz und höhere Personalkosten. Spannend ist hier alljährlich im zeitigen Frühjahr eines Jahres, wie sich der Unterabschnitt 9000 (Steuern, allgemeine Zuweisungen und Umlagen) darstellen wird. Hier sind bekanntlich auf der Einnahmenseite die Steuern und die Leistungen des Staates im Rahmen des Finanzausgleichs veranschlagt. Bei der Gewerbesteuer wird ein Betrag von 3,0 Mio. Euro angesetzt.

Die Grundsteuern A und B bewegen sich alljährlich auf etwa dem gleichen Niveau (45.000,- Euro und 630.000,- Euro). Ebenso die Hundesteuer (14.000,- Euro). Die Beteiligung an der Einkommensteuer beläuft sich auf 4.834.660,- Euro und ist um 273.660,- Euro höher als im letzten Jahr. Die Schlüsselzuweisung beträgt insgesamt 2.536.628,- Euro und ist damit um 134.044,- Euro höher als in 2024.

An Kreisumlage sind 4.544.400,- Euro veranschlagt; aufgrund eines höheren geplanten Kreisumlagensatzes von 47 v.H. bedeutet dies eine Erhöhung um 681.550,- Euro gegenüber dem Vorjahr. Die Gewerbesteuerumlage korreliert mit den Gewerbesteuereinnahmen; hier sind 300.000,- Euro zum Ansatz gebracht. Im Ergebnis erwirtschaftet der Unterabschnitt 9000 einen Überschuss in Höhe von 7.238.100,- Euro, der zur Finanzierung der Ausgaben im Verwaltungshaushalt und Zuführung zum Vermögenshaushalt herangezogen wird.

Der Vermögenshaushalt beläuft sich in Summe auf 7.413.650,- Euro und beinhaltet Investitionen in Höhe von 7.359.450,- Euro. Schwerpunkte sind im Wesentlichen der Brandschutz, die die Schaffung von Einrichtungen für die Kinderbetreuung, die Städtebauförderung, Sanierung von Straßen, Erschließung von Gewerbeflächen sowie die Sicherstellung der Abwasserbeseitigung und der Wasserversorgung. Die jeweiligen Einzelmaßnahmen wurden im Finanz- und Verwaltungsausschuss vorberaten.

Die Finanzierung dieser Investitionen erfolgt neben den Einnahmen aus Beiträgen, Verkaufserlösen, Zuweisungen und Zuschüssen durch eine Zuführung aus dem Verwaltungshaushalt in Höhe von 424.625,- Euro sowie einer Rücklagenentnahme von 5.450.025,- Euro. Grund für die hohe Rücklagenentnahme sind Maßnahmen für die keine Fördermittel gewährt werden, da bereits die meisten Grundstücke im Gewerbegebiet und in den Wohnbaugebieten verkauft sind gibt es auch hier nur noch geringe Einnahmen zudem ist die Zuführung vom Verwaltungshaushalt zum Vermögenshaushalt aufgrund von Preissteigerungen vor allem bei den Energiepreisen sowie auf Grund Tarifänderungen deutlich geringer als in den Vorjahren. Umsichtiges Handeln ist daher auf Grund des geringeren finanziellen Spielraums geboten, im Haushalt 2025 profitiert die Stadt Vohenstrauß vom verantwortungsvollen Wirtschaften in der Vergangenheit.

Betrachtet man jedoch die Rechnungsergebnisse dieser, so kann man feststellen, dass die Ergebnisse in der Regel positiver waren als die Planzahlen; insoweit könnte man damit rechnen, dass die Entnahme aus der allgemeinen Rücklage nicht ganz so hoch ausfallen wird, als geplant. Erfreulich ist, dass die Investitionen ohne Inanspruchnahme von Kreditmitteln finanziert werden können.

In 2025 werden Verbindlichkeiten in Höhe von 54.118,- Euro getilgt. Der Schuldenstand wird sich am Ende des Jahres 2025 auf 37.298,- Euro belaufen. Dies entspricht einer Pro-Kopf-Verschuldung von 4,85 Euro die Verschuldung ohne Photovoltaikanteil wird nicht mehr ausgewiesen, da der betreffende Kredit in 2025 vollständig getilgt wird. Im Vergleich mit dem Landesdurchschnitt (787,- Euro) steht die Stadt damit derzeit noch gut da. Für 2026 ist jedoch mit der Aufnahme von neuen Schulden zu rechnen.

Der vorliegende Haushalt stellt die Basis für die Sicherstellung der Pflichtaufgaben der Stadt Vohenstrauß und bietet einen gewissen Spielraum für freiwillige Leistungen im Jahr 2025. Die Investitionen fließen in die Infrastruktur und leisten einen Beitrag zur Weiterentwicklung der Stadt Vohenstrauß.

Zum Schluss meiner Rede möchte ich mich bei den Bürgermeistern und den Damen und Herren des Stadtrats und meinen Kolleginnen und Kollegen für die Unterstützung und Zusammenarbeit sehr herzlich bedanken und bitte um Zustimmung zur Haushaltssatzung mit den dazugehörigen Bestandteilen für das 2025.“


Nun nimmt Stadtratsmitglied Thomas Eiber für die CSU-Stadtratsfraktion wie folgt Stellung: 

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister, sehr geehrte Dame und die Herren der Verwaltung, liebe Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats,

die Aufstellung eines Haushaltsplans ist stets ein zentraler Moment im kommunalpolitischen Jahr.
Es ist der Moment, in dem wir die finanziellen Leitplanken für unsere Stadt setzen und Prioritäten für das kommende Jahr festlegen. Dabei sollten wir nicht nur auf die vielen Zahlen blicken, sondern viel mehr auf das, was wir uns in Vohenstrauß gemeinsam leisten können, wollen oder sogar müssen.

Doch dieser Blick ist aktuell vielerorts getrübt. Die kommunale Finanzlage in Deutschland und auch in Bayern steht unter großem Druck. Steigende Ausgaben, sinkende Einnahmen, die Auswirkungen globaler Krisen, inflationsbedingte Preissteigerungen, Investitionsstau und immer neue gesetzliche Aufgaben ohne ausreichendem Ausgleich, insbesondere durch den Bund – all das stellt Städte und Gemeinden vor enorme Herausforderungen. Es ist kein Geheimnis, viele Kommunen kämpfen derzeit um ihre finanzielle Handlungsfähigkeit. Umso bemerkenswerter ist es, dass wir in Vohenstrauß eine stabile Grundlage vorweisen können. Unsere Stadt ist weiterhin fast schuldenfrei – und das ist keine Selbstverständlichkeit und das Ergebnis solider Haushaltsführung über viele Jahre hinweg.

Dafür gilt mein Dank allen, die hier in den letzten Jahren dazu mit beigetragen haben. Doch auch wenn wir aktuell keine Schulden aufnehmen müssen, so ist klar: Die finanziellen Spielräume werden enger. Der Haushalt 2025 zeigt deutlich, dass wir zunehmend auf unsere Rücklagen zurückgreifen müssen, um Investitionen und laufende Ausgaben zu decken; sie geht schließlich um 5,45 Mio. Euro auf nunmehr noch 1.127.540,- Euro zurück. Diese Entwicklung ist nicht unbegrenzt tragbar, auch wenn die Rücklage erfahrungsgemäß am Ende des Jahres nicht wie prognostiziert in Anspruch genommen werden muss, so ist auch unsere Rücklage doch endlich – und sie ist kein Ersatz für nachhaltige Einnahmequellen.

Neue Einnahmequellen erschließen, dieser Punkt hängt direkt mit dem größten Ausgabeposten des diesjährigen Vermögenshaushalts zusammen. Der Investition in die Erschließung unseres neuen Gewerbegebiets. Die Ausgaben, die hierfür kalkuliert werden, betragen ziemlich genau 4 Mio. Euro und machen somit 54 % des gesamten Vermögenshaushalts aus. Man könnte sich wohl die Frage stellen, ob ein weiteres Gewerbegebiet notwendig ist. Könnte man sich diese Investitionen nicht sparen und die 4 Mio. Euro lieber in der Rücklage behalten oder anderweitig investieren?

Unserer Meinung nach ist aber die umfangreiche Investition in unser neues Gewerbegebiet VOH-Ost, BA 3 eine wichtige Entscheidung für die wirtschaftliche Entwicklung unserer Großgemeinde.
Durch das Gewerbegebiet schaffen wir Platz für neue Firmen, die wiederum Arbeitsplätze in Vohenstrauß und indirekt auch in der Umgebung z.B. bei Zulieferern schaffen. Neue Firmen stärken auch unseren bereits ausgewogenen Branchemix in Vohenstrauß und machen damit unsere Stadt unabhängiger von einzelnen Wirtschaftszweigen und somit auch krisenfester. Und am Ende bedeuten mehr ansässige Unternehmen auch gleichzeitig mehr Gewerbesteuereinnahmen, was somit unseren kommunalen Haushalt auch in der Zukunft stärken wird. Dies sind nur drei gute Gründe für die Ausweisung des neuen Gewerbegebiets und wir sind uns in der CSU-Fraktion einig, dass diese große Investition, auch unter Inanspruchnahme unserer Rücklagen, folgerichtig und wichtig für die Zukunft von Vohenstrauß ist, gerade um auch in Zukunft den Haushalt nicht nur mit Rücklagen, sondern auch mit zusätzlichen Einnahmen zu finanzieren.

Aber natürlich müssen wir in der Zukunft auch noch mehr auf unsere Ausgaben achten. Wie unser Bürgermeister im Rahmen der Haushaltsberatungen gesagt hat, die Zeiten, in denen wir mit dem Füllhorn die Gelder in Vohenstrauß verteilt haben, sind gerade aufgrund der vor uns liegenden Aufgaben vorbei. Ein Blick in die kommunale Finanzplanung und dem Investitionsprogramm bis 2028 zeigt auch den umfangreichen Investitionsbedarf der vor uns liegt, z.B. in die Schulen, die Kindergärten oder auch in das in die Jahre gekommene Kanalsystem. Es wird also in den kommenden Jahren darum gehen, sehr genau abzuwägen: Welche Projekte sind für unsere Stadt von zentraler Bedeutung? Wo können wir effizienter werden? Und wie schaffen wir es, auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, ohne unsere finanzielle Substanz aufzubrauchen? Bereits im Rahmen der Haushaltsaufstellung wurde durch die Verwaltung jede Haushaltsposition durchleuchtet und auf deren Notwendigkeit geprüft. Bereits hierbei konnten einige Mittel aus dem Haushalt entfernt und somit Mittel eingespart werden. Vielen Dank muss hier dem Team um unseren Kämmerer Jonas Feselmeier gesagt werden, das hier viel Arbeit in das Zahlenwerk gesteckt hat.

Auch unsere freiwilligen Leistungen stehen natürlich immer wieder auf dem Prüfstand, 206.500,- stehen hier dieses Jahr wieder zu Buche, z.B. für kommunale Förderprogramme für Energiespeicher, das Förderprogramm „Jung kauft Alt“, die Kulturförderung oder die allgemeine Vereins- und Sportförderung. Aber gerade an der Sport- und Vereinsförderung darf unserer Meinung nach nicht gerüttelt werden. Insbesondere das Engagement der vielen Ehrenamtlichen kann nicht hoch genug wertgeschätzt werden und muss auch von kommunaler Seite her finanziell bestmöglich unterstützt werden.

Neben den bereits angesprochenen Punkt der Neuausweisung des Gewerbegebiets stehen auch noch weitere 3,4 Mio. Euro an Investitionen auf der To-Do Liste. Anschaffungen für unsere Feuerwehren, notwendige Instandhaltungen im Straßenbau, Reparaturen unserer Gebäude oder bei den Kläranlagen und vieles mehr stehen auch dieses Jahr wieder auf der Tagesordnung. All diese Positionen wurden durch die Verwaltung und auch durch die Beratungen im Finanz- und Verwaltungsausschuss gemeinsam diskutiert und die Frage, ob diese Projekte für Vohenstrauß von zentraler Bedeutung sind, ob sie notwendig sind, kann von unserer Seite aus nur absolut bejaht werden. Ein Aufschieben dieser Projekte würde keine Einsparung bedeuten, sondern vielmehr den bereits erwähnten Investitionsstau verursachen, der uns dann in den kommenden Jahren irgendwann wieder einholen würde.

Vielmehr müssen wir aber gerade die größeren Investitionen auf den jeweiligen Umfang und die genaue Ausgestaltung prüfen. Denn gerade bei den großen Investitionen ist unseres Erachtens auch das größte Einsparpotential vorhanden und zwar nicht zwangsläufig bei der Frage, ob investiert wird, sondern bei der Frage, welche Positionen wirklich notwendig sind. So muss die Frage erlaubt sein, ob jede Planung eines Architekten, die noch so schön ausschauen mag, auch tatsächlich so umgesetzt werden muss, oder ob es auch günstigere Alternativen gibt, die den gleichen Zweck erfüllen. Muss es zum Beispiel der schöne aber auch teurere Echtholzboden sein oder reicht vielleicht auch ein etwas günstigeres Alternativmodell? Hier müssen wir versuchen, effizienter und kostengünstiger zu arbeiten, um unerwartete Kostensteigerungen zu vermeiden und unseren städtischen Haushalt nicht übermäßig zu belasten.

Als letzten Punkt möchte ich noch kurz auf den Stellenplan eingehen, in dem wir zusätzliches Personal für unsere Verwaltung und den Außendienst vorgesehen haben. Um den weiter wachsenden Anforderungen an unserer Verwaltung gerecht werden zu können, ist unserer Meinung nach eine personelle Verstärkung unerlässlich. Gerade in Zeiten des Fachkräftemangels ist es entscheidend, rechtzeitig neue Stellen zu schaffen, um einerseits talentierte Mitarbeiter für unsere Verwaltung zu gewinnen und andererseits auch die Arbeitsbelastung für die vorhandenen Mitarbeiter gerecht verteilen zu können. Denn nur dadurch können wir die Motivation in unserer Verwaltung und auch die Qualität der Verwaltungsleistungen nachhaltig auf einem hohen Level bewahren und die vor uns liegenden Aufgaben zuverlässig erfüllen.

Welche Projekte sind für unsere Stadt von zentraler Bedeutung? Wo können wir effizienter werden? Und wie schaffen wir es, auch in Zukunft handlungsfähig zu bleiben, ohne unsere finanzielle Substanz aufzubrauchen? All diese Fragen, werden uns nicht nur heute, sondern dauerhaft begleiten. Der Haushaltsplan 2025 ist ein verantwortungsvoller Schritt in einem herausfordernden Umfeld – und er zeigt, dass wir bereit sind, mit Augenmaß und Weitblick zu handeln. 

Zum Schluss möchte ich mich nochmals bei der Verwaltung und unserem Kämmerer für die Erstellung des Haushalts bedanken. Des Weiteren möchte ich mich, wie jedes Jahr, auch nochmal bei den Kolleginnen und Kollegen des Stadtrats für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit gerade bei den zurückliegenden Sitzungen im Finanz- und Verwaltungsausschuss bedanken.

Die CSU Fraktion wird dem Haushalt 2025 mit seinem Gesamtvolumen von 28.310.055,- Euro zustimmen!“

Der Sitzungsleiter hat hierzu zwei kurze Anmerkungen. Eine Anmerkung bezieht sich auf die Hauptausgabe bezüglich des Gewerbegebiets Bauabschnitt III. Dies ist für den Bürgermeister persönlich eine Ausgabe in die Zukunft. Dieses Geld ist nur zwischengeparkt. Von der ausgewiesenen Fläche von ca. 12 Hektar können ca. 11 Hektar wiederverkauft werden. Momentan muss zwar die Stadt die Erschließung vorfinanzieren, aber durch den Verkauf kommt dieses Geld wieder in Rücklauf. Wenn nur 50,- Euro/m², die jetzt im Bauabschnitt II verlangt werden, als Berechnungsgrundlage angesetzt werden, dann kommen 5,5 Mio. Euro zurück. Dies ist eine Investition in die Zukunft, weil Arbeitsplätze geschaffen werden. Die zweite Anmerkung betrifft eine weitere Überzeugung und zwar die Überprüfung, ob zukünftig jedes Projekt von einem Büro begleitet werden muss. Der Schlossplatz ist dafür ein Paradebeispiel. Wenn ein Berliner Büro Ansichten vorstellt, die 3,1 Mio. Euro kosten, muss man sich Gedanken machen. Es gibt auch Lösungen, die ansehbar und zweckmäßig sind und nicht so viel kosten.

Danach folgt die Stellungnahme von Stadtratsmitglied Martin Gleixner für die Fraktion FREIE WÄHLER/FW:

„Verehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren,

zunächst möchte ich wieder Jonas Feselmeier und der Verwaltung für die Erstellung des Haushalts danken, bei dem wir trotz der vielfältigen Aufgaben und Herausforderungen, die auf uns zukommen, wieder (letztmals?) ohne die Aufnahme von Krediten auskommen.

Die Haushaltssitzung des Kreistags ist ja erst morgen, aber bereits im Vorfeld wurde bekannt, dass die Erhöhung der Kreisumlage um 2,5 % - ursprünglich waren gar 3 % geplant – wohl im Kreisausschuss beschlossen wurde; uns als Stadt Vohenstrauß trifft die Kreisumlage mit gut 4 Mio. Euro, was unseren Handlungsspielraum zusätzlich zu den allgemein gestiegenen Kosten (Tarifabschluss im öD, Inflation) noch mehr einschränkt.

Jammern hilft aber nicht, vielmehr kann man seine finanzielle Situation ja auf verschiedene Arten verändern bzw. verbessern: entweder die Ausgaben senken oder die Einnahmen steigern (oder eben beides). Auf der Ausgabenseite sehe ich hier etwas Spielraum, beispielsweise bei unseren Straßen, indem wir uns künftig auf das Notwendige beschränken und die wünschenswerten Arbeiten hinten anstellen. Keinen Spielraum sehe ich bei den freiwilligen Leistungen, also bei der Unterstützung unserer Vereine und Ehrenamtlichen, bei nötigen Investitionen in unseren Liegenschaften oder bei der Ausstattung unserer Schulen; hier darf es kein Spardiktat geben. 

Auf der Einnahmenseite – und da wiederhole ich mich – sehen wir als FW als wichtigstes Projekt der nächsten Jahre den Ausbau der Windenergie und damit verbunden die Chance, langfristig nicht unerhebliche Einkünfte zu erzielen. Erfreulicher Nebeneffekt: auf diese Art und Weise können wir auch den Bürgerinnen und Bürgern unserer Großgemeinde günstige Energie – vor Ort erzeugt – zur Verfügung stellen.  Die Neuansiedlung von Gewerbe durch die Vermarktung unserer Gewerbeflächen sowie der Leerstände im Innenbereich sollte ebenfalls ganz oben auf der Agenda stehen. Wir stehen vor herausfordernden Zeiten und werden künftig mit noch knapperen Ressourcen umgehen müssen. Wir FW werden auch weiterhin konstruktiv im Stadtrat zusammenarbeiten, bedanken uns nochmal für die geleistete Arbeit und stimmen dem vorgelegten Haushalt samt Stellen- und Finanzplan zu.“

Hierzu meint 1. Bürgermeister Wutzlhofer, dass das halbe Prozent weniger bei der Kreisumlage für die Stadt Vohenstrauß eine Einsparung von rund 50.000,- Euro bedeutet. Damit kann schon wieder ein Dienstfahrzeug angeschafft werden. Auch von der FW-Fraktion war zu hören, dass es bei den freiwilligen Leistungen und im Bildungsbereich keine Abstriche geben darf. Hier sind sich alle einig, dass es keine Kürzungen geben darf sofern sie nicht übergeordnet gefordert werden. Hinsichtlich des Leerstandmanagements wurden bereits durch die Einstellung von Lisa Scheck erste Vorkehrungen getroffen. Dies wird sicher keine leichte Aufgabe sein, denn auch in größeren Städten sieht man es deutlich, dass es schwierig ist, kleine Ladengeschäfte wirtschaftlich zu führen. Die Stadt wird alles daransetzen, hier Lösungen zu finden und dies ist bereits mit einigen kleinen Punkten, z.B. Bücherei, Hofladen und Rathaus-Café gelungen. Der Sitzungsleiter bedankt sich, dass der Haushalt 2025 mitgetragen wird.


Nun übergibt 1. Bürgermeister Wutzlhofer das Wort an Christian Messer, der für die SPD-Fraktion wie folgt zum Haushalt 2025 Stellung nimmt:

„Sehr geehrte Kollegen des Stadtrats und der Verwaltung, meine Vorredner haben die meisten Punkte bereits angesprochen. Auch für die SPD-Fraktion ist es wichtig, dass die freiwilligen Zuschüsse für die Vereins- und Jugendarbeit bei Sportvereinen und Feuerwehr wieder vom Stadtrat getragen werden. Neben den Pflichtaufgaben werden die großen Investitionen in die nächsten Haushalte sehr einschlagen. Aber dies kann auch positiv gesehen werden: Wenn mehr Kapazität bei den Kindergärten benötigt wird, bedeutet dies eine wachsende Gemeinde und damit Investition in die Zukunft. Bedanken möchte sich die SPD-Fraktion bei Kämmerer Feselmeier und seinem Team und den Kollegen des Stadtrates. Die SPD-Fraktion wird diesem Haushalt zustimmen.“ 

Wutzlhofer stellt fest, dass die freiwilligen Leistungen offensichtlich unantastbar sind. Was auch von den beiden anderen Fraktionen bereits angesprochen wurde ist der Bildungssektor. Dieser wird sehr viel Geld kosten und wird mit entsprechenden Finanzmitteln ausgestattet werden müssen.

Zuletzt äußert sich Stadtratsmitglied Petra Reil für die FDP/UW-Fraktion zum Haushalt 2025 wie folgt:

„Sehr geehrter Herr Bürgermeister Wutzlhofer, sehr geehrte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung, werte Kolleginnen und Kollegen des Stadtrates, verehrte interessierte Bürger und Pressevertreter,

meine Vorredner haben die Zahlen schon ausführlichst beleuchtet. Deshalb will ich lediglich auf ein
paar Punkte eingehen. Der Haushalt 2025 bewegt sich in etwa im gleichen Umfang als im letzten Jahr. Um die Ausgaben zu decken ist jedoch die vorgesehene Entnahme aus den Rücklagen um ca. 1 Mio. Euro höher als 2024. Wir können nur hoffen, dass das Haushaltsjahr 2025 - wie bereits der Haushalt 2024 - auch positiver ausfällt, als erwartet, und wir nicht die gesamten 5,4 Mio. Euro aus den Rücklagen benötigen, denn die kostenintensiven Maßnahmen stehen in den kommenden Jahren erst noch bevor, wie z. B. Neubau für Ganztagsbetreuung und Kindergarten sowie Sanierungsarbeiten im Wasser- und Abwasserbereich.

Baumaßnahmen in Höhe von 6,3 Mio. Euro haben sich zum letzten Haushaltsjahr nochmal etwas
erhöht. Baumaßnahmen, die teilweise unumgänglich sind, wie die Erschließung Gewerbegebiet
Vohenstrauß Ost BA III, Sanierung an Entwässerung und Kanal, Sanierungsarbeiten an den
Schulen. Aber auch Straßenbaumaßnahmen, die durch unseren Bauhof ausgeführt werden, sind in Höhe von 718.000,- Euro enthalten. Die vielen Maßnahmen stellt aber auch für die Mitarbeiter der Stadt Vohenstrauß eine große Herausforderung dar, da jeder Baumaßnahme begleitet, bearbeitet, überwacht oder abgerechnet werden muss. In wie weit die Maßnahmen alle umgesetzt werden können, bleibt daher abzuwarten.

Auch die Personalausgaben haben einen Höchststand von 4,43 Mio. Euro erreicht. Eine Ursache ist natürlich die tarifliche Lohnerhöhung, aber auch die Notwendigkeit von zusätzlichem Fachpersonal. Hier denke ich an die zusätzliche Stelle fürs Stadtmarketing, als Ergebnis des Stadtmarketingkonzeptes oder eine Stelle für die IT / EDV, was einen immer größeren Umfang im Rathaus und Schulbereich notwendig macht. Für 2025 sind hohe Defizite für die Wasserversorgung (146.550,- Euro), für die Abwasserbeseitigung (460.850,- Euro) und das Bestattungswesen (99.500,- Euro) im Haushalt enthalten. Das zu erwartende Gesamtdefizit ist mit ca. 700.000,- Euro angegeben. Die anstehende Neukalkulation in diesen Bereichen ist deshalb dringend erforderlich.

Freiwillige Leistungen, wie z. B. die Sportförderung, Kulturförderung oder Jugendförderung der
Feuerwehr, um nur einige zu nennen, sind in Höhe von ca. 206.500,- Euro vorgesehen. Diese freiwilligen Leistungen sind ein Ausdruck der Wertschätzung für die vielen geleisteten Stunden im Ehrenamt. Durch die Vereine und Gemeinschaften gewinnt unsere Großgemeinde an Attraktivität, stärkt den Gemeinschaftssinn und gibt unseren Kindern und Jugendlichen ein Umfeld, in dem sie fürs Leben lernen. Unsere Großgemeinde und die Stadt profitiert aber auch ganz konkret z. B. von den Unterstützungen der Vereine bei öffentlichen Veranstaltungen. Von Seiten der FDP/UW werden die freiwilligen Leistungen voll unterstützt und sollten, so lange es finanziell für die Stadt möglich ist, auch fortgesetzt werden. Erfreulich ist die aktuelle Pro-Kopf-Verschuldung der Gemeinde in Höhe von 4,85 €. Das spiegelt die gute wirtschaftliche Lage von Vohenstrauß in den letzten Jahren wieder. Dennoch werden wir in Zukunft noch genauer überlegen müssen, welche Maßnahmen im welchen Zeitraum realisierbar und vor allem finanzierbar sind. Die FDP/UW-Fraktion stimmt dem Haushalt 2025 zu.“

Wutzlhofer weist darauf hin, dass die Anmerkung, dass der Vohenstraußer Haushalt 2024 fast identisch war, jedoch heuer trotzdem sehr viel aus den Rücklagen entnommen werden muss, damit zu tun hat, dass heuer fast keine Grundstücke verkauft werden können, da diese bereits alle verkauft sind. Auch die hohen Energiekosten und die Lohnsteigerungen schlagen zu Buche. Jeder hätte es gerne anders, aber die Stadt muss damit zurechtkommen. Hinsichtlich der Umsetzbarkeit von Maßnahmen wird auf die bereits angesprochene bisherige Umsetzungsgeschwindigkeit verwiesen. Diese sollte überdacht werden, da dem Bauhof und der Verwaltung in den letzten Jahren sehr viel abverlangt wurde. Ein Jahr des Durchschnaufens zur Aufarbeitung der Rückstände wäre diskussionswürdig. Die Neukalkulation für Wasser und Kanal steht 2026 an und der Friedhof Vohenstrauß wird 2025 neu kalkuliert. Der Stadtrat muss heuer noch über die Gebührensatzung beim Friedhof Vohenstrauß entscheiden.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. Erlass der Haushaltssatzung und Festsetzung des Haushaltsplans 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 63 Abs. 1 GO hat die Stadt für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung ist das Haushaltsgesetz der Stadt und ist eine vom zuständigen Gremium zu beschließende Rechtsnorm.

Die Kämmerei hat für das Haushaltsjahr 2025 den Haushaltsplan erarbeitet und die Haushaltssatzung hierzu vorbereitet.

Der Haushalt 2025 wurde in zwei Sitzungen des Finanz- und Verwaltungsausschusses am 24. und 25.03.2025 vorberaten.

In der Haushaltssatzung 2025 ist dieses Jahr nur der Gewerbesteuerhebesatz genannt, da die
Grundsteuerhebesätze bereits durch die Hebesatzsatzung festgesetzt wurden.

Beschluss

Nach Beratung und Aussprache beschließt der Stadtrat die nachstehende Haushaltssatzung 2025 zu erlassen und den Haushaltsplan 2025 mit den darin enthaltenen Ansätzen und Abschlusszahlen festzusetzen:

Haushaltssatzung







der Stadt Vohenstrauß -Landkreis Neustadt an der Waldnaab- für das Haushaltsjahr 2025








Auf Grund des Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erläßt die Stadt Vohenstrauß folgende Haushaltssatzung:







§ 1







Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit festgesetzt; er schließt 







im Verwaltungshaushalt













in den Einnahmen und Ausgaben mit

20.896.405,00 €







und im Vermögenshaushalt 













in den Einnahmen und Ausgaben mit

7.413.650,00 €







ab.














§ 2







Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen


sind nicht vorgesehen.












§ 3







Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.








§ 4







Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:















Gewerbesteuer



350 v.H.















§ 5







Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan 
wird auf 1.600.000 Euro festgesetzt.











§ 6







Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 01. Januar 2025 in Kraft.









Vohenstrauß, den 












Stadt Vohenstrauß





















Siegel




Andreas Wutzlhofer





Erster Bürgermeister




















Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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5. Aufstellung des Investitionsprogramms für die Haushaltsjahre 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Gemäß Art. 70 Abs. 2 GO ist als Unterlage für die Finanzplanung ein Investitionsprogramm aufzustellen.
Dieses wurde von der Kämmerei bis 2028 fortgeschrieben.


Es beinhaltet Investitionsmaßnahmen der Einzelpläne 1 – 8 und beinhaltet sowohl Maßnahmen, die im gegenständlichen Haushaltsjahr als auch in den Folgejahren bis 2028 vorgesehen sind.


Die in diesem Investitionsprogramm enthaltenen Maßnahmen sind in den Sitzungen des Finanz-und Verwaltungsausschusses am 24. und 25.03.2025 beraten und beschlossen worden.


Die Maßnahmen sind in der Anlage zum Investitionsprogramm aufgelistet, die der Beschlussvorlage beiliegt.


Inwieweit sich andere bzw. weitere Investitionen herauskristallisieren, bleibt für die Jahre nach 2025 abzuwarten.

Beschluss

Mit der Anpassung und Fortführung des Investitionsprogramms unter Annahme der darin enthaltenen künftigen Maßnahmen besteht Einverständnis.

Für die Jahre 2024 bis 2028 wird das erstellte Investitionsprogramm genehmigt und zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Die Gesamtsumme des Investitionsprogramms beträgt 42.080.000 EUR.

Hiervon entfallen auf     
                                      2024   7.426.000 EUR
                                      2025   7.360.000 EUR
                                      2026   9.540.000 EUR
                                      2027 10.284.000 EUR
                                2028   7.470.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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6. Beratung und Beschlussfassung über den Stellenplan für das Haushaltsjahr 2025

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö beschliessend 6

Sach- und Rechtslage

Der Stellenplan hat die im Haushaltsjahr erforderlichen Stellen der Beamten und der nicht vorübergehend tariflich Beschäftigten nach Art, Besoldung und Entgeltgruppen auszuweisen.

Für die Beamten ist Art. 26 BayBesG (Obergrenzen für Beförderungsämter) einschlägig.

Der Stellenplan 2025 für die tariflich Beschäftigten weist sowohl die Stellen der ehemaligen Arbeiter und Angestellten als auch die Stellen im Sozial- und Erziehungsdienst aus.

Der Stellenplan ist Bestandteil des Haushaltsplanes und Grundlage für die Einstellung und Beförderung bzw. Eingruppierung der Beamten und der tariflich Beschäftigten.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat für das Haushaltsjahr 2025 folgenden Stellenplan:

1 Kommunaler Wahlbeamter BesGr A 16

2 Laufbahnbeamte

davon         
       1 Beamter   BesGr A 11    
       1 Beamtin   BesGr A  9
       


59 Stellen für tariflich Beschäftigte

davon        2,0 Stellen EG 12
                  2,0 Stellen EG 10        
                  3,0 Stellen EG  9 c
                  2,0 Stellen EG  9 b
                  4,0 Stellen EG  9 a
                  7,0 Stellen EG  8
                  3,0 Stellen EG  7
                  3,0 Stellen EG  6
                23,0 Stellen EG  5
                  1,0  Stellen EG 4
                  9,0  Stellen EG 2

                    1,0 Stelle   EG S9
                    2,0 Stellen EG S4

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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7. Aufstellung des Finanzplans für die Haushaltsjahre 2024 - 2028

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö beschliessend 7

Sach- und Rechtslage

Nach Art. 70 Abs. 1 GO hat die Stadt ihrer Haushaltswirtschaft eine fünfjährige Finanzplanung zu Grunde zu legen.

Die Investitionen hierzu wurden aus dem Investitionsplan entnommen; die übrigen Festsetzungen sind sorgfältig geschätzte Orientierungswerte.

Für den Verwaltungshaushalt wurde die Finanzplanung nach den Orientierungswerten für die kommunale Finanzplanung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen erstellt (Art. 70 Abs. 5 GO).

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:


Der Finanzplan wird entsprechend den Bestimmungen des Art. 70 Abs. 5 GO an die neuen Orientierungsdaten angepasst und fortgeführt.


Der dem Haushaltsplan 2025 nach § 2 Abs. 2 KommHV-Kameralistik beigefügte Finanzplan für die Jahre 2024 bis 2028 wird anerkannt und genehmigt.


Er weist folgende Einnahmen und Ausgaben (Gesamt) je Haushaltsjahr aus:


2024        27.991.000 EUR
2025        28.312.000 EUR
2026        30.262.000 EUR
2027        31.175.000 EUR
2028        28.447.000 EUR

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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8. Vollzug des Immissionsschutzrechts; Windpark Vohenstrauß, Lkr. Neustadt a.d.Waldnaab – Am Michlbach; hier: Anträge auf Vorbescheid nach § 9 BImSchG (Bundes-Immissionsschutzgesetz); Az.: 8711.1-59-1 (VB 1 – Am Michlbach) 8711.1-59-2 (VB 2 – Am Michlbach) Fachstellen- und Behördenbeteiligung gemäß §§ 9, 10 Abs. 5 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV (Verordnung zur Durchführung des BImSchG) – hier insb. gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB (Baugesetzbuch)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö beschliessend 8

Sach- und Rechtslage

Der Antragsteller beabsichtigt auf den Fl.Nrn. 1061, 1061/2, 1081, 1147, alle Gemarkung Vohenstrauß, und auf den Fl.Nrn. 333, 334 und 346, alle Gemarkung Burgtreswitz, Markt Moosbach, die Errichtung von sieben Windenergieanlagen (WEA) zu Erzeugung elektrischen Stroms mittels Windkraft. 

Hierzu wurden am 20.02.2025 bei der Regierung der Oberpfalz zwei immissionsschutzrechtliche Vorbescheide nach § 9 BImSchG für den Windpark Vohenstrauß – Am Michlbach, bestehend aus sechs Windenergieanlagen des Anlagentyps Nordex N175/6.X und einer Windenergieanlage des Typs N163/6.X, in der Gemeinde Vohenstrauß, Gemarkung Vohenstrauß, und Gemeinde Moosbach, Gemarkung Burgtreswitz, beantragt.

Die Regierung der Oberpfalz hat die Stadt Vohenstrauß daraufhin im Rahmen des Verfahrens gemäß §§ 9 und 10 Abs. 5 BImSchG i.V.m. § 11 der 9. BImSchV, hier insbesondere zur Erklärung des gemeindlichen Einvernehmens nach § 36 BauGB, mit E-Mail vom 04.04.2025 um Abgabe einer Stellungnahme zu der jeweiligen Voranfrage bis spätestens 04.05.2025 gebeten.

Nach Mitteilung der Regierung wird ein Vorbescheidverfahren nach § 9 Abs. 1a BImSchG im vereinfachten Verfahren (§ 19 BImSchG) durchgeführt. Der Antragssteller beabsichtigt den Bau und die Errichtung von insgesamt sieben Windenergieanlagen an den o.g. Standorten (sh. Lagepläne). Zur Abklärung einzelner Fragen wurde jeweils ein Vorbescheid beantragt.

  • Im Rahmen des ersten Vorbescheides soll für die beantragten Windenergieanlagen über 

- die Vereinbarkeit mit den Belangen der zivilen und militärischen Luftfahrt einschließlich Flugsicherungseinrichtungen (§ 18a LuftVG - Luftverkehrsgesetz) und Richtfunk 

sowie 

- die Vereinbarkeit mit der Funktionsfähigkeit von Funkstellen und Radaranlagen nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB (ausgenommen der DWD Wetterradaranlage „Eisberg“) entschieden werden. 

  • Im Rahmen des zweiten Vorbescheides soll für die beantragten Windenergieanlagen über

- die Vereinbarkeit mit den Belangen des Denkmalschutzes nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 5 BauGB,

- die Privilegierung der Windenergieanlagen nach § 35 Abs. 1 Nr. 5 BauGB im Hinblick auf § 249 Abs. 2 BauGB und im Hinblick auf Art. 82 Abs. 1 und Abs. 2 BayBO (Bayerische Bauordnung), 
 
- die Vereinbarkeit mit der Funktionsfähigkeit der DWD Wetterradaranlage „Eisberg“ nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 8 BauGB

und 
 
- die Vereinbarkeit der Windenergieanlagen mit den Zielen der Raumordnung nach § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB entschieden werden.

Die Prüfung soll auch im Verhältnis zu etwaig konkurrierenden Windenergieanlagen erfolgen. Es soll also für den beantragten Prüfgegenstand auch festgestellt werden, 

  1. ob bereits bestehende bzw. genehmigte Windenergieanlagen in der Umgebung durch die beantragten Windenergieanlagen gefährdet sind 
und 
  1. dass umgekehrt die beantragten Windenergieanlagen im Falle eines Genehmigungs- oder Vorbescheidantrages eines anderen Bauherrn für Windenergieanlagen in der Umgebung als Vorbelastung zu berücksichtigen sind. 

Nicht geprüft werden sollen die Beeinträchtigung der öffentlichen Belange nach § 35 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 7 BauGB.

Der genaue Prüfungsumfang kann dem jeweilige Schreiben „Prüfumfang“ des Antragsstellers entnommen werden. (sh. Anlage)

Zur Vermeidung von möglichen Konkurrenzsituationen wurde lt. der Regierung auch das Sachgebiet Immissionsschutz um Mitteilung gebeten, ob bereits genehmigte oder im Verfahren befindliche Anlagen vorliegen, die zu einer möglichen Konkurrenz führen würden.

Zuständige Genehmigungsbehörde ist gem. Art. 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 Buchst. b) BayImSchG (Bayerisches Immissionsschutzgesetz) die Regierung der Oberpfalz. 

Seitens der Regierung wird gebeten, mitzuteilen, ob der jeweilige Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird bzw. ob dem Vorhaben bzw. den im Antrag genannten Prüffragen zum geplanten Vorhaben zugestimmt wird (insb. gemeindliches Einvernehmen nach § 36 BauGB).

Das geplante Vorhaben kann wie folgt kurz dargestellt werden:

  • Errichtung von 5 WEA des Typs Nordex N175/6.X auf Grundstücken im Gemeindebereich Vohenstrauß
    • Nabenhöhe jeweils 179 m
    • Rotordurchmesser jeweils 175 m
    • Anlagenhöhe über Grund jeweils 267 m
    • Anlagenleistung jeweils 6800 kW
    • Fundamentdurchmesser jeweils ca. 29 m

  • Errichtung von 2 WEA, eine Typ Nordex N175/6.X und eine Typ Nordex N163/6.X, auf Grundstücken im Gemeindebereich Moosbach
    • Nabenhöhe jeweils 179 m bzw. 164 m (Typ Nordex N163/6.X)
    • Rotordurchmesser jeweils 175 m bzw. 163 m (Typ Nordex N163/6.X)
    • Anlagenhöhe über Grund jeweils 267 m bzw. 245 m (Typ Nordex N163/6.X)
    • Anlagenleistung jeweils 6800 kW bzw. 7000 kW (Typ Nordex N163/6.X) 
    • Fundamentdurchmesser jeweils ca. 29 m

Die Lage der einzelnen Standorte kann in groben Zügen beschrieben werden als süd- und südöstlich der Autobahnanschlussstelle „Vohenstrauß – Ost“ sowie süd- bis südwestlich des Anwesens Neuwirtshaus und nord- bis nordöstlich der Ortschaft Kößing sowie nord- bis nordwestlich der Ortschaft Altentreswitz. Hierbei werden zu den nächstgelegenen Wohngebäuden Abstände von min. 842 m eingehalten.

Details können den vorgelegten Antragsunterlagen entnommen werden, welche die Stadtratsfraktionen in Ablichtung zur Kenntnis erhalten haben. Zudem wurden diese für alle Stadtratsmitglieder ins RIS eingestellt.

Beschluss

Gegen die Anträge auf immissionsschutzrechtliche Vorbescheide zur Errichtung des Windparks Vohenstrauß – Am Michlbach, auf den Grundstücken mit den Fl.Nrn. 1061, 1061/2, 1081, 1147, alle Gemarkung Vohenstrauß, und auf den Fl.Nrn. 333, 334 und 346, alle Gemarkung Burgtreswitz, Markt Moosbach, lt. Antragsunterlagen vom 20.02.2025, übermittelt durch die Regierung der Oberpfalz mit E-Mail vom 04.04.2025, werden von Seiten der Stadt Vohenstrauß keine Einwendungen erhoben.
Das gemeindliche Einvernehmen der Stadt Vohenstrauß gemäß § 36 BauGB wird hiermit erteilt.

Nach § 36 Abs. 1 BauGB wird zu den Anträgen auf Vorbescheid entsprechend der Sach- und Rechtslage Stellung genommen.

Die Verwaltung wird beauftragt, der Regierung der Oberpfalz als Genehmigungsbehörde die Gremiumsentscheidung zu den Anträgen auf Vorbescheid mitzuteilen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

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9. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö 9

Sach- und Rechtslage

  1. Vor wenigen Stunden wurde im Rathaussaal der bisherige Leiter der Polizeiinspektion Vohenstrauß, Herr Plank, verabschiedet. Dieser durfte in Vohenstrauß ein halbes Jahr als Dienststellenleiter tätig sein. Unter Anwesenheit des Polizeipräsidenten und des Vizepräsidenten wurde zugleich der neue Polizeichef, Herr Achtert, in sein Amt eingeführt. Dieser wird ab 01.05.2025 die Dienststelle voraussichtlich bis zum Pensionsalter führen.

  1. Seit 01.04.2025 läuft das neue Buchungssystem beim Wohnmobilstellplatz. Hier zeigt sich verstärkt das Problem, dass ältere Nutzer mit dem Smartphone nicht umgehen und damit nicht buchen können. Am 24.04.2025 wurden die Daten abgefragt. Es gab bis dahin 46 Buchungsanfragen mit Einnahmen in Höhe von 426,- Euro, wobei 1,50 Euro pro Buchung an den Betreiber Parkn’Sleep abgeführt werden müssen, so dass für die Stadt 230,- Euro übrigbleiben. Aktuell wird es so geregelt, dass Nutzer, die mit der App nicht zurechtkommen, während der Woche ins Tourismusbüro kommen können und am Wochenende das Geld in den Briefkasten einwerfen müssen. Es ist schon die Frage aufgetaucht, ob ein Rentner vor Ort abkassieren könnte, aber dies steht in keinem Verhältnis zum Nutzen. Es übernachten jetzt deutlich weniger. Auf Nachfrage bei Campern mit heimischen Kennzeichen, warum sie bisher nach Vohenstrauß gekommen sind, kam häufig die Antwort, weil es nichts kostet. Damit ist klar, dass die Kostenlosigkeit ausgenutzt und missbraucht wurde. Es wird sich herumsprechen, dass dies jetzt nicht mehr möglich ist. Strom und Entsorgung werden durch die vereinnahmten Gebühren finanziert und das ist immerhin besser, als draufzahlen. Im Übrigen wurde von Nutzern bereits geäußert, dass 10,- Euro für Strom und Entsorgung immer noch günstig sind. Die Gebühren werden jetzt vorerst so belassen und nach der Saison wird Resümee gezogen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 68. Sitzung des Stadtrates / außerordentlich (Haushalt) 28.04.2025 ö 10

Sach- und Rechtslage

  1. Stadtratsmitglied Bernhard Kleber möchte wissen, wann das Freibad geöffnet wird, wie die Öffnungszeiten sind und wie es mit dem Kiosk aussieht. Nachdem heuer Pleystein geschlossen bleibt, ist eventuell mit einem Ansturm zu rechnen. 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer antwortet, dass die Öffnung Anfang Juni geplant ist, die Stadt aber hier flexibel sein wird und bei schönen Wetter früher öffnet, wobei das Wasser ein Problem sein könnte. Außendienstleiter Michael Gösl ergänzt, dass es möglich wäre, vor den Pfingstferien Ende Mai zu öffnen. Derzeit laufen die Reinigungsarbeiten im Becken, die fast abgeschlossen sind. Wenn von den Landwirten gedüngt oder Gülle ausgefahren wird, ist es nicht möglich, Wasser einlaufen zu lassen, denn es wird unbedingt sauberes Wasser benötigt. Auch ist es nicht möglich vom Bach zu viel Wasser abzuleiten, damit die anhängenden Weiher nicht trockengelegt werden. Von diesen beiden Faktoren ist die Öffnung abhängig. Wutzlhofer weist außerdem darauf hin, dass der Kioskbetreiber ebenfalls bereits zugesagt hat. Der Kiosk war letztes Jahr überwiegend durch die Mutter des Betreibers besetzt. Die Stadt wird demnächst Kontakt aufnehmen, geht jedoch davon aus, dass der Betreiber zu seiner Zusage steht.

  1. Ortssprecher Wolfang Kiesbauer erkundigt sich nach dem Sachstand des Breitbandausbaus in Roggenstein. Geschäftsleiter Thomas Herrmann erklärt, dass dies Thema in der nächsten Stadtratssitzung sein wird. In den vergangenen Jahren wurde die Stadt im Bereich Breitband immer wieder in der Entwicklung zurückgeworfen, da z.B. vom Bund ein Förderverfahren eingestellt werden musste. Die Stadt befindet sich momentan in der Auswahlphase. Es wurde ausgeschrieben, Angebote eingeholt, diese werden bewertet und in der nächsten Sitzung erfolgt der Zuschlag für einen Netzbetreiber. Bei der Umsetzungsphase muss mit einem Zeitraum von bis zu fünf Jahren gerechnet werden. Ziel ist es, über das Förderprogramm flächendeckend Glasfaser voranzubringen und zwar auch in kleinen Ortschaften und Weilern. 2. Bürgermeister Uli Münchmeier hält es für sinnvoll, bei Baumaßnahmen im Bereich Kanal, Wasser oder Straßen Leerrohre für Glasfaser zu verlegen. Herrmann erklärt, dass in Böhmischbruck bereits Leerrohre verlegt wurden, die dann vom ausgewählten Betreiber abgekauft werden. Dieser Synergieeffekt könnte auch in Roggenstein sinnvoll sein. Unabhängig davon ist in Vohenstrauß und Altenstadt ein eigenwirtschaftlicher Ausbau geplant. Alles, was nicht abgedeckt ist, muss über Förderverfahren erschlossen werden.

  1. Kiesbauer gibt außerdem einen Hinweis auf das 150jährige Bestehen der Feuerwehr Roggenstein, das am 18.06.2025 gefeiert  wird. Leider stehen in der Bürgermeister-Großmann-Straße zahlreiche Bäume schief, was im Hinblick auf das kommende Fest geändert werden sollte. Außendienstleiter Gösl weiß, dass es sich dabei um vier Bäume handelt, die schon 3-6 Jahre schief stehen. Es ist nicht möglich, alte Bäume gerade zu richten. Diese müssten ausgegraben und neue Bäume gepflanzt werden. Kiesbauer spricht sich für diese Lösung aus, da es einfach nicht schön aussieht. Vielleicht können bis zum Fest Obstbäume gepflanzt werden. Gösl erwidert, dass bis zum Fest diesbezüglich nichts mehr passieren wird, da derzeit keine Bäume entfernt werden dürfen und Neuanpflanzungen gehen ohnehin nicht von heute auf morgen.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.06.2025 16:32 Uhr