Datum: 10.09.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:19 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.07.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
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ö
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1 |
Sach- und Rechtslage
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 30.07.2015
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschrift vom 30.07.2015 werden nicht erhoben. Damit gilt diese Niederschrift als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO).
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe der in der nichtöffentlichen Sitzung vom 30.07.32015 gefassten Beschlüsse bei denen der Geheimhaltungsgrund entfallen ist
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
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ö
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2 |
Sach- und Rechtslage
Der Stadtrat Vohenstrauß hat in seiner Sitzung vom 30.07.2015 beschlossen, dass für die in dieser Sitzung gefassten Beschlüsse
17/10 Landestheater Oberpfalz; hier: Bewilligung der städtischen Förderung in Höhe von
10.000,-- € für das Jahr 2015
17/11 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Vohenstrauß sowie Aufstellung eines Bebauungsplanes für die Ausweisung eines neuen Baugebiets im Parallelverfahren; hier: Beauftragung eines Architekturbüros
17/12 Schülerbeförderung; hier: Vergabe der Schülerbeförderung Kaimling/ Roggenstein zum
Schulzentrum Vohenstrauß (Schulbuslinie 2)
17/13 Kanalauswechslungen Altenstadt b. Vohenstrauß, Bereich Seltmann-Grundstück/ Weidener Straße/ Retzstraße/ Rosenstraße sowie Teilbereich Bahnhofstraße; hier: Auftragsvergabe
der Geheimhaltungsgrund entfallen ist.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. Behandlung der Empfehlungen, Anregungen und Anträge in den Bürgerversammlungen im Jahre 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
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ö
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3 |
Sach- und Rechtslage
Zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten wurden im Jahre 2015 in den Ortsteilen der Großgemeinde Vohenstrauß folgende Bürgerversammlungen abgehalten:
29.06.2015 in Roggenstein
30.06.2015 in Altenstadt b. Vohenstrauß
01.07.2015 in Kaimling
03.07.2015 in Vohenstrauß
06.07.2015 in Oberlind
07.07.2015 in Böhmischbruck
08.07.2015 in Waldau
Über den Verlauf der Bürgerversammlungen, insbesondere über die von den Gemeindebürgern vorgebrachten Wünsche, Empfehlungen und Anträge wurden Niederschriften gefertigt, die den einzelnen Stadtratsmitgliedern in Ablichtung bzw. auf elektronischem Wege zugeleitet wurden.
Nach Art. 18 Abs. 4 GO müssen Anträge und Empfehlungen aus den Bürgerversammlungen im Stadtrat behandelt werden. Das Gesetz verlangt jedoch keine Beschlussfassung über die Anträge und Empfehlungen (Annahme oder Ablehnung). Diese gelten im Extremfall auch dann als behandelt, wenn sie zwar ordnungsgemäß aufgerufen wurden, sich seitens des Stadtrates aber niemand zu Wort meldet oder einen Antrag stellt. Mit dieser Regelung des Art. 18, insbesondere des Art. 18 Abs. 4 GO, hat das Mitwirkungsrecht der Gemeindebürger sein Bewenden. Selbstverständlich kann der Stadtrat aber konkret Beschlüsse fassen, so- weit er dies für erforderlich hält.
Aussprache und Beschlussfassungen (soweit dies im Einzelfall erforderlich ist)
Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, dass er die Anfragen der Bürgerversammlung kurz ansprechen und den jeweiligen Sachstand mitteilen wird. Zusammenfassend betrachtet ist festzustellen, dass nur in zwei Bürgerversammlungen ein Antrag gestellt wurde, die beschlussmäßig zu behandeln sind.
Roggenstein
Zu 1:
Hinsichtlich des Grüngutcontainer ist die Stadt immer noch auf der Suche nach einem geeigneten Ersatzstandort. ADL Frey wurde beauftragt, beim Eigentümer einer ins Auge gefassten landwirtschaftlichen Hofstelle nachzufragen.
zu 3:
Für den gewünschten Verkehrsspiegel an der Kreuzung „Pfarrer-Kreuzer-Straße/Muglhofer Straße“ ist nicht der städtische Wirtschafts- und Verkehrsausschuss, sondern das Staatl. Bauamt zuständig, da es sich um eine Kreisstraße handelt.
- StR Bayerl nimmt ab 19.05 Uhr an der Sitzung teil. –
Zu 5:
Der Verbindungsweg von der Pfarrer-Kreuzer-Straße zum Steinbühlweg liegt außerhalb der geschlossenen Ortslage. Im Außenbereich werden grundsätzlich keine Straßenleuchten errichtet. Die schadhaften Stellen des Weges wurden zwischenzeitlich ausgebessert.
Zu 6:
Die von Herrn Ermer angeregten Ausweichmöglichkeiten entlang der Verbindungsstraße zur Zieglmühle können, sobald in diesem Streckenabschnitt eine Sanierung der Fahrbahndecke ansteht, geschaffen werden.
Zu 7:
Temposys-Geräte werden in unregelmäßigen Zeitabständen an den verschiedensten Stellen aufgestellt. Insofern dürfte dies auch an der Ortseinfahrt an der Pfarrer-Kreuzer-Straße möglich sein; ebenso wie am Steinbühlweg.
Zu 9:
Der Rückschnitt der Sträucher entlang des Kirchsteigs in Richtung Luhetal erfolgt in den Wintermonaten. ADL Frey hat den entsprechenden Auftrag erhalten.
Altenstadt b. Vohenstrauß
Zu 3:
Die erbetene Sanierung der Weißenbachstraße wird in die Planungen aufgenommen und bei den Haushaltsberatungen 2016 oder 2017 berücksichtigt.
Zu 4:
Die Anlegung einer Blumenwiese auf dem Dorfplatz in Altenstadt ist grundsätzlich möglich, jedoch sollte erst der Abschluss der anstehenden, größeren Baumaßnahme auf dem Nachbaranwesen Lurtsch abgewartet werden.
Zu 5:
Hinsichtlich einer möglichen Nutzung des Beachvolleyballfeldes im städtischen Freibad in Vohenstrauß außerhalb der Öffnungszeiten wird die Angelegenheit derzeit von der Verwaltung versicherungsrechtlich geprüft.
Zu 7:
Zum Antrag des Herrn Schönberger um Prüfung, ob die Anlieferungszeiten für Grüngut im städtischen Bauhof ausgeweitet werden könnten, da es hauptsächlich kurz vor der Öffnung und der Schließung erheblichen Andrang gibt, vertritt 1. Bürgermeister Wutzlhofer die Meinung, dass sich die Situation dann nur zeitlich verschieben würde. Trotzdem wurde mit der Aufsicht, Herrn Feselmeier, über die Angelegenheit gesprochen. Dieser wäre einer Vorverlegung der Öffnungszeit nicht abgeneigt, da er am Dienstag bereits um 16.00 Uhr Feierabend hat und dann direkt vom Arbeitsplatz zum Bauhof fahren könnte. Aufgrund dieses Gesprächs schlägt 1. Bürgermeister Wutzlhofer vor, versuchsweise eine Saison lang die Öffnungszeiten sowohl am Dienstag als auch am Samstag jeweils eine halbe Stunde nach vorne und nach hinten zu verlängern. Damit wäre am Dienstag eine Anlieferung des Grünguts von 16.30 – 19.30 Uhr und am Samstag von 08.30 – 12.30 Uhr möglich.
Beschluss
Einstimmig schließt sich der Stadtrat dem Vorschlag von 1. Bürgermeister Wutzlhofer an unter der Voraussetzung, dass Herr Feselmeier mit diesen Öffnungszeiten einverstanden ist.
Kaimling
Zu 1:
Die zugesagte Untersuchung des Kanals in der Herrenstraße ist zwischenzeitlich erfolgt. Der Kanal wurde hierauf gespült und befindet sich seitdem wieder in einem sauberen, ordnungsgemäßen Zustand.
Zu 2:
Der Baum an der Grundstücksgrenze zu Herrn Steger sieht zwar optisch betrachtet nicht gut aus, scheint aber standfest zu sein. Leider ist es nicht zulässig, dass die Stadt einen Gutachter mit der Untersuchung eines Baumes auf einem Privatgrundstück beauftragt. Vielmehr kann der Eigentümer nur auf mögliche Gefahren hingewiesen und zur Wahrung des nachbarschaftlichen Friedens gebeten werden, den Zustand des Baumes untersuchen zu lassen. Das Wasser des Badeweihers wurde bakteriologisch untersucht. Das Ergebnis war, dass die Wasserqualität als gut bezeichnet werden kann. Im Herbst dieses Jahres wird der Weiher entleert, damit der Untergrund über den Winter ausfrieren kann, was zur einer zusätzlichen Verbesserung der Wasserqualität im nächsten Jahr beitragen wird.
Zu 3:
Die Fassade des ehemaligen Schulhauses und jetzigen Feuerwehrhauses wurde mittlerweile mit einem neuen Anstrich versehen, der Putz ausgebessert, der Schaukasten repariert und alle Verschleißerscheinungen behoben. Somit befindet sich das städtische Gebäude wieder in einem ordentlichen Zustand.
Zu 4:
Mit der verkehrlichen Situation und der engen Straßenführung bei der Ortseinfahrt der Straße „Bierreißl“ wird sich der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss in seiner nächsten Sitzung befassen. Hierauf wird dann über eine Gewichtsbeschränkung für Fahrzeuge auf maximal 7,5 t, beginnend an der Gemeindegrenze zu Leuchtenberg, entschieden. Hiervon ausgenommen wäre der landwirtschaftliche Verkehr. StR rewitzer gibt zu bedenken, dass in diesem Fall Kaimling für den Schwerlastverkehr von der B 22 abgeschnitten wäre, da auch aus Richtung Irchenrieth eine Gewichtsbeschränkung besteht. Soweit ihm bekannt, erklärt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, ist die Zufahrt über Irchenrieth uneingeschränkt möglich. Aber auch dort wird der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss eine Ortsbesichtigung vornehmen.
Vohenstrauß
Zu 1:
Die dürftige Informationspolitik den Anwohnern der Eglseestraße im Vorfeld der Baumaßnahme gegenüber geht nach Aussage von 1. Bürgermeister Wutzlhofer zu seinen Lasten.
Zu 3:
Die Anfrage zur Thujenhecke oberhalb des städtischen Bauhofs entlang des Fuß- und Radweges wurde bereits in der Bürgerversammlung ausführlich beantwortet.
Zu 4:
Bezüglich der Anregung, den „Bocklradweg“ von Waldau nach Altenstadt zu räumen wurde mit ADL Frey vereinbart, dies vorzunehmen, wenn sich eine Notwendigkeit ergibt. Damit kann sich 3. Bürgermeister Gollwitzer in keinster Weise anfreunden, da der Weg gerne von Eltern und deren Kindern zum Schlittenfahren genutzt wird. Wenn jemand schneefrei von Altenstadt nach Waldau und umgekehrt spazieren möchte, so kann dieser jederzeit den regelmäßig geräumten Fußweg in Anspruch nehmen. Es sei unsinnig und unverhältnismäßig, für die Fußgänger zwei Wege zu räumen. Anders ist die Situation auf dem Bocklradweg in Richtung Fiedlbühl, da dieser Weg von vielen Bewohnern des Ortsteils Fiedlbühl für den Einkauf zu Fuß oder mit dem Fahrrad genutzt wird.
Beschluss
Dem Antrag des Herrn Beierl auf die Räumung des „Bocklradwegs“ von Waldau nach Altenstadt b. Vohenstrauß wird nicht stattgegeben.
Zu 5:
Über den schlechten Zustand der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Steinach und der Kläranlage bei Unterlind wurde der Bürgermeister der Gemeinde Leuchtenberg, Herr Anton Kappl, informiert und gebeten, auf Leuchtenberger Gemeindegebiet für Abhilfe zu sorgen. Auf der Teilstrecke auf Vohenstraußer Gebiet wurden die schlechten Stellen großzügig ausgebessert.
Zu 8:
Zum leidigen Thema Hundekot und Pferdeäpfel kann zum wiederholten Male die Feststellung getroffen werden, dass das Problem nicht in den Griff zu bekommen ist. Leider gibt es hier keine Patentlösung.
Zu 10:
Die Verkehrssituation in der Asylstraße wird sich in absehbarer Zeit, sobald die Fahrbahnverbreiterung erfolgt ist, entschärfen. Der Begegnungsverkehr auf der Straße „Am Bahndamm“ müsste sich mittlerweile wieder etwas beruhigt haben, nachdem die Bankette mit Fräsgut aufgefüllt und befestigt wurden, so dass ein besseres Ausweichen möglich ist.
Oberlind
Zu 1:
Im Zusammenhang mit der Klage über die extreme Lärmbelästigung durch die Autobahn hatte StRin Eichl eine Geschwindigkeitsbegrenzung angeregt. Weiter wurde die Verwendung von Flüsterasphalt als Fahrbahnbelag ins Gespräch gebracht. Leider war es aus zeitlichen Gründen noch nicht möglich, mit den regionalen Bundestagsabgeordneten in Kontakt zu treten, um auf die Problematik hinzuweisen. Dies wird aber demnächst in schriftlicher Weise erfolgen. 1. Bürgermeister Wutzlhofer aber glaubt, dass vor allem bei den Lkw’s, die bei Steigungen einen Gang zurückschalten müssen, eine Geschwindigkeitsbegrenzung zu keiner Lärmreduzierung beitragen wird. Dem widerspricht StRin Eichl. Aus ihrer Sicht wird sehr oft unterschätzt, welch positiven Auswirkungen ein Tempolimit auf den Lärm hat.
Zu 2:
Den Flurbereinigungsweg vom Anwesen Scherer in Richtung Waldgebiet „Elm“ hat ADL Frey begutachtet und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass sich dieser momentan noch in einem befahrbaren Zustand befindet. Sobald sich der Belag verschlechtert, kann im Rahmen des Straßenunterhalts und, falls es der Einsatz des Außendienstes zeitlich zulässt, der Teer entfernt werden.
Böhmischbruck
Zu 2:
Über den Wunsch nach einem Kinderspielplatz in Altentreswitz wird bei der Aufstellung des Haushalts 2016 beraten. Auch darüber, ob einer geeigneter Platz vorhanden ist. Der Appell von ADL Frey an die Bewohner von Altentreswitz, sich bei einer eventuellen Errichtung als auch beim künftigen Unterhalt einzubringen, sollte natürlich aufgegriffen werden.
Zu 3:
1. Bürgermeister Wutzlhofer hofft, dass die Stadt rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten für die Sanierung der Kreisstraße NEW 35 bei der Erstellung der Umleitungspläne mit einbezogen wird. Um die für die Umleitung benötigte städtische Straße zu schonen, sollte eine Gewichtsbeschränkung auf 7,5 t angeordnet werden. Der Schwerlastverkehr muss dann eben längere Weg in Kauf nehmen. Bei der Einrichtung der Umleitungsstrecke wird die Stadt auf eine Beweissicherung drängen und nach Abschluss der Maßnahme im Falle einer Verschlechterung des Zustands der städt. Straße eine Aufbesserung einfordern.
Zu 4:
Mit der Ausbesserung der Straße über den Kranbühl wurde eine Firma beauftragt.
Zu 5:
Die angeblich kaputten Kanalschächte in der Propsteistraße hat ADL Frey untersucht. Letztendlich handelte es sich um zwei Schächte, die repariert wurden.
Zu 6:
Der Rückschnitt der Bäume entlang der Verbindungsstraße in Richtung Wastlmühle erfolgt im November.
Waldau
Zu 1:
Die Verbindungsstraße zwischen Waldau und Iltismühle wurde zwischenzeitlich saniert und befindet sich wieder in einem ordnungsgemäß begeh- und befahrbaren Zustand.
Zu 2:
Die beantragte durchgehende Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Kreisstraße von Waldau bis hin zum Sportplatz auf 60 km/h dürfte bei den zuständigen Stellen nur sehr schwer durchzusetzen sein, wie das Beispiel beim Sportzentrum in Vohenstrauß gezeigt hat. Die Stadt werde aber nichts unversucht lassen und bei der nächsten Verkehrsschau des Landkreises einen erneuten Versuch unternehmen.
Zu 3:
Im Hinblick auf die länger anhaltende Diskussion zum Thema Verkehrsunfälle mit Asylbewerbern bringt 1. Bürgermeister Wutzlhofer Verständnis für die Geschädigten auf. Die Stadt hat sich mit einer Petition an das Bundesinnenministerium gewandt, um auf eine zufriedenstellende Regelung zu schaffen. Die örtlichen Mandatsträger wurden durch Übersendung eines Abdrucks des Schreibens um Unterstützung gebeten. Die Antwort von MdB Grötsch erhalten die Stadtratsmitglieder demnächst, ebenso wie die Mitteilung von MdB Rupprecht, der versichert, die Angelegenheit bei den zuständigen Stellen zu thematisieren, jedoch keine großen Erfolgsaussichten sieht. Vom Bundesinnenministerium ist bislang noch keine Reaktion erfolgt.
Zu 5:
Mit der Forderung, bei der Einmündung der Engen Gasse in die Roggensteiner Straße einen Verkehrsspiegel anzubringen, befasst sich der Wirtschafts- und Verkehrsausschuss in seiner nächsten Sitzung.
Zu 6:
ADL Frey ist derzeit mit der Erfassung der verwitterten Straßenschilder in Richtung Burg beschäftigt. Diese werden nun nach und nach ausgetauscht bzw. erneuert.
Zu 7:
Die Anfrage wegen eventuell geplanter Windräder
war allgemein gefasst und bedarf keiner näheren Überprüfung.
Zu 8:
Die Wege in der Waldabteilung im Bereich der „Drei-Hand-Kreuze“, die sich in einem schlechten Zustand befinden sollen, befinden sich in Privateigentum. Aus diesem Grunde ist der Versuch eines Wegebaus im „Elm“ auch an den Eigentumsverhältnissen gescheitert.
Zu 9:
Die Bedenken, die Wasserqualität in Waldau könnte sich in negativer Weise verändert haben, sind völlig unbegründet. Das Wasser wird viermal im Jahr bakteriologisch untersucht. Sollten Keime festgestellt werden, wird die jeweilige Quelle sofort vom Netz genommen.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. Errichtung eines Containerdorfes für die Unterbringung von Flüchtlingen auf dem städtischen Grundstück Fl.Nr. 838/3 der Gemarkung Vohenstrauß (südwestlich der Straßenmeisterei des Staatl. Bauamts gelegen);
hier: Grundsatzbeschluss hinsichtlich eines Verkaufs oder einer Verpachtung des Grundstücks
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
|
ö
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|
4 |
Sach- und Rechtslage
1. Bürgermeister Wutzlhofer hat die Fraktionssprecher in einer außerordentlichen Fraktionssprechersitzung am 18.08.2015 über ein Gespräch mit Landrat Andreas Meier vom 17.08.2015 informiert, wonach es Überlegungen gäbe, entweder auf dem Grundstück der Straßenmeisterei, Fl.-Nr. 838 der Gemarkung Vohenstrauß, oder auf dem angrenzenden Grundstück der Stadt Vohenstrauß, Fl.-Nr. 838/3 der Gemarkung Vohenstrauß, ein Containerdorf für die Unterbringung von Asylsuchenden zu errichten.
Die Fraktionssprecher haben zu dem geplanten Standort für ein Containerdorf in der Nähe der Straßenmeisterei ihre grundsätzliche Zustimmung signalisiert.
Am 31.08.2015 fand ein diesbezügliches Gespräch beim Landratsamt statt, bei welchem Bauamtsleiter Johann Balk teilnahm, da es vorrangig um Erschließungsfragen ging. Dabei wurde signalisiert, dass als Standort für das Containerdorf das städtische Grundstück bevorzugt würde. Auf dem Grundstück der Straßenmeisterei würden wohl Freiflächen und Parkplätze sowie die vorhandene Infrastruktur mit in Anspruch genommen.
Bei diesem Gespräch wurde auch die Frage gestellt, ob es möglich wäre, anstelle einer Verpachtung oder Überlassung, das Grundstück käuflich erwerben zu können, evtl. mit einem Rückkaufsrecht zu Gunsten der Stadt Vohenstrauß. Diesbezüglich wurde auf die Zuständigkeit des Stadtrates verwiesen.
Einen Lageplan, in der die Lage des Grundstücks mit einer Größe von 3.297 m² dargestellt ist, haben die Stadtratsfraktionen erhalten.
Bei einem Telefonat zwischen 1. Bürgermeister Wutzlhofer und Landrat Meier am 01.09.2015 teilte der Landrat mit, dass der Kauf des Grundstücks wegen möglicher vergaberechtlicher Vorteile bei der Errichtung der Anlagen in die Überlegungen einfloss.
Eine verbindliche Rückkaufvereinbarung wäre möglich.
Der Wert des Grundstücks wäre wohl mit einem unerschlossenen und unverplanten GE-Gebiet (10,00 €) zu vergleichen.
Unabhängig ob Verpachtung, Überlassung oder Verkauf – bei der Vertragsgestaltung sollten folgende Punkte bedacht werden:
? Abschluss eines Erschließungsvertrages zu Lasten des Bauträgers
? Vertragliche Regelung in Bezug auf die Zahlung der Herstellungsbeiträge Wasser und Abwasser (besonders wichtig im Falle einer Überlassung / Vermietung bzw. im Falle einer Rückkauf-Vereinbarung)
? Evtl. kostenlose Überlassung von Anlagen wie Einzäunung usw. (mögliche Weiternutzung durch die Stadt Vohenstrauß für Zwischenlager, Baustelleinrichtungen usw.)
Für die weiteren Gespräche wäre ein Grundsatzbeschluss des Stadtrates vorteilhaft, ob mit dem Vorhaben grundsätzlich Einverständnis besteht und ob sowohl Verpachtung als auch Verkauf des Grundstücks in Frage kommen.
Aussprache
StR Dr. Wappmann gibt zu erkennen, dass er nicht gegen das geplante Containerdorf als solche ist, sondern nur den vorgesehenen Standort als nicht geeignet hält. Seiner Meinung nach liegt dieser in einem abgelegenen, völlig dezentralen Bereich zwischen Vohenstrauß und Straßenhäuser, der keinen wirklichen Beitrag zur Aufnahme und Integration von Flüchtlingen beitragen kann. Es sollte deshalb ein anderer Standort gesucht werden, der etwas weiter von der Autobahn, aber doch Zentrumsnah wäre. 1. Bürgermeister Wutzlhofer hält entgegen, dass das geplante Grundstück etwas verkannt wird. So hätten die Flüchtlinge im Fall einer dortigen Unterbringung kurze Wege in das Schulzentrum und zu den Einkaufsmärkten. Der Fuß- und Radweg verläuft unmittelbar neben dem Grundstück und zur Autobahn hin befindet sich ein ausreichender Lärmschutzwall. Was die Integration betrifft, so könnte z.B. ein Kindergartencontainer auf dem Gelände errichtet werden. Darüber hinaus leistet der Arbeitskreis Asyl, der überwiegend im Verborgenen wirkt, einen überaus wichtigen Beitrag zur Integration der Flüchtlinge. Eine Aussage, die 2. Bürgermeister Münchmeier nur bestätigen kann. StR Dr. Gref sieht den Vorteil des geplanten Standorts bei der Übersichtlichkeit und Kontrollierbarkeit durch einen Sicherheitsdienst.
Beschluss
Nach eingehender Beratung beschließt der Stadtrat einstimmig:
Mit der Bereitstellung und Veräußerung des städtischen Grundstücks Fl.Nr. 838/3 der Gemarkung Vohenstrauß für die Errichtung eines Containerdorfes zur Unterbringung von Flüchtlingen besteht Einverständnis. Die Höhe des Kaufpreises sowie die näheren Vertragsbedingungen werden zu gegebener Zeit gesondert festgelegt. Der abzuschließende Kaufvertrag ist dem Stadtrat zur Genehmigung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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5. 4. Änderung des Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß Ost, BA 1“, die Grundstücke Fl.Nrn. 1466/1, 1466/7, 1466/6, 1473, 1474 und 1472 (Straße „Im Gstaudach) betreffend;
hier: Einleitungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
|
ö
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beschliessend
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5 |
Sach- und Rechtslage
Ein größerer Produktionsbetrieb im Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ plant eine nicht unerhebliche Betriebserweiterung auf Teilflächen der (noch) städtischen Grundstücke Fl.Nrn. 1472 (Straße „Im Gstaudach“), 1473 und 1474 der Gemarkung Vohenstrauß. Da das geplante Vorhaben, über das der Stadtrat im nichtöffentlichen Sitzungsteil am 30.07.2015 vorab in Kenntnis gesetzt wurde, nicht den Festsetzungen des rechtsverbindliche Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß – Ost, BA 1“ entspricht, wäre eine Änderung des Bebauungsplanes notwendig. Dadurch müsste ein durchgehendes „Baufenster“ von den Grundstücken Fl.Nrn. 1466/1, 1466/7 und 1466/1 zu den Grundstücken Fl.Nrn. 1473 und 1474 der Gem. Vohenstrauß geschaffen werden. Dies hätte zur Folge, dass zum einen eine Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. 1472 (Straße „Im Gstaudach) nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche, sondern künftig als überbaubare Fläche ausgewiesen sowie ein Teilstück der biotopkartierten Hecke entlang der Straße „Im Gstaudach“ entfernt und an anderer Stelle als Neuanpflanzung vorgesehen werden müsste. Einen Auszug aus dem derzeit rechtsverbindlichen Bebauungsplan sowie einen Entwurf mit Darstellung der erforderlichen Änderungen haben die Stadtratsfraktionen zur Kenntnis erhalten.
Beschluss
Der Stadtrat Vohenstrauß beschließt folgende 4. Änderung des seit 09.12.1997 r
echtsverbindlichen Bebauungsplanes für das Gewerbe- und Industriegebiet „Vohenstrauß Ost, BA 1“:
Die im Bebauungsplan auf den Grundstücken Fl.Nrn. 1455/1, 1466/7 und 1466/6 der Gemarkung Vohenstrauß festgesetzten überbaubaren Flächen (Baufenster) werden mit denen der Grundstücke Fl.Nrn. 1473 und 1474 der Gemarkung Vohenstrauß verbunden. Damit ergibt sich ein durchgehendes Baufenster mit der Folge, dass eine Teilfläche der bisherigen Straße „Im Gstaudach“ künftig nicht mehr als öffentliche Verkehrsfläche sondern als überbaubare Fläche vorgesehen ist.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Änderungsverfahren erst dann einzuleiten und zügig durchzuführen, wenn sichergestellt ist, dass die im Sachverhalt erwähnte Betriebserweiterung zur Ausführung kommt. Mit der Erstellung eines Umweltberichts mit Behandlung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung ist, sofern erforderlich, ein geeignetes Fachbüro zu beauftragen.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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6. Wasserwerk-Photovoltaik der Stadt Vohenstrauß;
Erstellung der Jahresbilanz zum 31.12.2014 und der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
|
ö
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beschliessend
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6 |
Sach- und Rechtslage
Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung des Wasserwerks-Photovoltaikanlage der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2014 wurden durch den Bayerischen Kommunalen Prüfungsverband vom 27.08.2015 bis 31.08.2015 erstellt.
Der Jahresabschluss 2014 des Wasserwerks-Photovoltaikanlage der Stadt Vohenstrauß wurde festgestellt mit
Bilanzsumme Aktivseite 5.411.011,38 €
Bilanzsumme Passivseite 5.411.011,38 €
Jahresergebnis laut Bilanz 62.589,72 €
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung 62.589,72 €
Eine Kopie der Bilanz zum 31.12.2014, der Gewinn- und Verlustrechnung 2014 sowie der Erfolgsübersicht 2014 liegt den Stadtratsfraktionen vor.
Im Beratungsvermerk zum Jahresabschluss 2014 wurde vermerkt:
Bezogen auf den Wasserverkauf von 363.700 m³ beträgt der Jahresgewinn 2014 der Wasserversorgung ca. 14,6 ct/m³.
Im Vergleich zum Vorjahr (Überschuss ca. 14,3 ct/m³) ergab sich damit eine geringe Verbesserung; das Prinzip der Kostendeckung wurde erfüllt.
Die Feststellungen im Beratungsvermerk zur Kostendeckung des Wasserwerks sind ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und können nicht auf die Gebührenkalkulation nach dem Kommunalabgabenrecht angewandt werden. Die kaufmännische Buchführung ist in erster Linie im Hinblick auf die gesetzlichen Vorgaben in Bezug auf die steuerrechtlichen Vorschriften durchzuführen.
Die Photovoltaikanlagen brachten im Wirtschaftsjahr 2014 nach der kaufmännischen Buchführung ein positives Ergebnis von 9.361,84 €.
Das Ergebnis der Photovoltaikanlage ist ebenfalls ausschließlich auf die kaufmännische Buchführung bezogen und hat keinen Zusammenhang mit dem Vergleich des prognostizierten zum erwirtschafteten Ertrag.
Im Jahr 2014 wurde im Durchschnitt aller PV-Anlagen der prognostizierte Ertrag wegen der guten Sonnenstunden um ca. 11 % überschritten. Es handelt sich dabei um ein durchschnittliches Ertragsjahr.
Durch den Jahresgewinn (Wasserwerk und Photovoltaik) von 62.590 € verringert sich der verbleibende Verlustvortrag von 997.135 € zum 31.12.2013 auf 934.545 €.
Unter der Voraussetzung, dass das Jahresergebnis höher ist als 1,5 % des Sachanlagevermögens zu Beginn des Wirtschaftsjahres
, besteht die Möglichkeit, eine Konzessionsabgabe an die Stadt abzuführen. Die Konzessionsabgabe für 2014 konnte nicht erwirtschaftet werden.
Beschluss
1. Der Jahresabschluss 2014 des Wasserwerks – Photovoltaikanlage der Stadt Vohenstrauß
Bilanzsumme Aktivseite 5.411.011,38 €
Bilanzsumme Passivseite 5.411.011,38 €
Jahresergebnis laut Bilanz 62.589,72 €
Jahresergebnis laut Gewinn- und Verlustrechnung 62.589,72 €
wird hiermit festgestellt.
2. Der erzielte Jahresgewinn 2014 in Höhe von 62.589,72 € dient der Abdeckung von vorgetragenen Verlusten.
3. Die Schulden bei der Stadt Vohenstrauß werden marktüblich verzinst.
4. Eine Konzessionsabgabe wird bei Erreichen des steuerlichen Mindestgewinns an die Stadt abgeführt.
Die Konzessionsabgabe für 2014 konnte nicht erwirtschaftet werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
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7. Übernahme der Kosten für die Ausbildung zum Erwerb der Führerscheinklassen C/CE für aktive Feuerwehrangehörige
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
|
ö
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beschliessend
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7 |
Sach- und Rechtslage
Der Kommandant der FFw Vohenstrauß ist an die Stadt herangetreten und hat mitgeteilt, dass in absehbarer Zukunft mehrere aktive Feuerwehrdienstleistende überwiegend aus Altersgründen aus dem aktiven Dienst ausscheiden.
Hierbei handelt es sich auch um Aktive, die Fahrzeuge bedienen, bei denen die Fahrerlaubnis für die Klassen C/CE erforderlich ist.
Der Kommandant bittet deshalb, die Zeit bis zur Beendigung der aktiven Dienstzeit für die jeweiligen Aktiven zu nutzen, damit rechtzeitig Nachwuchskräfte für die Fahrerlaubnis C/CE ausgebildet werden können.
Es wurden bei vier Fahrschulen (drei in VOH und eine in NEW) Angebote eingeholt und anhand der zu erbringenden Pflichtstunden gewertet:
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Balko
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Leibl
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Treitz
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Buchfelder
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VOH
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VOH
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VOH
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NEW
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Anzahl Pflichtbereich
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gesamt
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gesamt
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gesamt
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gesamt
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Grundgebühr
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1
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370,00 €
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400,00 €
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345,00 €
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320,00 €
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Prüfung Theorie
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1
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44,00 €
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80,00 €
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36,00 €
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40,00 €
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Prüfung parktisch C
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1
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150,00 €
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180,00 €
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144,00 €
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150,00 €
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Prüfung praktisch CE
|
1
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150,00 €
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180,00 €
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155,00 €
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150,00 €
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Übungsstunde
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2
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140,00 €
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140,00 €
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134,00 €
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140,00 €
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Überlandfahrt
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8
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600,00 €
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600,00 €
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616,00 €
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600,00 €
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Autobahnfahrt
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3
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225,00 €
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225,00 €
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231,00 €
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225,00 €
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Nachtfahrt
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3
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225,00 €
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225,00 €
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231,00 €
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225,00 €
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Unterweisung
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2
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80,00 €
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140,00 €
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154,00 €
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60,00 €
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Lehrmaterial
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1
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110,00 €
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80,00 €
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108,00 €
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100,00 €
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TÜV- und LRA- Gebühren
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1
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350,00 €
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281,00 €
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302,00 €
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k.A.
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2.444,00 €
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2.531,00 €
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2.456,00 €
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2.010,00 €
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Die genaue Anzahl der Fahrstunden kann erst nach Abschluss der Ausbildung abgerechnet werden,
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da diese ja nach Fahrschüler sehr unterschiedlich sein kann.
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Zu den Kosten kommen noch Gebühren für die erforderlichen ärztlichen Untersuchungen hinzu.
Aus der Tabelle ist ersichtlich, dass die Kosten der „Pflicht“-Ausbildung nicht allzu stark differieren.
Man könnte es den Fahrschülern überlassen, bei wem sie die Ausbildung machen möchten.
Mit Urteil vom 24. April 2015 (Az.: 4 BV 13.2391) hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof entschieden, dass gemeindliche Vereinbarungen mit Feuerwehrdienstleistenden rechtswidrig sind, in denen geregelt wird, dass seitens der Gemeinde übernommene Kosten des Erwerbs von Führerscheinen für Einsatzfahrzeuge der Feuerwehr anteilig zurück zu erstatten sind, wenn der Feuerwehrdienstleistende vorzeitig aus dem Feuerwehrdienst ausscheidet.
Der Bay. Gemeindetag empfiehlt deshalb, von derartigen Vereinbarungen abzusehen. Es ist davon auszugehen, dass Rechtsstreitigkeiten zu bestehenden Vereinbarungen zu Ungunsten der Gemeinden ausgehen würden.
Eine Vereinbarung zwischen der Stadt Vohenstrauß und dem künftigen Aktiven, dem ein LKw-FS finanziert wird, scheidet deshalb aus o.g. Gründen aus.
Eine Rücksprache mit dem Kommandanten der FFw VOH ergab, dass sechs aktive C/CE-Inhaber früher oder später ausscheiden oder den Dienst aus anderen Gründen beenden.
Es müssen deshalb in die künftigen Unterabschnitte des städtischen Haushalts entsprechende Ansätze aufgenommen werden.
Beschluss
Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Die Stadt Vohenstrauß übernimmt die Kosten für die Ausbildung zum Erwerb der Fahrerlaubnis für die Klassen C/CE, die aktiven Feuerwehrangehörigen zum Zwecke der Ausübung des Feuerwehrdienstes entstehen.
Diese Kostenübernahme erfolgt jedoch nur für den Nachfolger eines bisherigen Fahrerlaubnisinhabers.
Die Kostenübernahme ist schriftlich vom jeweiligen Kommandanten vor der Anmeldung bei der Fahrschule zu beantragen und er muss bestätigen, dass die Einsatzbereitschaft der Wehr ohne diese Ausbildung nicht mehr gewährleistet ist.
Mit der Fahrausbildung kann eine der drei ortsansässigen Fahrschulen beauftragt werden.
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. Mitteilungen des Bürgermeisters
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
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ö
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8 |
Sach- und Rechtslage
Keine.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Stadtrat
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18. Sitzung des Stadtrates
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10.09.2015
|
ö
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9 |
Sach- und Rechtslage
- StRin Schmid teilt mit, dass die Grundschule per Mail darüber informiert wurde, dass das Hallenbad wegen der Sanierung der Schwimmbadtechnik am 15.09.2015 noch nicht geöffnet werden kann. Im Hinblick auf den Schwimmunterricht möchte StRin Schmidt wissen, ob der Stadt bekannt ist, wie lange die Maßnahme noch dauern wird. Nach Aussage von 1. Bürgermeister Wutzlhofer hat die Stadt vom Landkreis als Eigentümer des Hallenbads keinerlei Informationen erhalten. VA Balk wird jedoch Erkundigungen einholen und dann den Schulen eine entsprechende Mitteilung machen.
- StRin Schmid weist darauf hin, dass die Anlieferung und Abgabe von Elektroschrott nach wie vor nur in Lohma möglich ist. Aus diesem Grunde bittet sie um Auskunft, ob es die Vohenstraußer Bürger damit rechnen künftig, in absehbarer Zeit ihren Elektroschrott wieder in Vohenstrauß umweltgerecht entsorgen zu können. 1. Bürgermeister Wutzlhofer berichtet über das mit dem Inhaber der Firma Kraus geführte Gespräch. Fakt ist, dass der Landkreis sämtliche Entsorgungsleistungen, darunter auch die Annahme von Elektroschrott, neu ausgeschrieben hat. Aufgrund des Ausschreibungsergebnisses hat die Firma Kraus den Auftrag erhalten, weshalb eine Anlieferung von Elektroschrott bei der Tankstelle Bergler nicht mehr möglich ist. Von Seiten des Landkreises wurde bereits bei der Ausschreibung vorgesehen, künftig nur noch einen Standort je Landkreisteil (West, Mitte und Ost) einzurichten. Da Herr Kraus Verwandte in Lohma hat, bei denen er auf einer größeren Fläche vier Container aufstellen konnte, hat er sich für diesen Standort entschieden, wobei die Aufsicht von den Verwandten übernommen wurde. Die Einrichtung eines zweiten Standortes ist ihm aus betriebswirtschaftlichen Gründen nicht möglich.
- Weiter berichtet StRin Schmid von Bürgern, die sich bei ihr für die von der Stadt angekauften Schubkarren im Friedhof bedankt haben. Damit ist es nun einfacher, schwere Sachen vom Eingang zu den Gräbern zu transportieren.
- Auf ein Problem, das in nächster Zukunft verstärkt auftreten dürfte, weist StR Dr. Gref hin. So tauchte kürzlich über seinem Garten, in dem er sich mit einigen Gästen befand, ein Quadrokopter auf, der dann eine geraume Zeit über den anwesenden Personen kreiste, bevor er weiter flog. Eine solche Situation stimmt etwas nachdenklich, vor allem, wenn diese Flugkörper mit Hochleistungskameras ausgestattet sind, mit denen die Privatsphäre ausspioniert werden kann. 1. Bürgermeister Wutzlhofer sagt zu, dass die Verwaltung Erkundigungen über die Rechtslage einholen wird, insbesondere darüber, wie sich eine Privatperson dagegen wehren kann.
- StRin Eichl stellt die Frage, ob es möglich wäre, gegenüber der Einfahrt der Von-Löffelholz-Straße in die Siedlerstraße einen Verkehrsspiegel anzubringen, da die Verkehrsteilnehmer weit in die Siedlerstraße einfahren müssen, bis sie beidseitig eine Sicht haben. Diesbezüglich hat Herr Rainer Stahl bei der Stadtverwaltung vorgesprochen, teilt 1. Bürgermeister Wutzlhofer mit. Leider sind derartige unübersichtliche Straßeneinmündungen an zahlreichen Stellen vorhaben, so z.B. bei der Fliederstraße oder der Flurstraße. Es ist nicht möglich, an jeder solchen Einmündung einen Verkehrsspiegel anzubringen. Hier kann es nur einen Rat für alle Verkehrsteilnehmer geben, nämlich sich langsam in die einbiegende Straße hineintasten.
- StR Gösl hat festgestellt, dass an der Abzweigung von der St 2166 in die Kreisstraße NEW 23 bei Waldau neue Hinweisschilder angebracht wurden, wobei aber die Ortschaft Roggenstein nicht mehr aufgeführt ist. 1. Bürgermeister Wutzlhofer bemerkt hierzu, dass auf den Ortshinweisschildern im Regelfall nur die nächsten Nah- und Fernziele angegeben werden. Aus diesem Grunde wird das Straßenbauamt auch den Ort Roggenstein nicht erwähnt haben. Der Hinweis auf Roggenstein dürfte somit erst wieder bei der Abzweigung von Lämersdorf aus wieder vorzufinden sein. Diese Begründung lässt StR Gösl nicht gelten, nachdem auf dem vorherigen Hinweisschild Roggenstein erwähnt wurde. Die in Roggenstein ansässigen Firmen stellen immer wieder fest, dass ortsunkundige Lieferanten und Kunden auf der St 2166 bis zur Abzweigung nach Zeßmannsrieth fahren, weil sich dort der erste Hinweis auf Roggenstein befindet. 1. Bürgermeister Wutzlhofer wird versuchen, beim Straßenbauamt eine zusätzliche Beschilderung zu erreichen.
- Auf der Kreisstraße NEW kommen alljährlich auf der Fahrt von Böhmischbruck in Richtung Vohenstrauß bei der Abzweigung nach Altentreswitz im Kurvenbereich zwischen 5 und 10 Autos wegen überhöhter Geschwindigkeit von der Fahrbahn ab und landen katapultartig im Feld seines Schwiegervaters, teilt OS Ogarek mit. In den meisten Fällen muss der Landwirt die Fahrzeuge mit seinem Traktor wieder auf die Fahrbahn bringen. Hier könnte mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 60 km/h Abhilfe geschaffen werden. 1. Bürgermeister Wutzlhofer verweist auf Planungen des Landkreises und des Staatl. Bauamts, wonach vorgesehen ist, sowohl in dem von OS Ogarek angesprochenen Bereich, als auch bei der Abzweigung nach Kößing Kurvenentschärfungen durchzuführen. Mit der Umsetzung ist in den nächsten Jahren zu rechnen. Für StRin Eichl ist es unverständlich, dass der Landkreis dafür Geld ausgibt, dass die Autofahrer schneller in den Kurven fahren können. Sie spricht sich dafür aus, die Kurven in dem jetzigen Zustand zu belassen. Letztendlich haben sich die Autofahrer mit ihrer Fahrweise dem Straßenverlauf und den jeweiligen Gegebenheiten anzupassen. Leider aber ist gegen die „Dummheit manchen Autofahrers kein Kraut gewachsen“, so StRin Eichl wörtlich. 1. Bürgermeister Wutzlhofer sieht dies etwas anders, da der Landkreis die Verkehrssicherungspflicht hat und den Verkehrsteilnehmern gegenüber verantwortlich ist. 2. Bürgermeister Münchmeier regt an, den Vorschlag von OS Ogarek aufzugreifen und beim Landkreis eine Geschwindigkeitsbeschränkung zu beantragen. StR Dr. Gref schließt sich der Meinung seiner Fraktionskollegin Eichl an. Leider sei es in Deutschland so, dass, sofern es möglich wäre, aus jeder Kurve eine Gerade gemacht werden sollte.
- Seit der Sanierung der Kreisstraße NEW 41 ab Kalvarienberg in Richtung Lerau haben eine Anlieger Beanstandungen vorgebracht, teilt StR Bayerl mit. So scheint beim Anwesen Zitzmann der Wasserblauf nicht ordnungsgemäß zu sein, einige Feldausfahrten sind zu kurz angelegt und derart abschüssig, dass die landwirtschaftlichen Fahrzeuge nicht zügig in die Kreisstraße einfahren können. StR Bayerl möchte wissen, ob die Stadt in irgendeiner Weise mit der Straßenbaumaßnahme zu tun hatte und ob durch die Stadt eine Abnahme erfolgt ist. 1. Bürgermeister Wutzlhofer erklärt, dass es sich um eine Kreisstraße handelt und die Stadt weder informiert wurde noch von städtischer Seite aus eine Abnahme durchgeführt wurde. Während der Ausbauphase hatten die betroffenen Landwirte die Gelegenheit, auf ihre Anliegen hinzuweisen. Für Beanstandungen ist nicht die Stadt, sondern der Landkreis der richtige Ansprechpartner. Was den Wasserablauf beim Anwesen Zitzmann betrifft, so wird ADL Frey eine Ortsbesichtigung vornehmen, um zu prüfen, ob seitens der Stadt Vohenstrauß etwas zu veranlassen ist.
Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 20.19 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 20.20 Uhr.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.11.2015 12:03 Uhr