Datum: 05.11.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal, 2. Stock
Gremium: Stadtrat
Öffentliche Sitzung, 19:00 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr. Bezeichnung
1 Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.09.2015 und 01.10.2015
2 Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West"; Jahresprogramm 2016
3 Änderungsverordnung über die Organisation der öffentlichen Mittelschulen in Moosbach, Pleystein und Vohenstrauß vom 30.06.2015; hier: Neuerlass des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages für den Schulverbund Vohenstrauß-Pleystein
4 Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und der Stadt Pleystein
5 Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und des Marktes Moosbach
6 Mitteilungen des Bürgermeisters
7 Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

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1. Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.09.2015 und 01.10.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö 1

Sach- und Rechtslage

Genehmigung der Sitzungsniederschriften vom 10.09.2015 und 01.10.2015
Einwendungen gegen die Sitzungsniederschriften vom 10.09.2015 und 01.10.2015 werden nicht erhoben. Damit gelten diese Niederschriften als vom Stadtrat Vohenstrauß genehmigt (Art. 54 Abs. 2 GO). 

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. Städtebauförderungsprogramm "Stadtumbau West"; Jahresprogramm 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö beschliessend 2

Sach- und Rechtslage

Die Stadt hat in Zusammenarbeit mit der Stadtbau Amberg GmbH die Bedarfsermittlung Städtebauförderung gemäß Ziff. 22. 1 StBauFR 2007 für das Jahr 2016 erstellt und legt diese dem Stadtrat hiermit zur Beratung und Beschlussfassung vor.
Die in der Bedarfsermittlung enthaltenen Maßnahmen entsprechen im Wesentlichen denjenigen des vergangenen Jahres; als neue Maßnahme wurde die Erstellung eines Geschäftsflächenprogramms (als zusätzliche Möglichkeit der Förderung im Rahmen des kommunalen Förderprogramms) aufgenommen.
Die Überarbeitung der Gestaltungssatzung wurde auf Vorschlag der Regierung der Oberpfalz bis zur Vorlage des fertiggestellten ISEK nach hinten verschoben.
Weitere neue Maßnahmen sollten nach Auffassung der Verwaltung erst nach Vorliegen des ISEK in die künftigen Jahresprogramme aufgenommen werden.
Die förderfähigen Kosten in 2016 betragen nach der vorliegenden Aufstellung 690.500 €; diese werden im Regelfall mit 60 v.H. bezuschusst. Das sind 414.300 €.
Der Eigenanteil der Stadt beträgt 40 v.H. und beläuft sich demnach auf 276.200 €.
Wie alljährlich wird an dieser Stelle ausgeführt, dass es sich um die Anmeldung von Maßnahmen im Städtebauförderungsprogramm handelt; sollten diese umgesetzt werden, so bedarf es für die jeweilige Einzelmaßnahme separater Beschlüsse des Stadtrats.
Den Fraktionen wurde das Jahresprogramm 2016 vorab zur Kenntnis gegeben.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:
Die vorgelegte Bedarfsermittlung Städtebauförderung für das Sanierungsgebiet der Stadt Vohenstrauß für das Jahr 2016 wird hiermit genehmigt.
Die Stadt beantragt vor Durchführung der Maßnahmen Finanzhilfen aus dem Städtebauförderungsprogramm „Stadtumbau West“ entsprechend den jeweils gültigen Städtebauförderungsrichtlinien.
Es wird versichert, dass die gemeindlichen Eigenmittel im Rahmen des Haushaltsplanes aufgebracht werden. Die Stadt verpflichtet sich, den eigenen Kostenanteil von voraussichtlich 276.200 € bereitzustellen und evtl. anfallende Zinsen und Tilgungsleistungen zu tragen, falls die ausgereichten Fördermittel nach Maßnahmenbeschluss in Darlehen umgewandelt werden sollten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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3. Änderungsverordnung über die Organisation der öffentlichen Mittelschulen in Moosbach, Pleystein und Vohenstrauß vom 30.06.2015; hier: Neuerlass des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrages für den Schulverbund Vohenstrauß-Pleystein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö beschliessend 3

Sach- und Rechtslage

Mit Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Organisation der öffentlichen Mittelschulen in Moosbach, Pleystein und Vohenstrauß, Landkreis Neustadt a. d. Waldnaab vom 30.Juni 2015, Nr. ROP-SG44-5102.4-6-1 wurde die Trautwein-Mittelschule Moosbach zum 01.08.2015 aufgelöst.

Ab diesem Zeitpunkt bilden nur noch die Zottbach-Mittelschule Pleystein und die Pfalzgraf-Friedrich-Mittelschule Vohenstrauß einen Schulverbund.

Durch das Ausscheiden der Trautwein-Mittelschule Moosbach ist der Kooperationsvertrag für den Schulverbund vom 23.04./26.04./07.05.2010 anzupassen.


Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den verbleibenden Trägern des Schulaufwands den Kooperationsvertrag neu gefasst und legt diesen dem Stadtrat zur Genehmigung vor.

Inhaltlich hat sich gegenüber dem bisherigen Vertrag neben dem Wegfall der Trautwein-Mittelschule Moosbach und einer geringfügigen Ergänzung in § 6 Abs. 3 Satz 2 nichts geändert.

Den Fraktionen wurde ein Entwurf des Vertrages zur Kenntnis zugeleitet.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung zu diesem Vertrag.

Beschluss

Nach Kenntnisnahme vom Sachverhalt und Beratung beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat hat Kenntnis vom Inhalt des öffentlich-rechtlichen Kooperationsvertrags  zwischen der Stadt Vohenstrauß und dem Schulverband Pleystein für den Schulverbund Vohenstrauß-Pleystein und genehmigt diesen vollinhaltlich.

Der E rste Bürgermeister oder dessen Vertreter wird zur Unterzeichnung des Kooperationsvertrages ermächtigt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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4. Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und der Stadt Pleystein

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö beschliessend 4

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 20.10.2015 hat das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab um Vorlage einer beschlussmäßigen Stellungnahme zu der im Betreff aufgeführten Gebietsänderung gebeten.

Wie dem Schreiben des Vermessungsamtes Weiden i.d.OPf. vom 14.10.2015 sowie dem dazugehörigen Beschreibungsvorschlag, das die Stadtratsfraktionen samt Übersichtsplan in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten haben, würden sich folgende Flächenänderungen ergeben:

Fl.Nr. 173/14 der Gemarkung Gröbenstädt in einer Größe von 0,0173 ha sowie die Fl.Nr. 173/13 der Gemarkung Gröbenstädt in einer Größe von 0,0046 ha jeweils zur Gemarkung Lohma und damit eine Ausgliederung dieser beiden Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 0,0219 ha aus dem Gebiet der Stadt Vohenstrauß und Eingliederung in das Gebiet der Stadt Pleystein.

Mit den kommunalen Grenzen ändern sich gleichzeitig die Grenzen der Gemarkungen Gröbenstädt und Lohma.

Begründet wird die Gebietsänderung mit Gründen des öffentlichen Wohls, damit die künftige Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleichbewirtschafteter Flächen verläuft und in der Örtlichkeit erkennbar ist.

Beschluss

Mit der beabsichtigten Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und der Stadt Pleystein gem. dem Beschreibungsvorschlag des Vermessungsamtes Weiden i.d.OPf. vom 14.10.2015 besteht Einverständnis. Der Gebietsänderung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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5. Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und des Marktes Moosbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö beschliessend 5

Sach- und Rechtslage

Mit Schreiben vom 20.10.2015 hat das Landratsamt Neustadt a.d. Waldnaab um Vorlage einer beschlussmäßigen Stellungnahme zu der im Betreff aufgeführten Gebietsänderung gebeten.

Wie dem Schreiben des Vermessungsamtes Weiden i.d.OPf. vom 14.10.2015 sowie dem dazugehörigen Beschreibungsvorschlag, das die Stadtratsfraktionen samt Übersichtsplan in Ablichtung zur Kenntnisnahme erhalten haben, würden sich folgende Flächenänderungen ergeben:

Fl.Nr. 173/15 der Gemarkung Gröbenstädt in einer Größe von 0,0808 ha sowie die Fl.Nr. 75/2 der Gemarkung Gröbenstädt in einer Größe von 0,0225 ha jeweils zur Gemarkung Burgtreswitz und damit eine Ausgliederung dieser beiden Grundstücke mit einer Gesamtfläche von 0,1033 ha aus dem Gebiet des Marktes Moosbach und Eingliederung in das Gebiet der Stadt Vohenstrauß.

Mit den kommunalen Grenzen ändern sich gleichzeitig die Grenzen der Gemarkungen Gröbenstädt und Burgtreswitz.

Begründet wird die Gebietsänderung mit Gründen des öffentlichen Wohls, damit die künftige Gemeindegebietsgrenze innerhalb gleichbewirtschafteter Flächen verläuft und in der Örtlichkeit erkennbar ist.

Beschluss

Mit der beabsichtigten Gebietsänderung im Bereich der Stadt Vohenstrauß und des Marktes Moosbach gem. dem Beschreibungsvorschlag des Vermessungsamtes Weiden i.d.OPf. vom 14.10.2015 besteht Einverständnis. Der Gebietsänderung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

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6. Mitteilungen des Bürgermeisters

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö 6

Sach- und Rechtslage

  1. Im Rahmen des ISEK findet am 23.11.2015, 19.00 Uhr, im Rathaus in Vohenstrauß eine Projektwerkstatt statt. Es werden wieder 3 Arbeitskreise gebildet und zwar  
- der Arbeitskreis I Wohnen, Städtebau und Lebensraum für den 9 Personen ausgewählt
  wurden, die eine persönliche Einladung erhalten haben,                              
- der Arbeitskreis II Wirtschaft, Gastronomie und Dienstleistungen mit ebenfalls 9 Personen
  sowie
- der Arbeitskreis III Soziales, Bildung und Kultur, für den ebenfalls einige Personen      
  ausgewählt und eingeladen wurden.
Mehrere Personen haben bereits im Anschluss an die Auftaktveranstaltung ihr Interesse an einer Mitarbeit bekundet; allerdings dürfen sich noch gerne weitere Interessierte dazu gesellen und mitarbeiten.
VR Dötsch gibt folgenden Zeitablauf für die Projektwerkstatt bekannt:
In den ersten 40 Minuten findet ein Referat der Firma GEO-Plan statt. Dabei werden die bisherigen Ergebnisse und der derzeitige Stand des Verfahrens vorgestellt. Anschließend wird in den einzelnen Arbeitskreisen 90 Minuten lang gearbeitet. Abschließend werden in ca. 20 Minuten die Ergebnisse und das weitere Vorgehen besprochen. Jeder Teilnehmer an der Veranstaltung sollte deshalb rund 3 Stunden einplanen.
  1. Was bei der Sanierung des Sportzentrums nicht mehr für möglich gehalten wurde, ist nun doch noch eingetreten: Die Laufbahnen sind fertig gestellt, die Berge des zu entsorgenden Materials wurden abgefahren und die Linie sind aufgebracht. Lediglich die Arbeiten an der Weitsprunganlage konnten in Anbetracht der zu niedrigen Temperaturen nicht abgeschlossen werden. Nachdem aber noch eine andere Weitsprunganlage zur Verfügung steht, tut dies der Gesamtmaßnahme keinen Abbruch.
  2. Ein Wort des Dankes richtet der Sitzungsleiter an den Evang. Hilfsverein, dessen Vorstandsgremium lt. Mitteilung von Pfarrer Peter Peischl, gestern beschlossen hat, die für die Verbreiterung des Gehwegs in der Asylstraße den hierfür notwendigen Grundstücksstreifen aus dem Areal des Kindergartens zur Verfügung zu stellen. Ob die Baumaßnahme noch in diesem Jahr ausgeführt werden kann, hängt vom bevorstehenden Wintereinbruch ab.
  3. Für Unverständnis und Kopfschütteln sorgt die jüngste Mitteilung der Daten für die Kreisumlage 2016. So wird die Stadt Vohenstrauß rund 300.000,-- € mehr an Kreisumlage abzuführen haben als in diesem Jahr. Dies bedeutet eine bis dato noch nie dagewesene Rekordsumme von ca. 2,9 Mio. €. In Anbetracht der Tatsache, wie andere Kommunen zum Teil verschwenderisch mit ihrem Geld umgehen und dafür auch noch Stabilisierungshilfen erhalten, stellt sich die Frage, ob die Stadt Vohenstrauß mit ihrem sparsamen Haushalt auf dem richtigen Weg ist. Letztendlich dürfte es aber besser sein, verantwortungsbewusst und überlegt zu handeln sowie zu finanzieren.    

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. Anfragen und Anträge der Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Stadtrat 20. Sitzung des Stadtrates 05.11.2015 ö 7

Sach- und Rechtslage

  1. Auf die Frage von StRin Bauer, ob im kommenden Jahr wieder ein Stadtfest bzw. Bauernmarkt vorgesehen ist und für die Durchführung die Mithilfe der Vereine gewünscht ist, antwortet 1. Bürgermeister Wutzlhofer, dass der Bauernmarkt am 22.05.2016 stattfinden wird. In Absprache mit dem Bayer. Bauernverband soll dieser Markt künftig im Zwei-Jahresrhythmus und zwar abwechselnd in Eschenbach und Vohenstrauß abgehalten werden. Im Zusammenhang mit dem Bauernmarkt sind auch wieder eine Gewerbeschau, die autofreie Spielstadt und möglicherweise ein Schlossfest eingeplant. Die Vereine erhalten demnächst nähere Informationen mit der Bitte, sich wieder einzubringen, damit der dann 2. Bauernmarkt wieder bestens vorbereitet und durchgeführt werden kann. Die Organisation dürfte sich dieses Mal etwas einfacher gestaltet, da beim erstmaligen Markt im Jahr 2014, der völliges Neuland war, ausreichende Erfahrungen gesammelt werden konnten. So ist mittlerweile bekannt, was verbesserungsfähig und –würdig ist. Die Einzelheiten werden aber noch diskutiert und entsprechend umgesetzt.                                                               

- StR Töppel nimmt ab 19.21 Uhr an der Sitzung teil. -

  1. Aufgrund einer Anfrage in der diesjährigen Bürgerversammlung in Vohenstrauß hat der Stadtrat nach eingehender Beratung beschlossen die Öffnungszeiten für die Grüngutanlieferung im Bauhof zu verlängern. StR Eiber möchte wissen, ob die Angelegenheit mit dem Aufsichtspersonal besprochen und abgeklärt wurde. Für 1. Bürgermeister Wutzlhofer spricht nichts gegen eine Verlängerung, jedoch nicht durch einen zusätzlichen Öffnungstag, sondern vielmehr durch eine zeitliche Ausweitung beim Beginn und/oder dem Ende. Herr Feselmeier hat seine grundsätzliche Bereitschaft hierzu erklärt, jedoch ist noch zu prüfen, welche zeitliche Kapazität im Hinblick auf die Hinzuverdienstgrenze noch frei ist. ADL Frey gibt zu bedenken, dass ein früherer Beginn der Anlieferzeit am Dienstag mit Schwierigkeiten verbunden ist, da die Bauhofmitarbeiter zu diesem Zeitpunkt noch im Dienst sind und der Fuhrpark noch nicht in den Fahrzeughallen untergebracht sind.
  2. StR Kleber erkundigt sich über die Bedeutung der Erdbewegungen auf dem Grundstück hinter der Straßenmeisterei. Diese, stellt 1. Bürgermeister Wutzlhofer fest, stehen in keinerlei Zusammenhang mit dem ursprünglich geplanten Containerdorf für Flüchtlinge und Asylbewerber. Vielmehr handelt es sich um einen Wunsch des Außendienstleiters, der bei jedem schneereichen Winter keine ausreichenden Lagerflächen für im Stadtgebiet gefrästes Schneegut hat. Früher wurde hierfür der Festplatz genutzt, was aber kein schönes Ortsbild ergab, wenn der verschmutzte Schnee bis zum endgültigen Abtauen bis April dort lag. Auf dem städtischen Grundstück hinter der Straßenmeisterei stören die Schneemassen nicht. Zudem kann die Fläche, die sehr gut anzufahren ist, in der übrigen Zeit als Zwischenlager genutzt werden. Das Grundstück ist somit als zusätzlicher Funktions- und Ausweichplatz für den städtischen Bauhof anzusehen.
  3. StR Gösl teilt mit, dass der Grundgutcontainer in Roggenstein zwischenzeitlich zur Kläranlage umgesetzt wurde. Die Bürger hätten aber durch ein entsprechendes Hinweisschild über den neuen Standort informiert werden sollen. Mittlerweile hat sich der neue Standort aber herumgesprochen.
  4. Auf Anfrage von StR Maier, die Schlauchwaschanlage im Feuerwehrhaus in Vohenstrauß betreffend, bemerkt 1. Bürgermeister Wutzlhofer, dass die Anlage nach Aussage des Kommandanten voll funktionsfähig ist, problemlos läuft und es keine Beschwerden mehr gibt. Die Kosten für die Anschaffung und den Einbau sind zwischenzeitlich vollständig beglichen.  



Nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, schließt 1. Bürgermeister Andreas Wutzlhofer um 19.26 Uhr den öffentlichen Sitzungsteil.
Beginn der nichtöffentlichen Sitzung ist um 19.27 Uhr.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.12.2015 11:47 Uhr